http://www.arminia-bielefeld.de/2014/11/20/dsc-startet-sammelaktion-fuer-werder-fans/ Hab es gerade auch im VT gelesen... Finde es ne gute Aktion von Bielefeld, das sie die Opfer des Hooligan-Angriffes unterstützen wollen. Hoffe doch, das genug Geld zusammenkommt, damit wenigstens die kosten gedeckt sind.
Zweitschuldner = Ab und zu kann es schon mal vorkommen, dass der Beklagte Zweitschuldner ist - wenn er beispielsweise bestimmte Zeugen oder Gutachten o.ä. anführt und hierfür Auslagen anfallen, bei Widerklage usw. Aber der Regelfall dürfte wohl keine Zweitschuldnerhaftung sein. Zur Sache: Der Kläger hat doch die Möglichkeit, sich die im Rahmen der Zweitschuldnerhaftung übernommenen Gerichtskosten titulieren zu lassen. Die Landesjustizkasse hat aufgrund der Zweitschuldnerhaftung gar keine Veranlassung ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Ist vielleicht nicht klägerfreundlich, aber wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn dies jedem Kläger bewusst wäre. Eventuell könnten hierdurch manche "sinnlose" Klagen verhindert.