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3. Liga
Beim Wienerderby kam es im Anschluss des Sieges von Rapid Wien zu Feierlichkeiten mit der Mannschaft und einigen Verantwortlichen. Dort kam es dann zu Schmähgesängen dieser gegenüber der Austria.
Dafür wurden Spieler und Verein jetzt sehr hart bestraft.
https://www.kicker.de/nach-derby-eklat-harte-strafen-fuer-den-sk-rapid-1000304/artikel
https://www.transfermarkt.de/nach-h...-fur-rapid-staff-und-spieler/view/news/434610
In Österreich ist man da anscheinend wohl besonderes Streng. Diesmal betrifft es auch wieder Rapid Wien, aber die waren nur der Gegner und bestraft wird ein Hartberger und ehemaliger Schalker.
Wie der Senat 1 der Bundesliga am Dienstagabend vermeldete, muss der TSV Hartberg länger als gedacht auf Spielmacher Donis Avdijaj verzichten: Der Deutsch-Kosovare wurde am Sonntag im Spiel gegen Rapid Wien nach 87 Minuten mit einer Gelb-Roten Karte vom Platz gestellt, zusätzlich zur dadurch obligaten Ein-Spiel-Sperre wurde er nun für eine weitere Partie gesperrt. Avdijaj hatte sich nach seinem Platzverweis an seine Hoden gefasst und diese Richtung Schiedsrichter Christopher Jäger gezeigt, was diesem aber entgangen war.
Der Senat begründete die Entscheidung folgendermaßen: „Donis Avdijaj vom TSV Egger Glas Hartberg wurde durch den Disziplinarankläger der Österreichischen Fußball-Bundesliga beim zuständigen Senat 1 angezeigt, nachdem er beim Spiel gegen den SK Rapid am Sonntag nach seinem Ausschluss eine provokante Geste gezeigt hat. Der Disziplinarankläger konnte tätig werden, da die Aktion außerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Schiedsrichters geschah und der VAR nicht mehr tätig hätte werden können, da der Spieler bereits des Feldes verwiesen war. Die Sperre wird zusätzlich zur Ein-Spiele-Sperre durch die Gelb-Rote Karte ausgesprochen.
Gemäß § 20 Abs. 8 der Spielbetriebsrichtlinien der Bundesliga können Spieler, Offizielle und Teamoffizielle wegen grob unkorrektem Verhalten, das der Schiedsrichter nicht wahrgenommen und damit darüber keine positive oder negative Tatsachenentscheidung getroffen hat, vom Disziplinarankläger beim Senat 1 zur Anzeige gebracht werden.“
Find es ehrlich gesagt ziemlich witzig, aber die Strafe ist natürlich angebracht und hätte man auch höher ausfallen lassen können.





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Was für ein Witz.