Ballaballa
Forenbarde
..Nämlich bei den Bedingungen, zu denen Hellmich sein Darlehen verlängerte, die wir nach dem Schiedsgerichtsentscheid als gesichert annehmen dürfen. Für solche Entscheidungen über Geschäftsführung und Aufsichtsratsmandate wäre ein Beschluss des Vorstands notwendig gewesen. Mit der Unterschrift unter diese Bedingungen hat Kentsch - wenn er das nicht dem Vorstand zuvor zur Genehmigung vorgelegt hatte, wovon ich übrigens nicht ausgehe - seine Kompetenzen als Geschäftsführer klar überschritten.
Wo nimmst du die Erforderlichkeit eines Vorstandsbeschlusses her? Wieso ist der Abschluss eines Dahrlehnsvertrages eine "Entscheidung über Geschäftsführung und Aufsichtsratsmandate"?
Letztlich war doch von 11 Fehlern bei den Lizenzierungsunterlagen zu hören, in jedem Fall von mehreren. Wenn die Hellmich-Darlehnsbedingungen Fehler X waren, die Lizenz aber unabhängig davon auch wegen Fehler Y und Z nicht erteilt worden wäre, wäre eine Pflichtwidrigkeit Kentschs bei Abschluss des Hellmich-Darlehns für den Schaden nicht allein kausal und hätte diesbezügliches pflichtgemäßes Handeln ihn auch nicht verhindert. Die Klagebegründung muss meiner Meinung nach schon mehr bieten.