Bart_Simpson
3. Liga
Ursprünglich war geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenig Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Begründung: Die Schulhöfe sollten nicht kriminalisiert werden. Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Die Medienindustie klagen seit Jahren über Verluste durch illegales Kopien. Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.
Die Bagatellklausel war umstritten, weil sie nach Ansicht der Verbände und der Union rechtsfreie Räume schaffe. Beispielsweise wäre dann das Mitschneiden eines Films im Kinosaal in vielen Fällen zwar rechtswidrig, aber keine Straftat. Besonderen Ärger hatte ausgelöst, dass nicht nur die Kopie selbst straffrei bleiben sollte, sondern auch deren Vervielfältigung für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“.
Am Ende habe Zypries nachgegeben, heißt es. Eine automatische Bestrafung sei damit aber nicht die Folge. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
www.handelsblatt.com
So jetzt mal was das für Konsequenzen haben wird.
Nachteile
Die Medienindustie klagen seit Jahren über Verluste durch illegales Kopien. Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.
Die Bagatellklausel war umstritten, weil sie nach Ansicht der Verbände und der Union rechtsfreie Räume schaffe. Beispielsweise wäre dann das Mitschneiden eines Films im Kinosaal in vielen Fällen zwar rechtswidrig, aber keine Straftat. Besonderen Ärger hatte ausgelöst, dass nicht nur die Kopie selbst straffrei bleiben sollte, sondern auch deren Vervielfältigung für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“.
Am Ende habe Zypries nachgegeben, heißt es. Eine automatische Bestrafung sei damit aber nicht die Folge. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
www.handelsblatt.com
So jetzt mal was das für Konsequenzen haben wird.
Nachteile
- Musik welche man sich kauft, darf man sich nicht mehr auf sein MP3 Stick überspielen, da 85% der Musik CDs mittlerweile Kopiergeschützt sind.
- Wenn eine CD durch altersschwäche kaputt geht muss man sich die neu Kaufen. (Haltbarkeit CD´s unbekannt vermutet 20-30 Jahren)
- Hat man auf seiner Lieblings CD/DVD ein Kratzer verursacht die der DVD Player/CD-Player nicht mehr lesen kann, hat man bald nun auch pech. Da man die CD/DVD nicht mehr retten kann weil man sich strafbar macht, wenn man sich diese kopiert
- Kopierschutz werden stärker, somit die Gefahr das CD´s sich nciht abspielen lassen wächst, aber da es momentan so ist das kein umtausch möglich ist bei diesem problem sind die Käufer die gearschten.
- Brenner und Rohlinge werden billiger
- Filmindustrie hat mehr Geld, womit Kino billiger werden könnte
- Keine falschen Werbespotts mehr vor DVD´s