Alkoholverbot für Fußball-Hooligans

...gg Rauchverbot rauche zwar nicht aber das möchte ich schon selbst entscheiden ob ich's mache oder nicht

Das musst du mir erklären... als Nichtraucher selber entscheiden, würde bedeuten, dass wenn du mal nicht mitrauchen willst die Leute aufhören sollen und wenne bock drauf hast dann dürfen die??? Oder versteh ich was falsch?:confused:
 
lööööööööööööööööl wie lächerlich is dat denn?

1. können die dat eh nich kontrollieren
2. hält sich eh keine sau dran
 
Ich würd sagen, das riecht wieder verdammt nach Sinnlosen Festnahmen, Stadionverboten und Anzeigen weil man als Fussballfan trinkt! Grandios!:)
 
Gewalttätigen Fußballfans in Ostdeutschland soll es künftig verboten werden, in Zügen und auf Bahnhöfen Alkohol zu trinken.

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3901055.html


Also es wird die meisten umhauen, aber ich meine, dass der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit in Deutschland ohnehin verboten ist (Ausnahme Biergärten, Grossveranstaltungen (Weihnachtsmärkte) usw.). Es wird lediglich geduldet.
Meine ich zumindest mal gelessen zu haben (im Zusammenhang mit "Sinnlosen Gesetzen" in der "Bürokratiedebatte").
Nebenbei dient die Schaumweinsteuer (Sekt, Champagner) laut deutscher Gesetzgebung immer noch dem Aufbau der Deutschen Hochseeflotte vom alten Ks. Wilhelm, deren Reste seit 1918 in Scapa Flow liegen (ca. 100 Meter unter der Wasseroberfläche) :eek: .
 
Nee, das wäre mir total neu. Spritten ist total legal, bis zum Abwinken.

Extremsuff in Hoolzügen und ein Bierchen beim Picknick im Grünen ist auch ein kleiner Unterschied, gell?:confused:
 
Nebenbei dient die Schaumweinsteuer (Sekt, Champagner) laut deutscher Gesetzgebung immer noch dem Aufbau der Deutschen Hochseeflotte vom alten Ks. Wilhelm, deren Reste seit 1918 in Scapa Flow liegen (ca. 100 Meter unter der Wasseroberfläche) :eek: .

Meinste nicht, spätestens seitdem haben die ein Recht darauf? :D
 
Also ich habe mich jetzt etwas "schlauer" gemacht:
Alkoholkonsum (Verzehr von Alkohol) in der Öffentlichkeit ist auf Bundesebene nicht verboten. :zustimm:
Allerdings kann (und wird) dies auf Länderebene anders geregelt:eek: :
In einzelnen Städten und Gemeinden gibt es Satzungen (Polizeiverordnungen), die das Trinken in der Öffentlichkeit (auch das Bierchen im Park) verbieten.:mecker:
Beispiele hierfür ist etwa Berlin, wo das Trinken in der Öffentlichkeit in den Stadtteilen Neukölln, Spandau und Reinickendorf VERBOTEN ist. (Geregelt durch das Berliner Strassengesetz von 1999). Wie es in Duisburg aussieht, weiss ich im Moment nicht.:confused:

In Bahnhöfen der DB ist bundesweit "übermäßiger Alkoholkonsum" durch die Hausordnung (Privatrecht) verboten. Nur wer das "Übermaß" definiert ist nicht klar geregelt. :D

PS: Wie das mit dem bundesweit gesetzlich zugesichertem "Recht auf Rausch" in Einklang zu bringen ist, überlasse ich den Juristen....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben