Abmahnungen Urheberrechtsverletzung

aziz

Kreisliga
Hallo und einen guten Morgen zusammen,

hab jetzt keinen Thread gefunden, wo dieses Thema behandelt wird und hab jetzt einfach eins eröffnet, wenn es einen Thread gibt, bitte verschieben.

Und zwar geht es um folgendes:

Meine Freundin ist Anschlussinhaberin von unserem DSL-Anschluss.
Am 11.02. bekam Sie ein Schreiben von einem Rechtsanwalt Paulus mit Sitz in Berlin, wo Ihr vorgeworfen wurde, dass Lied von einer afghanischen Künstlerin, welches am 16.12.2011 in die "German Top100" eingestiegen ist, am 26.12.2011 um 11:20 Uhr über eine Internettauschbörse heruntergeladen und zum download angeboten zu haben.
Sie soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und ein Vergleichsangebot von 850 € zahlen.

Da wir zu diesem Zeitpunkt allerdings schon bei den Eltern meiner Freundin waren (es war 2. Weihnachtsfeiertag), konnten wir das gar nicht gewesen sein.

Hab ein wenig gegooglet und bin auf zig Anwaltskanzleien gestoßen, die davor warnen, vorschnell solche Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen und das Vergleichangebot zu zahlen.
Anwalt Hechler aus Schwäbisch Gmünd angerufen, weil a) er laut eigenen Aussagen schon über 15.000 Fälle dieser Art hatte und b) das Erstberatungsgespräch kostenlos sei.

Hab ihm dann die Sachen erklärt und er meinte, wir sollen ihm das postalisch zukommen lassen, er würde sich darum kümmern.
Auf die Frage, wie teuer es wäre, weil meine Freundin noch in der Ausbildung ist sagte er, es würde ihm eine Beratungsbeihilfe genügen.

Gemacht, getan: Alles beantragt und ihm zukommen lassen!

Jetzt letzten Samstag bekamen wir wieder ein Schreiben, diesmal von einer Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds aus Hamburg, der ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen anprangert, Tatzeit genau die gleiche, nur anderes Lied: "Glasperlenspiel - Echt".

Gestern morgen wieder bei Anwalt Hechler angerufen und ihm mitgeteilt, dass ein weiteres Abmahnschreiben eingetroffen sei, meinte er nur: " Ja, es können sogar noch 8 andere Folgen, ich biete Ihnen den Vollschutz für 490 € an!"

Erstmal geschockt!!!

Auf die Anmerkung, dass meine Freundin noch in der Ausbildung sei und ja Beratungs -/ Prozesskostenbeihilfe ja beantragen könne, entgegnete er nur, dass es nur für eine Beratung gehen würde und er nur dieses Komplettpaket anbieten könne.


Nun meine Frage an euch:

Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen machen müssen?
Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen?
Wenn nein, habt ihr vllt. trotzdem Tipps o.ä.?

Wir sind zu dieser Zeit echt nicht zu Hause gewesen, können es also nicht gewesen sein und unser WLAN hat auch WEP-Schlüssel, es sollte schon geschützt vor Dritte sein.

Würde mich über Antworten freuen und wäre sehr dankbar darüber!
 
Ich habe glücklicherweise keine Erfahrung damit, aber in Sachen Sicherheit zwei Tipps, denn vermutlich bietet ihr immer noch einen lässigen Zugang zum Internet:

1. WEP Verschlüsselung bekommst Du als Hobby-Spezialist binnen Minuten und mit Hilfe "großartiger" Zeitungen wie CHIP, Computer Bild und so weiter geknackt. Mindestens WPA2 nutzen.

2. Warum muss der Router laufen, wenn ihr gar nicht da seid? Einfach den Ein/Aus Schalter nutzen, wenn ihr Internet nicht benötigt.

Ansonsten viel Glück!
 
Hmmm, das ist ne schwierige Kiste mit diesen Abmahnschreiben.
Habe mal irgendwo einen Artikel darüber gelesen. Da stand drin, dass sich spezielle Anwälte für solche Abmahnschreiben spezialisiert haben.
Aber da stand auch drin, dass es die Gesetze derzeit nicht sehr eindeutig sind und viele dann trotzdem aus "Angst" zahlen. Aber das ist von jedem Einzelfall abhängig und anwaltliche Hilfe ist auf jeden Fall ratsam.

Fakt ist aber, dass jeder Internetbesitzer für seinen Anschluss haftbar ist. Wie das dann passieren konnte, ist dann ne andere Sache.
Dann kommen wahrscheinlich so Argumente wie "der Router war nicht genügend geschützt etc."
Das könnte ich mir z. B. so vorstellen, dass man z. B. bei einer FritzBox den WEP Schlüssel verwendet, mit der sie ab Werk ausgestattet wurde statt einem eigenen.
 
Dann kommen wahrscheinlich so Argumente wie "der Router war nicht genügend geschützt etc."
Das könnte ich mir z. B. so vorstellen, dass man z. B. bei einer FritzBox den WEP Schlüssel verwendet, mit der sie ab Werk ausgestattet wurde statt einem eigenen.

Das ist bei uns nicht der Fall, wir haben einen D-Link Router von Unitymedia, wo wir ein eigenen WEP-Schlüssel generieren mussten.

@ Guido

2. Warum muss der Router laufen, wenn ihr gar nicht da seid? Einfach den Ein/Aus Schalter nutzen, wenn ihr Internet nicht benötigt.


Bei uns hat der Router keinen seperaten Ein/Aus-Schalter, müssten also unsere komplette Telefonanlage ausschalten.
 
Bei uns hat der Router keinen seperaten Ein/Aus-Schalter, müssten also unsere komplette Telefonanlage ausschalten.
Ich habe das Kabelmodem direkt in der Steckdose (läuft immer) und den D-Link Router an einer abschaltbaren Steckdose (Bei mir hängt da auch der PC drann)
Die Steckdose habe ich nur an, wenn ich am PC sitze. Spart auch Strom für das Router Netzteil. ;)
 
Ich habe das Kabelmodem direkt in der Steckdose (läuft immer) und den D-Link Router an einer abschaltbaren Steckdose (Bei mir hängt da auch der PC drann)
Die Steckdose habe ich nur an, wenn ich am PC sitze. Spart auch Strom für das Router Netzteil. ;)

Das wär tatsächlich ne Idee, der PC ist zwar bei uns in nem ganz anderen Raum, aber ich meine zu wissen, dass es einzelne abschaltbare Steckdosen gibt.
Haben vorher auch ganz ehrlich nie die Befürchtung gehabt, dass mal irgendwas passieren könnte. :(


@Rumelner:

Nicht drauf reagieren.


Hab in manch anderen Internetforen gelesen, dass man die nicht machen sollte, also das nicht reagieren, weil dann die Gefahr einer einstweiligen Verfügung sehr hoch und dann auch sehr teuer werden kann.
 
Nicht drauf reagieren.


Korrekt! Das sind Verbrecher, nix anderes. Die schicken diese Briefe rum wie sonst was und es gibt dann halt genug "Dumme" die das zahlen. Wenn man nicht drauf reagiert und die Briefe einfach ignoriert passiert nix.

Die wissen nämlich selbst das es nicht ganz korrekt ist was die da machen und lassen die Sache dann einfach ruhen...
 
Hat denn Deine Freundin grundsätzlich schonmal solche Tauschbörsen genutzt, oder hat sie darüber noch nie etwas heruntergeladen...?
 
Hat denn Deine Freundin grundsätzlich schonmal solche Tauschbörsen genutzt, oder hat sie darüber noch nie etwas heruntergeladen...?

Nee also was sie benutzt ist der Youtube-Converter, denke, dass dieser geläufig ist. Das ist ja unser Wissen nach ein direct-downloader, wo du nichts uploadest und anderen zur Verfügung stellst.

Ansonsten nutzen wir sowas gar nicht, weil wir sowas wie jetzt immer vermeiden wollten.
 
hast du schon bei der verbraucherzentrale nachgefragt?

http://www.vz-nrw.de/UNIQ132981764520995/link10A.html

Nee das noch nicht, wäre vielleicht der nächste Schritt gewesen, dass man da persönlich vorbei schaut.

Hatte mich mal auf der Internetseite erkundigt, aber da steht es nur ganz pauschal, was man da machen sollte.

Aber ich bin ganz ehrlich: Wir zahlen nicht für irgendetwas, was wir nicht getan haben.
Mehr als unser WLAN zu verschlüsseln können wir ja im Endeffekt auch nicht tun, oder?
 
Ich würde mich mal hier informieren.

Ach ja, und unbedingt weg von WEP! Das ist sowas von veraltet, da kannste den Schutz auch gleich abschalten. Stattdessen WPA2 benutzen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Clever diese Anwälte, die einen mahnen ab und die anderen "verteidigen" einen dann erfolgreich gegen die Vorwürfe. Am Ende wird die Kohle dann geteilt.
Machen auch Virenschreiber. Erst wird der PC infiziert und dann gibbet "Firmen", mit deren (natürlich kostenpflichtiger) Software dieser dann wieder entfernt werden kann.
Erster Weg solte wirklich erst zum Verbraucherschutz sein! Gar nix machen, würde ich nicht tun!
 
Auch wenn es in richtung Offtopic geht,
aber zu deiner Vermutung müsste es meiner Meinung nach noch eine dritte Partei geben.

Wer macht sich die Arbeit in ein Wlan einzudringen um danach von dort aus mit Emule/Torrent etwas herunterzuladen?

Wenn ich doch weis das da was passiert, dann nutz ich eine Alternative zum Torrent Protokoll.

Es macht doch einen deutlichen Mehraufwand sich zu nem WEP Wlan zu begeben und dann dort zu laden.
 
Das ist doch perfide. Ein Anwalt der auf seiner Webseite explizit auf ein Abmahnphänomen (sogar noch mit namentlich genannter Kanzlei) hinweist, sitzt für mich im gleichen Boot wie die Abmahner. Anscheinend hat jeder diese Quelle für sich entdeckt.

Desweiteren bin ich geschockt darüber, wieviele Leute keine Rechtschutzversicherung besitzen. Das erste was man abschliesst, wenn man zuhause auszieht. 168,38 Euro im Jahr die sich lohnen.

Ehrlich!!!
 
Ich hab vor einigen Jahren auch mal ne Massenabmahnung bekommen:cool:

Nicht zu reagieren ist das schlechteste, was Du tun kannst. Unbedingt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (bloss nicht das Ding, das die mitschicken) und dann nicht mehr reagieren.

Genau das habe ich getan. Wenn man nicht reagiert, kann sonst eine einstweilige Verfügung drohen. Unterschreibt man aber das beiliegende Ding, ist das schon fast wie ein Schuldeingeständnis.

Desweiteren bin ich geschockt darüber, wieviele Leute keine Rechtschutzversicherung besitzen. Das erste was man abschliesst, wenn man zuhause auszieht. 168,38 Euro im Jahr die sich lohnen.

In Sachen Urheberrechtsverletzung tritt diese dann aber nicht in Kraft. :cool:
Ebenso wie man keine Beratung beim Verbraucherschutz erfährt. :rolleyes:

Ich hab noch den ein oder anderen Brief mit schick steigender Summe erhalten, aber mittlerweile schon sicher über nen Jahr nix mehr gehört.
Wenn ihr sowieso "unschuldig" seid (Ja, das WLAN angemessen zu sichern ist Pflicht des Users) würd ichs drauf ankommen lassen.

Und was habe ich daraus gelernt? Dass p2p viiiiel zu unsicher ist:p
 
Die lohnt sich aber meistens nicht, da ein Vorsatz nicht mit versichert ist, sie in einem solchen Fall also nicht greift.

Wenn du vorab beweisen kannst, daß du ohnehin im Recht bist, was in diesem Fall gegeben ist, nützt sie sehr wohl. Man kann auch nicht zwangsläufig angeklagt werden, wenn jemand dein Wlan ohne dein Wissen benutzt.
 
Ich hab mich auch mal nach einer Rechtsschutzversicherung erkundigt. Ich weiß es nicht mehr im Einzelnen, jeweils ist dabei eine Menge nicht mit abgedeckt, so dass sie sich im Grunde nicht lohnt.
Die Aussage kam von einem Anwalt.
 
Das ist bei uns nicht der Fall, wir haben einen D-Link Router von Unitymedia, wo wir ein eigenen WEP-Schlüssel generieren mussten.

WEP Verschlüsselung, mit Wlan? Dann wundert mich das ehrlich gesagt nicht,
da die innerhalb von 30 Sekunden zu knacken ist.

Mindestens WPA besser WPA2 verschlüsseln, wenn das Gerät das nicht kann
den Anbieter anrufen und ein aktuelles Gerät ordern, bzw erkundigen ob man
die Firmware updaten kann.

Mit WEP wird dieses Problem immer wieder auftreten, und meistens sind das
keine Wardriver sondern irgendwelche Nachbarn die sich daraus einen Spass
machen unsichere Wlans für irgendwelche Downloads zu benutzen.

Brauchst du das Wlan überhaupt, wenn nicht schalte es im Router ab.
 

Und interessant ist dann wer die Beweislast bekommt.

Wenn Du beweisen musst, dass jemand anderes Dein (unsicheres) W-Lan benutzt hat, na dann viel Erfolg, wie willste das machen?

Ich bin beim Boris, eine Rechtschutzversicherung ist absolut wichtig, und kostet nicht die Welt. Schreckt aber ab, wenn man sie als Information einfließen lässt.
 
Nein sage ich. ;) Ich kannte einen Fall wo das nicht so war.

Wenn du eindeutig beweisen kannst, daß du zum Zeitpunkt der Nutzung deiner Internetleitung am anderen Ende der Welt warst, niemand anders Zutritt zu deiner PC hatte und du dein Wlan gesichert hast, kannst du nicht zur Rechenschaft gezogen werden. (Dass jeder Vollhorst heutzutage ohne großes Know-How WEP umgehen kann, tut dabei nichts zur Sache. Selbst wenn es unzählige Seiten mit Anleitungen im Netz dazu gibt.) Vor Gericht wird man es heute allerdings schwieriger haben diesem zu erklären, daß man nur mit WEP verschlüsselt hat. Aber hat ja auch keiner mehr einen WEP-Router zuhause.

Ausser aziz.
 
Naja, er kann sicher duch Zeugenaussagen beweisen, dass er bei de Schwigis war. Aber wie kann er nachweisen, dass zu diesem Zeitpunkt sein W-Lan verschlüsselt war?

Immer eine Frage der Beweislast...
 
Haben Router nicht einen Log, den man nur löschen aber nicht editieren kann? (Bei mir wird zb. jede Handlung und Verbindung aufgezeichnet, entnehme ich dem Log.)
 
Ich hatte das in der Presse immer anders verstanden. Der WLan Betreiber muß dann allerdings nur die Abmahnkosten bezahlen, allerdings keinen Schadensersatz.
 
Erst mal allen Abmahnungen widersprechen.
Auf keinen Fall irgendwelche Unterlassungserklärungen unterschreiben.
... und frage direkt mal nach, woher die deine Adresse usw. haben (IP ist ja klar, kann so ziemlich jeder auf seiner Webseite auslesen).
Das kann am Ende nochmal ganz wichtig sein. ;)

Wenn euch bereits der Beratungsschein vom Amtsgericht genehmigt wurde, dann bekommt ihr zu 99% auch die Prozesskostenhilfe.
Die sollte aber dann euer Anwalt beantragen, die wissen nämlich immer am besten, wie man das Formular auszufüllen hat.

Steht auf der Abmahnung die IP, die zum Tatzeitpunkt benutzt wurde?
Frage mal bei deinem Provider an, ob die stimmt und ob zu dem Zeitpunkt überhaupt ein Datentransfer von deinem Anschluss aus statt fand.

Begründe die Anfrage damit, dass du abgemahnt wurdest, aber zu der Zeit überhaupt nicht zuhause warst. Nun willst du Anzeige wegen Hackings/Betruges stellen.
Jeder vernünftige Provider wird dir hier Auskunft geben. Ansonsten per Anwalt einfordern.

Checke im Router, ob es da eine Logdatei gibt.
Gab es eine Verbindung und Datentransfer zum besagtem Zeitpunkt?
Nehme dir einen oder mehrere unabhängige Zeugen, die dir das später auch zur Not vor Gericht bestätigen können.
Screenshots, Ausdrucke, Fotos usw. solltest du ebenfalls anfertigen.


Einem (Internet-)Bekannten ist ähnliches passiert.
Er wurde ebenfalls abgemahnt, war zum Zeitupunkt aber auch nicht online.
Allerdings hat er vorher/nachher was gezogen und deshalb aus Angst bezahlt und die Unterlassungserklärung unterschrieben.
 
Ich kenne 2 unterschiedliche Fälle
Vor 1 Jahr bekamen einige meiner Arbeitskollegen auch solche Schreiben. Dort ging es um jeweils 120 €. Keiner hat darauf reagiert, und es ist nichts passiert.
Vor 4 Wochen hat ein Bekannter auch so etwas bekommen, allerdings soll er 4000 € bezahlen, und dieses Schreiben ist echt. Es geht dort auch um die Top 100 als Direktdownload.
 
Auf das Schreiben nicht reagieren. Auch folgende Mahnungen nicht beachten.

Eine Reaktion wird erst dann notwendig, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht. Dann solltest du Wiederspruch einlegen.

Solche Abmahnungen werden zuhauf verschickt, in der Hoffnung das jemand bezahlt ...
 
Man kann auch nicht zwangsläufig angeklagt werden, wenn jemand dein Wlan ohne dein Wissen benutzt.
Das kann man sehr wohl. Das Stichwort ist Störerhaftung.
Du bist für die Sicherheit deiner eigenen Anlage verantwortlich.
Mit der Aussage der Schwiegereltern, das man bei denen war, wird man nix reißen können. Downloads können ja auch in deiner Abwesenheit erfolgen ... per Fernzugriff, oder einfach weil die Files in einer Queue liegen ...

Ich würde einfach nicht reagieren. Erst wenn die Staatsanwaltschaft auf der Matte steht... vorher ist es zu 95% der Fall, dass die Abzock-Abmahn-Anwälte sich nicht mucken.
 
Definitiv nicht reagieren. Auch von anderen Schritten seitens der Anwälte nicht einschüchtern lassen. Und bloß keine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass wäre auf lange Sicht ein fataler Fehler! Diese Anwälte zielen nur auf das schnelle Geld ab, da sie wissen, dass rechtlich nichts zu holen ist.

Selbst echte Schreiben haben sehr sehr geringe Aussichten auf Erfolg, da es der Justiz einfach um zu wenig Geld geht.
 
Selbst echte Schreiben haben sehr sehr geringe Aussichten auf Erfolg, da es der Justiz einfach um zu wenig Geld geht.

Ist zwar etwas OT, aber diese Aussage stimmt nicht.
Wenn diese Anwälte bei Gericht Klage einreichen, dann werden sich die Gerichte auch damit befassen.
Wir wurden von unserem Vermieter letztes Jahr wegen einem gelben Sack (!) verklagt. Das nur, weil wir den Müll weder im Keller noch auf dem Balkon lagern wollten (ich will das hier nicht ausschweifen lassen).
Ende vom Lied war, dass wir gewonnen haben und er die Kosten tragen musste.
Gerichtskosten 105 € und dann jeweils knapp 180 € für die Anwälte. :D


Ich gehe davon aus, das in der Abmahnung Fristen gesetzt sind.
Allein deshalb sollte er schon widersprechen. Kurzer Brief an die Kanzlei, dafür brauchst du nicht mal einen Anwalt.
Kann man auch per Mail mit Sende-/Lesebestätigung machen.
Begründen muss er ja nichts, denn er ist ja nicht in der Beweispflicht. ;)

Auch wenn man nicht zwingend reagieren muss, sollte man es dennoch tun (hat mir mal ein Anwalt der Verbraucherzentrale geraten).


Wenn die Admins/Mods nichts dagegen haben, dann setze ich hier mal den Link zu meinem Blog rein, wo ich ähnliche Erfahrungen gemacht habe (Anwaltsmahnungen, Inkasso usw.).
 
Ist zwar etwas OT, aber diese Aussage stimmt nicht.
Wenn diese Anwälte bei Gericht Klage einreichen, dann werden sich die Gerichte auch damit befassen.

Ich sage nicht, dass sich die Gerichte nicht damit befassen werden aber ich kenne einen solchen Fall, sowie ähnliche, daher kann ich dir mit großer Sicherheit sagen, dass in solchen Fällen nichts passiert. Oftmals bekommt der Beschuldigte gar keinen Bescheid, wenn solche Verfahren eingestellt werden. Man sollte dort schon unterscheiden, ob es sich um einen gewöhnlichen Fall handelt oder eben nicht.
 
Ja das war ein Köder! Bei einem Bekannten ist genau das Gleiche passiert. Die TOP 100 Dateien wurden in der Zeit vor Silvester eingestellt, um Leute abzuzocken....Jetzt müsste man denen das nur noch beweisen können!!!
 
Anfrage an den Betreiber der Seite des Directdownloads und dann über den Internet Provider.

Ich denke, das hierbei s.g. One-Click-Hoster wie z.B. Megaupload.com gemeint sind. Warum sollten diese IP-Adressen herausgeben, das schädigt doch deren Geschäft? Im Fall von Megaupload war es hingegen die amerikanische Justizbehörde, die das unterbunden hat. Aber selbst da ist es ungewiss, ob jemals auch nur ein Downloader zur Rechenschaft gezogen werden kann.
 
Aber selbst da ist es ungewiss, ob jemals auch nur ein Downloader zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Und selbst dort wenn dann auch nur solche, die einen Premium Account besitzen/besaßen. Alle anderen sind für die Justiz doch auch völlig unrelevant, da diese eher zufällige "Täter" (Scheiß Wort!) und keine konsequenten Downloader sind.
 
Viele der One-Click-Hoster werden doch von Hobby-Dienstleistern betrieben. Da steckt oft kein "Imperium" wie beim Kim Dotcom dahinter.
Die knicken dann sehr schnell ein, wenn sie Post vom Anwalt bekommen und rücken die IPs raus.
Im Adminbereich solcher Hoster sind diese schön aufgelistet. :huhu:
Egal, ob Freeuser oder Premium.


Kann sich hier noch jemand an den Fall "FTP-World" erinnern?
Das muss so 2003/2004 gewesen sein.
Die haben gegen Geld auch illegale Inhalte angeboten und irgendein Hacker hat die ganzen Kundendaten offen gelegt.
Nach 2 oder 3 Jahren gab es dann die ersten Ermittlungen gegen diese Kunden.
Vorher hieß es auch, es werden ur die Anbieter bestraft.

Aber - herunterladen ist genauso strafbar wie raufladen.
Das Argument des "Eigenbedarfs" zieht schon lange nicht mehr.


Kimi, du hast natürlich recht, dass so lange nichts passiert bis irgendeiner dieser Anwälte dann doch vor Gericht zieht.
In den meisten Fällen wird nur gedroht, eventuell mal ein Inkassobüro eingeschaltet (die haben aber null Befugnisse und dienen nur als Drohung).
Selten kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid und nopch seltener zur Anklage.

Das ist eine Masche, die darauf setzt, dass Otto-Normal-Bürger einfach Angst vor Anwälten, Inkasso und Mahnbescheiden hat.

Ich habe dieses "Spiel" schon durch. :D
Der Internethoster Evanzo wollte eine fristlose Kündigung von mir nicht akzeptieren und nach mittlerweile 3 Jahren, zwei Inkassobüros und mindestens zwei Anwaltskanzleien ist am Ende nichts für den Haufen dabei raus gekommen (außer ein riesiger Imageschaden).
Ich habe denen schon frühzeitig mitgeteilt, dass die diekt vor Gericht ziehen sollten, da ich alles widerspreche und einen eventuellen Mahnbescheid postwendend zurück senden werde.
Diesen Schritt haben die nie gewagt. Ich war aber auch im Recht. ;)


Die Idee mit Akte 20.12 ist gut.
Man sollte seine Erfahrungen auch weit verbreiten und veröffentlichen.
Da merkt man dann sehr schnell, dass man nicht alleine ist. :huhu:
 
Also erstmal Danke für die vielen guten Tipps, haben gestern Abend noch eine mod.UE ausgefüllt und versenden es heut per Fax vorab und dann als Einschreibe.
Mal schauen, was da alles noch für schreiben kommen... :rolleyes::confused:

An Akte werden wir das auch mal über den Notruf-Button senden, hatte das gestern extra geschaut, weil im Videotext stand, dass die das Thema zufälligerweise auch behandeln wollten, aber die habens nicht gezeigt :(

Sorry für die Verwirrung mit dem WEP-Schlüssel... Habs technisch nicht so drauf und hab gestern vorsichtshalber nochmal an meiner Playsi geprüft, also wir haben einen WPA2-Schlüssel, wohl gemerkt, selbst generiert.
 
Die Schweine:mad:

habe heute von einer kanzlei Bindhartd/Fiedler/Zerbe ne Abmahnung über 400€ erhalten . Download von Culch Candela in der Top 100 Single Charts.

Zu dem angegeben Zeitpunkt war aber von uns keiner daheim und der PC lief nicht.

Jetzt habe ich mir hier alles durchgelsen und bin echt ein bisserl verwirrt, welche Reaktion ich zeigen soll.

Allerdings muss ich auch feststellen, dass die nicht makl meinen Nachnamen richtig geschrieben haben.....??????

Diese Schreiben sind ja dermasen bedrohlich und agro verfasst, dass man richtig Angst bekommen kann!:fluch:
 
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