MSV02Duisburg
Marcel
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Kann ja ruhig noch nen paar Nachtschichten an der Tanke zusätzlich machen, nachdem er dann als FB abgesetzt wurde.![]()
Nicht Lechti wurde kritisiert, sondern der Artikel und das keine Stellungnahme vom Hellmich folgt.
Diplomatisch sein, schön und gut, nur wurde im Interview von Lechti mit keinem Wort das eigentliche Problem erwähnt.
Mir ist schon klar, dass Lechti nur als Vermittler dazwischen hängt, nur hat euch das jetzt einen Schritt weiter gebracht?
Nicht Lechti wurde kritisiert, sondern der Artikel und das keine Stellungnahme vom Hellmich folgt.
Diplomatisch sein, schön und gut, nur wurde im Interview von Lechti mit keinem Wort das eigentliche Problem erwähnt.
Das drohen, mit Polizeigewalt gegen die eigenen Fans vorzugehen.
Empfehlungen für die Betreuung von Fussballfans
Fußballfans zeichnen sich durch ihre besondere Zuneigung und Hinwendung zu ihrem Verein aus. Sie unterstützen die Mannschaft bei Heim- und Auswärtsspielen durch ihre Anwesenheit und vor allem durch die Stimmungskulisse im Stadion. Ihr außergewöhnliches Interesse und ihre Aktivitäten gelten in erster Linie dem Vereinsgeschehen. Zumeist sind es die „echten Fans", die in guten wie in schlechten Zeiten zu „ihrem Verein stehen. Diesem Personenkreis sind die nachfolgenden Empfehlungen gewidmet. Die Vereine sollten alles daran setzen, eine solche Anhängerschaft, zu erhalten, zu vergrößern und - wo immer es möglich ist - zu fördern. Damit kann u.a. ein wichtiger Bei- trag zur persönlichen Identitätsfindung und sozialen Integration der Fans geleistet werden. Die Belange und Bedürfnisse behinderter Fans sind in angemessener Form mit zu berücksichtigen. Als positiver Nebeneffekt steht zu erwarten, dass auch die Sicherheit bei Fußballspielen innerhalb und außerhalb der Stadien gefördert wird. Unsere Empfehlungen sollen das Bewusstsein für diese Aufgabe schärfen sowie Hilfen für die Arbeit mit und für Fans geben.
FAN-BETREUUNG
Allgemeines
A) Rechtsgrundlagen
1. Die folgenden Empfehlungen beruhen auf § 30 der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen, derzeit auch für Regionalliga (SiRiLi).
B) Zielqruppen
1. Die Maßnahmen des Vereins sollen vor allem jene Anhänger (Fans) erfassen, die sich durch ihr besonderes Zugehörigkeitsgefühl zum Verein auszeichnen und mit einem außerordentlichen Engagement ihre Mannschaften unterstützen.
2. Sicherheitsrelevant in Erscheinung getretene Fans sind ebenfalls zu betreuen. Die Arbeit des Vereins soll insoweit darauf ausgerichtet sein, diese Fans gesellschaftlich und vereinsintern zu bewegen. Der zeitweise Ausschluss von Spielbesuchen durch Verhängung eines Stadion-Betretungs-Verbotes (Stadionverbot) ist nicht ausgeschlossen.
C) Zielsetzung
1. Der Verein soll sich darum bemühen, seine Fan-Szene zu erhalten und auszubauen;
- anlassunabhängig (nicht spielbezogen) und anlassabhängig (spielbezogen) nach besten Kräften zu unterstützen
- so zu beeinflussen, dass sich ihre Mitglieder sicherheitskonform verhalten.
2. Der Realisierung dieser Zielsetzung dient die Tätigkeit des Fan-Betreuers.
Fanbetreuung
A) Auswahl des Fan-Betreuers
1. Die Auswahl des Fan-Betreuers obliegt der Vereinsführung.
2. Der Fan-Betreuer soll nach seiner Eignung, seiner Persönlichkeit und seinem Alter Zugang zu den Fans haben und von diesen akzeptiert werden.
3. Soweit notwendig, ist er auf seine Aufgabe vorzubereiten und entsprechend zu unterweisen. Die Vermittlung von Grundkenntnissen der Psychologie und der Soziologie, vor allem über den Ablauf gruppendynamischer Prozesse sowie über Möglichkeiten und Verfahren, Menschen positiv anzuleiten und zu lenken, ist wünschenswert.
B) Organisation
1. Der Fan-Betreuer soll Angestellter des Vereins sein. Ist er dies nicht, gelten die nachstehenden Regelungen entsprechend.
2. Er ist grundsätzlich der Vereinsführung unterstellt und unterliegt deren Weisungen.
3. Seine Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Arbeitsplan festzulegen. Bei der Ausgestaltung der Fan-Betreuungsarbeit soll ihm ein weiterer Spielraum eingeräumt werden.
4. Der Fan-Betreuer hat mindestens einmal je Halbjahr der Vereinsführung über seine Arbeit zu berichten.
5. Die Vereinsführung soll ihn zu allen fanspezifischen Fachfragen (z.B. Förderung und Unterstützung der Fans, Sicherheitsprobleme durch Fans, Verhängung von Stadionverboten etc.) hören und ihm auf Verlangen ein Vortragsrecht gewähren.
6. Der Fan-Betreuer soll nicht Mitarbeiter eines öffentlichen Fan-Projektes sein.
C) Aufgaben des Vereins
1. Es ist Aufgabe des Vereins, den Fan-Betreuer in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Verein hat dabei zu beachten, dass der Fan-Betreuer als Sprachrohr der Fans auf der einen und Sachwalter des Vereins auf der anderen Seite eine schwierige Mittlerrolle einnimmt.
2. Der Fan-Betreuer soll bei der Bewältigung seiner Aufgaben, insbesondere wie folgt unterstützt werden:
- Bereitstellung eines eigenen Büros mit entsprechender Ausstattung und eigenen Kommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax etc.);
- Freie Verfügbarkeit über zieldefinierte begrenzte finanzielle Mittel;
- Ausstattung mit Fan-Artikeln (Autogrammkarten, Poster, Buttons, T-Shirts etc.);
- Unterstützung bei der Abfassung und Fertigung von fanspezifischen Schriften, ggf. Herausgabe einer Fan-Zeitung;
- Unterstützung und Hilfe bei der aufgabenorientierten Kontaktaufnahme mit Personen und Institutionen, die sich mit dem Auftreten und Verhalten der Fans befassen (z.B. Jugendämter, Sportämter etc.), soweit sich die Organe des Vereins diese nicht vorbehalten haben;
- Herstellung von Kontakten zwischen den Fans und den Fan-Clubs mit Spielern, Trainern und Offiziellen des Vereins;
- Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der und für die Fans (z.B. Fußballturniere, Durchführung von Reisen zu Auswärtsspielen).
D) Aufgaben des Fan-Betreuers
1. Der Fan-Betreuer ist unter Beachtung der Zielsetzung des Vereins grundsätzlich verpflichtet, alles zu unternehmen, um
- die Anzahl der Fans zu erhalten und zu vergrößern,
- ihre Hinwendung zum Verein und ihr aktives Engagement für diesen zu fördern,
- verbale und körperliche Auseinandersetzungen untereinander und mit anderen Fan-Gruppierungen sowie Ausschreitungen bei Fußballspielen vorzubeugen und im Rahmen des Möglichen zu verhindern,
- bei der Entscheidung über die Verhängung von Stadionverboten ge- gen Fans beratend mitzuwirken.
Der Fan-Betreuer hat sich anlassunabhängig darum zu bemühen, in Besprechungen
... die Fans über die neuesten Entwicklungen im Verein zu informieren,
... fanspezifische Anträge/Anliegen zu behandeln.
- Aussprachen/Diskussionen zwischen Fans und
... Vereinsvertretern (Spieler, Trainer, Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführer etc.),
... Behördenvertretungen (z.B. Polizei, Bauamt etc.),
... Verantwortlichen des Stadioneigentümers,
... Mitarbeiter des Ordnungsdienstes herbeizuführen; die Aussprachen sollen vor allem dem gegenseitigen Kennen lernen und dem besseren Verständnis füreinander dienen.
- Faninteressen orientierte Veranstaltungen (z.B. Fußballturniere, Grill- feste etc.) zu organisieren,
- an Fan-Klub-Sitzungen teilzunehmen,
- aufgabenorientiert mit Polizei, Ordnungsdienst, Feuerwehr, Stadioneigentümer, Vertreter der Kommune, der Medien und der Fan-Projekte zusammenzuarbeiten; der sachgerechten Darstellung seiner Arbeit und des Fan-Bildes in den Medien hat er sein besonderes Augenmerk zu widmen.
2. Der Fan-Betreuer soll sich anlassabhängig (unmittelbar vor, während und nach Fußballspielen)
- grundsätzlich bei den Fans aufhalten,
- durch positive Einflussnahme auf die Fans
... die Unterstützung der Mannschaft während des Spieles fördern und
... erkennbare Gewaltneigungen dämpfen.
Er soll insbesonders frühzeitig für einen guten Kontakt zwischen Fans, Polizei und Ordnungsdienst sorgen, die Rolle der Fans gegenüber der Polizei und die Funktion der Polizei sowie des Ordnungsdienstes gegenüber den Fans angemessen vertreten, in emotionsgeladenen Situationen die Fans - wenn möglich und zumutbar- konfliktvermeidend bzw. -mindernd beeinflussen.
3. Im Vorfeld der Spiele hat sich der Fan-Betreuer um Kontakte mit dem Fan- Betreuer des anderen Vereins zu bemühen, um bestehende Feindbilder und Vorurteile abzubauen und aktuelle Konflikte zu vermeiden. Die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen (z.B. Fußballspiele, Torwandschießen etc.) kann angezeigt sein.
E) Unterstützung durch den Ligaverband und den DFB
1. Der Ligaverband und der DFB unterstützen Fan-Betreuungsmaßnahmen der Vereine.
2. Die Vereine teilen dem Ligaverband und dem DFB im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens und des Zulassungsverfahrens die Daten ihres Fan-Betreuers wie folgt mit:
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnsitz
- Telefon, Telefax.
3. Der Ligaverband wird die Fanbetreuer der Lizenzvereine mit einem für die Stadien aller Lizenzvereine geltenden Arbeitsausweis mit Lichtbild ausstatten. Die Fanbetreuer der Regionalliga werden mit einem für die Stadien der Regionalliga geltenden Ausweis ausgestattet. Dieser Ausweis ist Eigentum des Ligaverbandes / des Deutschen Fußball- Bundes, er ist bei Ausscheiden zurückzugeben.
4. Der DFB führt im Benehmen mit dem Ligaverband Schulungsveranstaltungen mit den Fanbetreuern durch, um
- sich einen Überblick über die Entwicklung der Fanszene und der Fanbetreuung durch die Vereine zu verschaffen,
- einheitliche Verhaltensregeln zu erarbeiten,
- gemeinsame Zielorientierungen zu gewährleisten,
- einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
5. Zentrale Koordinierungsstelle für die Fan-Betreuungsarbeiten sind der Ausschuss für Sicherheitsangelegenheiten des DFB und der Ligaverband.
F) Sanktionen
1. Fanbetreuer, die sich nicht an die durch diese Empfehlungen und den vom Ligaverband und DFB durch Einzelweisungen bzw. den Vereinen vorgegebenen Grenzen der Fanbetreuungsarbeit halten, sind durch die Vereinsführung im Gespräch zur Beachtung der Regeln anzuhalten. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Vorgaben im Sinne dieser Empfehlung sind sie zu ver- warnen, ggf. von ihren Aufgaben zu entbinden.
2. Der Verein unterrichtet den Ligaverband und den DFB bei schwerwiegenden Verstößen der Fanbetreuer gegen den Sinn und Zweck dieser Empfehlungen. Er ist berechtigt, den Fanbetreuer-Ausweis einzuziehen. Der eingezogene Ausweis ist unverzüglich zurückzugeben.
meinste nich auch dat is nen bißchen viel arbeit für 400 Euro Jobber![]()
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