Satzung: Ehrenrat

Im Reviersport steht, dass der Ehrenrat deutlich mehr Pflichten haben soll .. das kann ich aber aus dem Entwurf nicht herauslesen.

Da steht was von Beschwerdeinstanz beim Ausschluss und Vorschlagsrecht für die außerordentlichen Ehrenzeichen. Ich weiss nicht, was dieser Rat vorher gemacht hat, aber viel mehr Pflichten sehe ich nicht.

Gab es gestern irgendwelche Ergänzungen, was dieser Ehrenrat wohl noch machen soll?
 
Der Ehrenrat besteht aus den Ehrenmitgliedern und fünf von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre zu wählenden Ehrenräten. In den Ehrenrat kann gewählt werden, wer mindestens zehn Jahre dem Verein angehört.


Wenn der Ehrenrat allerdings nur die zwei oben genannten Pflichten inne hat, dann brauchen wir uns darüber gar nicht weiter unterhalten.​
 
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