Neue ATGB´s (gültig ab 01. Mai 2006)

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Ticketabteilung

1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.

2. Der Vertrag kommtmit Aushändigung der Eintrittskarte an den Kartenerwerber zustande. Dabei gelten für jeden Erwerb folgende Maßgaben:

2.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Stadien, zur Durchsetzung von Stadienverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften liegt es im Interesse der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA und der Gewährleistung der Sicherheit im Stadion, die Weitergabe von Eintrittkarten einzuschränken. Daher wird jeder gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA untersagt. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen und nur unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen weiterzugeben.

2.2 Die Weitergabe von Eintrittskarten ist nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
a) Die Eintrittskarten dürfen vom Erwerber nur an Familienangehörige und gute Bekannte weitergegeben werden, die nicht in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden.
b) Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen zum Verkauf - gleich über/durch welche Medien - angeboten werden. Ein Verkauf bei Internetauktionshäusern ist unzulässig.
c) Zweiterwerbern ist es untersagt, die Eintrittskarten erneut weiterzugeben.
d) Der Erwerber verpflichtet sich, einen Zweiterwerber auf das unter Punkt c) genannte Weitergabeverbot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Stadionordnung zu verpflichten.
e) Die Weitergabe an Anhänger von Gastvereinen ist in jedem Fall unzulässig.
f) Die Weitergabe von Tickets zum Zwecke der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der MSV Duisburg GmbH & Co KGaA.
Der Erwerber hat der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA auf Nachfrage Auskunft über Namen, Geburtsdatum und ladungsfähige Anschrift des neuen Ticketbesitzers zu erteilen.

2.3 Bei unberechtigter Weitergabe von Eintrittskarten ist der Veranstalter berechtigt, dem Karteninhaber entschädigungslos den Zutritt für das betreffende Spiel zu verweigern und die weitergebenden Erwerber in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen sowie ein Stadionverbot zu verhängen. Dieses kann bei schwerwiegenden Verstößen im Rahmen von Fußball-Veranstaltungen auch mit bundesweiter Wirkung ausgestattet werden.
Im Fall der gewerblichen und/oder kommerziellen Weiterveräußerung sowie bei einer Weiterveräußerung zu einem höheren Preis verpflichtet sich der Erwerber/Zweiterwerber, den hieraus erzielten Gewinn, mindestens jedoch 100,00 € je Weiterveräußerung, an den Veranstalter als Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte/Maßnahmen vor.

3. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung und verliert mit Verlassen der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

4. Der Veranstalter behält sich die Verlegung einer Veranstaltung vor. Maßgeblich ist jedenfalls der Spielplan der Deutschen Fußball Liga GmbH in der jeweiligen Fassung. Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird dies unverzüglich über die Medien bekannt gemacht. Der Karteninhaber erhält im Falle einer ersatzlos gestrichenen Veranstaltung den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Grundsätzlich sind Eintrittskarten vom Umtausch ausgeschlossen. Verloren gegangene, gestohlene oder zerstörte Karten werden nicht ersetzt.

5. Schadensersatzansprüche wegen Verlegung oder Absage einer Veranstaltung oder wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verlegung oder Absage beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.

6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, mitgebrachte Taschen, Behältnisse u. ä. zu durchsuchen und Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Er behält sich zudem das Recht einer Leibesvisitation vor.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

7. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.

8. Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere die Weisungen der Ordnungskräfte ist zu beachten. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von Euro 500,00 fällig, weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Hausordnung des Veranstalters hängt/liegt in der Vorverkaufsstelle und in der MSV-Arena aus und wird vom Karteninhaber anerkannt.

9. Die Höhe der Eintrittsgelder ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Veranstalters. Spätestens mit Vertragsschluss wird der Eintrittspreis fällig. Die Zahlung hat mit Vertragsschluss in bar, per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte zu erfolgen. Bis zum Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort auch mit gültiger Eintrittskarte zu verweigern. Die Wahrnehmung seiner Hausrechte bleibt dem Veranstalter darüber hinaus unbelassen.

10. Kommt der Kartenerwerber mit der Zahlung des Eintrittsgeldes in Verzug, so hat er eine pauschale Mahngebühr in Höhe von Euro 2,50 sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 zu zahlen, soweit der Kartenerwerber nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes (Storno-, Rückbuchungsgebühren etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.

11. Der Veranstalter, die MSV Duisburg GmbH & Co KGaA, hat das Recht, Umplatzierungen für Zutrittsberechtigungen vorzunehmen, sollte der Eintritt für den Sitzplatz/Stehplatz, auf den das erworbene Ticket sich bezieht, infolge von Umbaumaßnahmen und/oder aus anderen sicherheitstechnischen Gründen nicht gewährleistet werden können. Eine Umplatzierung erfolgt durch den Veranstalter immer in der gleichen Preiskategorie oder in einer höherwertigen Kategorie.

12. Der Kartenerwerber nimmt davon Kenntnis, dass der Veranstalter aufgrund des Vertragsverhältnisses notwendige Daten des Kartenerwerbers zum Zwecke der automatischen Verarbeitung in seiner EDV speichert. Der Kartenerwerber verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem Datenschutzgesetz.

13. Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der wirtschaftlich verfolgte Zweck der Regelung in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

Herausgeber:
MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA Margaretenstr. 5-7, 47055 Duisburg
Stand/ Fassung vom: Mai 2006
hiermit verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit
 
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