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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil zur Jeton- Aktion


Yike
27.09.2006, 15:14
Niederlage für die Polizei

Gericht gibt nach Razzia Festgenommenem Recht

Andreas Kopietz
Wegen des Einsatzes gegen Hooligans in der Friedrichshainer Disko "Jeton" hat die Polizei jetzt vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Die Festnahme eines 36-Jährigen war rechtswidrig, beschloss das Amtsgericht Tiergarten.

Dessen Rechtsanwalt Bert Handschumacher kündigte gestern "umfangreiche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche" gegen das Land Berlin wegen Feiheitsberaubung und Körperverletzung an. Im Vorfeld eines Oberligaspiels 1. FC Union gegen BFC hatten in der Nacht zum 21. Mai 2005 Polizisten die Disko an der Frankfurter Allee gestürmt. Von den 158 Festgenommenen waren nur zwölf als Gewalttäter bekannt.

Mehr als 20 Gäste wurden bei der Razzia verletzt, Unbeteiligte über Stunden festgehalten. Sie verklagten danach die Polizei. So hatte sich der 36-Jährige, der jetzt vor Gericht Recht bekam, widerstandslos festnehmen lassen. Obwohl von ihm keine Gefahr ausging - sein Nasenbein war gebrochen - habe die Polizei ihn nicht freigelassen, so das Gericht. Sie hätte trotz des schwierigen Einsatzes eine Einzelfallprüfung vornehmen müssen. Die Polizei wollte sich dazu gestern nicht äußern. (kop.)
Berliner Zeitung, 27.09.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/590066.html


Schön, dass so ein Prozess auch mal bis zum guten Ende gefochten wurde.

Barti
27.09.2006, 15:19
Sauber so muss das sein..:)

ott
27.09.2006, 15:22
Korrekt, endlich mal was positives .. dann tuts ihm vll nicht mehr ganz so weh das BFC damals 8:0 verlorn hat :p

Danny
27.09.2006, 15:45
Sehr Gut! :zustimm:
Da guckt die Hoolizei aber mal ganz dumm aus der Wäsche!

Faxe
27.09.2006, 20:14
Festnahme war rechtswidrig



Die Festnahme eines Besuchers der Berliner Diskothek "Jeton" bei einer Polizeirazzia gegen Fußball-Hooligans war rechtswidrig. Zu diesem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten zu dem umstrittenen Polizeieinsatz im August 2005 sagte Rechtsanwalt Bert Handschumacher gestern, rechtsfreie Räume dürften unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Hooligans nicht geduldet werden. Fußballfans dürften nicht pauschal *******lich behandelt werden. Der Anwalt hatte den Kläger vertreten, der durch Polizisten verletzt worden war.Bei der Razzia hatte die Polizei knapp 160 Fußballanhänger im Vorfeld eines Oberligaspiels des 1. FC Union gegen BFC Dynamo festgenommen und dies mit Erkenntnissen über bevorstehende Gewalttaten begründet.

http://www.morgenpost.de/content/2006/09/27/berlin/856570.html

Yike
23.11.2006, 13:21
Ermittlungen zu Jeton-Razzia eingestellt

Staatsanwaltschaft: Polizei hat nicht strafbar gehandelt

Rund 15 Monate nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in der Friedrichshainer Diskothek Jeton hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Polizei eingestellt. Sie habe die Lage zwar falsch eingeschätzt, strafbare Handlungen seien aber nicht festzustellen, erklärte Justizsprecher Michael Grunwald gestern.
In der Nacht vom 20. zum 21. August 2005 hatten mehrere Spezialeinsatzkommandos (SEK) die Diskothek an der Frankfurter Allee gestürmt. Bei der Razzia wollten die Beamten gegen Hooligans vorgehen, die vor einem Spiel des 1. FC Union gegen BFC Dynamo Krawalle verabredet haben sollen. 158 Diskobesucher wurden festgenommen, 21 von Polizisten verletzt.
Nach den Worten des Justizsprechers konnten die tatverdächtigen Beamten jedoch nicht identifiziert werden. "Keinem der Beamten konnte eine bestimmte Verletzungshandlung zugeordnet werden." Bei dem Einsatz waren die SEK-Leute vermummt.
Dass auch unbeteiligte und zum Teil verletzte Diskobesucher bis zum nächsten Tag im Polizeigewahrsam bleiben mussten, hat laut Grunwald ebenfalls keine Konsequenz. Denn die "Festhalte-Anordnung" der Einsatzleitung sei auf Grund der Information erfolgt, alle Festgenommenen hätten "nachweislich als gewaltbereite Störer oder wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit einer weitergehenden Haftanordnung durch einen Richter zu rechnen". Dies stellte sich nachträglich als unzutreffend heraus. Ein Handeln auf Grund dieses Irrtums stellt aber keine vorsätzliche Straftat dar", so Grunwald. (kop.)
Berliner Zeitung, 23.11.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/605961.html

ticklwood
23.11.2006, 13:38
welch überraschung...:fluch:

Pyro
23.11.2006, 13:48
Ein Beamter hackt dem anderen Beamten auch kein Auge aus....:mad: