Zurückhaltung
Den Vorstoß von Kasslerfelde habe ich bislang mit viel Wohlwollen begleitet. Gleichwohl sagt mir nach all der Zeit und vielen Beiträgen leider nach wie vor eher mein Bauch als mein Kopf, dass beim MSV etwas im Argen liegt, das rechtliche Konsequenzen haben muss und kann. Wenn ich jetzt aber lese, dass Kasslerfelder zweifelt, ob das ganze noch Sinn hat, andererseits aber die Insolvenz kommen sieht (Beitrag 938), dann mahne ich hiermit aber einmal ganz deutlich Zurückhaltung an, und zwar im Interesse des MSV! Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Herr Breuer, hatte mal geäußert, die Kirch-Gruppe bekomme keinen Kredit mehr. Folge der Äußerung war, dass Leo Kirch tatsächlich kein Geld mehr bekam, seine Gruppe pleite ging und sich die Deutsche Bank mit Schadensersatzklagen in Millionenhöhe herumschlagen muss, die nach Auffassung des OLG München alle Aussicht auf Erfolg haben.
Nun ist Dr. Wittsiepe nicht Herr Breuer. Er ist aber Wirtschaftprüfer, Steuerberater und FDP-Ratskandidat/Mitglied, das einen in letzterer Funktion in letzter Zeit von vielen Wahlplakaten angeschaut hat. Das regelmäßige Erwähnen der Insolvenzreife der MSV Duisburg KgaA durch ihn hat eine andere Qualität als wenn irgendein anderer User über eine bevorstehende Pleite schwadroniert. Eine solche kann man auch herbeireden, wie das Beispiel zeigt. Und man sollte sich hüten, es zu tun, wenn es nicht hieb- und stichfeste Belege gibt (by the way: Neururer ist immer noch Trainer).
Das ärgert mich (das Insolvenzgerede, nicht dass Neururer noch Trainer ist) und dann werde ich auch pingelig. Denn der Antrag an die Hauptversammlung muss sowohl nach Inhalt als auch Diktion in Ordnung sein und dem – insbesondere dem fachkundigen – Leser/Adressaten den Eindruck vermitteln, dass der Antragsteller seine Hausaufgaben gemacht hat. Und dann stelle ich fest, dass man an einer Bundesligamannschaft keine Beteiligung haben kann, die Verjährungsfrist nicht 10, sondern 3 Jahre beträgt, und ich nicht einsehe, warum die Überprüfung der Zahlungen nur anhand gesetzlicher, nicht aber anhand der vertraglichen Regelungen erfolgen soll. Gerade wenn der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Raum steht, könnte es doch sein, dass man es mit den vertraglichen Vorgaben (auch) nicht so ernst genommen hat. Schimpft mich Korinthenkacker: in solchen Dingen macht der erste Ton durchaus Musik. Und ich gehe mal davon aus, dass unter den Freunden/Bekannten und Geschäftspartnern von Dr. Wittsiepe ein Jurist ist, der das mal hätte redigieren können.