Aber die Frage ist, warum hat die DFL dies nicht schon im Winter muniert?
Gute Frage. Vielleicht hatte sie, wie Harald schon vermutete, neben der Alemannia keine Lust auf einen weiteren Komapatienten. Jedenfalls: Das vornehmste Recht der Gesellschafter einer GmbH ist, ihren GF, wann immer es ihnen beliebt, abzuberufen (dass sie ihm ggfs. aufgrund seines Dienstvertrages noch eine Weile weiter vergüten müssen, steht auf einem anderen Blatt, nur: als für die Gesellschaft berechtigt Handelnder ist er mit der Abberufung weg).
Das vornehmste Recht des MSV Duisburg eV als alleiniger Gesellschafter der MSV Duisburg Verwaltungs GmbH war und ist, wann immer es ihm beliebt(e), den GF (derzeit: Kentsch) abzuberufen. Wenn man aber, um seine Lizenz (Nachlizenzierung) zu retten, dieses Recht für ein Darlehn verkauft, dann sitzt der Geschäftsführer solange im Sattel, bis er gegebenenfalls durch den Insolvenzverwalter ersetzt wird. Warum der eV von der Möglichkeit, Kentsch abzuberufen (Hellmichs Alptraum) keinen Gebrauch gemacht hat, machen konnte, wird jetzt klarer. Offensichtlich bestanden diesbezügliche Überlegungen und Hellmich hat sich den Verbleib von Kentsch "erdarlehnt".
Die Aufgabe des Abberufungsrechts gegen ein Darlehn stellt m.E. einen Verstoss gegen die 50+1 Regel (der eV muss bei seiner ausgegliederten Profifussballkapitalgesellschaft - unsere MSV Duisburg GmbH & CO KGaA - das Sagen haben, und deshalb die Mehrheit an ihrer die Geschäfte führenden, haftenden Gesellschaft - unsere MSV Duisburg Verwaltungs GmbH, GF:Kentsch, halten und damit eben auch das Sagen über die Person des GF haben) dar, wie er grober kaum möglich ist. Wenn nun aber die DFL diese Darlehnsbedingung letzten Herbst abgesegnet hat, ich kann mir das kaum vorstellen, kann sie ja nun wohl kaum sagen, das kostet euch jetzt aber die Lizenz, es sei denn, sie hätte verlangt, diese Bedingung hat wegzufallen, und WH hätte sie allen ernstes aufrecht erhalten. Die Lunte ans Pulverfass zu legen, auf dem ich sitze? Wir sollten bei Toyota als Sponsor nachfragen. Nichts scheint unmöglich. Dass es aber mit dieser Darlehnsbedingung kein gutes Lizenzierungsende nehmen kann, musste allen Beteiligten klar sein.