Stadionordnung

Markus

MSVPortal-Team
Teammitglied
Für alle die daran mal Interesse haben:

MSV-Arena

Stadionordnung





§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen der MSV-Arena Duisburg



§ 2 Widmung

(1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.

(2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.

(3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.



§ 3 Aufenthalt

(1) In den Versammlungsstätten und Anlagen der MSV-Arena dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die

ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der

Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Beim Verlassen des Stadionbereichs verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit: dies gilt auch für die Besitzer einer Jahreskarte

hinsichtlich der Zugangsberechtigung an dem konkreten Spieltag.

(2) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.

(3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer

Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.

(4) Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, sind zur Abwehr von Gefahren von der Benutzerberechtigung ausgeschlossen.

§ 4 Eingangskontrolle

(1) Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und

auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

(2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder

Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf

mitgeführte Gegenstände.

(3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern.

Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des

Eintrittsgeldes besteht nicht.



§ 5 Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

(2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungs- sowie des Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.

(3) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.



§ 6 Verbote

(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

a) rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;

b) Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind;

c) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

d) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen;

e) Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

f) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;

g) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;

h) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;

i) mechanisch betriebene Lärminstrumente;

j) alkoholische Getränke aller Art;

k) Tiere;

l) Laser-Pointer;

m) Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke;

n) Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung

(sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:

a) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;

b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen

der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;

c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;

d) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art zu werfen;

e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;

f) ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen;

g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

h) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;

i) Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht.

§ 7 Verkauf und Werbung



Gewerbliche Betätigung, der Verkauf von Waren, die Verteilung oder der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekten o.ä. sowie Sammlungen oder die Lagerung von Gegenständen ist innerhalb der MSV-Arena nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA gestattet.



§ 8 Hausrecht / Aufsicht

Das Hausrecht haben Vertreter und Beauftragte der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA und bei Veranstaltungen auch die Polizei und der Ordnungsdienst.

§ 9 Haftung

(1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA haftet nur für Körper- und Sachschäden, die durch vorsätzliches oder

grobfahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Für Personen- oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA

nicht.

(2) Unfälle oder Schäden sind der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA unverzüglich zu melden.

§ 10 Zuwiderhandlungen

(1) Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. Dasselbe gilt für

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Besteht ferner der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige

erstattet werden.

(2) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die

Sicherstellung zurückgegeben.

(3) Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 schließen Ansprüche (z.B. Rückerstattung von Eintrittsgeldern) gegen die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA oder den jeweiligen Veranstalter aus.

(4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.



§ 11 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Stadionordnung nichtig, unwirksam oder anfechtbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw.

zu ergänzen, dass der Zweck der Regelung in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.



Stand: Mai 2005, MSV Duisburg GmbH & Co.KGaA
 
Darf man eigentlich mit Krücken und Gips ins Stadion oder gilt man dann als Gefahr für die Allgemeinheit?
 
dat ist schonmal wichtig dat ich weiss das mein Reisekoffer zu hause bleiben muss *fg*:D
 
Also der Voss war schon mal so da, der Grilic auch, ich denke also, dass das gehen sollte ;)
 
buuuuhuuhu ich darf meine leiter immer noch nich mitnehmen :D:D:D
und wenn ich nen sitzplatz hab wie mach ich das nur ohne stuhl oder hocker:confused:
 
Verboten: n) Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung


Darf man jetzt welche mitnehmen oder nicht, weil es kann mir ja niemand nachweisen, ob ich Fotos im Endeffekt kommerziell nutze. ???
 
Hausmeister schrieb:
Also der Voss war schon mal so da, der Grilic auch, ich denke also, dass das gehen sollte ;)

Na wenn mir das schon der Chef persönlich erlaubt.
Warum sollten die mir gegenüber auch irgendwelche Privilegien besitzen? :D
 
Stadion Ordnung

Also ich finde die Stadion Ordnung eigentlic ganz gut.
Trodzdem würde ich es lustig finden wenn wir ein paar Rauchbomben in den Gäste Block werfen dürften :D :rolleyes:
nee jetz im Ernst mal hat das wer etwas Auszusetzen dran???
ist doch in jedem Stadion so die Regeln!!!...
 
Verbotene Gegenstände?

Hallo zusammen,

wir (mein 6 jähriger Sohn und ich) waren wie immer im Stadion. Bei der Einlasskontrolle gab es dann mal wieder eine "Neuheit".

Mein Sohnemann durfte seine "MSV-Trinkflasche" nicht mit ins Stadion nehmen. Zur Klarheit, dass ist die 0,5l Flasche aus weichem Kunststoff.

Zum einen hat er diese immer mit dabei gehabt (DK seit 3 Jahren), zum anderen gibt es diese Flasche während des Spiels im Shop auf der HT immer zu kaufen. Für die Mitnahme der Flasche gibt es Gründe. Die angebotenen Getränke für Kinder sind leider nicht für jeden Gesundheitszustand tauglich. Zum anderen sind 0,5l Becher für Kinder in dem Alter meistens nur zu 20% Nutzbar, da Sie dann "immer" umfallen etc.

Meine Frage: Welche Behältnisse sind für die Mitnahme von Getränken erlaubt? Es geht hier nur um unseren Sohn, Papa hat immer genug Auswahl. ;)

Schon mal besten Dank für eine sachkundige Antwort.
 
Das ist keine Neuheit.Jeder Vater eines Kindes könnte ein Hooligan sein :D;) Spass beiseite, das ganze Thema hatte ich schon vor 5 Jahren mit meiner Tochter.Es ist immer Glück oder Pech an welchen Ordner man trifft.Aber ehrlich gesagt verstehe ich das schon.Wenn man so eine Flasche wegschmeißt und ein anderer die aufnimmt, und er zum WC geht, diese auffüllt und dann als Wurfgeschoss benutzt.Erlaubt sind deswegen nur Becher, diese kann man nicht verschließen.
Und das es diese Sachen im Shop gibt, berechtigt nicht, diese ins Stadion zu nehmen.
 
Hallo zusammen,

wir (mein 6 jähriger Sohn und ich) waren wie immer im Stadion. Bei der Einlasskontrolle gab es dann mal wieder eine "Neuheit".

Mein Sohnemann durfte seine "MSV-Trinkflasche" nicht mit ins Stadion nehmen. Zur Klarheit, dass ist die 0,5l Flasche aus weichem Kunststoff.

Zum einen hat er diese immer mit dabei gehabt (DK seit 3 Jahren), zum anderen gibt es diese Flasche während des Spiels im Shop auf der HT immer zu kaufen. Für die Mitnahme der Flasche gibt es Gründe. Die angebotenen Getränke für Kinder sind leider nicht für jeden Gesundheitszustand tauglich. Zum anderen sind 0,5l Becher für Kinder in dem Alter meistens nur zu 20% Nutzbar, da Sie dann "immer" umfallen etc.

Meine Frage: Welche Behältnisse sind für die Mitnahme von Getränken erlaubt? Es geht hier nur um unseren Sohn, Papa hat immer genug Auswahl. ;)

Schon mal besten Dank für eine sachkundige Antwort.

Versuch es mal mit Capri-Sonne oder Tetra-Pak. Bisher nie Problem gehabt.
 
Aber ehrlich gesagt verstehe ich das schon.Wenn man so eine Flasche wegschmeißt und ein anderer die aufnimmt, und er zum WC geht, diese auffüllt und dann als Wurfgeschoss benutzt.Erlaubt sind deswegen nur Becher, diese kann man nicht verschließen.
Und das es diese Sachen im Shop gibt, berechtigt nicht, diese ins Stadion zu nehmen.

Na mal besten Dank für die Antwort.
Trotz allem verstehen kann ich es nicht. Ich bzw. wir gehen ins Stadion, lassen aber die Flasche draußen. Gehen auf der HT zum Shop, kaufen eine, füllen Sie mit Wasser und haben ein Wurfgeschoss.

... jetzt haben wir verstanden! Nur am Spieltag bezahlte Wurfgeschosse dürfen genutzt werden ....:D;)
 
Nabend,

habe dem Lechti (auf gut Glück, dass er der richtige Ansprechpartner ist) zwar schon geschrieben, aber falls das zu kurzfristig war, weiss vielleicht einer von Euch Bescheid:

Ich würde gerne morgen meine semiprofessionelle, digitale Spiegelreflex (mit 2 aufschraubbaren Objektiven) mitnehmen um unseren Sieg gegen Cottbus für eigene, natürlich private, Zwecke zu dokumentieren.

Ob das in Ordnung geht? Oder braucht man für solche Kameras schon eine Erlaubnis oder sowas? Digicams gehen ja problemlos.. aber auf einem Konzert musste ich mit der Kamera auch schon wegbleiben und das will ich ja nun gar nicht.

Dank + Gruß :huhu:
 
Puuuhhh- ich habe jetzt mal so gar keine Ahnung wie so eine Kamara wie du sie beschreibst ausschaut- jedoch weiß ich das das mitführen von Fotoaparaten für private Zwecke erlaubt ist- ob die nun was zum draufschrauben hat oder nicht.

Einzig am Stadioneingang könnte es gerade nach den letzten Vorfällen im Stadion ( Feuerzeuge ) Probleme geben- nicht das die meinen du willst die Objektive werfen.
Klar weiß ich das solche Objektive irre teuer sind und man diese nie werfen würde--- aber ob die Ordner das auch wissen? ansonsten am Spieltag bei Problemen sich direkt mit Lechti in verbindung setzten
 
Hey,

danke für die nächtliche Antwort!

Genau wegen diesen Wurf-Idioten (sorry) hab ich ja die Angst, dass die bei jedem Schnickschnack Terz machen. Und dann noch der vermeintliche Vorwurf neulich beim Konzert, dass man mit so einer Kamera auf jeden Fall auch Geld mit den Bildern machen will. Schwachsinn, aber naja. Geht um eine Olympus DLSR, wobei ich mir mehr bei den dicken Objektiven Sorgen mach..

Gut, dann hoffe ich jetzt einfach mal, dass Mr. Lechtenberg meine Mail noch vor morgen liest und mir ganz klar sagt, ob das geht. Zuhause lassen ist nicht so schlimm wie nicht reinkommen ;-)

Gruß,
DAniela
 
Gut, dann hoffe ich jetzt einfach mal, dass Mr. Lechtenberg meine Mail noch vor morgen liest und mir ganz klar sagt, ob das geht. Zuhause lassen ist nicht so schlimm wie nicht reinkommen ;-)

Ahoi

würde mich freuen, wenn du das Ergebnis der Nachfrage hier posten würdest, hätte sonst nämlich die gleich Anfrage

Grobi
 
Einzig am Stadioneingang könnte es gerade nach den letzten Vorfällen im Stadion ( Feuerzeuge ) Probleme geben- nicht das die meinen du willst die Objektive werfen.
Klar weiß ich das solche Objektive irre teuer sind und man diese nie werfen würde--- aber ob die Ordner das auch wissen?

Da kann ich mir auch vorstellen, dass es Probleme gibt.
Ich denke die Ordner werden heute sehr sensibel das Thema mögliches Wurfmaterial behandeln.

@ Kamidv
offtopic: Bei deinen Avatar werden Erinnerungen wach. War meine erste Death Metal CD. Habe ich mir ca 1993 geholt. Damals noch bei Phonac in der Innenstadt. Das ist ja 15 Jahre her. Man werden wir alt...
 
Hallo nochmal,

hier das vorläufige Ergebnis: Habe mit Lechti nochmal per Email darüber gesprochen und bei Kameras dieser Leistungsklasse ist es wohl am Ende Sache des Ordners, ob er mich durchlässt, sofern ich das richtig verstanden habe.

Mein Fazit: Die Kamera bleibt besser zuhause, so schade das ist :(


Gruß,
Daniela

@Libero: The good ol' times.. ja, ich weiss, was Du meinst :-)
 
Ich kenne Leute, die es auch schon mal versucht haben, derartige Kameras mit in die Arena zu bekommen und im Endeffekt kläglich am Ordnungspersonal gescheitert sind.

Wenn Du die Kamera nicht grade während des Spiels in die treuen Hände Magusis oder die heimeligen Gefilde des Kofferraums deines Autos geben möchtest, würde ich die Kamera lieber zu Hause lassen.

:zustimm:
 
Den Rollstuhlfahrern wird alles verboten.

Wenn Jemand einen von den dünnen Bechern nicht festhalten kann,der hat eben Pech gehabt.Der muß dann eben verdursten.

Mein Mann kann so einen Trinkbecher nicht halten und uns wird verboten einen Plastikbecher zu benutzen.Man könnte den Becher ja auf den Schiri werfen.
Das ich nicht lache.
 
Den Rollstuhlfahrern wird alles verboten.

Wenn Jemand einen von den dünnen Bechern nicht festhalten kann,der hat eben Pech gehabt.Der muß dann eben verdursten.

Mein Mann kann so einen Trinkbecher nicht halten und uns wird verboten einen Plastikbecher zu benutzen.Man könnte den Becher ja auf den Schiri werfen.
Das ich nicht lache.

Da ich die Leute kenne, die die Rollis betreuen, werde ich mal anregen evtl. Strohhalme zur Verfügung zu stellen.
Damit MSV-Fans wie dein Mann auch ganz normal sein Bierchen (Na gut das nicht unbedingt mit Strohalm) oder Cola während des Spiels schlürfen dürfen.
 
Hallo Neuduisburgerrin.

Da du ja anscheinend deinen Mann zu den Spielen begleitest, dürften dir die beiden Behinderten Fanbeauftragten ja nicht unbekannt sein.
Vater und Sohn Möhring sind ja dazu da um solche Themen zu bearbeiten und Lösungen zu suchen und zu finden und um solche Missstände zu beseitigen.

Ich bin mir sicher, wenn die sich wirklich drum Bemühen, wird man da etwas geregelt bekommen, das auch die Behinderten Fans vernünftig ihr Getränk zu sich nehmen können.

Ansonsten ist Pilles Vorschlag auch sehr gut.
Aber sag mal kleiner, woher kennste die Leute denn die die Behinderten dort unten Betreuen?? :D:D:D:D
 
Da ich die Leute kenne, die die Rollis betreuen, werde ich mal anregen evtl. Strohhalme zur Verfügung zu stellen.
Damit MSV-Fans wie dein Mann auch ganz normal sein Bierchen (Na gut das nicht unbedingt mit Strohalm) oder Cola während des Spiels schlürfen dürfen.

ist bereits in planung, allerdings müssen wir noch gucken was wir machen, da es mehrere optionen gibt. denke wir bekommen das bis zum 1. spieltag hin.
 
Gestern musste ich ein wenig mit dem Kopf schütteln. Beim Einlaß wurde mir mein Kugelschreiber abgenommen, da es 'ein spitzer Gegenstand' sei.
Diese Begründung würde ich verstehen, wenn es im Stadion in den Shops nicht auch Kullis zu kaufen gäbe. Was soll so ein Schwachsinn? Das ist doch pure Schikane und
entbehrt sich jeder Logik. Hauptsache die Raucher kommen mit mehr als einem Feuerzeug in Stadion...
 
Ist mir gestern mit meinem leatherman-Schlüsselanhänger passiert. Daumenlang. Schleppe den schon seit Jahren mit in diverse Stadien.
Wegenmeiner :-)
 
Ich habe immer einen Apfel in der Tasche.
Jedes zweite Spiel darf ich den nicht mit rein nehmen, da ich ihn ja als Wurfgeschoß missbrauchen könnte :confused:
Meistens erlaubt man mir gnädigerweise mit Apfel ins Stadion zu gehen, wenn ich vor den Augen der Security rein beisse. :)

Kann man nur mit Humor nehmen :D
 
Das ist doch Unsinn. Wenn man etwas werfen möchte ist genug Wurfmaterial vorhanden. So Leute werfen ja dann auch gerne mit Münzen..
 
Zurück
Oben