Stadionordnung

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Bezirksliga
Da ich in dem Beitrag zu der Strafe des DFB wegen Böllerei gemerkt habe das wohl einige "Zebras" die Stadionordnung nicht kennen obwohl sie diese Regeln mit einem Ticketkauf anerkennen gebe ich hier mal eine Gelegenheit einen Blick drauf zu werfen!! Quelle HP MSV Duisburg /Arena/Stadionordnung
Das soll hier nur ein Hinweis sein und kein 2. opening zu dem Thema Phyro

Schauinsland-Reisen-Arena
Stadionordnung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen der Schauinsland-Reisen-Arena Duisburg

§ 2 Widmung
(1)
Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
(2)
Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
(3)
Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.
§ 3 Aufenthalt
(1)
In den Versammlungsstätten und Anlagen der Schauinsland-Reisen-Arena dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Beim Verlassen des Stadionbereichs verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit: dies gilt auch für die Besitzer einer Jahreskarte hinsichtlich der Zugangsberechtigung an dem konkreten Spieltag.
(2)
Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
(3)
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen.
(4)
Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, sind zur Abwehr von Gefahren von der Benutzerberechtigung ausgeschlossen.
§ 4 Eingangskontrolle
(1)
Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(2)
Der Kontroll- und Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
(3)
Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
§ 5 Verhalten im Stadion
(1)
Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(2)
Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungs- sowie des Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.
(3)
Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
§ 6 Verbote
(1)
Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a)
rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
b)
Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind;
c)
Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
d)
Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen;
e)
Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
f)
sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
g)
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
h)
Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,5 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
i)
mechanisch betriebene Lärminstrumente;
j)
alkoholische Getränke aller Art;
k)
Tiere;
l)
Laser-Pointer
m)
Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke;
n)
Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).


(2)
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a)
rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
b)
nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
c)
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
d)
mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art zu werfen;
e)
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
f)
ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen;
g)
bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
h)
außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;
i)
Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht.
§ 7 Verkauf und Werbung
Gewerbliche Betätigung, der Verkauf von Waren, die Verteilung oder der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekten o.ä. sowie Sammlungen oder die Lagerung von Gegenständen ist innerhalb der Schauinsland-Reisen-Arena nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA gestattet.

§ 8 Hausrecht / Aufsicht
Das Hausrecht haben Vertreter und Beauftragte der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA und bei Veranstaltungen auch die Polizei und der Ordnungsdienst.

§ 9 Haftung
(1)
Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA haftet nur für Körper- und Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Für Personen- oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA nicht.
(2)
Unfälle oder Schäden sind der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA unverzüglich zu melden.
§ 10 Zuwiderhandlungen

(1)
Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Besteht ferner der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
(2)
Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
(3)
Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 schließen Ansprüche (z.B. Rückerstattung von Eintrittsgeldern) gegen die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA oder den jeweiligen Veranstalter aus.
(4)
Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Stadionordnung nichtig, unwirksam oder anfechtbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der Zweck der Regelung in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

Stand: Mai 2005, MSV Duisburg GmbH & Co.KGaA
 
Und welcher Punkt genau wird deiner Meinung nach von MSV-Fans bei Heimspielen (also im Wedaustadion) am meisten missachtet?

Also ich finde ja, dass Reisekoffer und Leitern in der Kurve absolut NIX zu suchen haben. Sollte man beim Einlass viel schärfer drauf achten :)
 
Und welcher Punkt genau wird deiner Meinung nach von MSV-Fans bei Heimspielen (also im Wedaustadion) am meisten missachtet?

Also ich finde ja, dass Reisekoffer und Leitern in der Kurve absolut NIX zu suchen haben. Sollte man beim Einlass viel schärfer drauf achten :)

kein Kommentar nur müdes lächeln
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Phyros in einem gefüllten Stadion sind doch auch nicht besser als A. Sauerl... !!!

Der ist ja fast so gut wie der Vorschlag aus dem anderem Fred,das man den Block teilen sollte... Mir hat da nur noch gefehlt das der eine Teil des Blocks noch ne Binde um den Arm bekommt... Wat hier teilweise für vergleiche gebracht werden :rolleyes:

Jeder der Pyro(!,nich Phyro!) gut findet ist ein gehirnloser Asi... Alle sofort verhaften und die Todesstrafe wieder einführen :rolleyes:
 
Diese Disskusion sollte aber hier nicht neu entflammen sondern der Beitrag sollte Informell für die sein denen die Stadionordnung nicht bekannt ist
Also, erst einmal will ich anmerken, dass im Wedaustadion von MSV Fans eigentlich nicht mit Pyro rumhandtiert wird :rolleyes:

Bin mir auch sicher, dass diese Leute, denen der Verein egal ist, sich durchaus bewusst sind, dass Pyro in Stadien verboten ist. Weswegen sie wahrscheinlich das Zeug auf die verschiedensten Wege in die Stadien schmuggeln :huhu:

Dein infantiler Versuch, sich hier möglichst viele Danke zu erhaschen oder weiß der Geier was du hier erreichen wolltest, ist lächerlich. Oder wolltest du jetzt einfach mal den Pädagogen raushängen lassen? :confused:
 
Naja einige wissen wohl nicht wozu eine "Stadionordnung" dient !! Diese ist zur Sicherheit aller und nicht um jemanden zu unterdrücken. Wer ins Stadion geht sollte auch die Regeln einhalten.
 
Also, erst einmal will ich anmerken, dass im Wedaustadion von MSV Fans eigentlich nicht mit Pyro rumhandtiert wird :rolleyes:

Bin mir auch sicher, dass diese Leute, denen der Verein egal ist, sich durchaus bewusst sind, dass Pyro in Stadien verboten ist. Weswegen sie wahrscheinlich das Zeug auf die verschiedensten Wege in die Stadien schmuggeln :huhu:

Dein infantiler Versuch, sich hier möglichst viele Danke zu erhaschen oder weiß der Geier was du hier erreichen wolltest, ist lächerlich. Oder wolltest du jetzt einfach mal den Pädagogen raushängen lassen? :confused:

Auch in anderen Stadien gibt es eine ungefähr gleiche Ordnung, das hat mit wichtig tun nix zu schaffen !! Sondern damit das wohl einige diese regeln die anerkannt werden bei Ticketkauf anerkannt werden. Nicht mehr und nicht weniger
 
Es kommt immer das gleiche bei Raus..entweder brennt bei uns in der Gästekurve ein Feuerchen oder wenn unsere Fans irgendwo in der Gästekurve stehen brennt ein Feuerchen...klar gibt es Regeln die das untersagen, aber wie immer im Leben sind Regeln auch dazu da gebrochen zuwerden.

Ich persönlich finde das die Feuerchen nicht sein müssen, sieht zwar manchmal klasse aus, bringt aber immer nur stress egal für welche seite.

Und warum unterhalten wir uns eigendlich wieder über ordnung?? Gleich Spielen unsere Zebras das doch viel viel wichtiger.
 
Hast du kein Hund den du anschrein kannst ... du gehst mir auf die eier....


Nun ist der DFB Strafen Tread zu .
Und du machste nun über diesen weg weiter .....

Wenn du Aggressionen los werden möchtest ... sag es einfach hier wird es sicher einige geben die deine einladung gerne annehmen würden.[/QUOwarum kommen so wenige isn

warum kommen so wenige ins Stadion ?? Na eben deshalb
 
Ich werde im Stadion jeden den ich mit Feuerwerksmaterial sehe selbst ansprechen und auch melden !!

Basta, und wer immer noch nicht verstanden hat das es ein sehr großes Sicherheitsrisiko ist es innerhalb der Arena zu tun der wird es nie verstehen
 
warum kommen so wenige ins Stadion ?? Na eben deshalb

shice zitieren würde ich mal sagen...:rolleyes:

Stimmt, zu unseren Heimspielen kommen so wenige, weil es jede Woche in unserem Stadion raucht:rolleyes:
Oder meinst du etwa, die kommen alle nicht zu Heimspielen, weil die sparen müssen für neue Böller auswärts :nunja: das könnte natürlich so sein:rolleyes::rolleyes::D
Jung mach erstmal den Kopp an, bevor du was schreibst...
 
Da hast du dir aber was vorgenommen :top: Heute hättest du wieder Gelegenheit gehabt, dich als Zivilcouragiertster Mensch im Block auszeichnen zu können. aber dazu hättest du nach Aachen fahren müssen :(

Oder willst du die Feuerteufel gezielt in der Nordlurve dingfest machen? Bei soviel Lebensgefahr die diesbezüglich dort herrscht, solltest du allerdings unbedingt in feuerfester Kleidung deine Mission durchführen. Nur mal so als Tipp. :zustimm:
 
Ich werde im Stadion jeden den ich mit Feuerwerksmaterial sehe selbst ansprechen und auch melden !!

Basta, und wer immer noch nicht verstanden hat das es ein sehr großes Sicherheitsrisiko ist es innerhalb der Arena zu tun der wird es nie verstehen

Von mir aus kannste es machen aber es wird sicher leute geben die nicht friedlich sind und sagen ja ist gut und danke das du mich angeschissen hast :)

Bedenke auch diesen teil deiner Aktion. Du wirst diese Leute immer mal wieder über den weg laufen. :cool:
 
Ne denke nur das viele Leute das Thema nicht mehr lesen können, und wenn du dann mit der Stadionordnung einen auf Stadionpolizisten machen möchtest, stößt es halt manchen auf.

Aus denpro/contra gesprächen halte ich mich raus,führt eh zu nix außer krach im eigenem Lager.

Außerdem spielt gleich MSV,das ist grad auch wichtiger!!!
 
Ist doch sinnlos,diese Diskussionen!
Es geht hierbei doch gar nicht um Fußball oder:confused:
Wenn alle mal ganz ehrlich sind,(ich zähle mich auch dazu) finden eine gut organisierte Pyroshowmit Choreo schön!!! Da es aber ganz klar untersagt ist,läuft das ganze im Moment doch auf einen Machtkampf zwischen Fans und DFB hinaus!!! Und der Verlierer ist dabei nunmal in erster Linie der MSV!!!
Hauptsache , wir sind nach dem Spiel,SPITZENREITER!!!
Ich wünsche trotz allem viel Spaß beim Spiel und einen Schönen Tag noch:huhu:
 
(4)
Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, sind zur Abwehr von Gefahren von der Benutzerberechtigung ausgeschlossen.
§ 4 Eingangskontrolle

Also, doch nur noch Geisterspiele.
 
]Naja einige wissen wohl nicht wozu eine "Stadionordnung" dient !! Diese ist zur Sicherheit aller und nicht um jemanden zu unterdrücken. Wer ins Stadion geht sollte auch die Regeln einhalten

:brüller::schleimer: Keule du bist echt der Brüller
 
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