Frage an die Juristen hier

Omega

MSVPortal-Team
Teammitglied
Eins vorweg, ich möchte nicht das falsche Hoffnungen aufkommen, aber ....

Der MSV kann das Schiedsgericht anrufen. Ich interpreptiere das Wort Schiedsgericht so, dass dieses Gericht auch die Möglichkeit hat, Vergleiche zu schliessen. Jetzt die Frage, sieht jemand die Möglichkeit, dass die Verhandlung so ablaufen kann. Das Schiedsgericht gibt der Lizensierungskommission recht, weil sie eben so entschieden hat, wie sie entscheiden mußte. Die Kommssion hat ja keinen Spielraum. Der MSV gibt zu einen Fehler gemacht zu haben. Das Gericht entscheidet jetzt, der MSV bekommt Punktabzüge wegen unvollständiger/nicht ausreichender Lizensierungsunterlagen, erhält aber dafür die Lizenz, weil gleichzeitig ein richtig ordentlicher Sanierungsplan vorgelet wird. Beim Schiedsgericht müßte meiner Meinung mach, der Sanierungsplan, natürlich incl. richtig dicker Sicherheiten, vorgestellt werden. Dazu müßten dort auch Menschen auftauchen, die mit dem jetzigen System weiterer Darlehn nichts zu tun haben.

Wäre so etwas denkbar? Bitte hier keine Diskussion darüber, wie der Sanierungsplan aussehen soll! Mich interessiert die Meinung von Juristen, ob dieser Weg überhaupt denkbar ist!
 
@Omega, der von Dir aufgezeigte Weg ist wohl der einzig gangbare um Zweitligafußball in Duisburg auch ab dem Sommer zu haben.

Juristisch muß man sich wohl mit den Statutes der DFL sehr gut auskennen. Vielleicht haben wir ja jemanden, der sich da mal reinknien möchte. Ich bin mir nicht sicher in wie weit die frei zugänglich sind. Die DFL kann sich ihre eigenen "Gesetze" geben, die wiederum nur mit unserer Rechtsordnung in Einklang zu stehen haben.
 
Ich möchte die Frage von Omega noch erweitern.

Ist das Schiedsgericht wirklich die letzte Instanz ?

Besteht nicht auch noch die Möglichkeit vor das CAS zu ziehen ?

Das CAS ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die "Sportverbände" und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht.
 
Ich hab diese beiden .pdf gefunden, die die Lizenzierung etwas erklären:

bundesliga.de pdf

bundesliga.de pdf

(Sorry für die Links, bekomme den zweiten nicht so richtig hin.
edit: jetzt müssten die Links übersichtlicher sein.)

Daraus ergibt sich für mich, dass das Ständige Schiedsgericht überprüfen wird, ob die Ablehnung der Lizenz anhand der eingereichten Unterlagen bis zum Fristablauf in Ordnung war oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Daraus ergibt sich für mich, dass das Ständige Schiedsgericht überprüfen wird, ob die Ablehnung der Lizenz anhand der eingereichten Unterlagen bis zum Fristablauf in Ordnung war oder nicht.

So verstehe ich das auch. Es kann maximal noch um Spielräume bei der Bewertung einzelner Dinge wie z.B. an Kredite geknüpfte Bedingungen gehen. Ansonsten um Formalia, ob das Prozedere der Lizenzunterlagenprüfung korrekt abgelaufen ist und zum Ergebnis passt.
 
Jetzt die Frage, sieht jemand die Möglichkeit, dass die Verhandlung so ablaufen kann.

Die Frage lässt sich m. E. nicht pauschal beantworten. Zunächst ist beachten, dass das Schiedsgerichtsverfahren ein rein privates Verfahren ist und daher nicht so ablaufen muss wie ein Zivilverfahren vor den ordentlichen Gerichten, sich diesem aber anlehnt (s. u.).

Laut DFL-Satzung, § 13, Schiedsgericht, werden Streitigkeiten zwischen dem Ligaverband und den Mitgliedern des Ligaverbandes, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder besonderen Zuständigkeiten ergeben, nach Ausschöpfung des verbandsinternen Instanzenzuges in Ersetzung des ordentlichen Rechtsweges durch ein neutrales Ständiges Schiedsgericht entschieden. Die Parteien schließen dahingehende Schiedsgerichtsverträge. (http://www.dfb.de/uploads/media/14_Satzung_Liga_DFL.pdf)

Der Schiedsgerichtsvertrag findet sich hier: https://www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/anhang_ii_zur_lo_2010-08-18_stand.pdf

Dort heißt es in § 8, dass ein Schiedsspruch die Wirkung eines Urteils hat. Von einem Vergleich ist in dem Vertrag nicht die Rede. Jedoch ist zu beachten, dass nach § 6 Absatz 1 die ZPO gilt. Daher könnte also grundsätzlich auch ein Vergleich geschlossen werden. Juristisch ausgeschlossen sollte dies also nicht sein. Allerdings besteht ja auch kein Anspruch auf einen Vergleich. Daher sehe ich die Chancen eher gering...

Zum Ende noch ein Hinweis an Herr Kentsch: Die formalen Voraussetzungen finden sich in § 4. Vielleicht sollte man sich daran halten, sonst ist die Klage schon unzulässig. Wahrscheinlich scheitern die Experten an der Einzahlung des 5.000,00 EUR - Vorschusses...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann man Kentsch Hellinch und Goertz als MSV Mitglied nicht anzeigen ?

Wofür auch immer ?

Meinetwegen Insolvenz verschleppung ? Oder auch das Sie die Hilfe von Sil nicht angenommen haben und wir dadurch kaputt gehen ?:fluch:
 
Nachbessern ist nicht möglich.

Selbst wenn nun ein Scheich um die Ecke käme der meinetwegen dem MSV 1 Milliarde € schenken wollte - das hätte 0 Einfluss auf die Entscheidung.

Die wird nur anhand der eingereichten Unterlagen gefällt. Da dort wohl ein kleines Bilanzloch von € 364.000.- aufgefallen ist - wie das auch immer möglich sein kann ist mir schleierhaft - kann es keine Abhilfe geben.

Möglich ist nur eine andere Bewertung, wenn also dieses Loch nur aufgrund einer Interpretation eines Kredits aufgetreten ist, der die Liquidität beeinflusst.

Sieht nicht gut aus.

Unterhaching hat wohl vor ein paar Jahren - 2002 hatte Eintracht Frankfurt die Lizenz entzogen bekommen, vor dem Schiedsgericht dann doch Erfolg - gegen dessen Entscheidung vor einem Zivilgericht geklagt, wurde aber abgeschmettert, meines Wissens wegen der Unzuständigkeit.

So ein Rechtsstreit bringt ja auch nichts, in der Zwischenzeit ist der Club handlungsunfähig. Alle Spieler und Trainer werden bis dahin schon über alle Berge sein.
 
Letzte Chance

Beim MSV meint man ja die Bedingungen erfüllt zu haben, der Lizensierungsausschuss meint das einstimmig nicht, was ein Hinweis auf die Qualität der eingereichten Unterlagen erlaubt.

Aber:

Es gibt unterschiedliche Ansichten wie die Unterlagen zu bewerten sind und da muss der MSV schon sehr deutlich machen warum seine Ansicht die richtige ist und dazu können ergänzende Unterlagen mehr als hilfreich sein, wenn diese eine mögliche Interpretation in Richtung MSV erlauben.

Diese Dinge müssen auch kommen, denn wenn ein Schiedsgericht noch etwas anderes entscheiden soll und will dann muss man liefern. Natürlich geht kein neuer Antrag aber wenn es einen Spielraum gibt dann wird das nur so gehen.

Rechenfehler sind ganz grob fahrlässig und ob sich die Bedingungen von WH, die hier keiner kennt, anders interpretieren lassen weiss ich auch nicht. Es sieht nicht gut aus aber dieser Versuch muss kommen, sonst sollte man es gleich lassen. Es bringt ja auch nichts, dann steht man im Herbst wieder vor der nächsten Finanzrunde oder mein steigt eben sportlich ab.
 
Wäre so etwas denkbar?

Also, nach meinem Verständnis gibt es da, wie gesagt, keinen Vergleich.

Wenn man das aber weiterdenkt, kommt man - wiederum nach meinem Verständnis - zu folgendem Problem:

Völlig losgelöst von der Frage, ob ein Vergleich vor dem Schiedsgericht geschlossen werden kann, ist ja der Punkt, dass die DFL sich dann in so einem Vergleich wahrscheinlich über die recht eindeutigen Regelungen für die Erteilung einer Lizenz hinwegsetzen müsste.
Denn dann würde sie ja einem Vergleich zustimmen, welcher dem MSV trotz Verstoß (aus Sicht der DFL) die Lizenz erteilt. Einen Vergleich, der den Regularien der DFL zuwiderläuft, halte ich zumindest für vollkommen ausgeschlossen.
 
Mich stellt sich eine andere rechtliche Frage: Kann der e.V. im Falle einer Insolvenz der KgaA irgendwie noch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen? Falls ja, was wären die Bedingungen?
 
Man wird den schriftlichen Wortlaut der Entscheidung abwarten müssen, um eine Strategie zu erarbeiten.
Eventuell sind auch Spieler als Humankapital berechnet worden, und durch den Abgang von Gjasula könnte eine Lücke entstanden sein, dann könnte ein Darlehen oder dessen Bedingungen interpretationwürdig sein oder oder oder.
Solange die Begründung nicht im Detail vorliegt können wir uns den Kopf zermatern aber werden keine Lösung finden.
Wenn die Entscheidung in Schriftform vorliegt werden sicherlich von den Juristen hier vorschläge kommen.
Auch wenn es sehr schwer fällt müssen wir jetzt alle erstmal die Füße still halten und abwarten.
 
Der e.V. hat 2,4 Millionen Euro Schulden und im Falle der KGaA-Insolvenz keine Werte mehr außer dem Vereinsheim....

Ich weiß nicht was hier geredet wird, wenn wir keinen Gönner finden ist der Verein weg, nicht nur die Bundesligamannschaft, alles ist weg!
 
Ich verweise nochmal auf das Beispiel Frankfurt, was die einstimmige Enscheidung der DFL angeht. Das war bei denen auch so. Trotzdem kriegten sie vor dem Schiedsgericht die Lizenz.

Wenn es so gewesen ist, wie hier im Spiegel steht, sind die Gründe zur Lizenzverweigerung nach meinem Dafürhalten sogar happiger als bei uns. Dort hat sogar einer der Geldgeber direkt bei der DFL angemeldent, dass die Grundlage für die Absicherung der eingereichten Finanzierung nicht zureichend ist. Das Zynische bei uns ist ja, dass die Kohle nach übereinstimmender Aussage der Beteiligten so reichlich da war, dass man sogar Kassner und Rüttgers mit ihren Schecks wieder nach Hause schicken konnte. Sofern es um von Hellmich gestellte Bedingungen geht, müsste es an sich möglich sein, dass er eine Art Verzichtserklärung raushaut. Und wenn der Buchungsfehler tatsächlich mit einem zwischenzeitlich verliehenen oder ausgeschiedenen Spieler in Zusammenhang steht, ist vielleicht Interpretationsspielraum gegeben.


http://www.spiegel.de/sport/fussbal...t-frankfurts-abgestuerzte-adler-a-201518.html


Ich sehe da erstmal nicht so schwarz. Ein gutes Gefühl habe ich aber auch nicht. Auf der einen Seite steht, dass es sich die DFL sicher nicht leicht macht, einen Mitbewerber rauszunehmen, weil es für die sportlich ein Supergau ist. Auf der anderen Seite steht, dass das Thema drohende Insolvenz momentan ein medialer Dauerbrenner ist, und die sich gehalten sehen könnten, mal ein Exempel zu statuieren. Dafür würde sich niemand so anbieten wie wir mit unseren ganzen unerledigten Hausaufgaben.

Wenn wir es nicht schaffen, dann hoffe ich, aus triftigen Gründen. Wenn wir wirklich weggelatscht werden sollten, weil Roland Kentsch es nicht hingekriegt hat, die Mail richtig zu konfigurieren, oder diese fünfzig Sekunden zu spät rausging, oder er tatsächlich ein FAX hätte schicken müssen, dann werde ich da viel, viel schwerer drüber wegkommen. Der Mensch als solcher sehnt sich eben doch nach Sinn und Zusammenhang.
 
.......Wenn wir wirklich weggelatscht werden sollten, weil Roland Kentsch es nicht hingekriegt hat, die Mail richtig zu konfigurieren, oder diese fünfzig Sekunden zu spät rausging, oder er tatsächlich ein FAX hätte schicken müssen, dann werde ich da viel, viel schwerer drüber wegkommen. Der Mensch als solcher sehnt sich eben doch nach Sinn und Zusammenhang.

Aber wo ist den da die Verhältnismäßigkeit? Das wäre in meinen Augen grob fahrlässig, wegen dieser Formalien so drastisch zu entscheiden, und man dürfte schon mal nachfragen, ob sich die Herren der DFL bewusst sind, was sie tuen.:fluch:
 
Hallo, mein erster Beitrag hier...

Alle Vereine, auch die Spieler, verpflichten sich mit dem Beitritt zum DFB über den jeweiligen Landesverband, auf den Gang zum ordentlichen Gericht zu verzichten und anstelle dessen die Verbandssportgerichtsbarkeit zu setzen. Eine Klage vor einem ordentlichen Gericht kann entsprechend sogar als "unsportliches Verhalten" im Sinne der Verbandsregeln gewertet werden.

Bei den Proficlubs sieht es genauso aus. Es gilt das Recht des Ligaverbands. Bestandteil dessen ist die Einsetzung des Schiedsgerichts. Für das Verfahren dort ist vernünftigerweise auf den entsprechenden Abschnitt der ZPO verwiesen.

Es gilt der Sach- und Rechtsstand, der für die Entscheidung des Ligaverbands maßgeblich war (§ 1051 ZPO "anwendbares Recht"), also das Ende der gesetzten Nachfrist, auch für die Entscheidung des Schiedsgerichts. (Genau das war das Glück für Eintracht Frankfurt.)
Ich fürchte, dem MSV wird dies andersherum das Genick brechen, wenn tatsächlich aufgrund einer Doppelbuchung 364.000 nicht nachgewiesen sein sollten: Die Bilanz muss ausgeglichen sein. Ein Fehler hier würde sofort auffallen. Mit der Doppelbuchung auf der einen Seite wurde der entsprechende Gegenwert auf der anderen Seite der Bilanz nicht nachgewiesen.
Dieser "Schreib"fehler wird als Irrtum korrigiert, in der Lizensierung und im Schiedsgericht: Die Doppelbuchung wird rausgenommen, die Bilanz ist nicht mehr ausgeglichen. Folge: Lizenzentzug.
Ein Nachreichen einer weiteren Bürgschaft o.ä. ist nicht mehr möglich, da das für sich gesehen kein Schreib- oder Rechenfehler wäre. Die Bilanz auszugleichen ist ja der Sinn der Nachfrist gewesen und irgendwann müssen auch die anderen vereine wissen, wie sie dran sind ("Rechtsfrieden").

Ein Vergleich wäre grds. möglich (§ 1053 ZPO): Der müsste zwischen MSV und Ligaverband geschlossen werden. Doch: Welches Interesse sollte der Ligaverband daran haben? Er ist ja allen Mitgliedern gegenüber gleich verpflichtet, u.a. auch dem SV Sandhausen. Eher spricht die "kühle" Art der Lizenzverweigerung dafür, dass man dort die Faxen dicke hat mit Kentsch und dem MSV.

Sry, dass ich keine günstigere Version parat habe (bin Jurist).

Verzockt, kann man da nur sagen. Gilt n.m.M. für Kentsch, Hellmich & Co., aber auch für Stadt und DVV.
 
Sollte das der Fall sein, kann man doch eigentlich davon ausgehen das es einem renomierten Wirtschaftsprüfer auffällt, alles andere wäre grob fahrlässig.
Wenn der Jurist schonmal da ist, fällt mir da eine Frage ein, wer wäre in diesem Fall haftbar?.
 
Ein Vergleich wäre grds. möglich (§ 1053 ZPO): Der müsste zwischen MSV und Ligaverband geschlossen werden. Doch: Welches Interesse sollte der Ligaverband daran haben? Er ist ja allen Mitgliedern gegenüber gleich verpflichtet, u.a. auch dem SV Sandhausen. Eher spricht die "kühle" Art der Lizenzverweigerung dafür, dass man dort die Faxen dicke hat mit Kentsch und dem MSV.
Sehe das anders. Die Lga hat ein starkes Interesse an der Marke 2.Liga und da ist die Wellblechhütte Sandhausen tief im Wald eher hinderlich. Man verdient ja auch an jeder Eintrittskarte. Das zum einen. Zum anderen möchte ich mal das Augenmerk auf den Lizenzentzug von Dynamo Dresen 1995 lenken. Einer der Gründe war der Aufstieg von Hansa Rostock in die Bundesliga. Da brauchte man auf den hessisch/säschischen Großmailvorsitzenden Otto keine Rücksicht mehr nehmen.

Will sagen auch vor Gericht kommt es zu manch gütlicher Einigung, die vorher auch altgediente Juristen immer wieder überrascht.
 
Ich stelle mir auch die Frage ob die Wirtschaftsprüfer (=Ernst & Young?) nicht in irgendeiner Art und Weise haftbar gemacht werden können, da sie wohl die Unterlagen geprüft und für korrekt befunden haben. Wenn nicht die, wer sonst sollte sich gerade mit Bilanzen auskennen??!!

Ein Schadensersatz würde im Moment wohl nicht helfen, jedoch könnte man den e.V. vielleicht retten und Abfindungen an die Mitarbeiter zahlen, die jetzt ohne Job sind.

Andersrum, sollte es tatsächlich an den Bedingungen von Hellmich liegen, dann halt ihn auf Schadensersatz verklagen.

Hat Kentsch grob fahrlässig gehandelt, dann auch ihn verklagen!

Mann, zuerst war ich die ganze Zeit in Schockstarre, konnte nur lesen, lesen, lesen. Es regte sich aber keinerlei Gefühl, es war eher Gleichgültigkeit. Je mehr Infos/Spekulatius aber kommen und je näher die neue Saison rückt, mit dem Hintergrund dass unser 1. Spiel gegen TuS Düsseldorf oder so ähnlich stattfindet, schwillt mir immer mehr der Kamm und der Klos im Hals wird immer dicker!
 
Mal der Reihe nach:

Hier ne FAQ/Übersichtsseite, für die, die es interessiert.

Die Lizenzierungsordnung ist 30 Seiten lang. Dazu gibt es dann noch 14 Anhänge, auch je seitenlang.

Der MSV hat die Lizenz beantragt, und sie ist ihm erstmal verweigert worden, bis zur Erfüllung von Bedingungen=Nachweis von Sicherheiten, Bürgschaften, etc. Für dieses Nachliefern gilt natürlich auch das Regelwerk.

Das könnte schon der Knackpunkt sein: Entsprechend der Schilderungen des letzten Tages zur Abgabe der Unterlagen war es nach dem Hin und Her kaum mehr möglich, eine vernünftige Qualität zu gewährleisten. Bspw. muss ein Zweitligist jedes Geschäft, jede Bürgschaft, etc. von 200 T€ einzeln aufführen. Jetzt stelle man sich vor, es gibt fertige Unterlagen mit SIL und DVV, dann kommt Hellmich und alles geht von vorne los.

In der Kürze der Zeit war dann eine fundierte Prüfung durch den eigenen Wirtschaftsprüfer gar nicht möglich, es war sicher alles mit heisser Nadel gestrickt.

Das größte Versäumnis ist für mich, es so weit kommen zu lassen: Ich weiss auch, wielange ich für meine Steuererklärung brauche. Am Abgabetag in 30 Minuten ist nicht!

Fragen nach Haftung und Regress kann man nur beantworten, wenn Zuständigkeiten und tatsächliche Abläufe genau bekannt sind. Für Kentsch wäre es aber schon gut, wenn er auch für die Vortage zielführende Aktivitäten, wie den Versand von Sitzungsladungen belegen könnte.

Irgendwo habe ich gelesen, es hänge jetzt doch mit einer Bedingung in Zusammenhang mit einem Kredit bzw. Stundung bzw. Bürgschaft zusammen. Das könnte auf eine Lehre aus dem Eintr. Frankfurt-Fall hinweisen: Bürgschaft nur zusammen mit dem Verzicht auf Widerruf der Bürgschaft, z.B. bis Saisonende.

@Riedwaldzebra: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand!
Vor allem, weil es kaum Vergleichsfälle gibt. Normal prüft der Jurist im Profisport Spielerverträge, von Anfang bis zum Ende eigenhändig. Den Lizenzierungskram prüfen die vom Schiedsgericht (Richter) selbst vorwiegend formalrechtlich, denn zum materiellen Inhalt (also der Bedeutung der Zahlen) brauchen sie Wirtschaftsprüfer. Aber: Ein Nachreichen ist nicht mehr möglich. Es kann nur über eine andere Auslegung argumentiert werden. Wenn es aber um eine fehlende Erklärung, Bestätigung, Widerrufsverzicht geht, ist der Spielraum dafür sehr gering.
 
@Aus der Ferne, Du hast bestätigt, dass ein gewisser emotionaler Faktor eine Rolle spielt. Und genau das ist mein Beispiel Dresden/Rostock. Und das weiß ich aus erster Hand.
 
@AusDerFerne

Die Testierung, die laut offizieller Erklärung des MSV vorlag, kann ja nicht ganz unwesentlich sein. Im Verlauf der Hinrunde war es ja noch zum Beinahe-GAU gekommen, weil eine solche Testierung verweigert wurde mit der bekannten Folge, dass am Schluss Präsident Rüttgers weg war.

Auch deinem letzten Beitrag entnehme ich, dass die Zuständigkeiten da eigentlich klar getrennt sind und sich selbst bei der DFL um das Zahlenwerk ein Wirtschaftsprüfer kümmert. Hieraus ergibt sich für mich die Ableitung, dass ein Fehler in den Zahlen eigentlich nicht zu Lasten des Vereins ausgelegt werden darf, da dieser sich auf den Wirtschaftsprüfer verlassen muss, und eben auch kann.

Mal eine Analogie: wenn ich am Auto die Bremsen machen lasse, ist es, vorausgesetzt ich fahre anständig, nicht meine Schuld, wenn ich wegen einem Fehler beim Einbau jemandem draufknalle. Normalerweise wird man dann wohl davon ausgehen, dass ich mich als Nichtfachmann auf die Expertise eines Fachmannes verlassen kann, sofern ich nicht grob fahrlässig etwas eindeutiges, etwa eine Warnleuchte, fortgesetzt ignoriert habe.

So gesehen müsste das wirtschaftsprüferliche Testat doch der Anforderung an den Verein nach genügender Sorgfalt beim Einreichen der nötigen Unterlagen erfüllen, oder nicht? Am Ende macht man es doch deshalb?
 
Halb Ja und halb Nein:

Das Testat des eigenen Prüfers erstreckt sich erstmal auf die Richtigkeit und Plausibilität der Angaben.

Wäre das alles, was die Liga für erforderlich hält, müssten die Unterlagen dort nicht mehr inhaltlich sondern nur auf das Vorhandensein eines Testats geprüft werden.

Das sieht die Liga aber nicht so und legt den Maßstab besonderer Vorsicht an. Sie könnte das tun, indem sie die Lizenz erteilt, gleichzeitig aber Auflagen macht. Hat sie aber bei einem Verein den Eindruck,das reicht nicht, oder hat der Verein schon mal Auflagen lax oder nicht erfüllt, dann geht sie diesen Weg.

Um beim Autofahrer zu bleiben: Alle Kundendienste gemacht, keine Punkte in Flensburg, Bremsen in Fachwerkstatt eingebaut, darfst du davon ausgehen, dass du aus dem Schneider bist.
Aber schon mal auf dem Heimweg aus Amsterdam angekifft erwischt > MPU, egal, ob du alle Kundendienste hast. Wenn du dann noch so breite Schlappen drauf hast, dass es vorne beim Lenken am Radhaus streift, wird dein Auto stillgelegt.

Ich würde mir wirklich wünschen, dass es funzt. Aber das ist sehr fraglich, nachdem nun nicht mehr nachgebessert werden darf. Da halte ich es für bezeichnend, dass Kentsch dort war, aber nur Allgemeines von sich gibt.
 
So mal folgendes,

so wie es aussieht, hat der MSV ja die finanziellen Forderungen erfüllt. Es scheitert, wenn es denn stimmt, an den Forderungen von WH.

Die Frage ist nun, wenn WH seine Forderung an den Kredit zurück zieht, wegen sagen wir mal Fehlinterpretation...

Gut, es wäre eine Änderung der eingereichten Unterlagen, aber nicht an den erforderlichen Finanzen.

Bei Frankfurt ist ein Bürge weggebrochen und somit die Sicherheit für einen Kredit, finde ich persönlich heftiger ...
 
Am Ende ist immer Interpretationsspielraum. Wenn eine Bürgschaft in dieser Grössenordnung, um die es da geht, tatsächlich fällig wird, muss ja letztendlich sogar erwartet werden, dass ein Bürge sie gegebenenfalls gar nicht zahlen kann, weil er z.B. dann selbst Insolvenz anmelden muss.

Krass am Fall Frankfurt finde ich, dass sich die Bank offenbar direkt an die DFL gewandt hat, und somit quasi aus dem Rettungspaket auszusteigen versuchte. Das weisst ja auf ein ziemliches Chaos in den Binnenverhältnissen hin. Und darauf, dass der Interpretationsspielraum doch erheblich ist.
 
Haben wir eigentlich der Möglichkeit der Stellungsnahme und werden wir angehört, oder berät das Schiedsgericht nur intern?!?
 
da der MSV sich ja einen Anwalt nimmt, wird man wohl Stellung beziehen dürfen. :cool:

ist die DFL ne Lachnummer hier wird ein zweistelliger Millionenschaden, über 100 Arbeitsplätze platt gemacht die ganzen Kosten auf die Gesellschaft gewälzt wegen schlappe 300k???

DFL Verein mit Milliardenumsatz geführt von Kanickelzüchtern :cool:
 
Eine weitere Frage / Überlegung

Kentsch hat doch irgendeine Funktion bei der DFL inne soweit ich weiss. (Was an und für sich gesehen ja schon eine Schande ist, sollten tatsächlich Fehler seitens des MSV und somit auch RK begangen worden sein)

Normalerweise müsste der Vollhonk Kentsch doch durch Vitamin B, private Kontakte und Kanäle etc. längst wissen, welchen Fehler der MSV nach der einstimmigen Einschätzung der DFL beim Einreichen der Lizensierungsunterlagen begangen haben soll.

Wenn das Schiedsgericht tatsächlich die letzte Instanz sein sollte und ich Wittsiepes Ausführungen richtig interpretiere und meine o.g. Vermutung bzgl. RK's Kontakten zur DFL richtig wäre, dann:

Könnte Kentsch sich diesen Informationsvorteil doch zu Nutze machen und bereits an einem "Konzept", hilfreichen Unterlagen, Argumenten etc. arbeiten, die man dem Schiedsgericht vorlegen könnte um die Position des MSV zu kräftigen.

Bei allen bisherigen im Raum stehenden Gründen (Doppelbuchung in der Bilanz; Darlehen wird von der DFL nicht akzeptiert weil Hellmich-Forderungen dahinter stehen etc.) sehe ich als Laie es nicht aussichtlos, das Schiedsgericht nachträglich zu überzeugen, sofern man den tatsächlichen Grund vorher aus irgendeiner internen Quelle (Kontakte Kentsch) erfährt.

Ich will einfach einen Strohhalm haben!
 
Normalerweise müsste der Vollhonk Kentsch doch durch Vitamin B, private Kontakte und Kanäle etc. längst wissen, welchen Fehler der MSV nach der einstimmigen Einschätzung der DFL beim Einreichen der Lizensierungsunterlagen begangen haben soll.

Das denke ich auch. Warum sollten sich sonst täglich die Gremien zusammensetzen. Wenn man nix wüsste, brauche ich mich auch net zusammensetzen.
 
Ich will einfach einen Strohhalm haben!



Hier bitte schön
Yoga-Strohhalm1.jpg
 
Lizenzierungsordnung

Da werden keine Infos nach außen dringen, denn:

"Der Ligaverband und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gewährleisten,
dass alle während des Lizenzierungsverfahrens vom Bewerber erhaltenen Informationen streng vertraulich behandelt und weder direkt noch indirekt Dritten offen gelegt werden, es sei denn, eine Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, in Verbindung mit schiedsgerichtlichen bzw. gerichtlichen Verfahren oder zur Beurteilung der Lizenzbewerbung erforderlich.
Sämtliche am Lizenzierungsverfahren Beteiligten, auch von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bzw. vom Ligaverband beauftragte Dritte, unterzeichnen eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung."

Quelle: Lizenzierungsordnung

http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/lizenzierungsordnung_lo_05-12-22_stand_.pdf

Also selbst wenn schon irgendetwas hier beim MSV bekannt ist,
können/dürfen sie nichts sagen.

Also weiter abwarten...
 
Haben wir eigentlich der Möglichkeit der Stellungsnahme und werden wir angehört, oder berät das Schiedsgericht nur intern?!?

Die Info gibt es hier:

Rechts- und Verfahrensordnung

Anhang I
Schiedsgerichtsvertrag
Ständiges Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen

§ 4
Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen

II. Für das Verfahren vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und
Kapitalgesellschaften der Lizenzligen gelten die Vorschriften der Zivilpro-
zessordnung entsprechend. Das Schiedsgericht kann im mündlichen oder
schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn beiden Parteien rechtliches
Gehör gewährt worden ist.

D.h. beide Parteien werden angehört.

Dann können wir nur hoffen, dass

§ 1
Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen

II. Das Schiedsgericht ist auch zuständig, objektiv unbillige Vertragsstrafen
(§ 6 Abs. 1 des Lizenzvertrages), die nicht als Vereinssanktionen des DFB
gegenüber dem Teilnehmer verhängt worden sind, nach billigem Ermessen
herabzusetzen.

III. Das Schiedsgericht ist weiter berufen,
sonstige nach § 315 BGB vom Ligaverband getroffene Festsetzungen
und Bestimmungen, die gegenüber dem Teilnehmer wirken,
zu überprüfen und im Falle grober Unbilligkeit
durch eine der Billigkeit entsprechende Festsetzung
oder Bestimmung zu ersetzen.

greift.
Oder auch nicht...

Quelle: Rechts- und Verfahrensordnung

http://www.dfb.de/uploads/media/rechtundverfahren.pdf
 
@RasenBallsport

Offenbar ist sogar einer der beiden Beisitzer eine von uns zu bestimmende Person. Es gibt einen Vorsitzenden und zwei Beisitzer, einer von der DFL, einer von uns, wenn ich das jetzt richtig nacherzähle. Habe es drüben aus dem Thread "DFL erteilt keine Lizenz". Beitrag von "Old School" #1449. Ergänzend dazu Beitrag von "AusDerFerne" #1458, der mögliche Beisitzer für uns und für die DFL auflistet und den Vorsitzenden kurz charakterisiert. Wie er schreibt, könnte Gerhard Meyer-Vorfelder, wenn nüchtern genug, dabei sein. Na denn Prost Mahlzeit!
 
@RasenBallsport

Offenbar ist sogar einer der beiden Beisitzer eine von uns zu bestimmende Person. Es gibt einen Vorsitzenden und zwei Beisitzer, einer von der DFL, einer von uns, wenn ich das jetzt richtig nacherzähle. Habe es drüben aus dem Thread "DFL erteilt keine Lizenz". Beitrag von "Old School" #1449. Ergänzend dazu Beitrag von "AusDerFerne" #1458, der mögliche Beisitzer für uns und für die DFL auflistet und den Vorsitzenden kurz charakterisiert. Wie er schreibt, könnte Gerhard Meyer-Vorfelder, wenn nüchtern genug, dabei sein. Na denn Prost Mahlzeit!

Stimmt. Ein Beisitzer wird von der DFL bestimmt, einer von uns.
Jeden kan man nicht hinschicken, denn:

Quelle: Rechts- und Verfahrensordnung

§ 3
Besetzung des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine
und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen

II. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Dies
gilt für die Mitglieder des Ständigen Schiedsgerichts und für jeden
Schiedsrichter, gleich durch wen er benannt wird.

Wenn wir zur Auswahl haben, hat Old School schon geschrieben.
Und egal wer es wird, das letzte Wort hat dieser Mann:

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/steiner/

Ein Jurist durch und durch.
Dem kommt man nicht mit Tradition oder "Drück-mal-ein-Auge-zu".
Da zählen nur Fakten.
Von beiden Seiten!
Ich hoffe, die Entscheidung, keine Lizenz zu vergeben, war auch nur ansatzweise subjektiv angehaucht.
Ich hoffe, es gibt einen Ermessensspielraum.

Wenn nicht, dann war´s das.
 
T.m.l., markb69, zur Zuständigkeit sehe ich das anders:

"I. Über sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Ligaverband, der DFL und/oder dem DFB – einzeln oder als Streitgenossen – einerseits und dem Teilnehmer andererseits entscheidet das Ständige Schiedsgericht für Vereine
und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (nachfolgend Ständiges Schiedsgericht genannt). Es sind dies insbesondere solche Streitigkeiten, die sich aus der Zulassung zur Benutzung der Lizenzligen Bundesliga und der 2. Bundesliga ergeben (einschließlich des Lizenzierungsverfahrens), aus der Betätigung in den
Lizenzligen und dem Entzug oder der Begrenzung der Berechtigung, diese Vereins
einrichtungen zu benutzen.

Hier geht es um "Streitigkeiten" und es wird komplett geprüft, wenn auch auf Basis der fristgerecht eingereichten Unterlagen.

Bei II. und III. wird nur auf obj. Unbilligkeit und grobe Unbilligkeit, ich nenn es mal "dicke Hunde" - geprüft.

Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass es darum geht, welcher der Beisitzer den Vorsitzenden besser beeinflussen kann. Steiner ist fachlich ein absoluter Überflieger. Der wird den Weg vorgeben. Und alle drei werden sich als Richter sehen und keineswegs der eine Beisitzer als Vertreter der Vereine und der andere als Vertreter des Verbands. DAZU HAT MAN JA NEN ANWALT.
 
Ein Ex-Bundesverfassungsrichter? Meine Fresse! Ich dachte eher, dass sind so alte Schoppenvernichterkollegen von MV. Auf dem Foto guckt er ziemlich streng. Niemand, mit dem ich gerne Ärger hätte. Ist aber vielleicht besser, dass es einer ist, der schon eine Kapazität darstellt. Dann kann man es vielleicht eher fressen, wenn es schlecht ausgeht. Mir graut jetzt schon vor dem Tag, an welchem es stattfindet.
 
T.m.l., markb69, zur Zuständigkeit sehe ich das anders:

"I. Über sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Ligaverband, der DFL und/oder dem DFB – einzeln oder als Streitgenossen – einerseits und dem Teilnehmer andererseits entscheidet das Ständige Schiedsgericht für Vereine
und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (nachfolgend Ständiges Schiedsgericht genannt). Es sind dies insbesondere solche Streitigkeiten, die sich aus der Zulassung zur Benutzung der Lizenzligen Bundesliga und der 2. Bundesliga ergeben (einschließlich des Lizenzierungsverfahrens), aus der Betätigung in den
Lizenzligen und dem Entzug oder der Begrenzung der Berechtigung, diese Vereins
einrichtungen zu benutzen.

Hier geht es um "Streitigkeiten" und es wird komplett geprüft, wenn auch auf Basis der fristgerecht eingereichten Unterlagen.

Bei II. und III. wird nur auf obj. Unbilligkeit und grobe Unbilligkeit, ich nenn es mal "dicke Hunde" - geprüft.

Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass es darum geht, welcher der Beisitzer den Vorsitzenden besser beeinflussen kann. Steiner ist fachlich ein absoluter Überflieger. Der wird den Weg vorgeben. Und alle drei werden sich als Richter sehen und keineswegs der eine Beisitzer als Vertreter der Vereine und der andere als Vertreter des Verbands. DAZU HAT MAN JA NEN ANWALT.


Ein Hallo InDieFerne :),

Deine Zitate sind vollkommen richtig, beziehen sich aber auf §1 (Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichts).
Also wenn es das nicht ist (zuständig für diese Sache), dann wäre alles vorbei. Das Schiedsgericht schmettert den Einspruch ab. Der DFL-Entscheid ist rechtskräfitig.

Ich hab nur den § 3 - Besetzung des Ständigen Schiedsgerichts - zitiert.
Dein Gedanke, dass evtl beide Beisitzer pro MSV sind, gefällt mir. Daran habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht gedacht. Meinst Du, soviel Glück haben wir? Aber selbst dann muss es noch einen Grund für den Vorsitzenden geben, den Beschluss der DFL zu kippen. Etwas, dass auf §§ beruht.
Wir brauchen hier einen Juristen, der die Sachlage aufklären kann...

Grüße
 
Ein Jurist durch und durch.
Dem kommt man nicht mit Tradition oder "Drück-mal-ein-Auge-zu".
Da zählen nur Fakten.

Klar ist das ein Jurist durch und durch, aber das heißt ja nicht, daß er eine reine "Paragraphenmaschine" wäre. Ganz im Gegenteil, die wirklich guten Juristen wissen sehr wohl das Leben mit den Gesetzen bzw. Regeln in Einklang zu bringen. Und Fußballfan im positiven Sinne wird er auch sein, sonst wäre er nicht ausgerechnet in diesem Gremium gelandet. Ich kann mir schon vorstellen, wenn (falls!!) er eine Chance zu unseren Gunsten sieht, wird er sie auch anwenden.
 
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