Alles nach dem Spiel gegen BvB 2 (25.Spieltag)

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Ganz ehrlich, ich habe kein anderes Urteil erwartet, aber erhofft. Der DFB ist schlimmer als eine Räuberbande, der DFB macht nichts und wer nichts macht, macht auch keine Fehler.

Ich würde solange Widerspruch einlegen wie es geht und wenn es noch Wochen dauert. Außerdem würde ich prüfen, ob hier auch ein Zivilgericht zuständig sein könnte.
 
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Hammer. Also wenn der Spielbericht quasi falsch übermittelt wird und kein Einspruch eingeht, ist er rechtsgültig…

Tolle Begründung! Frechheit.

Naja, das ist halt leider so und folgt aus den Statuten, dass man dem Spielbericht in einer bestimmten Zeit widersprechen muss, sonst ist er unanfechtbar. Ist genau dafür da, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Insofern sind die Chancen für uns wirklich sehr sehr gering. Ob das in diesem konkreten Einzelfall sinnig ist mit dem Widerspruch, steht auf einem anderen Blatt.
 
Naja, das ist halt leider so und folgt aus den Statuten, dass man dem Spielbericht in einer bestimmten Zeit widersprechen muss, sonst ist er unanfechtbar. Ist genau dafür da, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Insofern sind die Chancen für uns wirklich sehr sehr gering. Ob das in diesem konkreten Einzelfall sinnig ist mit dem Einspruch, steht auf einem anderen Blatt.

Aber dann müssen quasi alle anderen Vereine auch die Spielberichte der anderen prüfen. Was ein Schwachsinn!
 
Aber dann müssen quasi alle anderen Vereine auch die Spielberichte der anderen prüfen. Was ein Schwachsinn!

Eigentlich ist das ganze System Schwachsinn. Ich habe noch nie verstanden, wieso ein anderer Verein in den Genuss einer Sperre aus einem Spiel davor kommen soll. Letztlich belohnt das ja eine Mannschaft, die am Foul gar nicht beteiligt war.
 
Ok, dann war da in der Situation scheinbar Amedick auf der anderen Spielfeldseite gemeint

Habe ich nicht gesagt! Ich habe nur gesagt, das ein Ersatzspieler durchaus mit einer gelben Karte auf dem Spielbericht vermerkt sein kann!

Der DFB wird sich nicht die Mühe gemacht haben die TV-Bilder zu studieren!
 
Für mich kann der Umkehrschluss nur mit der Begründung dann nur sein, dass ein Amthaftungsanspruch gegen den Schiedsrichter selber besteht. Das kann aber nicht der Sinn der Sache sein. Es ist klar geregelt, dass die Vereine dafür verantwortlich sind, damit eine Haftung des DFB und seiner Schiedsrichter ausbleibt. M.E. widerspricht dieses Urteil somit entweder auf der einen oder anderen Seite gegen bestehende höhere deutsche Gesetze.
 
Ein Dortmunder Spieler, der im Spiel gegen Meppen eindeutig nicht eingesetzt wurde, bekommt fälschlicherweise eine gelbe Karte zugewiesen und der MSV soll für diesen offensichtlichen Fehler nun den Kopf hinhalten?

Unfassbar!

Der Einspruch seitens unseres Vereins ist daher mehr, als gerechtfertigt.
 
Habe ich nicht gesagt! Ich habe nur gesagt, das ein Ersatzspieler durchaus mit einer gelben Karte auf dem Spielbericht vermerkt sein kann!

Der DFB wird sich nicht die Mühe gemacht haben die TV-Bilder zu studieren!

Der DFB wird klar wissen was Sache ist.

So doof schätze ich die jetzt auch nicht ein. Für die steht der Spielbericht fest und Pfanne hat kein gelb bekommen.
Dass Dortmund diesen falschen Spielbericht mutwillig unterschrieben hat und dies einfach so ausgenutzt hat, interessiert die nicht. Denn ein gewisser Herr Watzke steigt ja demnächst ein und wird schon genug Mitspracherecht haben.

Eigenverantwortung? Ach pfff, was interessiert uns das Geschwätz von früher.

Die Headline von uns finde ich genau richtig. Schön den DFB ins lächerliche ziehen. Jetzt muss das ganze nur noch viral gehen.


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§ 12
Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B- Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deut- schen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler ver- hängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochter- gesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.

Die Regel ist tatsächlich sehr eindeutig. So was müsste eigentlich „unser“ Anwalt auch sehen und so das Geld sparen. Aus MSV Sicht würde ich mir auch was anderes wünschen, aber aus juristischer Sicht leider die absolut richtige Entscheidung.
 
Der Logik diese unfehlbaren Verbandes hätte somit der BVB Einspruch gegen seinen eigenen Vorteil einlegen müssen.
Klar, macht ja Sinn.

Meine Fresse, die Doofmunder kommen doch vor Lachen kaum in den Schlaf.

Eigentlich war mir ja klar, dass das irgendwie so gedreht wird, dass wir der Gelackmeierte sind.
Und trotzdem reg ich mich (zurecht) auf und hab nen Puls von 200!
 
Welches wäre denn jetzt eigentlich das nächsthöhere Gericht?
Durch den Einspruch wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen. Sollte das Urteil bestätigt werden, wovon auszugehen ist, könnten die Zebras in nächster Instanz vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Doch auch dort dürften die Erfolgsaussichten eher gering sein.
Danach kann man dann vor ein richtiges Gericht ziehen und spätestens dann sollten die 3 Punkte bei uns sein!
 
§ 12
Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B- Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deut- schen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler ver- hängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochter- gesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.

Die Regel ist tatsächlich sehr eindeutig. So was müsste eigentlich „unser“ Anwalt auch sehen und so das Geld sparen. Aus MSV Sicht würde ich mir auch was anderes wünschen, aber aus juristischer Sicht leider die absolut richtige Entscheidung.

Der Anwalt wird das schon wissen aber es wird auch einen Grund geben, weshalb die Vereine den Spielbericht unterschreiben müssen.
Und hier sehe ich die Chance. Der BVB hat diesen nämlich unterschrieben, obwohl ihnen bewusst war, dass Amedick keine gelbe Karte bekommen hat.

Das ist Vertuschung von Tatsachen zugunsten ihrerseits.
Und auch hier kommt das Thema ,,Eigenverantwortung“ zum Vorschein. Der BVB muss selbst überprüfen, ob ein Spielbericht stimmt oder eben nicht. Mutmaßlich hat man den Fehler dann ignoriert und nicht dem DFB gemeldet.

Lege diese Beweislage mal einem neutralen Gericht vor und dann wird Regel 12 auch ganz schnell ignoriert.


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Sorry, wtf!? Was für ein Wortlaut und was für eine Begründung vom DFB.

Finde es gut, dass wir da weiter in Revision gehen. Zur Not Spendenkonto für die Anwalts- und Gerichtskosten einrichten @MSV, meinen Beitrag habt ihr sicher! Ab geht‘s damit zur nächsten Instanz.

Absoluter Drecksverband, ey… :jokes66:
 
Glaubt hier ernsthaft Jemand, das Urteil wäre andersherum auch so gesprochen worden? Niemals. Da hätte BVBII letzte Woche schon 3 Punkte auf sein Konto mit Schleifchen und Glückwunsch-Karte bekommen. Da wird nicht nach Recht entschieden, sondern nach Macht-Verhältnissen. Korruptes Dreckspack da!
 
@Sven9902

Schöne Stammtischparole. Aber ich kann dir als Richter eines „normalen Gerichts“ sagen, dass ich nicht einfach geltende Paragraphen ignorieren würde. Recht haben ist nicht immer gleich Recht bekommen.

BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.
 
§ 12
Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B- Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deut- schen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler ver- hängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochter- gesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.

Die Regel ist tatsächlich sehr eindeutig. So was müsste eigentlich „unser“ Anwalt auch sehen und so das Geld sparen. Aus MSV Sicht würde ich mir auch was anderes wünschen, aber aus juristischer Sicht leider die absolut richtige Entscheidung.
Du stellst hier richtig den Ablauf rein…aber die Argumentation geht hier in die Sorgfaltspflicht des BVB. Der BVB soll gegen seinen eigenen Vorteil Einspruch erheben?
Wenn der DFB oder Schiedsrichter hier raus sein sollen so ist es der BVB eben nicht!
Er ist seiner korrekten Prüfpflicht nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen Vorteil verschafft!
 
Du stellst hier richtig den Ablauf rein…aber die Argumentation geht hier in die Sorgfaltspflicht des BVB. Der BVB soll gegen seinen eigenen Vorteil Einspruch erheben?
Wenn der DFB oder Schiedsrichter hier raus sein sollen so ist es der BVB eben nicht!
Er ist seiner korrekten Prüfpflicht nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen Vorteil verschafft!

Richtig, sowas sehen die Statuten des DFB, die aber leider die Grundlage der Entscheidung sind, nicht vor.
 
@Sven9902

Schöne Stammtischparole. Aber ich kann dir als Richter eines „normalen Gerichts“ sagen, dass ich nicht einfach geltende Paragraphen ignorieren würde. Recht haben ist nicht immer gleich Recht bekommen.

BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.

naja aber es heißt doch auch eigenverantwortlich prüfen. Hat dann der BVB nicht dann falsch geprüft und somit einen Fehler begangen?
so haben sie ja gewusst das der Spieler eigentlich gelbgesperrt ist….
Würde sowas einfach ignoriert bei einem ordentlichen Gericht? (Ernste frage von mir)

würde das nicht Haus und Hof öffnen und Vereine unterschreiben demnächst ohne Prüfung oder wenn sie daraus bevorteilt werden einfach die Spielberichte, wissentlich das diese ja eigentlich falsch sind?
 
@Sven9902

Schöne Stammtischparole. Aber ich kann dir als Richter eines „normalen Gerichts“ sagen, dass ich nicht einfach geltende Paragraphen ignorieren würde. Recht haben ist nicht immer gleich Recht bekommen.

BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.

Im Bericht des DFB‘s steht, dass beide Mannschaften den Spielbericht überprüft haben.
Demnach hätte der BVB hier Einspruch einlegen müssen, da hier ein Fehler eingetragen war.

Klar denke ich hier sehr parteiisch und im Gericht läuft es wahrscheinlich anders ab aber es wird irgendeinen Hink/Chance geben, den/die der MSV Anwalt gesehen haben muss.


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Hammer. Also wenn der Spielbericht quasi falsch übermittelt wird und kein Einspruch eingeht, ist er rechtsgültig…

Tolle Begründung! Frechheit.
Ist meines Wissens aber richtig so. Das Dortmund am Spielbericht in dem Fall nichts beanstandet ist klar allerdings mehr als unsportlich und Meppen hat da wohl nicht aufgepasst (war denen vermutlich auch egal). Das der Verband das nicht kontrolliert ist auch logisch und bekannt und man verlässt sich da auf dem Schiedsrichter. Allerdings gibt es noch Entscheidungen und Sperren durch das Sportgericht die später getroffen werden, kann da nicht auch ein solcher eklatanter Fehler der keine Folge auf das Spiel hatte berichtigt werden ? Aber wo kein Kläger da kein Richter bzw. ist das womöglich niemanden aufgefallen. Interessant wäre was passiert wäre wenn der MSV vor Anpiff drauf aufmerksam gemacht hätte.
Ich denke es wird auch immer bei dem Urteil bleiben, weil ein Fehler in der Übertragung stattgefunden hat daher die Statuten nicht greifen bzw. nicht zählen und es einfach Pech bzw. ein Versäumins war.
Außer der MSV und das Forum scheinen da auch wenig andere auf das Thema aufmerksam zu machen, vielleicht sind wir da einfach mit der Fanbrille unterwegs
 
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Die Frage ist nur auf welcher Grundlage. So wie ich es - als Laie - lese, haben die Vereine zwar das Recht gegen irrtümliche Verwarnungen zu protestieren, aber nicht die Pflicht selbst darauf hinzuweisen.
Das wird die entscheidende Frage sein! Wie weit gibt es hier eine Pflicht der Vereine? Der BVB wusste von dem Fehler, sonst hätten sie ja nicht mehr nachgefragt! Gibt es hier eine grobe Fahrlässigkeit?
 
Die Begründung ist sowas von lächerlich... soll aber vom eigenen Versagen des DFB ablenken...

1. Der Spielbogen ist rechtskräftig, weil beide Vereine (Meppen und der BVB) kein Einspruch erhoben haben... ach so, na dann...
Frage: Warum sollten sie auch?
Fakt: der BVB ist seiner Eigenverantwortung nicht gerecht geworden. (und nach meiner Ansicht sogar mit Vorsatz)

2. Der BVB hat selber auf der HP den Spieler als gesperrt gemeldet (also war ihnen der Sachverhalt klar)
Frage: Warum hat man dann denn überhaupt beim DFB nachgefragt?
Fakt: der DFB beruft sich auf sein DFB.net und das ist Gesetz... ach so. Bei so einer Nachfrage müsste seitens des DFB eine Überprüfung stattfinden,
anstatt einfach nur in ihr dfb.net zu schauen... Fürsorgepflicht scheint wohl nicht so ihr Ding zu sein..

3. Der MSV hatte gar keinen Einfluss auf den Berichtsbogen in Meppen
Frage: Wieso muss der MSV dann für das Fehlverhalten vom DFB und BVB haften?
Fakt: Das Urteil ist ein Skandal...aber ob der weitere Klageweg erfolgreich ist?

Übrigens laut Statuten darf der Verein kein ordentliches Gericht anrufen (das ist ausgeschlossen)
Also bleibt nur der Weg max. bis zum DFB Bundesgericht...ob es hilft?
 
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Da ich zufällig Experte auf diesem Gebiet bin (habe zwei YouTube Videos zum Thema Jura geschaut, drei Wikipedia Artikel und 5 Folgen Barbara Salesch) kann ich nur sagen - Skandal!
Ich hoffe dass der Verein das maximal Mögliche an Rechtsmittel ausschöpft und wir uns die drei Punkte noch holen!
 
Das wird die entscheidende Frage sein! Wie weit gibt es hier eine Pflicht der Vereine? Der BVB wusste von dem Fehler, sonst hätten sie ja nicht mehr nachgefragt! Gibt es hier eine grobe Fahrlässigkeit?

Nein, aber es gibt paragraph 6a "Spielmanipulation"
Der sagt alles über das Verhalten des BVB aus.


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Im Bericht des DFB‘s steht, dass beide Mannschaften den Spielbericht überprüft haben.
Demnach hätte der BVB hier Einspruch einlegen müssen, da hier ein Fehler eingetragen war.

Richtig, der BVB oder Meppen. Es fehlt halt leider an einer Regel, die sowas sanktioniert. Bzw das wäre ja eher eine Strafe für den Verein und würde uns auch keine Punkte bringen.
 
Anhang anzeigen 34919

Auf ihr Blau-Weißen, lasst euch nicht bescheis.sen!

Alleine das Wording ‘Behauptet Fehleintragung’. Dass man da im Elfenbeinschloss noch nicht mal den Fehler eingestehen kann. Lässt sich mit dem Video-Material ja auch sehr schnell klären. Es war dann vermutlich schlichtweg ein Tippfehler / Zahlendreher - Amedick mit Rückennummer 22, Pfanne 23.
 
Die Begründung ist sowas von lächerlich... soll aber vom eigenen Versagen des DFB ablenken...

1. Der Spielbogen ist rechtskräftig, weil beide Vereine (Meppen und der BVB) kein Einspruch erhoben haben... ach so, na dann...
Frage: Warum sollten sie auch?
Fakt: der BVB ist seiner Eigenverantwortung nicht gerecht geworden. (und nach meiner Ansicht sogar mit Vorsatz)

2. Der BVB hat selber auf der HP den Spieler als gesperrt gemeldet (also war ihnen der Sachverhalt klar)
Frage: Warum hat man dann denn überhaupt beim DFB nachgefragt?
Fakt: der DFB beruft sich auf sein DFB.net und das ist Gesetz... ach so. Bei so einer Nachfrage müsste seitens des DFB eine Überprüfung stattfinden,
anstatt einfach nur in ihr dfb.net zu schauen... Fürsorgepflicht scheint wohl nicht so ihr Ding zu sein..

3. Der MSV hatte gar keinen Einfluss auf den Berichtsbogen in Meppen
Frage: Wieso muss der MSV dann für das Fehlverhalten vom DFB und BVB haften?
Fakt: Das Urteil ist ein Skandal...aber ob der weitere Klageweg erfolgreich ist?

Übrigens laut Statuten darf der Verein kein ordentliches Gericht anrufen (das ist ausgeschlossen)
Also bleibt nur der Weg max. bis zum DFB Bundesgericht...ob es hilft?

Wo findest du das mit dem Instanzenweg? Ist nicht jedes Urteil von der DFB Bundesgericht revisionsfähig?
 
Leider genau so zu erwarten gewesen aber deswegen nicht weniger peinlich und lächerlich von Seiten des DFB. Die Begründung zur Ablehnung toppt das Ganze dann aber wirklich nochmal. Da finde ich die offensive Herangehensweise nach außen vom MSV sehr gut, denn hier werden wir glasklar beschissen und der Verband versucht die Sache auf völlig unfachlich- & sachliche Art und Weise kleinzuhalten, um den eigenen Fehler nicht eingestehen zu müssen oder den netten Geldgeber von nebenan (BxB) bloß nicht zu vergraulen. Laut diesem „Urteil“ sind gelbe Karten bzw. Sperren dann ab heute ja nichts mehr wert und.

Ein weiterer Beweis dafür, dass diese Anzugträger den Fußball kaputt machen. Bis zur letzten Instanz muss das jetzt hochgehen, hoffentlich wird das medial nochmal mehr aufkochen, damit der DFB noch mehr in den Fokus gerät. :stinkefinger:
 
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