Machtstrukturen beim MSV?

Ben Bulben

PFYC-Teamchef
Das Thema ist zwar im Rahmen der Hauptversammlung aufgekommen, ist aber - wie ich denke - von prinzipiellem Interesse.
Das ist mein Versuch einer Annäherung - aber ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob ich das alles richtig verstehe.

Wer herrscht eigentlich wie?

Wir haben den

  • e.V.,
  • wir haben die GmbH und Co KG a.A. (den Spielbetrieb)
  • und dazwischen die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft GmbH als Komplementärin bei der KG a.A.

Die Verwaltungsgesellschaft ist Komplementärin (also persönlich haftender Gesellschafter) in der KG a.A.. Die GmbH gibt es dann wohl deswegen, damit der e.V. nicht haften muss, wenn die KG a.A. vor die Hunde geht. Soweit so gut.
Jetzt entnehme ich Wikipedia, dass die Komplementäre in einer KG a.A. "eine stärkere Stellung als der Vorstand in der AG" haben: "Ihre Zustimmung ist grundsätzlich bei allen außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen und Grundlagengeschäften erforderlich, d. h. gegen den Willen der persönlich haftenden Gesellschafter können keine Maßnahmen durchgeführt werden."

Das ist dann wohl das von Herrn Nitzki auf der JHV genannte Deckmäntelchen für die 50+1 Regel. Allerdings haben die Aktionäre der KG a.A. (also der gestern so vieldiskutierte Investor oder die Investoren)
haben zum Teil weitergehende Befugnisse

z.B. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
  • Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen
Aber es fehlt die Personalkompetenz. Das heisst der Aufsichtsrat kann den Geschäftsführer nicht bestellen und er darf nicht an der Geschäftsführung mitwirken.


Soweit die Formalia, wie ich sie verstanden habe mit meinem Laienverstand. Ist das so korrekt? Oder gibts Fehler und wenn ja, welche?

So und soweit ich weiss, gehören jetzt alle Aktien der KG a.A. dem e.V.
Das heisst - einzig und allein der e.V. bestimmt den Aufsichtsrat der KG a.A. Und dort hinein hat man sich dann neben Vertretern des e.V. Wirtschaftsleute geholt?

Ist auch das so richtig???


Platt würde das für mich bedeuten: Der Verein behält auf jeden Fall die generelle Macht - auf dem Weg der Verwaltungsgesellschaft - über die KG a.A, aber wenn das mehrheitliche Stimmrecht der KG a.A. auf einen oder mehrere Investoren übergehen würde, dann würde man wichtige Entscheidungsmöglichkeiten (was immer außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen auch sind) abgeben.

Und bei den außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen könnten sich auch noch Komplementärin .. also die Verwaltungs GmbH und der Investor richtig blockieren.

So langsam habe ich das Gefühl, dass nicht die Satzung das Problem war, sondern dieses merkwürdige Konstrukt der KG a.A..
Zumal einiges sicherlich in der Satzung dieser KG a.A. was wir ja nun überhaupt nicht kennen.
 
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Huhu,

als Anmerkung nur: das Konstrukt mit der KGaA ist nicht merkwürdig, sondern sogar üblich. Es wird u.a. von Hannover 96, 1. FC Köln, Borussia Dortmund, Hertha BSC und Greuther Fürth verwendet. Dieses Modell ist einfach wegen der, wie es heisst, Übernahmeresistenz von der DFL bevorzugt im Sinne der 50+1 Regel.

Die alte Satzung hatte einen Verkauf von Kommanditistenanteilen der KGaA gar nicht vorgesehen. Deswegen kam es ja zu §19 in der neuen Satzung.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kgaa#Verbreitung

Gruß,
- DerTaure
 
Huhu,

als Anmerkung nur: das Konstrukt mit der KGaA ist nicht merkwürdig, sondern sogar üblich.

Es geht mir da nicht um üblich oder nicht üblich, sondern ich finde das merkwürdig unter dem Aspekt, dass da Kompetenzstreitigkeiten fast zwangsläufig zu sein scheinen, wenn die Aktionäre und der Komplementär nicht wirklich an einem Strang ziehen.
 
Huhu,

naja, kein Konstrukt funktioniert wirklich gut, wenn die Beteiligten nicht an einem Strang ziehen. Aber zumindest formal würde der Komplementär immer noch das letzte Wort haben, was die Geschäftsführung betrifft.

Ich denke das Szenario in München ist hier sehr passend. Komplementär (TSV 1860) und Komanditist (der Scheich) ziehen alles andere als an einem Strang. Komplementär entscheidet, wie er es für richtig hält. Komanditist macht zwar die große Welle und droht seine Gelder rauszuziehen, aber ändern kann er an der Entscheidung nichts.

Gruß,
- DerTaure
 
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