ordner57
Landesliga
Ein Stadionverbot einzig und allein aufgrund einer Beleidigung? Selten erlebt. Die Richtlinien für die einheitliche Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten sehen überörtliche (=bundesweite) Stadionverbote in besonders schweren Fällen vor...
Auch wenn man sich natürlich erstmal mit dem Nürnberg Capo solidarisiert, ist tatsächlich die Frage wie die andere Seite die Situation bewertet und ob da vielleicht mehr gewesen ist.
Natürlich ist man ansonsten schnell dabei von Polizeiwillkür zu sprechen, aber man sollte da auch die Quelle berücksichtigen.