Änderungen sind nicht vorgesehen, Mittwoch wird da was vorgesetzt, ob man den Text erhält ist auch nicht klar und damit hat sich die Sache.
Kann man so nicht sagen. Allein die Gesetzgebung legt schon die Änderungsmöglichkeit (§ 32 BGB), fest. Ein entsprechender Antrag und die Mitglieder müssen dann mit 75% zu stimmen
Jetzt gibt es genau 6 Tage Frist um Änderungen an der neuen Satzung einreichen zu können. Schön ist das nicht!
Das ist so richtig. Auch hier gilt § 32 BGB
Da heisst es:
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB), in der Praxis teilweise auch als (Jahres-)Hauptversammlung bezeichnet. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind. Insbesondere bestellt die Mitgliederversammlung den Vereinsvorstand und beruft diesen ab (§ 27 BGB), soweit die Satzung diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ zuweist.
Aber es gelten natürlich auch die Dinge die in der Satzung (neuen Satzung) stehen.
Formal hat man also 6 Tage Zeit, einen Antrag auf Satzungsänderung einzureichen. Nachdem der TOP XX" Neue Vereinssatzung" angekündigt ist, können die Mitglieder zu diesem TOP natürlich Anträge stellen, auch noch in der Versammlung. (Aufnahme neuer Details oder Paragraphen.
Die Mitgliederversammlung ist in der Regel nicht darauf beschränkt den vorgeschlagenen Text anzunehmen oder abzulehnen, sondern können auch andere Texte zur Diskussion und Abstimmung stellen. Vorraussetzung. Es gibt hier nicht irgendwo einen Ausschlussparagraphen.
Dies ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Im Gegenteil. Die derzeit noch gültige Satzung schreibt den Punkt i: Satzungsänderung zur JHV fest, soweit ein Antrag vorliegt.
Wir haben jetzt allerdings den Sonderfall der neuen Satzung, d.h. wir müssen zuerst einmal schauen, ob die neue Satzung nicht einen Ausschlussparagraphen beinhaltet. Die neue Satzung muss auch Satzungsänderungen vorsehen, sonst wäre mit dem Beschluss der Mitglieder zur neuen Satzung eine Änderung dieser Satzung durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen.
Bei Satzungsänderungen genügt es aber nicht, allgemein eine "Satzungsänderung" anzukündigen. Es muss zumindest mitgeteilt werden, welche Bestimmungen der Satzung geändert werden sollen, wobei der wesentliche Inhalt der Änderung beigefügt werden sollte. Natürlich muß der Antrag der Versammlung fristgemäß bekannt gemacht werden. Und zu jedem Antrag darf jedes Mitglied seine Meinung sagen, ob zustimmend oder ablehnend.