Infos zum Spiel gegen Oberhausen
Vereinsname: SC Rot-Weiß Oberhausen-Rhld. 1904 e.V.
Gründungsdatum: 18. Dezember 1904
Stadion: Stadion Niederrhein (21.318 Plätze)
Kanalkurve (Gästekurve) 8.000 Stehplätze davon 500 überdacht
Adresse Stadion:
Stadion Niederrhein
Lindnerstraße 2-6
46149 Oberhausen
1.1 Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten rund um das Stadion Niederrhein wird prinzipiell zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.
Am Hauptbahnhof Oberhausen, Sterkrade Bahnhof und Osterfeld Bahnhof stehen Park&Ride-Plätze zur Verfügung. An Spieltagen verkehren ab ca. 2 Stunden vor Anstoss Pendelbusse ohne Zwischenstopp zwischen Oberhausen Hauptbahnhof und Stadion Niederrhein bzw. zwischen Sterkrade Bahnhof / Osterfeld Bahnhof und Stadion Niederrhein, diese können von Fans kostenlos genutzt werden. Nach Spielende fahren die Busse vom Wendehammer hinter der Emscherkurve zurück zum Hauptbahnhof bzw. nach Sterkrade und Osterfeld.
1.2 Anfahrt mit Pkw:
Alle Infos dazu hier:
http://www.rwo-online.de/verein/stadion/anfahrt.php
1.3 Parken:
Die Parkplätze am Stadion Niederrhein sind sehr begrenzt. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel für eine Anreise zum Stadion. Für den Parkplatz P3 können Dauerparkkarten zum Preis von 25,00 Euro erworben werden.
Für Tagesparker stehen zudem die Parkplätze:
• P3 (Zufahrt über Buschhausener Straße -> Lindnerstraße) und
• P4 (Zufahrt über Buschhausener Straße -> Max-Eyth-Straße)
gegen eine Parkgebühr von 2,00 € zur Verfügung
1.4 Auszug aus der Stadionordnung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für das städtische Stadion Niederrhein mit allen Anlagen innerhalb des eingefriedeten Bereiches zwischen Lindnerstraße und Rhein-Herne-Kanal.
§ 6 Kontrolle
(1) Zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung können Personen durch den Ordnungsdienst sowie die Beauftragten der Stadt Oberhausen ohne Angabe von Gründen und ohne konkrete Hinweise, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, daraufhin durchsucht werden, ob sie insbesondere aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(2) Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind am Betreten des Stadion Niederrhein zu hindern oder aus dem Stadion Niederrhein zu verweisen. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der Zurückgewiesenen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
(3) Die Rechte der Polizei, aufgrund bestehender Gesetze Personen und Sachen durchsuchen zu dürfen, bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Verbote der Diskriminierung
(1) Den Besucherinnen und Besuchern des Stadion Niederrhein ist es verboten,
a) Parolen zu rufen, die nach Art und Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren,
b) Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren,
c) Auf sonstige Weise Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zu verwenden oder zur Schau zu stellen.
(2) Personen, die gegen diese Vorschrift verstoßen, können am Betreten des Stadion Niederrhein gehindert werden, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
§ 9 Besondere Sorgfaltspflichten
Alle Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Es ist insbesondere verboten,
- gefährliche Werkzeuge aller Art, insbesondere Waffen sowie Sprühdosen/-Behältnisse mit Augenreiz verursachenden Mitteln, ätzenden oder färbenden Substanzen, schädlichem Inhalt und gasbetriebene Fanfaren mitzuführen oder zu benutzen.
- Flaschen, Dosen oder ähnliche Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material mitzuführen oder mit ihnen zu werden,
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände mitzuführen oder mit ihnen zu werfen,
- Fahnen- oder Transparentstangen oder vergleichbare Gegenstände mitzuführen, die im Einzelfall objektiv geeignet sind, zu einer Verletzung Dritter missbraucht zu werden (unzulässig sind insbesondere Stangen hartem Material wie Hartholz, Metall u.ä., Stangen mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm, Teleskopstangen und zusammensteckbare Stangen),
- beim Betreten des Stadion Niederrhein alkoholische Getränke mitzuführen,
- bauliche Anlagen, Bäume und Ähnliches zu bemalen, zu bekleben oder auf ihnen Plakate anzubringen.
Komplette Stadionordnung ist unter
http://www.rwo-online.de/verein/stadion/stadionordnung.php zu finden!
Details zum Einsatz von Fanutensilien (Zaunfahnen, Schwenker, Megaphone usw.) wird folgen sobald wir die Info von RWO haben!
Entlastungszüge
ab Dbg HbF 15:48 Gleis 11 16:23 Gleis 6
an Ob Hbf 15:54 Gleis 13 16:29 Gleis 13
ab Ob HbF 20:37 Gleis 13 21:16 Gleis 13
an Dbg HbF 20:43 Gleis 6 21:22 Gleis 2