Omega schrieb:Zum wiederholtem Male: Das Finanzamt schreibt dem MSV das so vor! Für die gesamte Zeit muß ein Ermässigungsanspruch gegeben sein. Punkt!
Und für die sonst so findigen Studiosis: Holt euch einen internationalen Studentenausweiss, der gilt ein Jahr!Und fix seit Ihr raus aus der Nummer!
hatte ich nicht erwähnt das ich bis zum Studienbeginn als arbeitlos gemeldet bin? bis oktober Arbeitslos, ab oktober student. Korrigiert mich wenn ich Stuss erzähle, aber ich habe somit einen durchgehenden Ermäßigungsanspruch !
