Kentsch verklagt den MSV

Dieses Thema im Forum "MSV Profibereich" wurde erstellt von 19Metty02, 11 August 2013.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Blochsberg

    Blochsberg Kreisliga

    Registriert seit:
    3 September 2013
    Beiträge:
    201
    Zustimmungen:
    311
    Und wo wir doch gerade dabei sind:

    Es gibt ja soetwas wie eine Geschäftsführerversicherung, die ein guter Arbeitgeber für seinen GF abschließt, falls dieser Bockmist baut.
    Vielleicht ist das ja auch alles taktisches Grplänkel und die Parteien haben sich bereits auf Folgendes geeinigt:

    Kentsch streitet ab (vorsätzlich) Bockmist gemacht zu haben (was sicher Voraussetzung für das Eintreten der Versicherung sein wird)
    Ein Gericht verdonnert Ihn trotztadem zu Schadenersatz in Millionenhöhe
    der sagt "hey, ich bin ja versichert"
    Die Versicherung zahlt an den MSV Millionen, der MSV seinerseits ne Abfindung für die entgangenen Bezüge an Kentsch und alle sind glücklich.

    Mehr als nen Sparkassenanagestellter kann der sowiso nicht mehr werden in seinem Arbeitsleben, dafür hat der viel zu viel verbrannte Erde (Duisburg, Bielefeld, Herford (Stadtwerke und SPD) )überall hinterlassen...
     
  2. DerTaure

    DerTaure Landesliga

    Registriert seit:
    1 Oktober 2010
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    2,887
    Ort:
    Duisburg Duissern
    Hallo,

    so gern ich das auch würde, aber kann man im Falle von Herrn Görtz einen konkret entschtandenden Schaden beziffern? Wenn nämlich nicht, würde es mit einer Klage da leider nichts werden... :frown:

    Gruß,
    - DerTaure
     
  3. Omega

    Omega MSVPortal-Team Mitarbeiter

    Registriert seit:
    24 Oktober 2004
    Beiträge:
    5,404
    Zustimmungen:
    43,232
    Ort:
    Solothurn / CH
    Natürlich, durch die Lizenzverweigerung ist dem MSV massiver Schaden zugefügt worden,. Görtz muss die Unterlagen die zum DFB gehen, genehmigen. Er hat z.B. auch nicht den Rechenfehler gesehen. Für mich hängt der genauso in der Suppe wie Kentsch.
     
    SanDrachen, Menthi, Oliver71 und 11 anderen gefällt das.
  4. herthajuergen

    herthajuergen Bezirksliga

    Registriert seit:
    19 Mai 2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    686
    Ort:
    Berlin-Tempelhof
    Keiner hat Fehler gemacht, aha. Aber warum spekuliert man von Anfang an auf ein
    "Nachverfahren". Komische Rechtsauffassung. Wir haben verloren, sind aber die Sieger.
    Die fristlose Kündigung war ein sehr teurer Fehler und Schnellschuss. In dem Fall hat es ein
    Aufhebungsvertrag wohl nicht getan.

    Dann hätte man sich voll auf das Lizensierungsverfahren konzentrieren können.

    Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. :D

    Ha Ho He :)
     
  5. Blochsberg

    Blochsberg Kreisliga

    Registriert seit:
    3 September 2013
    Beiträge:
    201
    Zustimmungen:
    311
    @herthajunge: Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willensbekundung, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein zu schassender Geschäftsführer sagt "jo, bin einverstanden mit dem Verlust meines Arbeitsplatzes und Gesichtes".

    Die Kündigung war oder wird weder teuer (wir reden hier maximal über ein paar Monate Gehaltsausfall, weil Kentschilein ja wieder in Brot und Arbeit ist), noch sind wir uns alle darüber einig war sie kein Fehler, oder?

    Dieser Delitant musste raus aus dem Verein nachdem er die Gesellschafterversammlung offensichtlich angelogen hatte, was eine Mail des Lizensierungsausschusses anging. Der MUSSTE raus, und zwar SCHNELL bevor er noch mehr Schaden hätte anrichten können.

    Ich sehe aktuell hier kein Fehlverhalten der handelnden Personen beim MSV, bis auf, dass nicht alle Ihr Fett wegbekommen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11 März 2014
  6. Stand doch schon alles bei den 11 Freunden. Oder ist da nicht seriös? :D

    Ein Haufen Schlamperei und aus dem Kopf drei Dinge, die letztendlich zuviel des Guten waren:
    Darlehen mit Walter unter Bedingungen gegen 50+1 Regel (Bestimmung GF + 2 AR)
    Rechenfehler Stadtwerke Darlehen
    Personalkosten auf Vermarkter Sportfive abgewälzt ohne Vertragsgrundlage
     
  7. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Sorry, aber das ist doch mal absoluter Quatsch. Das würdest Du auch selbst erkennen, wenn Du Dich mit der Thematik nicht nur oberflächlich befasst. Zum Urkundenverfahren und den Besonderheiten meine ich umfassend und hoffentlich auch verständlich alles Relevante erläutert zu haben. Wenn Du dies vielleicht noch einmal liest, wirst Du sehen, dass der Beklagte es sich nicht aussuchen kann, ob der Kläger das Urkundenverfahren wählt oder nicht. Das ist ein ganz allgemein bestehendes und nicht abzuwendendes Risiko. Wenn dann im Urkundenprozess geklagt wird, ist es nun mal so, dass der Kläger leicht die erste Runde gewinnt und der Beklagte seine Rechtsverteidigung erst wirksam im Nachverfahren durchziehen kann.

    Das liegt aber am Prozessrecht und nicht daran, dass etwas falsch gemacht worden wäre. Eine "komische Rechtsauffassung" liegt dem erst recht nicht zugrunde. Es ist einfach ein Einhergehen mit der Rechtslage und weder ungewöhnlich noch verwerflich, weil einfach zwingend. Man kann allenfalls Kentsch vorwerfen, dass er trotz allem im Urkundenprozess geklagt hat, um einen nur vermeintlichen Sieg nach außen präsentieren zu können. Dies scheint ihm auch gelungen zu sein, so wie sich manche hier negativ über Udo Kirmse äußern.

    Glaubt mir, nach dem jetzigen Sach- und Prozessstand kann ich keinen Fehler beim MSV bestätigen. Bleibt gelassen und wartet das Nachverfahren ab! Denn sonst hat Kentsch doch genau das erreicht, was er mit seiner Taktik, im Urkundenprozess zu klagen, erreichen wollte: Den Vorstand in ein schlechtes Licht stellen.

    Den jetzigen Zwischenstand im Verfahren nutzt er doch nur, um diejenigen, die ohnehin sehr skeptisch gegenüber allem, was der Vorstand macht, sind und vielleicht auch andere zu instrumentalisieren, indem er Fehler des Vorstand vorgaukelt, auch um seine eigenen Fehler dadurch aus der Hauptdiskussion zu ziehen. Ich finde es schade und absolut unfair gegenüber dem Vorstand, dass ihm dies zumindest bei Manchen hier gelingt.
     
    Menthi, Patrik, Zebra/Saar und 29 anderen gefällt das.
  8. rauuul

    rauuul 3. Liga

    Registriert seit:
    22 November 2004
    Beiträge:
    4,168
    Zustimmungen:
    21,150
    Man hätte sich den ganzen Quatsch weiterhin schenken können, hätte man die Vollmachtsurkunde beigelegt oder direkt zusammen unterschrieben.
    Nun muss man sich mit dem schwächsten Beweismittel was zusammenstricken, um den 174 irgendwie zu umschiffen.
    Professionell ist anders, selbst wenn die Nummer gut ausgeht.
     
    Ballaballa und Old School gefällt das.
  9. Das weiß ich nicht. Aber es würde mich brennend interessieren.
     
  10. DerTaure

    DerTaure Landesliga

    Registriert seit:
    1 Oktober 2010
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    2,887
    Ort:
    Duisburg Duissern
    Hallo,

    allerdings, wenn ich da @Organic richtig verstanden habe, hätte das bedeutet, daß die Klage für Schadensersatz vom MSV hätte kommen müssen, und dann unweigerlich der Gerichtsstand Bielefeld gewesen wäre, wo das Durchsetzen der Forderungen ungleich schwerer gewesen wäre.

    Ich denke ob ein Beweismittel schwach ist oder nicht wird sich dann bei den Folgeverhandlungen herrausstellen. Das einfach plakativ abzutun halte ich für verfrüht.

    Es geht hier meiner Ansicht nach nicht um irgendwelche Ansprüche von Roland Kentsch, sondern dass man dem Kentsch dann später Schadensersatzforderungen vor dem Latz knallt. Diese würden dann zwar, je nach Ausgang, um die Summe seiner Ansprüche gemindert werden, aber was sind schon 40.000 EUR im Vergleich zu was...5-8 mio aufgrund von weggebrochener TV- und Sponsoreneinnahmen?

    Gruß,
    - DerTaure
     
    WeißBlauesBlut gefällt das.
  11. Hanusch

    Hanusch Landesliga

    Registriert seit:
    5 März 2012
    Beiträge:
    609
    Zustimmungen:
    1,067

    Fuer mich haengen vor allem die Leute in der Suppe, die es zugelassen haben, dass Kentsch und Goertz ueberhaupt so lange wirken konnten. Hier im Forum wurde doch schon ewig diskutiert, was diese Leute fuer Mist anrichten. Von daher sollte man auch die Leute an den Pranger stellen, die das zugelassen haben. Wenn es nicht juristisch moeglich ist - dann wenigstens moralisch.

    Fuer mich wirkt es so, als ob einige Leute durch den Prozess nur von eigenen Fehlern ablenken wollten. Das Schlimme ist ja: Ohne Lizenzentzug waeren Kentsch und Goertz noch da. Ausserdem haette Hellmich SEINE Leute im Aufsichtsrat.
     
    Die wilden 70er gefällt das.
  12. rauuul

    rauuul 3. Liga

    Registriert seit:
    22 November 2004
    Beiträge:
    4,168
    Zustimmungen:
    21,150
    Zeugen sind immer das schwächste Beweismittel, völlig unabhängig vom Verfahren.
    In den ganzen Vorgang Prozesstaktik zu interpretieren, halte ich für abenteuerlich.
     
    Ballaballa und Old School gefällt das.
  13. ratzi

    ratzi Landesliga

    Registriert seit:
    18 Januar 2008
    Beiträge:
    1,785
    Zustimmungen:
    3,178
    Verträge per Handschlag sind Rechtsgültig aber eine persönlich, unter Zeugen übergebene Kündigung nicht ???
    Kann ich mir nicht vorstellen. Natürlich zählen jetzt nur die Urkunden und da fehlt nun mal eine weitere Unterschrift aber wenn alle da waren und sogar einer ein Rechtsanwalt, glaube ich schon ein bisschen an Prozesstaktik !!!
     
  14. Deepsky

    Deepsky verstorben

    Registriert seit:
    7 Februar 2009
    Beiträge:
    9,410
    Zustimmungen:
    80,370
    Ort:
    Germania inferior
    §623 BGB schreibt die schriftliche Kündigungsform vor. Selbst eine elektronsich ausgeführte Kündigung wäre unwirksam. Ich glaube nicht an eine Prozesstaktik. Kündigungsschutzklage hätte Kentsch so oder so bei einer fristlosen Entlassung einreichen müssen, alleine zur Wahrung seiner Ersatzleistungszahlungen vom Arbeitsamt. Da muss man nix konstruieren, davon ausgehend, dass man erst mal verliert.
     
  15. Kleinenbroicher

    Kleinenbroicher Landesliga

    Registriert seit:
    28 Januar 2005
    Beiträge:
    1,323
    Zustimmungen:
    2,333
    Das habe ich auch schon zigmal im Zusammenhang mit der Aufklärung bzgl. des Lizenzentzuges gehört.

    Da haben hier auch mehrere gesagt, man würde den Verein zur Not halt als Mitglied dazu zwingen.

    Fakt ist doch, dass Kirmse bisher sehr gut damit durchkommt, sowohl die Klage als auch die Aufklärung zu versprechen -
    natürlich ohne einen, auch nur im Ansatz, konkreten Zeitpunkt zu nennen.

    Und bisher funktioniert das ja gut - die meisten glauben, dass beides bald gemacht werde...
     
  16. freak01

    freak01 Nörgelenkel

    Registriert seit:
    1 September 2008
    Beiträge:
    6,063
    Zustimmungen:
    21,887
    Ort:
    Duisburg
    Was die Aufklärung angeht, werden viele Mitglieder auf die JHV hoffen. Wenn dort nichts kommt, kannst du davon ausgehen, dass einige Mitglieder da genau nachfragen werden und das auch einfordern werden.

    Wenn wir grad dabei sind: Bis wann muss die überhaupt stattgefunden haben? :verwirrt:
     
    Schumi gefällt das.
  17. Hugues

    Hugues Landesliga

    Registriert seit:
    16 November 2011
    Beiträge:
    1,220
    Zustimmungen:
    2,731
    Ort:
    Diaspora


    Die soll laut Satzung eigentlich im 1. Quartal stattfinden ...

    Einladung ist noch nicht raus -ich habe zumindest noch keine bekommen-, deshalb ist das nicht mehr zu halten.

    Wollen wir hoffen, dass unser Vorstand bei den restlichen Aufgaben noch im SOLL sind.

    Sorry für OT.
     
    freak01 gefällt das.
  18. Deepsky

    Deepsky verstorben

    Registriert seit:
    7 Februar 2009
    Beiträge:
    9,410
    Zustimmungen:
    80,370
    Ort:
    Germania inferior
    Fakt ist, dass es die Mitglieder (Fans) im entsprechenden Umfang einfach nicht interessiert, den dazu nötigen Druck aufzubauen Anders kann ich mir das Ergebnis der Unterschriftensammlung für ein Außerordentliche Mitgleiderversammlung nicht erklären. Liegt sicherlich auch daran, dass dieses Portal hier nicht repräsentativ für "den Fan" ist. Leider sehen sich die Gremien beim MSV niemals in einer Bringschuld, obwohl sie die brennenden Fragen auf der Fanseele kennen. Der "ganz neue MSV" unterscheidet sich in Punkto Transparenz eben nicht wesentlich vom "neuen MSV", auch wenn das mal ganz anders zugesagt war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12 März 2014
  19. Ballaballa

    Ballaballa Forenbarde

    Registriert seit:
    21 März 2006
    Beiträge:
    547
    Zustimmungen:
    5,532
    Urkundenprozess: Nur Urkunden sind als Beweismittel zugelassen. Kentsch:Urkunde Anstellungsvertrag. Anstellungsvertrag: Kentsch bekommt im Monat ....€ Gehalt. Hat er nicht bekommen. Gericht: Klage schlüssig. MSV: Wir haben fristlos gekündigt, Urkunde: Kündigungsschreiben. Gericht (Beitrag449): Es fehlt eine 2. Unterschrift (unstreitig). Gericht: Keine wirksame fristlose Kündigung.

    Gleichwohl ich dir in einem Punkt recht: Selbst wenn die erforderliche 2. Unterschrift vorhanden gewesen wäre, hätte das am Ausgang des Urkundenprozesses wohl nichts geändert. Denn das Gericht hätte ja nicht sagen können, die fristlose Kündigung ist formal wirksam, deswegen hat der Kläger keinen Gehaltsanspruch mehr. Der MSV hätte dem Gericht durch Urkunden auch belegen müssen, dass es einen Grund zur fristlosen Kündigung gab, Kentsch im Zusammenhang mit dem Lizenzierungsverfahren schuldhaft derartige Fehler begangen hat, dass es dem MSV unzumutbar war, ihn bis zum Ablauf der festen Anstellungszeit weiter zu beschäftigen. Dass dieser Nachweis mit Schriftstücken allein nicht zu führen ist, dürfte verständlich sein. Aber: Das Gericht musste sich mit derartigen, vielleicht vorhandenen Urkunden gar nicht erst beschäftigen.

    Die fehlende 2. Unterschrift wirkt sich in jedem Fall aus: Denn der MSV geht ihretwegen in das Nachverfahren mit der Hypothek, dass Kentsch bis Juni 2014 einen Gehaltsanspruch hat, selbst dann, wenn sich die Kündigungsgründe beweisen lassen, weil die fristlose Kündigung wegen der 2. Unterschrift unwirksam ist. Und die Einlassung Kirmses, man hätte das Kündigungsschreiben ja im Kreise mehrerer, auch Vorstandsmitglieder, übergeben, ist zumindest unglücklich, weil sie suggeriert, dass die Anwesenheit eines weiteren Vorstandsmitglieds bei Übergabe des Kündigungsschreibens die fehlende 2. Unterschrift ersetzt. Und das ist schlicht falsch und ich verstehe nicht, warum man "Wir wissen schon, wie man kündigt", damit unterlegt, anstatt zu sagen, vielleicht haben wir einen formalen Fehler gemacht, aber selbst wenn das so wäre: Im Urkundenprozess hätte uns das auch nicht gerettet. Und das ist kein Kirmsebashing und schmälert auch nicht seine Verdienste aus dem Sommer, zumal er ja bei der ganzen Aktion ja offensichtlich anwaltlich begleitet war.

    Bis Bielefeld sind es 170 km. Auch dort wird deutsches Recht gesprochen (für die, die davon ausgehen, dass es die Stadt überhaupt gibt).
     
    Carsten, Hugues, Kees Jaratz und 3 anderen gefällt das.
  20. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    @Ballaballa : Nur eine kurze Antwort:

    Kentsch hatte den Gesellschafterbeschluss vielleicht/wahrscheinlich vor der Kündigung oder gleichzeitig erhalten. Wäre so nicht unüblich. Also Kenntnis von der Vollmacht vor Kündigung. Beifügung Vollmacht oder zweite Unterschrift dann nicht mehr erforderlich. Siehe § 174 Satz 2 BGB. Übergabe Beschluss lässt sich nur durch Zeugen beweisen, also erst im Nachverfahren relevant.

    Davon gehe ich in erster Linie aus, allerdings ohne es wissen zu können. Es ist so aber sehr wahrscheinlich, sicher wahrscheinlicher als die Alternative, bewusst die Klage zu provozieren, was aber auch nicht ausgeschlossen ist.

    Zu Bielefeld: Auch im Recht sind manche Auswärtsspiele schwieriger als Heimspiele. Besonders wenn der Gegner am Heimatort gut vernetzt ist. Richter sind auch nur Menschen.

    Keiner kann derzeit einen Fehler des Vorstands oder des Anwalts bestätigen. Warum dann Kritik, bevor Fakten feststehen?
     
    Ketomo und Kees Jaratz gefällt das.
  21. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Aus welchem Gruende hat Kentsch dann eine Klage angestrengt, wenn es,so wie du sagst, im weiteren Verlauf aussichtslos waere ?
    Der kann doch auch nicht nur mit Luftgeschossen schiessen, respektive seine Anwaelte.
    Welchen Sinn haette das ? Es muss ja auch eine andere Seite geben welche sich durchaus Hoffnung macht oder sich im Recht sieht ?
     
  22. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Letztendlich setzt er doch auf den Kündigungsgrund und hofft, da heil rauszukommen. Dass er die Vorteile des Urkundenverfahrens im ersten Schritt bezüglich der Förmlichkeiten zur Kündigung für sich nutzt, ist doch offensichtlich. Er wird auch wissen, dass die Würfel endgültig erst im Nachverfahren fallen. Das ist doch völlig normal. Kentsch sonnt sich gerade in seinem vermeintlichen Erfolg. Du siehst doch alleine hier schon, wie erfolgreich er diese Schiene fährt.

    Bitte wartet doch das Nachverfahren ab. Dann gibt es Fakten, die unwiderleglich sind, vorher nicht!
     
  23. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Das beantwortet meine Frage nicht wirklich, auch wenn mir deine Beitraege immer sehr angenehm sind und ich dir gerne folge.
    Aber WARUM strengt Kentsch die Klage grundsaetzlich an ?
    Wenn es doch aussichtslos ist, wie beim Schach,werfe ich doch meinen Koenig um und leite eine Sparkasse in Dunkeldeutschland und halte die Fuesse still.
    Was ist seine Motivation ? Sich selber noch mehr zu zerstoeren ?
    Versteh mich nicht falsch. Du beschreibst die eine Seite fuer mich so, dass ich sie verstehe, die andere Seite verstehe ich nur nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12 März 2014
  24. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Das ist allein taktisch geprägt, habe ich auch schon oft gemacht ;-) Wenn das Vorbehaltsurteil da ist, übt man Druck aus und hofft auf einen Vergleich. Das erkennt man schon an den Aussagen des Anwalts von Kentsch in der Presse. Er hat ganz deutlich geäußert, Kentsch sei vergleichsbereit, beklagt aber gleichzeitig, von Seiten des MSV habe sich dazu keiner gemeldet, was ich aber gut verstehen kann.
     
  25. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Mit anderen Worten die Geschaeftsfuehrer Haftpflicht ist der Meinung sich lieber vergleichen zu wollen ?
    Oder bezieht sich der Vergleich nur auf seine Gehaelter und nicht zukuenftige richtige Gerichtsschlachten, welche zu erwarten sind bezueglich Regress ?
    Da stellt sich dann aber auch die Frage, um am Anfang anzufangen, dass seine Rechtschutzversicherung wohl kaum diesen Prozess eingehen wuerde, zum anderen ein Anwalt einen Prozess wohl kaum fuehren kann (darf)wenn es aussichtslos ist.
    In meinem amateurhaften denken natuerlich nur.
    Heisst fuer mich,dass da ein anderer Plan hintersteckt, beide beim gleichen Versicherer und Ausgleichshandlung.
    Wie gesagt, alles von mir ins nicht ganz, aber ziemlich unblaue.
     
  26. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Ich kann aus dem gesamten Geschehen heraus nur vermuten, dass es um einen Gesamtvergleich geht, wobei Kentsch ja schon mächtig Stimmung macht, was den Schaden des MSV angeht. Soweit ich das sehe, hat er bisher nicht öffentlich geäußert, keine Fehler gemacht zu haben. Das spricht für meine Vermutung.

    Ob die Kosten der Klage von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, ist mir nicht bekannt. Selbst wenn es so wäre, hätte dies keine Bedeutung für die Erfolgsaussichten der Klage. Denn in der Regel gewähren Rechtsschutzversicherungen den Kostenschutz auf Antrag des Anwalts, der nur von nichtssagenden "Hinreichenden Erfolgsaussichten" schreiben muss.Ich habe selbst bei gewagten Klagen noch nicht erlebt, dass eine Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten selbst prüft und den Kostenschutz wegen fehlender Chancen im Prozess verweigert.

    Was den Anwalt angeht: Genau der gibt doch die Taktik vor, zu der ein Vorbehaltsurteil im Urkundenverfahren zwecks Steigerung der Einigungsbereitschaft der Gegenseite gehört. Und zwar unabhängig davon, wie er die Aussichten endgültig einschätzt. Deshalb wird er sich auch nicht weigern, die Klage zu erheben.
     
  27. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Da ist ja mein Kasus Knacktus. Wenn er angeklagt worden waere verstaende ich es. Als Anklaeger Kentsch hege ich da gewisse Theorien.
    Im Normalfall ,sollte es so sein wie du es sagst,duerfte der Anwalt den Fall im eigentlichen (Was natuerlich wertlos ist, weil ich nur Nicht-Wissen besitze) nicht mal annehmen duerfen.
    Aussichtsloser Fall. Deswegen sehe ich da Verstrickungen durch meine Amateur Auge.
    Ich frage deswegen so hartnaeckig nach, weil mir lieber ist den gegner zu kennen als den Freund. Dem vertraue ich so oder so.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13 März 2014
  28. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Erstmal gibt es Anwälte, die jeden Fall annehmen. Außerdem zeigt sich doch erst am Ergebnis, ob der Fall wirklich aussichtslos ist. Lass mal vorliegend die Formalitäten der Kündigung aussen vor. Im Nachverfahren geht es ja zum ersten mal auch um den Grund für die Kündigung. Da kann ich als Kläger immer guten Gewissens darauf spekulieren, dass die andere Seite etwas nicht richtig prozessual schriftsätzlich darlegt oder etwas nicht beweisen kann. Außerdem hängen viele Dinge in Bezug auf den wichtigen Grund, der u. a. die Unzumutbarkeit der weiteren zusammenarbeit aufgrund eines Fehlverhaltens voraussetzt, von richterlichen Wertungen, der so genannten Einzelfallwürdigung, ab. Da können 2 Richter auch mal 3 Meinungen zu haben. Von vornherein ausgeschlossen ist ein positives Ergebnis also nie. Und wenn es nur ein Vergleich unter dem Druck eines Vorbehaltsurteils ist. Auch das kann, je nach Zielsetzung, ein gutes Ergebnis und damit ein Erfolg für den Kläger sein.

    Edit: Aus Sicht von Kentsch kann man also nicht sagen, die Klageerhebung sei von Anfang an sinnlos. Das hängt stark von seinen Motiven ab, un da macht die Klage nach dem Vorgesagten schon grundsätzlich Sinn. Ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage.
     
    Menthi und Porthos gefällt das.
  29. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Dennoch wollen Anwaelte auch bezahlt sein. Einen lustigen Kirmesanwalt, respektive Kirmes-Anwaelte wird Kentsch nicht haben.
    Ergo muss da im Hintergrund auch eine Strategie sein, welche diesen Fall angenommen hat um anderen Schaden gering zu halten,auch ob 'wissentlich' dieser Fall nicht zu gewinnen ist.
    Wenn du mir da folgen kannst, ich kann mich diesbezueglich nicht juristisch ausdruecken, kommst du auf meinen Gedankengang.
    Niemand schmeisst ja einfach so ohne Sinn und Verstand Geld raus, noch wird jemand einen Fall annehmen, der aussichtslos ist, respektive angenommen, weil so weit ich amateurhaft weiss, auch eine Regresspflicht dem Anwalt gegenueber bestehen kann, wenn der so lapidar mal sagt 'Klar, mach ich, auch wenn du im unrecht bist und verlieren wirst' (Im uebertriebenem Sinne) .
    Um des Klagens willen anzunehmen ist ja nicht einfach mal so fuer Spass. (Ich uebertreibe bewusst, weil ich durchaus sehe, dass das hier wenig anzuwenden ist, wenngleich doch, unter der Praemisse, dass Haftplicht und Rechtschutzversicherung gleich sind, also ein 'Verein').
    Und DANN vermute ich einen Plan, der auch seinen Sinn hat fuer zukuenftiges.
    Da sitzen ja nicht ueberall nur Gumps die ja sagen und Amen.
    Die haben auch ihren Plan und Sicht (Dir folgend, aus der schwachen Position in beiden Faellen, also gegenwaertig und dem unvermeidlich folgende(n) Fall/Faellen bezueglich Regress etc), der sich nicht nur auf Pralinenschachteln beschraenkt.

    In jedem Fall danke ich dir noch mal, dass du viele Dinge fuer mich anschaubarer machst !:zustimm:
    Wer nicht fragt bleibt dumm.
     
  30. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Natürlich verstehe ich Deine sehr schlüssigen Gedankengänge. Ich weiss auch, dass gerade solche Verfahren und die taktischen Hintergründe für Nichtjuristen nicht immer einfach nachzuvollziehen sind.

    Der Plan, der dahinter steckt, ist eigentlich ganz einfach zu beschreiben: Angriff ist die beste Verteidigung!

    Kentsch will den MSV mit dem Vorbehaltsurteil einschüchtern und die Öffentlichkeit gegen den Vorstand aufbringen (das Wort "instrumentalisieren", welches ganz gut passt, habe ich hier schon einmal benutzt), dies durch Aussagen gegenüber der Presse verstärken, um so vielleicht zu einem Vergleich zu kommen. Er weiss doch inzwischen selbst am besten, was er falsch gemacht hat bei der Lizensierung und das Schadensersatzansprüche deswegen drohen. Soll er diese abwarten und dann in die Defensive gehen? Nein, er macht das Spiel, um es zumindest am Anfang (Urkundenprozess!) noch nach Belieben steuern zu können, in der Hoffnung, dass das den Gegner beeindruckt.

    Mehr steckt nach meiner Meinung nicht hinter seinem Vorgehen.
     
    Menthi und Porthos gefällt das.
  31. Porthos

    Porthos Landesliga

    Registriert seit:
    12 Juli 2012
    Beiträge:
    2,399
    Zustimmungen:
    3,562
    Mein dank gilt dir. Noch einmal.
    Wollen wir hoffen, dass der 'Gegner' keine neuen innovativen Gedanken hat welche entgegen der gaengigen juristischen 'Regeln' sind und du recht behaelst.
    Dann waere mir nicht bange, denn ich traue den aktuellen Leuten durchaus einen (von mir begruessten) Dickkopf zu und auch ein Durchhaltevermoegen, selbst wenn es sich zieht und hart auf hart kommt.
     
  32. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

    Registriert seit:
    31 Mai 2013
    Beiträge:
    1,138
    Zustimmungen:
    3,515
    Ich denke, es kann viel einfacher sein. RK ist so von sich selbst überzeugt, keinen Fehler gemacht zu haben, dass eine Prozessniederlage für ihn gar nicht im Bereich des Wahrscheinlichen liegt.

    Und was die Anwaltstaktik angeht: Man kann nicht immer vermeiden, einen Prozess zu gewinnen. :barti
     
  33. Deepsky

    Deepsky verstorben

    Registriert seit:
    7 Februar 2009
    Beiträge:
    9,410
    Zustimmungen:
    80,370
    Ort:
    Germania inferior
    Wie könnte deiner Meinung nach ein "Vergleich" zwischen den Gehaltsnachforderungen und dem anstehenden Schadensersatz aussehen? wir reden hier von einem Betrag von unter 200.000,-- Euro möglicher Gehaltsforderung und einem Schaden in Höhe von 4 - 5 Mio Euro. Was soll sich da vergleichen lassen?
     
    M4IK gefällt das.
  34. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    @Deepsky :

    Was er genau in Summe erreichen will, weiss ich natürlich nicht. Aber er bestreitet doch einen Schaden und versucht gleichzeitig, durch seinen scheinbaren Erfolg mit der Urkundenklage Druck aufzubauen. Das spricht doch für Vergleichsabsichten. Er hat den ersten Schuss gesetzt und meint, den MSV damit getroffen zu haben, was es ihm erleichtern würde, eine Vergleichsbereitschaft beim MSV herbeizuführen. Das ist nach meiner Auffassung der Hintergedanke. Jede Reduzierung einer Schadensersatzforderung durch eine Einigung wäre für ihn bzw. seine Versicherung ein Erfolg, insbesondere, wenn dies ohne eine sehr kostenträchtige Widerklage möglich wäre. Denn der Verlierer eines Prozesses trägt die gesamten Kosten. Ein Vergleich minimiert also auch das Kostenrisiko.
     
    Menthi und BillieJoe gefällt das.
  35. Deepsky

    Deepsky verstorben

    Registriert seit:
    7 Februar 2009
    Beiträge:
    9,410
    Zustimmungen:
    80,370
    Ort:
    Germania inferior
    @Organic: mein Gefühl ist eher, dass Kentsch mit seiner Klage bezüglich Gehaltsnachforderung aus rein formalistischen Gründen einen Formfehler nachweisen kann und diesen auch durchbringen wird.

    Im anhängigen Verfahren um die Schadensersatzforderung des MSV baut Kentsch nach meiner Einschätzung darauf, dass der MSV sich aus finanziellen Gründen gar keinen ein Mehrinstanzenweg leisten könne (so interpretiere ich auch seine Aussage). Ich hoffe, dass er an dieser Stelle irrt.

    In dem Prozess um Schadensersatzleistung wird es nicht mehr um die Rechtmäßigkeit seiner fristlosen Entlassung gehen, sondern um die Feststellung, ob seine GF-Versicherung Schadensersatz zu leisten hat. Kentsch´s Interesse am Gewinn auch dieses Prozesses kann dann nur noch die Wiederherstellung seiner beruflichen Reputation sein. Mit einem verlorenen Prozess wäre er in keinen Unternehmen mehr als Führungskraft eine Alternative.
     
  36. Organic

    Organic Landesliga

    Registriert seit:
    5 Juni 2013
    Beiträge:
    631
    Zustimmungen:
    2,896
    Warten wir es ab, denn erst nach Ende des Verfahrens wissen wir, was wirklich Sache ist. Ich glaube aber, mit meiner Einschätzung nah an den Fakten zu sein.
     
    M4IK gefällt das.
  37. Kentsch könnte so ticken: Gebt mir mein Gehalt und ich packe aus. Dann bekommt Ihr die Kohle von der D &O.
     
  38. Robbe1967

    Robbe1967 3. Liga

    Registriert seit:
    4 Mai 2005
    Beiträge:
    3,411
    Zustimmungen:
    13,479
    Ort:
    Mülheim
    selbst jeder Zeitgewinn ist für Kentsch doch ein Erfolg, da man nicht weiß, ob und mit welchen Führungspersonen der Verein im Sommer dar steht. Vielleicht würde eine neue Führung gar keine Schadenersatzklage gegen ihn erheben wollen, das diese die Erfolgsaussichten anders bewertet. ... alles taktische Spielereien.
     
    Ketomo gefällt das.
  39. Deepsky

    Deepsky verstorben

    Registriert seit:
    7 Februar 2009
    Beiträge:
    9,410
    Zustimmungen:
    80,370
    Ort:
    Germania inferior
    Roland Kentsch soll wohl mittlerweile mit Unterstützung unseres langjährigen Ehrenratsmitgliedes Walter Schlenkenbrock eine Anstellung bei der Apo-Bank im Bereich "Risikokreditwesen" angetreten haben.
     
    Thomas, Matze, Marcus69 und 3 anderen gefällt das.
  40. Viererkette

    Viererkette Regionalliga

    Registriert seit:
    4 Dezember 2011
    Beiträge:
    2,920
    Zustimmungen:
    6,432
    Ort:
    Wasserviertel
    :brueller:Der war gut. 1.April lässt grüßen
     
  41. OnkelW

    OnkelW Kreisliga

    Registriert seit:
    5 Mai 2012
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    261
    Ort:
    Moers
    Bankenkrise 2.0???

    :eek:
     
  42. Riedzebra

    Riedzebra Nörgel-Oma

    Registriert seit:
    2 November 2004
    Beiträge:
    7,428
    Zustimmungen:
    20,361
    Ort:
    Crumscht (Riedstadt)
    Immerhin hat "Flasche leer, was erlaube" dort auch sein Bankausbildung erhalten. Na das nenn ich mal einen würdigen Nachfolger:rolleyes:
     
  43. Robbe1967

    Robbe1967 3. Liga

    Registriert seit:
    4 Mai 2005
    Beiträge:
    3,411
    Zustimmungen:
    13,479
    Ort:
    Mülheim
    hat sich unter Wert verkauft. Bei den Charakterzügen wäre ein Vorstandsposten bei der Deutschen Bank drin gewesen. :cool:
     
    Wedauolli gefällt das.
  44. scuba

    scuba Regionalliga

    Registriert seit:
    30 Oktober 2009
    Beiträge:
    1,708
    Zustimmungen:
    5,333
    oliforpresident und CEO51 gefällt das.
  45. dusi33

    dusi33 3. Liga

    Registriert seit:
    2 Januar 2008
    Beiträge:
    6,349
    Zustimmungen:
    10,239
    Ort:
    Kall
    Stellungnahme des MSV zum Rechtsstreit Roland Kentsch

    In dem Rechtsstreit des früheren Geschäftsführers der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, Roland Kentsch, erwartet der MSV, dass das Landgericht Duisburg den MSV 03. April 2014 zur Zahlung von Gehältern für die von Herrn Kentsch eingeforderten Monate Juni, Juli und August 2013 verurteilen wird. Dieses Urteil wird jedoch nur vorläufig und unter dem gerichtlicherseits ausdrücklich anzuordnenden Vorbehalt der Nachprüfung im Nachverfahren sein...

    Weiterlesen: http://www.msv-duisburg.de/main.asp?reiter=aktuelles_p&mode=aktuell&aid=5626
     
    Ketomo, embe, Ziggi und 8 anderen gefällt das.
  46. Schmogos

    Schmogos Kreisliga

    Registriert seit:
    4 Dezember 2013
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    38
    Boah Organic...Hut ab für deine Beiträge und Hut ab für unsere Vereinsspitze wenn es so kommt

    Send via Galaxy Note 3
     
  47. Bart_Simpson

    Bart_Simpson 3. Liga

    Registriert seit:
    24 Oktober 2004
    Beiträge:
    6,661
    Zustimmungen:
    17,618
    Ort:
    Kempen
    Hut ab von Organic, und auch frühzeitig reagiert von unserer PR das dies klargestellt wird (nicht jeder ist juristisch bewandert), bevor weitere Unruhe aufkommt.
     
    Menthi, Captain Karacho und Matze gefällt das.
  48. Udo_97

    Udo_97 Kreisliga

    Registriert seit:
    23 August 2008
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    71
    Ort:
    Duisburg - Mitte
    Erste Amtshandlung unsers neuen Geschäftsführers (PR-Manns) Mohnhaupt ?:tanz:
    Vor der Presse schon mal reagiert und nicht erst nach der schlechten Presse,
    so nimmt man den Schreiberlingen:tozzy: den Wind aus den Segel.
    Meiner Meinung nach.
     
    Franky, ExilDUer, Matze und 2 anderen gefällt das.
  49. Fehlpass

    Fehlpass Landesliga

    Registriert seit:
    31 Mai 2013
    Beiträge:
    1,138
    Zustimmungen:
    3,515
    Professionell wirkende Außendarstellung beim MSV. Das wir sowas noch erleben dürfen...:tanz::tanz:
     
    Ziggi gefällt das.
  50. DerTaure

    DerTaure Landesliga

    Registriert seit:
    1 Oktober 2010
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    2,887
    Ort:
    Duisburg Duissern
    Werte Herde,

    3.4. 9:40 Landgericht Duisburg. Urteilsverkündung in der Urkundensache Kentsch gegen MSV. Anwesend im Saal 144 waren neben den drei Richtern Herr Retzlaff von der WAZ sowie ein Fotograph und meine Wenigkeit. Wie erwartet ist das Urteil in der Urkundensache, in der das einzige Beweismittel ja der Arbeitsvertrag war, zu Gunsten von Herrn Kentsch ausgefallen. Der MSV wird verurteilt für die Monate Juli, August, September Zahlungen in Höhe von jeweils 15000 EUR zu leisten. Davon abgezogen werden ca. 5000 EUR Leistungen vom Arbeitsamt, zuzüglich jedoch Zinsansprüche in Höhe von 5 % + Basiszinssatz. Das Urteil ist vollstreckbar allerdings kann, wenn ich das richtig verstanden habe, die Vollstreckung ausgesetzt werden nach Zahlung einer Sicherheitsleistung. Dem MSV steht es frei, seine Rechtsansprüche im Nachverfahren durchzusetzen.

    Dieses Urteil hört sich schlimmer an als es ist. Objektiv betrachtet war dieser Ausgang nur so zu erwarten, da der Arbeitsvertrag einzig gültiges Beweismittel war. Im Nachverfahren, wie in den Postings von @Organic nachzulesen, kann jedes Beweismittel verwendet werden. Auch der Mitteilung des MSV bezüglich des Verfahrens letztens zeigt, dass dieser Ausgang erwartet wurde.

    Bitte nicht von eventuell reisserischen Überschriften aus den gängigen Printmedien verunsichern lassen.

    Gruß,
    - DerTaure

    Edit: Wörtchen "jeweils" hinzugefügt um eine missverständliche Passage zu korrigieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3 April 2014
    Menthi, neunzehnnullzwo, Omega und 10 anderen gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden