Fanstammtisch hilft Anhängern in Stadionverbotsfragen

Quelle: http://zebraher.de/zh/fananwalt

Für sozial schwächer gestellte Fans wird ein Spendenfond (in diesen fließen u.a. die Werbeinnahmen dieser Homepage ein) eingerichtet, aus welchem u.a. mögliche Gerichtskosten finanziert werden sollen.

Was heisst denn bitte Sozial schwächer gestellt ?
(Ich kann mir heute nur 4 statt 5 Bier leisten ? :D)
Wer entscheidet wer unterstützt wird und wer nicht ?

uuu denke mal da sind noch einige Erklärungen fällig.
 
Wer entscheidet wer unterstützt wird und wer nicht ?

uuu denke mal da sind noch einige Erklärungen fällig.

Wenn du besoffen ner Polizistin an den Arsch packst, und danach ihren Kollegen mit einem Becher Bier bewirfst bekommst du Hilfe aus dem Spendenfont.

Wenn du als neutraler in einen Tumult gerietst, unrechtmäßig niedergeknüppelt wirst und ne Anzeige wegen Landesfriedensbruch inklusive 5 Jahre SV kriegst, weil du zufällig dabei warst - und keine Advokart hast, kannst du gucken wo du bleibst

:huhu:
 
Wenn du besoffen ner Polizistin an den Arsch packst, und danach ihren Kollegen mit einem Becher Bier bewirfst bekommst du Hilfe aus dem Spendenfont.

Wenn du als neutraler in einen Tumult gerietst, unrechtmäßig niedergeknüppelt wirst und ne Anzeige wegen Landesfriedensbruch inklusive 5 Jahre SV kriegst, weil du zufällig dabei warst - und keine Advokart hast, kannst du gucken wo du bleibst

:huhu:


Achso hatte schon die befürchtung das geht nach der Nase des jenigen ;)
 
Aber die sozial schwächeren bekommen doch eh meist Prozesskostenbeihilfe oder nicht :confused:


Lass es mich kurz machen: Dadurch sind selbstverständlich nicht alle denkbaren Situationen der Rechtsberatung und Vertretung abgedeckt. Prozeßkostenhilfe deckt nur einen kleinen Ausschnitt ab, der nicht relevant ist, wenn man gegen ein Stadionverbot zunächst aussergerichtlich vorgehen will oder Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren ist. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Rechtsberatungshilfe, die aber auch nicht alle Felder umfassend abdeckt. Es ist selbstverständlich zunächst immer zu prüfen, ob in solchen Fällen Anträge an ein Gericht gestellt werden können (Rechtsberatungshilfe, Prozeßkostenhilfe). In Strafverfahren gibt es keine Prozeßkostenhilfe und die Fälle der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO greifen nur in den dort genannten spezifischen Fällen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gibt es nur Unterstützung wenn ich den Fananwalt nehme ?
Oder bekomme ich die auch bei jedem anderen Anwalt den ich wähle ?

Natürlich nur über den Haus- und Hofanwalt der Zebraherde ;)
Mit dem Fond steht man noch ganz am Anfang, hierüber wird es noch ganz sicher die ein oder andere Diskussion geben nach welchen Kriterien dieser vergeben wird.

Du wirst übrigens keine Hilfe erhalten ;) Du bist viel zu neugierig, da steckt doch was im Busch :D
:ironie:
 
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