JimPanse
3. Liga
Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).
Weiter: http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962
Wichtigste Aussage:
"Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde."
Damit ist Tittenbilder posten wieder erlaubt!
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Wichtigste Aussage:
"Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde."
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