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JL88
Verwaltungsgerichtsurteil
Hooligan-Sammeldatei rechtswidrig
Von Christoph Becker
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Datei rechtswidrig: Wer als "Gewalttäter Sport" geführt wird, hat mit einer Klage auf Löschung aus der Kartei gute Chancen
22. Mai 2008 Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.
http://www.faz.net/s/Rub906784803A9...82B8CD2E8EBD52E8BB~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Hooligan-Sammeldatei rechtswidrig
Von Christoph Becker
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22. Mai 2008 Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.
http://www.faz.net/s/Rub906784803A9...82B8CD2E8EBD52E8BB~ATpl~Ecommon~Scontent.html