Neue Satzung: Mitglieder-Informationsveranstaltung am 10. April

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Der e.V. als 100 % Inhaber der KGaA muss sagen können, wo der Weg lang geht, direkten Einfluss auf Entscheidungen wie Spielerkäufe und/oder Trainerentlassungen braucht er aber nicht...

Im Grunde genommen sollte das Ornigramm ganz einfach aussehen:

--> Die Mitglieder des e. V. wählen den "Vorstand e. V."
--> "Vorstand e. V." bestimmt "Aufsichtsrat KGaA" und gibt Rechenschaftsbericht bei JHV
--> "Aufsichtsrat KGaA" stellt Geschäftsführer ein und rapportiert an "Vorstand e. V."
--> Geschäftsführer regelt das operative Geschäft und rapportiert an "Aufsichtsrat KGaA"

So und nicht anders sollte es sein.
 
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Im Grunde genommen sollte das Ornigramm ganz einfach aussehen:

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Ich denke das Organigramm unterschreibt dir jeder wirtschaftlich denkende Mensch.

Problem ist doch die Definition des Begriffs "operatives Geschäft".

Wo sind die Grenzen bei Spielertransfers? Einzelbetragsgrenze, Gesamtetatgrenze oder was zwischendrin?

Wo sind die Grenzen bei Sponsorenverträgen? Wer darf wem wie was zusagen? Bedeutet Zuständigkeit der KGaA das der e.V.-Vorstand gegenüber Sponsoren keine Aussagen/Zusagen machen darf? Und entsprechend auch keine Verpflichtung hat sich um Sponsorenwerbung zu kümmern?

Und am allerwichtigsten...wo ist die Grenze bei der Philosophie? Personaleinstellungen gehören meistens zu operativen Geschäft. Was ist wenn der e.V.-Vorstand z. B. ein radikales Jugendkonzept fahren will, 30% des Lizenzspieleretats in Jugendtrainer investieren will, kann er dann den KGaA zum Abschluss entsprechender Arbeitsverträge anweisen?

Das Problem steckt im Detail...darin ein solches Organigramm mit Leben zu füllen!
 
Sowas regeln in Unternehmen die Geschäftsanweisungen. Die Geschäftsanweisungen geben den "politischen Rahmen" vor. Die Geschäftsführung handelt jedoch operativ selbstständig mit den Anweisungen als Leitvorgabe. Das ist allerdings nichts was unsere Satzung betrifft.

Die Geschäftsanweisungen müssen vom Aufsichtsrat der KGaA erlassen werden. Natürlich in Zusammenarbeit und mit der Zustimmung des Vorstandes des e. V. Der Aufsichtsrat der KGaA hat sich des weiteren um alle anderen Tochtergesellschaften (Marketingsgesellschaft, etc.) zu kümmern.
 
--> "Vorstand e. V." bestimmt "Aufsichtsrat KGaA" und gibt Rechenschaftsbericht bei JHV

Aber im Aufsichtsrat der KGaA sollten auch Sponsorenvertreter sitzen. Die leisten einen seher ordentlichen Beitrag zur Finanzierung. Das die dort mitbestimmen, wäre wünschenswert.
Wenn man hier sagen würde, mehr als 50 % der AR Mitglieder müssen aus dem e.V. kommen, weil der e.V. Haupteigentümer ist, bin ich mit der Konstruktion einverstanden!

Sowas regeln in Unternehmen die Geschäftsanweisungen

Und damit sind wir bei dem Problem, was wir heute haben. Eine Richtlinie, Geschäftsordnung oder Anweisung (wie man dieses Dingen auch immer nennen mag) haben wir nicht und durch die neue Satzung bekommen wir die auch nicht. Diese Baustelle ist weiterhin offen und ich befürchte, die wird uns auch noch eine ganze Zeit erhalten bleiben
 
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Die Geschäftsanweisungen müssen vom Aufsichtsrat der KGaA erlassen werden. Natürlich in Zusammenarbeit und mit der Zustimmung des Vorstandes des e. V. ...

Deine Ansicht in Ehren, aber genau an dem Punkt sind wir doch schon wieder beim Problem.

Es war auch bisher schon möglich das ganze Konstrukt MSV "in Zusammenarbeit" und "mit Zustimmung" prosperierend zu führen.

Leider haben aber genau diese Formen der gemeinsamen Tätigkeit mit gleichgerichtetem Interesse nicht stattgefunden, sonst hätten wir keine Schlammschlachten erlebt, die bis kurz vor die Selbstzerfleischung geführt haben.

Deshalb müssen klare Regeln her, es darf so wenig wie möglich Spielraum für persönliche Eitelkeiten geben.

Mein Vorschlag, ausgehend von der Grundkonstruktion des von dir vorgelegten Organigramms:

Die KGaA erstellt auf Basis der Lizensierungsunterlagen eine Finanzvorschau für den e.V. für die kommende Saison (ist eh Gegenstand des Lizensierungsverfahrens).

Aus dieser Summe werden Einzeletats entwickelt (Spieler-, Trainer-, Repräsentations-, Verwaltungsetat usw.). Innerhalb dieser Etats darf die KGaA frei agieren, außer die Vertragslaufzeiten übersteigen 2 Jahre, dann wird eine gesonderte Zustimmung des e.V. fällig.

Sponsorenfindung und -betreuung ist KGaA-Sache. E.V.-Vertreter werden nur hinzugezogen, wenn z. B. auf Grund persönlicher Verbindungen eine bessere Kommunikation erwartet wird.
 
@ Omega

Wie, bzw. mit wem, sich der Aufsichtsrat der KGaA letztendlich zusammen setzt, darf aber nur in der Entscheidung des Vorstandes des e. V. liegen. Wenn sich unser Vorstand dann dazu entscheidet die Sponsoren mit ins Boot zu holen, dann spricht da erstmal ja nichts dagegen. Im Gegenteil. In meinen Augen kann es nur gesund sein, alle Seiten zu beleuchten und möglichst viele Sichtweisen und Meinungen einfliessen zu lassen.

Was die Geschäftsanweisungen betrifft ist es meines Erachten zuerst einmal unbedingt notwenig zu definieren, wer diese zu erstellen hat. Da das schon das operative Geschäft beeinflußt, kann es eigentlich nur der Aufsichtsrat der KGaA sein. Da dieser jedoch an den Vorstand e. V. rapportiert und auch durch diesen ernannt wird, macht es keinen Sinn, wenn an dieser Stelle ein Egotrip gefahren werden würde. Das die Geschäftsanweisungen im Moment noch fehlen bzw. dringend überarbeitet werden müssen, steht fest. Aber das wird nunmal ein dringender Akt der beiden Gremien sein, dort möglichst schnell was vernünftiges auszuarbeiten. Dann kann sich ollen Kentsch auch nicht mehr raus winden.

Wichtig für die neue Satzung allerdings ist primär, dass jedes Organ der Kontrolle eines anderen unterliegt. Und über allem stehen die Mitgleider auf der JHV.
 
Wenn man hier sagen würde, mehr als 50 % der AR Mitglieder müssen aus dem e.V. kommen, weil der e.V. Haupteigentümer ist, bin ich mit der Konstruktion einverstanden!
Ich nehme an, dass dies längst der Fall ist. Oder sind Dr. Görtz, Cremer, Dietz, Hövelmann, Schlenkenbrock, Maaßen und Kirmse keine Mitglieder des MSV Duisburg e.V.?
Es kommt künftig wohl eher darauf an, dass jede Gruppierung im Verein/Umfeld (Sponsoren) im Aufsichtsrat der KgaA angemessen repräsentiert ist. Insofern wäre es mit Sicherheit sinnvoll, neben einem Vertreter des Vorstandes und der Hauptsponsoren auch einen Vertreter der Stadionprojekt GmbH drin zu haben. Stichwort: Schicksalsgemeinschaft. Es muss ja nicht unbedingt Hellmich sein, Hövelmann könnte diese Aufgabe ebenfalls ausfüllen.
Letztendlich könnte künftig eigentlich der Aufsichtsrat e.V. wegfallen, weil die wesentliche Arbeit des Gremiums künftig der Vorstand erledigt. Die Kontrolle der sportlichen und kaufmännischen Geschäftsführung obliegt ohnehin im Tagesgeschäft der KgAA.

Ich bin gespannt auf heute Abend. Und mit Sicherheit vor Ort.
 
Hinweis für heute Abend...

Da ja immer wieder im Zusammenhang mit der e.V. Satzungsänderung das Verhältnis zur KGaA und seinen Tochtergesellschaften und dem AR KGaA als Gremium hier richtigerweise analytisch und kritisch hinterfragt wird, möchte ich noch auf einen kleinen aber feinen Satz unseres neuen VV's in der Reviersport vom 21.03.2013 deutlich hinweisen:

...Das neue Werk regelt die Zuständigkeiten, um ein Machtgerangel zu vermeiden. Damit die Verantwortungsbereiche klar sind, ist nicht nur die Satzung des e.V. neu aufgestellt worden, sondern auch die der KGaA angepasst worden...

http://www.reviersport.de/226443...ueberzeugt.html

Das scheint hier bislang völlig untergegangen zu sein und ist von größter Bedeutung, um sich überhaupt ein vollumfängliches abschließendes Bild machen zu können.

Über die Anpassungen der Satzungen der KGaA sollten wir auch informiert werden, auch wenn natürlich die Satzung des e.V. heute Thema ist. Aber das eine funktioniert eben nur zusammen mit dem anderen. Und über die Wirkungsweise beider Satzungen im Zusammenspiel müssen wir Kenntnis haben, sonst ich eine abschließende Beurteilung (und somit eine Abstimmung am 16.05.) und Einschätzung nicht möglich.

Um dieses Zusammenspiel an einem kleinen Bsp zu verdeutlichen, möchte ich Omegas letzten Post aufnehmen.
Sollte die neue e.V. Satzung keinen AR mehr vorsehen, wovon ja viele ausgehen ;), so bekommt der AR KGaA eine größere Bedeutung. Mit gerade einmal mehr als 50% Vereinvertretern in so einem Gremium würde ich mich dann schon nicht mehr zufrieden geben. Für mich sollte es heißen, "deutlich mehr als 50%"! Vor allem, wenn es wirklich kein anderes "Vereinseitiges" Kontrollgremium mehr geben sollte.

Als Anhaltspunkt sei das Konstrukt/Organigramm des BVB samt seiner Ordnungen, Satzungen und Gremien genannt, dass ja bis auf die am Wertpapiermarkt gehandelten Anteile in der Liga als Vorbild dient. Der dort die Geschäftsführung benennende und kontrolliernde Beirat ist z.B. zu 100% aus dem Verein besetzt, nur um einige Mitglieder ergänzt, die aber keinerlei Stimmrecht haben.

Hier zu sehen: http://qfx.quartalflife.com/Clients/(S(5vvalm55xqkwdjm0fu4rpzjw))/de/bvb1/factsheet/PDF/Organisation.pdf
 
Ich nehme an, dass dies längst der Fall ist. Oder sind Dr. Görtz, Cremer, Dietz, Hövelmann, Schlenkenbrock, Maaßen und Kirmse keine Mitglieder des MSV Duisburg e.V.?

Wichtig erscheint mir dass die Mitglieder des AR der KGaA auch von der JHV des e.V. zumindest per Wahl bestätigt werden und auch wieder abgewählt werden können. Es kann nicht sein dass ein Herr Dr. Görtz sein Unwesen treiben kann ohne sich jemals vor der JHV verantworten zu müssen. Seine Auftritte und Auskünfte in den letzten Jahren waren eine reine Zumutung.

Was den Gesellschaftsvertrag der KGaA angelangt so wurde dieser im letzten Herbst geändert. U.a. wurde aufgenommen, dass Vorstand und AR Vorsitz des e.V. geborene Mitglieder des AR der KGaA sind. Das sollte auch so bleiben, sollte der AR des e.V. tatsächlich wegfallen sollte auch der 2. Vorsitzende des e.V. geborenen Mitglied des AR der KGaA sein.

Natürlich kann man sich den BVB als Vorbild nehmen, schliesslich funktioniert das dort sogar mit einer Börsennotierung. Und da sind die Ansprüche der Aktionäre sehr hoch. 100% gewählter Mitglieder des Vereins sind dabei ein klares Signal an die Aktionäre, dass hier ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren stattfindet und nicht Interessenvertreter einzelner Personen und Investoren vorbei an jedweder Legitimation in die Gremien kommen. So sollte man das machen,
 
Oder sind Dr. Görtz, Cremer, Dietz, Hövelmann, Schlenkenbrock, Maaßen und Kirmse keine Mitglieder des MSV Duisburg e.V.?

Ich hätte es präzisiseren sollen. Mitglieder des Vorstands und der AR des e.V. wäre die richtige Formulierung gewesen. Görtz, Cremer, Hövelmann, sind es nicht. Die neue Zusammenstzung ist aber auch erst auf Druck des e.V. in den letzen zwei Jahren zustande gekommen. Walter Schlenkenbrock lassen wir mal aussen vor, jetzt gibt es eine 50/50 Regelung. Mehrheit sieht für mich anders aus.

auch einen Vertreter der Stadionprojekt GmbH drin zu haben. Stichwort: Schicksalsgemeinschaft.

Warum? Wir werden es immer bleiben, wir sind nur Mieter! Beispiel: Ich miete als Firma ein Gelände/Halle an. Dann habe ich doch keinen Vertreter des Vermieters in meinen Gremien, oder?
Schicksal ist das für die Stadionbetreiber, die haben nur einen Mieter auf den sie besonders acht geben müssen. Neue Mieter für eine solche Sonderimmoblie wachsen nicht auf den Bäumen.
 
Im Grunde genommen sollte das Ornigramm ganz einfach aussehen:

--> Die Mitglieder des e. V. wählen den "Vorstand e. V."
--> "Vorstand e. V." bestimmt "Aufsichtsrat KGaA" und gibt Rechenschaftsbericht bei JHV
--> "Aufsichtsrat KGaA" stellt Geschäftsführer ein und rapportiert an "Vorstand e. V."
--> Geschäftsführer regelt das operative Geschäft und rapportiert an "Aufsichtsrat KGaA"

Veto bei den hervorgehobenen Positionen: der Aufsichtsrat einer KGaA hat qua Gesetz keine Personalkompetenzen und das wurde nicht ohne Grund so geregelt. Nochmals, der AR einer KGaA hat laut Gesetz deutlich eingeschränkte Kompetenzen und ich sehe keine Veranlassung, diese ausgerechnet beim MSV mit einer neben dem Gesetz laufenden Sonderbestimmung zu ermächtigen. Der AR einer KGaA ist ein reines Kontrollgremium. Sollte es auch bleiben.

Das deutsche Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand für die Unternehmensführung zuständig ist. Damit der keine Allmächtigkeit hat, wird eine Kontrollinstanz eingerichtet, die kann dann Aufsichtsrat oder aber im erweiterten Sinne auch Wirtschaftsräte genannt werden.

Was ich mir wünschen würde, wäre ein Rechenschaftsbericht der KGaA auf den künftigen JHV´s.
 
Veto bei den hervorgehobenen Positionen: der Aufsichtsrat einer KGaA hat qua Gesetz keine Personalkompetenzen und das wurde nicht ohne Grund so geregelt. Nochmals, der AR einer KGaA hat laut Gesetz deutlich eingeschränkte Kompetenzen....

Um das vielleicht noch einmal zu verdeutlichen: Die Geschäfte der KGaA führt deren persönliche Gesellschafterin,die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH, und zwar tatsächlich durch ihren Geschäftsführer, derzeit Roland Kentsch. Nach § 46 Ziffer 5. GmbH-Gesetz bestellen die Gesellschafter der GmbH die Geschäftsführer. Die Gesellschafter der MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH, und d.h. der Gesellschafter MSV Duisburg e.V., vertreten durch seinen Vorstand, derzeit Herr Kirmse, bestellen also grundsätzlich den Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft und damit letztlich die Person desjenigen, der die Geschäfte der KGaA führt.

Diese Kompetenz kann nicht einmal eben auf andere verlagert werden. Dazu müsste zunächst die Satzung der MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH geändert werden. Dazu hat die Mitgliederversammlung des e.V. jedenfalls keine Kompetenz. Darüber hinaus ist höchst umstritten, ob diese Königskompetenz überhaupt auf Dritte - das wäre der AR KGaA, also das Organ einer anderen Gesellschaft, zunächst mal - übertragen werden kann. Und letztlich dürfte sich eine solche Verlagerung mit der 50+1-Regel beißen, die ja gerade dem e.V den beherrschenden Einfluss auf die Profifussballkapitalgesellschaft sichern soll. Also dürfte es zwingend bei der jetzigen Ernennungskompetenz bleiben.
 
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Um nicht kreuz und quer zu diskutieren, den Thread wurde in einzelen Themenbereiche aufgeteilt. Bisher, Wahlausschuss, Tochergesellschaften und Ehrenrat und dazu noch ein allgemeines Thema zur Satzung. Auf Wunsch können wir auch gerne noch neue erstellen. Bitte diskutiert zu den einzelen Punkten in den entsprechenden Threads. :danke:
 
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