Kentsch verklagt den MSV

Dieses Thema im Forum "MSV Profibereich" wurde erstellt von 19Metty02, 11 August 2013.

Status des Themas:
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  1. Mit meiner Aussage war keine Wertung der neuen Satzung verbunden, sondern einfach die Feststellung,
    dass die alte Satzung dem neuen Konstrukt KgaA seinerzeit leider nicht parallel angepasst wurde.

    LG Andreas
     
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  2. Ich werde sicher nicht (weil ich es schon rechtlich nicht darf) über alle Details meiner Amtszeit sprechen.
    Aber eines kann ich ganz klar sagen. Herr Kentsch war sicher keine Marionette, von Niemandem!
    Er war viel zu überzeugt von sich selbst!!!

    Eine Entlassung wäre fahrlässig gewesen, da nicht einmal bekannt war, welche Konsequenzen sich aus seinem Vertrag heraus für den verein ergeben hätten.
    Weiterhin hatte er als Geschäftsführer der Stadionprojektgesellschaft natürlich einen zusätzlichen Wissensvorteil, der ihm das (Über)leben
    zusätzlich vereinfacht hat. Dazu kommt, dass der Kommentar von Rauuul den damaligen Stand ( da gab es weniger als 200 KgaA´s in ganz Deutschland) auf den Punkt bringt:

    LG Andreas
     
  3. Von meiner Seite wurden keinerlei Gutachten mehr erstellt, das habe ich direkt nach Amtsantritt unterbunden.
    Es gab kaum Urteile bezüglich des Konstrukts KgaA, es war klar, dass es am Ende kein wirklich belastbares Gutachten
    geben kann, da es dafür einfach keine Präzedenzfälle gab!!!
     
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  4. Porthos

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    Unabhaengig davon, dass ich ganz auf deiner Seite bin aus Vertrauen nach wie vor, haette man dann nicht einen 'Praezedenzfall erschaffen' muessen ? Einer muss ja mal der erste sein.
    Oder war die Not keine Zeit zu haben da der Gewinner ?
     
  5. Kleinenbroicher

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    Ach, bitte; das kann doch kein Argument mehr sein.

    Du wusstest, dass er Hellmichs Handlanger ist und du sagst selber, dass er schalten und walten konnte, wie er wollte
    und ihr nicht eingreifen konntet.

    Und da erzählst du uns ernsthaft immer noch, eine Entlassung wäre fahrlässig gewesen? :verwirrt:
    Das nicht (!) zu tun, war grob fahrlässig.
     
  6. CEO51

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    Du hast völlig recht. Mein Beispiel bezog sich darauf, dass das Gremium nach Kenntnis der Gründe innerhalb von 14 Tagen keinen wirksamen Beschluss fasst (zb eine Sitzung ist terminlich nicht möglich und ein Einzelner stimmt der schriftlichen Stimmabgabe nicht zu).
     
  7. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht gelesen hast was ich geschrieben habe, ansonsten macht Deine Antwort keinen Sinn,
    trotzdem LG Andreas
     
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  8. Kleinenbroicher

    Kleinenbroicher Landesliga

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    Ich habe alles gelesen, darin aber keine Argumente dafür gefunden, dass die Folgen eines Rauswurfes Kentschs
    schlimmer gewesen wären, als das, was dann kam.
     
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  9. Organic

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    Diese Umstände sind regulär nicht relevant. Die Versammlung ist unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen einzuberufen und findet dann statt, auch wenn einzelne Gremienmitglieder verhindert sind. In der Sitzung kann der Beschluss über die Kündigung gefasst werden. Die 2-Wochen-Frist beginnt erst am Tag der Sitzung/Versammlung, wenn zügig dazu eingeladen wurde. Das gilt nach der Rechtsprechung sogar dann, wenn alle zur Entscheidung Berufenen vorher schon Kenntnis von dem Kündigungsgrund hatten. Die Frist beginnt erst, wenn das Gremium als solches in einer Versammlung Kenntnis erhält. Wäre dies nicht so, wäre aus Zeitgründen bei streitigen Entscheidungen so gut wie nie eine Geschäftsführerkündigung möglich. Es besteht also immer die Möglichkeit, einen wirksamen Beschluss zu fassen.

    Wenn das trotzdem nicht gelingt, ist das schlecht und vermeidbar.
     
  10. DerTaure

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    Hallo,

    in der Retrospektive lässt sich sowas leicht schreiben. Wenn man sich aber in die damalige Gegenwart versetzt, und die Konsequenzen einer Kündigung wegen fehlenden Einblicks in die Verträge nicht abschätzen konnte, besonders da der Verein keinen Puffer für eventuelle finanzielle Verpflichtungen hatte, so wurde der Weg des Risikos gescheut. Was ich grundsätzlich für richtig halte. Mit Finanzen auf töneren Füßen geht man einfach kein Risiko ein.

    Wenn das kein Argument für dich ist, sondern du lieber a la Wittsiepe auf unbedingten Konfrontationskurs gegangen wärst ohne Rücksicht auf Konsequenzen, so bin ich froh, daß du lediglich kommentierst und nicht entscheidest.

    Gruß,
    - DerTaure
     
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  11. Ich stehe, wie schon einige Male angeboten, gerne für ein Gespräch bereit.
    Es liegt ganz bei Dir was Dir wichtiger ist, eine realistische Einschätzung der Hintergründe oder Deine Anonymität.
    Ansonsten sollten wir es einfach dabei belassen, dass wir unterschiedlicher Meinung sind.
    LG Andreas
     
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  12. Old School

    Old School 1. Liga

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    Es wird hier zu viel Kaffeesatzleserei ohne minimalste Kenntnis des Sach- und Streitstandes betrieben. Hieran möchte ich mich ungerne beteiligen. Die angesetzte Verhandlungsdauer muss nicht viel bedeuten. Es handelt sich um einen ersten Termin. Die angesetzten 20 Minuten können für das Gericht ausreichen, beide Parteien vergleichsbereit zu machen. Es gibt nicht wenige Vorsitzende, die sich bei der Ansetzung der Verhandlungsdauer wenig Gedanken machen.
     
  13. Oliver71

    Oliver71 MSVPortal-Team Mitarbeiter

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    Da brauchen wir am Donnerstag keine Sensationen erwarten...
     
  14. Organic

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    Oder es ist eine taktische Pressemeldung, damit bloß keiner kommt ...
     
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  15. DerTaure

    DerTaure Landesliga

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    Huhu,

    eine Frage hätte ich noch: in der Presse und hier im Thread geistern zwei Uhrzeiten herum. Was ist nun richtig?

    10:40 die Verhandlung 21 O 48/13 oder
    11:40 die Verhandlung 21 O 93/13

    Gruß,
    - DerTaure
     
  16. Organic

    Organic Landesliga

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    Weil ich jetzt selbst irritiert war, habe ich soeben noch einmal beim LG angerufen. Es ist definitiv der 11:40 Uhr Termin mit dem Az. 21 O 93/13. Diese Info hatte ich letzte Woche ebenfalls auf Nachfrage erhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10 Februar 2014
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  17. Deepsky

    Deepsky verstorben

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  18. Hanusch

    Hanusch Landesliga

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    Ich wuerde ja doch gerne mal erklaert haben, auf welcher Grundlage der Roland seinen Chefs vom e.V. ( erst Steffen und dann Ruettgers) so lange die Einsicht in den Vertrag verweigern konnte.

    Vielleicht kann diese Frage ja Organic beantworten:

    Waere die klageweise Erzwingung einer vertraglichen Einsichtnahme nicht ein Selbstlaeufer gewesen ?

    Oder haette es wirklich fuer Kentsch da Chancen gegeben?

    Mir geht es nicht um Kompetenzverteilung sondern einzig und allein um die Frage, ob der e.V. nicht ohne Probleme haette Einsicht bekommen - wenn man den gewollt haette.

    Zudem hat doch Hellmich den Vertrag mit Kentsch ausgehandelt. Waere der nicht verpflichtet gewesen, dem e.V. den Originalvertrag oder eine Kopie zur Verfuegung zu stellen?

    Zumindest haette er muendlich Auskunft geben muessen. Das waere ja wohl das mindeste gewesen.
     
  19. Organic

    Organic Landesliga

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    @Hanusch
    Für eine genaue Beurteilung müsste ich die maßgeblichen Gesellschaftsverträge kennen. Grundsätzlich kann aber jeder Gesellschafter einer GmbH Auskunft über alle wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse über die GmbH verlangen, also auch über den Inhalt des Geschäftsführeranstellungsvertrages, es sei denn die Auskunft/Einsicht dient gesellschaftsfremden Zwecken. Dieser Anspruch ist auch gerichtlich durchsetzbar. Dies heißt Folgendes:

    Kentsch war als Geschäftsführer bei der persönlich haftenden Gesellschaftern der GmbH & Co. KGaA, mithin bei der MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH angestellt. Demgemäß klagt er derzeit auch gegen diese GmbH. Damit war er gleichzeitig auch zuständig für die Geschäftsführung der KGaA, denn die persönlich haftende Gesellschaftern vertritt in der Regel die KGaA. Gesellschafter der GmbH ist der e.V., so dass dieser auch Anspruch darauf hat, den Vertrag einzusehen. Es ist aber bereits verwunderlich, dass dort der Vertrag nicht vorliegt.

    Aber wie gesagt, mehr als diese grobe Auskunft kann ich ohne Kenntnis der Verträge nicht geben. Mir ist aber noch kein Fall untergekommen, in dem die Gesellschafter die Verträge mit den Geschäftsführern nicht kennen.
     
  20. Organic

    Organic Landesliga

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    Weiß eigentlich jemand, wer den Geschäftsführervertrag für die Gesellschaft unterzeichnet hat? Weiß man, ob es Beschlüsse des e.V. (alleiniger Gesellschafter der GmbH) über den Vertragsabschluss gibt? Vielleicht kann @diplomat das ja mal beantworten. Ich glaube nicht, dass er damit nachwirkende Pflichten verletzen würde.

    Vielleicht verirre ich mich gerade, aber mir kam da so ein Gedanke ... Will ich aber jetzt nichts zu schreiben, sondern erst, wenn ich Antworten auf die obigen Fragen bekommen sollte (wovon ich eigentlich nicht wirklich ausgehe).

    Außerdem wundert es mich immer mehr, dass gemäß MSV-Homepage der Termin am Donnerstag nur Formalien zwischen Anwälten beinhalten soll. Das ist mehr als ungewöhnlich. Ich bin beinahe davon überzeugt, dass man vermeiden möchte, dass zu viele den Termin beobachten und so relevante Informationen in die eine oder die andere Richtung erhalten.

    Der erste Termin wurde verlegt, nach meiner Einnerung, weil eine Seite noch ergänzend vortragen musste und die Zeit bis zum damaligen Termin eng war. Inzwischen müsste aber alles für die Entscheidung Relevante schriftsätzlich vorgetragen sein, so dass der Rechtsstreit nach normalem Lauf der Dinge entschieden werden könnte. Es gibt mithin keinen Grund für den bloßen Austausch von Formalien zwischen Anwälten und für interessante Folgetermine. Irgend etwas stimmt da nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13 Februar 2014
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  21. Omega

    Omega MSVPortal-Team Mitarbeiter

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    Ohne es definitiv zu wissen, es kann aber nur Walter Hellmich gewesen sein. Zu dem Zeitpunkt der "Verpflichtung" von Kentsch war er Vorstandsvorsitzender des e.V. und Vorsitzender des AR der KGaA.
     
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  22. Organic

    Organic Landesliga

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    Danke, Omega! Dann müsste es auch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH (also des Vorstandes der e.V.) über den Vertragsabschluss geben. Ich werde mal schauen, ob ich den auch noch finde. Den Beschluss über die Kündigung habe ich meinem letzten Post (#320) nachträglich angefügt.

    Edit: Beschluss über die Bestellung von Kentsch habe ich gefunden. Damit verbunden ist aber keine Beschlussfassung über den Abschluss des Geschäftsführervertrages. Es ist nämlich zu trennen zwischen der gesellschaftsrechtlichen Bestellung eines Geschäftsführers und dem zivilrechtlichen Abschluss des Geschäftsführervertrages. Deshalb wäre es sehr interessant zu wissen, ob die Gesellschafterversammlung Hellmich als Vorstand des e.V. legitimiert hat, einen Vertrag mit Kentsch abzuschliessen. Falls nicht, wäre das rechtlich sehr interessant und hätte u.U. Konsequenzen für die Wirksamkeit des Vertrages. Z.B. Laufzeiten wären dann vielleicht nicht mehr relevant, so dass mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden konnte, falls es keinen wichtigen Grund im Rechtssinne gab.

    Alles nur Spekulation, am Donnerstag wissen wir hoffentlich mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10 Februar 2014
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  23. rauuul

    rauuul 3. Liga

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    Muss es den geben? Gesellschafter ist ja alleinig der e.V., wir haben also quasi eine "Ein-Mann-GmbH". Da muss dann der e.V. mit sich selbst förmlich einen Beschluss fassen? Ich hätte jetzt gedacht, der e.V. beschließt intern einen GF einzustellen und schließt daraufhin durch seine juristischen Vertreter den Vertrag mit Kentsch.

    Edit: Schon gefunden, hat sich erledigt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10 Februar 2014
  24. Kleinenbroicher

    Kleinenbroicher Landesliga

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    Noch interessanter ist ja die Frage, wer den Vertrag verlängert hat!

    Hab's schon zigmal versucht, darauf eine Antwort zu kriegen.

    Keine Chance.
     
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  25. Organic

    Organic Landesliga

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    Ich finde dazu auch nichts. Muss aber auch nicht zum Register eingereicht, also nicht veröffentlicht werden.
     
  26. CEO51

    CEO51 Landesliga

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    Danke, Organic! Zwar kann spekulieren auch Spaß machen, aber die Kenntnis des tatsächlichen Beschlusses und seines Wortlautes ist durch nichts zu ersetzen. Formal einwandfrei und die Abberufung/Kündigung ist hoffentlich auch korrekt zugestellt worden. Der genannte wichtige Grund, wenn er denn durch Zeugen nachweisbar ist, ist für eine sofortige Abberufung als Geschäftsführer sicher ausreichend. Für eine fristlose Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages sind die Hürden höher. Hier wird evtl. vor Gericht auch die Rolle von Dr. Görtz nachzufragen sein. Hier wird ja diskutiert, ob dem Vereinsvorstand Vorwürfe zu machen sind. Nach Kenntnis des Beschlusses: Eindeutig nein.
    Organic, Du solltest Dich mit Deinem Engagement und Fachwissen dem MSV zur Verfügung stellen! Das wäre eine gute Sache!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10 Februar 2014
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  27. Organic

    Organic Landesliga

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    @CEO51
    Danke für den freundlichen Zuspruch. Ich bin mir aber sicher, dass der Kreis der MSV-Verantwortlichen bereits zahlreiche kompetente Berater kennt und bei Bedarf auch beansprucht. Da werde ich mich sicherlich nicht aufdrängen. Das sähe auch etwas eigenartig aus.
     
  28. Organic

    Organic Landesliga

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    Ich glaub, ich weiß jetzt, was Kentsch mit einer fehlenden Unterschrift meint. Die Kündigung sollte gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung von Kirmse ausgesprochen werden. Es darf unterstellt werden, dass das Kündigungsschreiben mithin von ihm unterzeichnet und damit formell in Ordnung ist.

    Unter dem Beschluss fehlt allerdings die Unterschrift von Sebastian Runde, der bloß telefonisch zu der Versammlung zugeschaltet war. Deshalb konnte er nicht unterzeichnen. Das wird Kentsch aber nicht weiterhelfen, da in der Satzung, 14 Abs. 6, zum Einen die fernmündliche Beschlussfassung zulässig ist, wenn keiner widerspricht und zum anderen nur die Protokollierung der Beschlüsse gefordert wird. Unterzeichnung ist demgemäß keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Vorstandsbeschlüsse des e.V. Deshalb wurde die Gesellschafterversammlung der Gmbh durch den e.V.-Vorstand in beschlussfähiger Besetzung und formell richtig durchgeführt.

    Meint Kentsch also die fehlende Unterschrift von Sebastian Runde, dürfte dies keine Rolle für die formelle Wirksamkeit von Abberufung und Kündigung spielen.

    Wo anderweitig eine relevante Unterschrift fehlen sollte, kann ich mir auch mit viel Phantasie gerade nicht vorstellen.
     
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  29. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

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    Im Anstellungsvertrag, den ja keiner kennt, könnte vielleicht eine entsprechende Regelung zu finden sein, auf die sich Kentsch beruft.
     
  30. ratzi

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    Mal eine andere Frage : Wenn er die Kündigung nicht anerkannt hat warum ist er dann nicht mehr zu Dienst erschienen ???
    Nach dem Rauswurf war er ja wohl nicht mehr aufzufinden. Wenn er der Meinung war die Kündigung wäre nicht rechtens hätte er doch ins Büro kommen müssen , oder ??? Er ist aber abgetaucht !!!
     
  31. Organic

    Organic Landesliga

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    Das glaube ich nicht, weiß es aber auch nicht. Üblicherweise ist in derartigen Verträgen von der Kündigung "durch die Gesellschaft" die Rede. Wie die Gesellschaft zu kündigen hat, richtet sich dann nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag. Es wäre unglücklich, in den Vertrag unnötige zusätzliche Kündigungsformalitäten zu Lasten der Gesellschaft zu formulieren.
     
  32. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

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    Da bin ich absolut bei Dir. Ich frage mich halt nur, warum R.K. den Einblick in seinen Vertrag verweigerte. Weil man ihm weniger zahlte als vereinbart, ist ja wohl eher unwahrscheinlich. Er muss sich ja einen (Wissens-) Vorteil von der Weigerung verprochen haben.
     
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  33. Organic

    Organic Landesliga

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    Oder stures Machtgehabe.
     
  34. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

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    Wir wollen ihm doch nicht mangelnde Demut unterstellen... ;););)
     
  35. Robbe1967

    Robbe1967 3. Liga

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    eher psychologische Auffälligkeiten. Irgendwie entgleitet dem das Leben. Überall wo er ist, kriegt er nix gebacken und versucht dies mit aggressiven Auftreten zu kompensieren. Inzwischen ist er doch überall raus geflogen, und das sicherlich nicht wegen guten Leistungen.
    Für mich ein Blender, der neben der Spur ist und dem ich aus der Ferne eine Therapie anraten würde.
    Bezeichnend, dass er sich bei seiner Klage auf rein formale Dinge stützt.
     
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  36. Blochsberg

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    Ist denn denen die den Vertrag gekündigt haben, der Inhalt desselben nicht bekannt gewesen? Was soll das denn für eine Konstellation gewesen sein?

    Die Gesellschafterversammlung der Verwaltungs GmbH hat beschlossen den Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH aus wichtigem Grund zu entlassen. Also die die das durften den dens betrifft.

    Ist denn geregelt, dass nur ALLE Gesellschafter GEMEINSAM diesen Beschluss fassen durften? Ist das beim MSV so, dass es keinen Mehrheitsentscheid gibt? Mal angenommen das ist so, es müssen ALLE immer das Gleiche beschließen wollen. Da käme dann die fehlende Unterschrift vom Sebastian auf den Tisch. Aber da bin ich wiederum bei Organic, der schreibt:

    "da in der Satzung, 14 Abs. 6, zum Einen die fernmündliche Beschlussfassung zulässig ist, wenn keiner widerspricht und zum anderen nur die Protokollierung der Beschlüsse gefordert wird. Unterzeichnung ist demgemäß keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Vorstandsbeschlüsse des e.V. Deshalb wurde die Gesellschafterversammlung der Gmbh durch den e.V.-Vorstand in beschlussfähiger Besetzung und formell richtig durchgeführt."

    Ich setze mal voraus, dass der Vetrag in Kopie auf dem Tisch lag (so machen es selbst normale kleine Firmen). Man liesst in der Kopie alles Relevante (Kündigungsfrist, Kündigung aus besonderem Grund etc.) und lässt dann die Kündigung aufsetzen. Ich bin mir annähernd sicher, dass eine Kopie des Arbeitspapieres von R.K. auf dem Tisch lag. Wenn NICHT, und da wird´s dann bei mir dunkel und ich stelle die Frage nocheinmal: Hatten denn die die den Vertrag gekündigt haben echt keinen Einblick in diesen? Das KANN doch gar nicht! Oder bin ich gerade auf dem Holzweg, dann hole mich bitte schnell da einer runter...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13 Februar 2014
  37. Organic

    Organic Landesliga

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    Man muss unterscheiden zwischen der GmbH (= Gesellschaft) und dem e.V. (= alleiniger Gesellschafter). Wir haben also eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, der auch alleine Beschlüsse fassen kann und muss. Die Frage nach Mehrheitsbeschlüssen stellt sich insoweit nicht. Stell Dir vor, Du wärst alleiniger Gesellschafter einer GmbH und willst den Geschäftsführer abberufen. Du setzt Dich dann alleine hin (= Gesellschafterversammlung) und fasst den Beschluss damit wirksam alleine.

    Der e.V. ist rechtlich gesehen, nichts anderes, als eine Person wie Du. Die Frage ist nur, wie entscheidet der e.V.? Für den e.V. handelt und entscheidet der Vorstand, der in der Gesellschafterversammlung also die einzig erforderliche Stimme für den e.V. als alleinigen Gesellschafter abgeben muss. Da der Vorstand aus mehreren Personen besteht, muss zunächst Klarheit darüber bestehen, wie dieses Gremien seinen Willen bildet, der sodann zur Beschlussfassung in der GmbH führt. Dafür ist die Satzung des e.V. maßgeblich: Der Vorstand entscheidet aufgrund Vorstandsbeschlusses, für den dann - weil mehrere Personen beteiligt sind - Mehrheitserfordernisse gelten.

    Und genau so einen Beschluss hat der Vorstand gefasst und damit entschieden, wie in der Gesellschafterversammlung gestimmt wird. Der Vorstand des e.V. hat sich somit in der Vorstandssitzung einstimmig einen Willen gebildet und - nach meiner Auffassung formell richtig trotz Abwesenheit von Sebastian Runde - auf dieser Basis die Gesellschafterversammlung der GmbH durchgeführt.

    Ich hoffe, dass ich das einigermassen verständlich darstellen konnte. Ist leider alles sehr abstrakt, wie die ganze Materie.

    Das weiß ich nicht. Aber wenn Du meine früheren Posts liest, siehst Du, dass es eigentlich nicht sein darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13 Februar 2014
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  38. Blochsberg

    Blochsberg Kreisliga

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    Ich habe ja Deine gesamten Posts gelesen, auch ich kann mir nicht vorstellen, dass das sein kann, daher ja meine Verwirrung.

    Vereinfacht gesagt: A und B schließen einen Vertrag, dieser ist in zweifacher Ausfertigung im Original unterschrieben. A bekommt ein Exemplar und B ebenso. Der Vertrag MUSS dem kündigenden Organ vorgelegen haben!

    Danke für Deine Ausführung. Also: Die Versammlung der Leute ist EINE Stimme. Wie diese Stimme zustande kommt ist auch nochmal interessant. Diese EINE Stimme kommt durch Mehrheitsbeschluss der einzelnen Vorstände zustande. Lassen wir mal vorsätzlich den § 14 Absatz 6 der Satzung außenvor, um die Überlegung voranzubringen worauf sich Kensch bezieht, wenn er von Formfehler und einer fehlenden Unterschrift spricht. Dabei setzen wir voraus, dass der im Beschluss genannte mit der schriftlichen Kündigung beauftragte diese auch unterschrieben hat.

    Durch Nichtunterschrift von Runde unter den Mehrheitsbeschluss, könnte dieser ja trotzdem einen Formfehler aufweisen, unabhängig davon dass selbst eine (interpretierte) GEGENstimme von Runde nicht ausgereicht hätte den Mehrheitsbeschluss zu gefährden. DA wäre ja der Formfehler. Aber dafür gibt es ja den 14 (6) in der Satzung.

    Was kann es denn noch sein? Nehmen wir an RK hätte einen Zeitvertrag. Dieser ist nach Medienberichten (mindestens) mündlich verlängert worden.

    Gut, § 625 BGB sagt: "

    Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablaufe der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht."

    Hmmm, konkludent verlängert geht also auch. Gut, reden wir von einem Vertrag, der verlängert wurde.

    mündlich verlängert = alte Dauer?
    konkludent verlängert - "auf unbestimmte Zeit"

    Was denn wenn der Vertrag dem Gremium wirklich nicht vorgelegen hat und die somit eine mögliche Befristung gar nicht haben wissen können?? Nein, der Vetrag MUSS vorgelegen haben...

    und weiter das BGB:
    § 626
    fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    BGB § 626 Absatz 1
    Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    BGB § 626 Absatz 2
    Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

    Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.



    3 Juni Kenntnis erlangt, 11 Juni Gesellschafterversammlung. - Also auch kein Formfehler.



    Ich werde nicht umhinkommen Donnerstag 11:40 Uhr abzuwarten, aber alleine das sich jetzt damit beschäftigen macht mich kirre...
     
  39. Organic

    Organic Landesliga

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    Bleib entspannt ;-) Ich kann nach derzeitigem Stand meiner Termine zu 90 % am Donnerstag im Landgericht sein und den Temin verfolgen. Dann wirst Du aus erster Hand Infos bekommen. Werde direkt danach kurz und wenn ich wieder in meinem Büro bin, ausführlich berichten.
     
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  40. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

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    Ersetze "MUSS" durch "SOLLTE" und es passt. Denn der Vertrag wurde sicherlich von Roland Allein Zuhaus und Dinslaken Allmighty unterzeichnet. Und wer da wo was abheftet, wissen wir nicht.
     
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  41. Mike Oldmann

    Mike Oldmann 3. Liga

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    Zur Info für alle möglichen Besucher des Landgerichts :

    Zitat:

    " Ebenfalls am Donnerstag startet vor dem Duisburger Landgericht der vom früheren Geschäftsführer Roland Kentsch angestrebte Prozess gegen den MSV. Die Kollegen vom Landgericht haben uns allerdings bereits informiert, dass es in der Tat nur „kurzen Prozess“ geben wird: der Kläger muss zu diesem Termin noch nicht entscheiden, die Anwälte beider Seiten werden demnach nur ein paar Formalien austauschen – spannend wird’s dann erst in späteren, noch nicht fixierten Terminen."

    Link: http://www.msv-duisburg.de/main.asp?reiter=aktuelles_p&mode=aktuell&aid=5504
     
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  42. Organic

    Organic Landesliga

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  43. DerTaure

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  44. Columbo ermittelt ! :panik:

    Hoffentlich haben wir dann demnächst nicht wieder unseren DFB/DFL-Fachmann an Bord. :eek:

    Ironiemodus aus. :D

    Bin trotzdem sehr gespannt, welche Argumente Kentsch´s Anwalt gegen die erfolgte fristlose Kündigung vorbringen wird. ;)
     
  45. Okapi

    Okapi 3. Liga

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    [​IMG]

    "War es, ganz unter uns, schwieriger, die Arminia zugrundezurichten oder doch eher den MSV?" :nunja: ;)
     
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  46. ratzi

    ratzi Landesliga

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    Für den MSV wird der Dinslakener Anwalt Peter Falk sprechen !!!

    Hoffe das ist kein Freund der DIN Seilschaften !!! Haben wir in Duisburg keine Anwälte ???
     
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  47. SilentWatch

    SilentWatch Bezirksliga

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    180.000 Jahresgehalt für solch eine Fehlqualifikation .... Das sind 6 !!!! Jahre Nettolohn von mir ....
    Augen auf bei der Berufswahl ... hätte ich mal auf die Oma gehört
     
  48. Enigma

    Enigma Kleine Raupe Nimmersatt

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    Naja 30.000 Netto sind doch jetzt auch das Gegenteil von arm...
     
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  49. Organic

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    Er war sehr lange in Duisburg als Anwalt tätig.
     
  50. Mike Oldmann

    Mike Oldmann 3. Liga

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    180.000 € Jahresgehalt das sind monatlich sind je nach Steuerklasse 1- 3, Anzahl Kinder, Kirche ja/ nein, um die 8.340 netto bei gesetzl. Krankenversicherung.

    Ein sicher üppiges Gehalt, wenn es so ist, aber andererseits wahrscheinlich auch den geltenden " Gesetzen " dieses Fussball - Geschäftes geschuldet. Allerdings sollte man dafür auch eine anständige Leistung verlangen !
     
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