auf GMX hereingefallen

LosTioz

Bezirksliga
Hallo zusammen,

ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mir folgendes passiert ist:

Ich bin seit Jahren bei GMX Freemail angemeldet, wesswegen ich vor einiger Zeit die Möglichkeit bekommen habe, den sonst kostenpflichtigen Service TOPMAIL für 6 Monate gratis zu testen. Die 6 Monate sind jetzt scheinbar abgelaufen und schon ist mir eine Rechnung geschickt worden. Ich muss für 12 Monate knapp 60 Euro zahlen. Auf meine Frage,was das denn soll (habe auch gleich widerrufen) wurde mir geantwortet, dass ich die Widerrufsfrist versäumt habe und dass ich nun, da ich nicht rechtzeitig gekündigt habe, automatisch für 1 Jahr das kostenpflichtige Paket bestellt habe.

Kann mir jemand von euch vielleicht einen Tip geben ob/wie ich da wieder rauskomme?

Viele Grüße

lt
 
Das stand da bestimmt, dass es nach Ablauf der Probezeit kostenpflichtig wird, wenn man nicht widerruft.

Insofern bleibt dir nur eine Kündigung und gut ist. Denke nicht, dass man da anders als durch eine ordentliche Kündigung nicht raus kommen wird.
 
Ja, da wird auf jeden Fall im Kleingedruckten was von der automatischen Verlängerung drin gestanden haben.
Da wirst Du so ohne Weiteres nicht rauskommen!
Gerade im Internet sollte man mit "kostenlos" und wildes drauf los klicken ziemlich vorsichtig sein.
Dann musst Du jetzt halt mal in den sauren Apfel beißen und den 1-Jahres Beitrag bezahlen und hast für die Zukunft und vielleicht auch für Dein Leben etwas gelernt.
Sorry, dass ich oder wir keine positiveren Nachrichten für Dich haben. :o
 
Ich denke auch da wirst du nicht rauskommen wenn du dich für TopMail anmeldest bekommst du den Hinweis (beim aktuellen Angebot):

Nach Ablauf der Testphase erhalten Sie GMX TopMail für nur 4,99 EUR pro Monat - zahlbar 6 Monate im Voraus per Lastschrifteinzug. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt dann 12 Monate, und ist 4 Wochen zum Vertragsende kündbar.
 
Der Schaden ist ja hier überschaubar...
Aber im Grunde haben alle meine Vorredner recht: "Pech gehabt!"
Zahlen und gut ist. Vielleicht gefällt dir ja "Topmail" so gut, das du es dann sogar behalten willst für 60 € im Jahr. ;)
 
Das es "Lehrgeld" ist, ist soweit richtig.
Wenn man irgendwelche Premium Dienste in Anspruch nimmt sollte man immer an Kosten denken.

Was ich bei gmx unverschämt finde ist, dass du sowas per Mausklick abschließen kannst, jedoch wenn du es kündigen willst, die ein Fax oder ein Brief von dir haben wollen.
 
Wenn man den dann auch ausschließlich mit einer richtigen Unterschrift abschließen kann, dann wäre das für mich auch okay.
Aber nicht diese Mischform.
 
Wenn man den dann auch ausschließlich mit einer richtigen Unterschrift abschließen kann, dann wäre das für mich auch okay.
Aber nicht diese Mischform.

Dies finde ich widerrum nicht ganz so kritisch, da man eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen wiederrufen kann.

Eine Kündigung hingegen ist eine Willenserklärung, die sobald diese eingeht nicht mehr zurückgenommen werden kann.

Da dies rechtlich ganz anders zu handhaben ist sehe ich an der Stelle keine Probleme.
 
Dies finde ich widerrum nicht ganz so kritisch, da man eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen wiederrufen kann.

Das ist nicht immer so einfach. Wenn man den angebotenen Dienst nutzt, bevor die Widerspruchsfrist rum ist, verzichtet man auf sein Widerspruchsrecht, d.h. einmal nach dem bestellen ins Postfach geguckt und schon kommt man nicht mehr raus. Das regeln die Anbieter solcher Dinge alle recht schlau in den AGB, dieser Passus ist leider so wohl auch zulässig.

Eine Kündigung hingegen ist eine Willenserklärung, die sobald diese eingeht nicht mehr zurückgenommen werden kann. Da dies rechtlich ganz anders zu handhaben ist sehe ich an der Stelle keine Probleme.

Nun, ein Vertragsabschluß kann im Regelfall auch nicht zurückgenommen werden und da er i.d.R. ein Schuldverhältnis begründet hat er für gewöhnlich ernstere Auswirkungen als eine Kündigung. Ausnahmen gibt es nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
 
Das ist mir auch mal passiert, allerdings ist es bei mir anders ausgegangen.
Ich hatte damals eine "reumütige" Mail geschickt, natürlich sehr höflich formuliert und siehe da, ich brauchte im Endeffekt lediglich 2 Monate zu zahlen und gut war es dann....
 
Das ist nicht immer so einfach. Wenn man den angebotenen Dienst nutzt, bevor die Widerspruchsfrist rum ist, verzichtet man auf sein Widerspruchsrecht, d.h. einmal nach dem bestellen ins Postfach geguckt und schon kommt man nicht mehr raus. Das regeln die Anbieter solcher Dinge alle recht schlau in den AGB, dieser Passus ist leider so wohl auch zulässig.

Eine AGB ist aber kein Gesetz, das sind Richtlinien und diese müssen dem Gesetz entsprechen. Ein Widerrufsrecht erlischt nur nach § 312d Abs. 3 BGB. Eine Klausel in den AGB, wonach eine Zustimmung der Vertragserfüllung angenommen wird, genügt dort nicht. Es gab da eine Gesetzesänderung 2009

Nun, ein Vertragsabschluß kann im Regelfall auch nicht zurückgenommen werden und da er i.d.R. ein Schuldverhältnis begründet hat er für gewöhnlich ernstere Auswirkungen als eine Kündigung. Ausnahmen gibt es nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Ein Vertragsabschluß kann sehr wohl zurückgenommen werden solange es sich um einen Fernabsatzvertrag (über Internet und andere Fernkommunikationsformen) handelt.

Puh ich glaube wir Schweifen hier ab. Im Grunde kann ich beide Seiten verstehen. Die die willentlich Kündigen wollen und dazu einen Brief aufsetzen müssen für die wäre ein Klick leichter. Aber ich kann auch hier GMX verstehen, die einer Fehleingabe mit starken Auswirkungen aus dem Wege gehen wollen.
 
Eine AGB ist aber kein Gesetz, das sind Richtlinien und diese müssen dem Gesetz entsprechen. Ein Widerrufsrecht erlischt nur nach § 312d Abs. 3 BGB. Eine Klausel in den AGB, wonach eine Zustimmung der Vertragserfüllung angenommen wird, genügt dort nicht. Es gab da eine Gesetzesänderung 2009

Diesen § meinte ich, danke :) Meine Vorlesungen sind schon ein paar Jahre länger her, noch vor der Jahrtausendwende (oh Gott klingt das alt ^^). Die Anbieter lassen sich in aller Regel doch bestätigen, dass man mit dem vorzeitigen Beginn der Dienstleistung auf das Widerrufsrecht verzichtet. Natürlich ließe sich darüber streiten, was vollständig erfüllt heißt. Ich sehe hier aber das Risiko dass das bereitstellen eines funktionierenden Zugangs zum Postfach und die Nutzung desselben durch den Kunden dies erfüllen.

Ein Vertragsabschluß kann sehr wohl zurückgenommen werden solange es sich um einen Fernabsatzvertrag (über Internet und andere Fernkommunikationsformen) handelt.

Das meinte ich mit "in vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen" :) Der Fernabsatzvertrag ist ja nur ein Sonderfall des Vertrags an sich.
 
Wo wir grade das Wiederrufsrecht auseinandernehmen :)

Sagen wir das Angebot ist:
3 Monate Kostenlos, danach werden 9 Monate berechnet.

Ab wann müsste man wiederrufen? Doch innerhalb der ersten (kostenlosen) Monate?

Da hat der unerfahrene PC Nutzer doch noch garnicht mitbekommen, dass sein "kostenloses" Angebot was kostet.
 
Da hat der unerfahrene PC Nutzer doch noch garnicht mitbekommen, dass sein "kostenloses" Angebot was kostet.

Jup i.d.R. gilt das widerrufsrecht meist dann wenn man die AGBs akzeptiert, bzw. wenn du etwas bestellst, die Waren eingegangen sind. In diesem konkreten Fall nach akzeptieren der AGBs und dem abschicken der Anmeldung für TopMail.

Wie in meinem ersten Post hier im Thread geschrieben steht es bei der Anmeldung bei, daher liegt hier kein verschulden von GMX vor, sondern nur, das der Nutzer dies einfach überlesen hat. Das sind einfach Erfahrungswerte die man sammeln muss, nächste mal liest sich LosTioz sowas genauer durch.

Aber auch da wird bald eine Neuerung kommen, allerdings nicht vor 2012/13.

Edit: Wenn dies allerdings nicht beistehen würde, dann wäre der Vertrag anfechtbar, weil man auf die Kosten nicht aufmerksam gemacht wurde.
 
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