Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

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Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus

In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.

Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald nachfolgen.

Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

http://www.golem.de/0808/61487.html
 
*Mal eben ne bestimmte Seite aufsuch* :D:D:D


Watt ein Quatsch. Die haben doch schon seid ewigen Zeiten nur "Großkunden" abgefischt.
Das nenne ich mal dreist "in Sicherheit wiegen".

Ich glaube denen erst mal gar nix. :D:D
 
Nein, Saugi.

Die Rechteverwerter haben in letzter Zeit jeden, aber auch jeden Verstoss angezeigt. Zeitweilig sind pro Monat bis zu 15.000 Anzeigen bei den Staatsananwaltschaften eingegangen und die sind mit dieser Menge hoffnungslos überfordert! Dies ist reiner Selbstschutz der Staatsanwaltschaften gegenüber den Massenabmahnern! Das war/ist für Anwälte eine Goldgrube.
 
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