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Ich glaube, der DFB ist hier ein ähnliches Feindbild wie Ivo.
Jede Rationalität geht verloren.
der gelb belastete spieler stand doch nicht mal auf dem platz.
Hammer. Also wenn der Spielbericht quasi falsch übermittelt wird und kein Einspruch eingeht, ist er rechtsgültig…
Tolle Begründung! Frechheit.
Ok, dann war da in der Situation scheinbar Amedick auf der anderen Spielfeldseite gemeintDas alleine will überhaupt nichts heißen! Auch Ersatzspieler können gelbe Karten bekommen!
Naja, das ist halt leider so und folgt aus den Statuten, dass man dem Spielbericht in einer bestimmten Zeit widersprechen muss, sonst ist er unanfechtbar. Ist genau dafür da, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Insofern sind die Chancen für uns wirklich sehr sehr gering. Ob das in diesem konkreten Einzelfall sinnig ist mit dem Einspruch, steht auf einem anderen Blatt.
Aber dann müssen quasi alle anderen Vereine auch die Spielberichte der anderen prüfen. Was ein Schwachsinn!
Ok, dann war da in der Situation scheinbar Amedick auf der anderen Spielfeldseite gemeint
Habe ich nicht gesagt! Ich habe nur gesagt, das ein Ersatzspieler durchaus mit einer gelben Karte auf dem Spielbericht vermerkt sein kann!
Der DFB wird sich nicht die Mühe gemacht haben die TV-Bilder zu studieren!
Und das spätestens am Folgetag des stattgefundenen Spiels.Aber dann müssen quasi alle anderen Vereine auch die Spielberichte der anderen prüfen.
Welches wäre denn jetzt eigentlich das nächsthöhere Gericht?
Danach kann man dann vor ein richtiges Gericht ziehen und spätestens dann sollten die 3 Punkte bei uns sein!Durch den Einspruch wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen. Sollte das Urteil bestätigt werden, wovon auszugehen ist, könnten die Zebras in nächster Instanz vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Doch auch dort dürften die Erfolgsaussichten eher gering sein.
§ 12
Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B- Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deut- schen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler ver- hängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochter- gesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.
Die Regel ist tatsächlich sehr eindeutig. So was müsste eigentlich „unser“ Anwalt auch sehen und so das Geld sparen. Aus MSV Sicht würde ich mir auch was anderes wünschen, aber aus juristischer Sicht leider die absolut richtige Entscheidung.
Du stellst hier richtig den Ablauf rein…aber die Argumentation geht hier in die Sorgfaltspflicht des BVB. Der BVB soll gegen seinen eigenen Vorteil Einspruch erheben?§ 12
Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B- Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deut- schen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler ver- hängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochter- gesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.
Die Regel ist tatsächlich sehr eindeutig. So was müsste eigentlich „unser“ Anwalt auch sehen und so das Geld sparen. Aus MSV Sicht würde ich mir auch was anderes wünschen, aber aus juristischer Sicht leider die absolut richtige Entscheidung.
Du stellst hier richtig den Ablauf rein…aber die Argumentation geht hier in die Sorgfaltspflicht des BVB. Der BVB soll gegen seinen eigenen Vorteil Einspruch erheben?
Wenn der DFB oder Schiedsrichter hier raus sein sollen so ist es der BVB eben nicht!
Er ist seiner korrekten Prüfpflicht nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen Vorteil verschafft!
Danach kann man dann vor ein richtiges Gericht ziehen und spätestens dann sollten die 3 Punkte bei uns sein!
BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.
@Sven9902
Schöne Stammtischparole. Aber ich kann dir als Richter eines „normalen Gerichts“ sagen, dass ich nicht einfach geltende Paragraphen ignorieren würde. Recht haben ist nicht immer gleich Recht bekommen.
BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.
@Sven9902
Schöne Stammtischparole. Aber ich kann dir als Richter eines „normalen Gerichts“ sagen, dass ich nicht einfach geltende Paragraphen ignorieren würde. Recht haben ist nicht immer gleich Recht bekommen.
BTW: wo steht denn, dass man den Bericht unterschreiben muss? Das habe ich bisher noch nicht gefunden.
Ist meines Wissens aber richtig so. Das Dortmund am Spielbericht in dem Fall nichts beanstandet ist klar allerdings mehr als unsportlich und Meppen hat da wohl nicht aufgepasst (war denen vermutlich auch egal). Das der Verband das nicht kontrolliert ist auch logisch und bekannt und man verlässt sich da auf dem Schiedsrichter. Allerdings gibt es noch Entscheidungen und Sperren durch das Sportgericht die später getroffen werden, kann da nicht auch ein solcher eklatanter Fehler der keine Folge auf das Spiel hatte berichtigt werden ? Aber wo kein Kläger da kein Richter bzw. ist das womöglich niemanden aufgefallen. Interessant wäre was passiert wäre wenn der MSV vor Anpiff drauf aufmerksam gemacht hätte.Hammer. Also wenn der Spielbericht quasi falsch übermittelt wird und kein Einspruch eingeht, ist er rechtsgültig…
Tolle Begründung! Frechheit.
Das wird die entscheidende Frage sein! Wie weit gibt es hier eine Pflicht der Vereine? Der BVB wusste von dem Fehler, sonst hätten sie ja nicht mehr nachgefragt! Gibt es hier eine grobe Fahrlässigkeit?Die Frage ist nur auf welcher Grundlage. So wie ich es - als Laie - lese, haben die Vereine zwar das Recht gegen irrtümliche Verwarnungen zu protestieren, aber nicht die Pflicht selbst darauf hinzuweisen.
Das wird die entscheidende Frage sein! Wie weit gibt es hier eine Pflicht der Vereine? Der BVB wusste von dem Fehler, sonst hätten sie ja nicht mehr nachgefragt! Gibt es hier eine grobe Fahrlässigkeit?
Im Bericht des DFB‘s steht, dass beide Mannschaften den Spielbericht überprüft haben.
Demnach hätte der BVB hier Einspruch einlegen müssen, da hier ein Fehler eingetragen war.
Die Begründung ist sowas von lächerlich... soll aber vom eigenen Versagen des DFB ablenken...
1. Der Spielbogen ist rechtskräftig, weil beide Vereine (Meppen und der BVB) kein Einspruch erhoben haben... ach so, na dann...
Frage: Warum sollten sie auch?
Fakt: der BVB ist seiner Eigenverantwortung nicht gerecht geworden. (und nach meiner Ansicht sogar mit Vorsatz)
2. Der BVB hat selber auf der HP den Spieler als gesperrt gemeldet (also war ihnen der Sachverhalt klar)
Frage: Warum hat man dann denn überhaupt beim DFB nachgefragt?
Fakt: der DFB beruft sich auf sein DFB.net und das ist Gesetz... ach so. Bei so einer Nachfrage müsste seitens des DFB eine Überprüfung stattfinden,
anstatt einfach nur in ihr dfb.net zu schauen... Fürsorgepflicht scheint wohl nicht so ihr Ding zu sein..
3. Der MSV hatte gar keinen Einfluss auf den Berichtsbogen in Meppen
Frage: Wieso muss der MSV dann für das Fehlverhalten vom DFB und BVB haften?
Fakt: Das Urteil ist ein Skandal...aber ob der weitere Klageweg erfolgreich ist?
Übrigens laut Statuten darf der Verein kein ordentliches Gericht anrufen (das ist ausgeschlossen)
Also bleibt nur der Weg max. bis zum DFB Bundesgericht...ob es hilft?
...............
Er ist seiner korrekten Prüfpflicht nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen Vorteil verschafft!
Das alleine will überhaupt nichts heißen! Auch Ersatzspieler können gelbe Karten bekommen!