DerTaure
Landesliga
Hallo,
eine Frage an all' jene die sich ein wenig mit Vereinsrecht bzw. unserer Satzung auskennen.
Jedem stimmberechtigten Mitglied ist es ja möglich bei einer Mitgliederversammlung einen Antrag einzureichen, der 5 Tage vor stattfinden der Mitgliederversammlung beim Vorstand auf dem Tisch liegen muss. Ausserdem muss dieser Antrag von 50 Mitgliedern unterschrieben sein.
Meine Frage: wie weit darf ein solcher Antrag, über dem auf der Mitgliederversammlung (angeblich ja höchstes Gremium des Vereins) abgestimmt wird, gehen?
Dürfte er dem Vorstand einen "operativen" Auftrag mit auf dem Weg geben, den dieser dann zu erfüllen hat?
Wie weit sind die Kompetenzen der Mitgliederversammlung, was darf sie, und was darf sie nicht (hypothetisch gesprochen, angenommen die notwendige Mehrheit für einen solchen Antrag wird erreicht)?
Gruß,
- DerTaure
eine Frage an all' jene die sich ein wenig mit Vereinsrecht bzw. unserer Satzung auskennen.
Jedem stimmberechtigten Mitglied ist es ja möglich bei einer Mitgliederversammlung einen Antrag einzureichen, der 5 Tage vor stattfinden der Mitgliederversammlung beim Vorstand auf dem Tisch liegen muss. Ausserdem muss dieser Antrag von 50 Mitgliedern unterschrieben sein.
Meine Frage: wie weit darf ein solcher Antrag, über dem auf der Mitgliederversammlung (angeblich ja höchstes Gremium des Vereins) abgestimmt wird, gehen?
Dürfte er dem Vorstand einen "operativen" Auftrag mit auf dem Weg geben, den dieser dann zu erfüllen hat?
Wie weit sind die Kompetenzen der Mitgliederversammlung, was darf sie, und was darf sie nicht (hypothetisch gesprochen, angenommen die notwendige Mehrheit für einen solchen Antrag wird erreicht)?
Gruß,
- DerTaure