Italien verbannt Spruchbänder aus Stadien
Italienische Fußballfans werden ab dem 30. März keine Spruchbänder mehr in den Stadien ausrollen dürfen. Verboten werden auch Fahnen, Lautsprecher, Trommeln und Sirenen, hat das italienische Innenministerium beschlossen.
Italien orientiert sich damit an den britischen Stadien, in denen Spruchbänder seit Jahren verbannt sind. Erlaubt sind nur Spruchbänder von 1,5 Meter Länge aus feuerfestem Stoff mit "Slogans" für die eigene Mannschaft.
Nur mit polizeilicher Genehmigung
Nur mit Genehmigung der Polizei dürfen die Spruchbänder entrollt werden. Die eher komplizierte Prozedur für eine Genehmigung soll Fans davon abschrecken, Spruchbänder ins Stadion zu bringen. Nur Schals in den jeweiligen Vereinsfarben werden zugelassen.
Das Kassationsgericht, die dritte und letzte Instanz im italienischen Strafsystem, hat außerdem beschlossen, dass Ultras rechtlich verfolgt werden können, die rassistische oder chauvinistische Symbole in Stadien zeigen.
Das Kassationsgericht gab somit einem Richter Recht, der einen Hooligan von AS Roma zu einem dreijährigen Stadionverbot verurteilt hatte, weil dieser eine Fahne mit dem Konterfei des faschistischen Diktators Benito Mussolini ausgerollt hatte.
ORF
Italienische Fußballfans werden ab dem 30. März keine Spruchbänder mehr in den Stadien ausrollen dürfen. Verboten werden auch Fahnen, Lautsprecher, Trommeln und Sirenen, hat das italienische Innenministerium beschlossen.
Italien orientiert sich damit an den britischen Stadien, in denen Spruchbänder seit Jahren verbannt sind. Erlaubt sind nur Spruchbänder von 1,5 Meter Länge aus feuerfestem Stoff mit "Slogans" für die eigene Mannschaft.
Nur mit polizeilicher Genehmigung
Nur mit Genehmigung der Polizei dürfen die Spruchbänder entrollt werden. Die eher komplizierte Prozedur für eine Genehmigung soll Fans davon abschrecken, Spruchbänder ins Stadion zu bringen. Nur Schals in den jeweiligen Vereinsfarben werden zugelassen.
Das Kassationsgericht, die dritte und letzte Instanz im italienischen Strafsystem, hat außerdem beschlossen, dass Ultras rechtlich verfolgt werden können, die rassistische oder chauvinistische Symbole in Stadien zeigen.
Das Kassationsgericht gab somit einem Richter Recht, der einen Hooligan von AS Roma zu einem dreijährigen Stadionverbot verurteilt hatte, weil dieser eine Fahne mit dem Konterfei des faschistischen Diktators Benito Mussolini ausgerollt hatte.
ORF