Wie beleidigt man Erich Mielke?
Fans im Stadion - welche Rufe sind erlaubt? Photo: pixelio.de
Mit einem neuen Rechtsgutachten hat die renommierte Hamburger Jura-Illustrierte “Spiegel” neuen Zündstoff entdeckt in der Affäre um die, Achtung, neuer Fachbegriffe,
“Schmährufe” (dpa) der Fans des viertklassigen Fußballvereines Hallescher FC Ende März im Spiel gegen die Reservemannschaft des FC Carl-Zeiss Jena.
Nach Ansicht der Beobachter von der Alster, die weder mittendrin noch auch nur dabei waren, als die beiden ehemaligen DDR-Oberligavereine aufeinander trafen, hat die Staatsanwaltschaft Halle mit ihrer Weigerung, gegen die Rufer der Parole zu ermitteln, einen
“Freibrief für Judenhasser“ (Spiegel) ausgestellt. Da es allerdings wohl zutreffend sei, dass weder das Wort Jude noch das Wort Jena noch die Kombination beider Begriffe
“vom Strafrecht zu greifen sind” (Staatsanwaltschaft Halle), ist es nach Auffassung der Hamburger Extremismus-Experten nun dringend nötig, den Rechtsstaat in Deutschland abzuschaffen. Der sieht bislang vor, dass nur bestraft werden kann, wer sich strafbar macht. Künftig soll gelten, dass auch eigentlich nicht strafbare Taten, sobald sie nur in Magazinen, Funk und Fernsehen ausreichend als unappetitlich oder moralisch verwerflich beschrieben worden sind, eine Strafe nach sich ziehen........................
http://www.readers-edition.de/2008/04/13/wie-beleidigt-man-erich-mielke/