Aber wo steht das denn geschrieben? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Verein wie Greifswald zum Beispiel falls sie aufsteigen nächstes Jahr 150.000€ für Frauenfußball ausgeben wird. Ich habe bei den Lizenzbedingungen zumindest nichts dergleichen gefunden.
Der Emmericher ist bereits nen Aufstieg weiter. Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist es Lizenzbedingung für die DFL, eine Frauenabteilung zu haben. oder halt mit den ominösen 150000 Euro eine Frauenabteilung eines anderen Vereins zu unterstützen.
Ich beziehe mich jetzt nur auf die dem DFB direkt unterstelleten Frauenligen, nicht auf die Verordnungen der einzelnen Regionalverbände im Amateurbereich.
Weder die DFL noch der DFB gibt einen Mindestsatz vor, den Vereine für ihre Frauenabteilungen aufbringen müssen. Mit den hier genannten 150.000 Euro käme man heutzutage ohnehin nicht sehr weit. Ganz minimalistisch gerechnet, ist bei den heutigen Anforderungen ein Etat von mindestens 1,5 Millionen Euro nötig, um eine halbwegs wettbewerbsfähige Frauenabteilung in der Bundesliga stellen zu können.
In der Zulassungsordnung ist nur geregelt , dass der Etat auf die Saison gesehen abgesichert sein muss, genaueres dazu findet man in der DFB Zulassungsordnung:
Kapitel VII Finanzangelegenheiten, Richtlinien für das Zulassungsverfahren Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/276320-Heft_03_Statut_Frauen-Bundesligen_20230101.pdf
Darüber hinaus sind in den DFB Zulassungsstatuten weitere Kriterien zur Lizenzvergabe geregelt wzB wie viele Mannschaften in einer Alterklasse für den Spielbetrieb gemeldet sein müssen, welche Positionen im Verein hauptamtlich besetzt sein müssen, wie die Abteilung organisiert sein muss und welche Anforderungen das Stadion erfüllen muss.
PS: ich hoffe in der Eile die richte Passage der Statuten herausgesucht zu haben.
Die DFL verpflichtet in ihren B Kriterien die Erst- und Zweitligisten lediglich dazu, den Frauenfußball aktiv oder passiv in Form von Kooperationen mit bereits bestehenden Vereinen die Frauenfußball anbieten, zu fördern. Die genauen Anforderungen ist in der DFL Zulassungsordnung nachzulesen. Wer gegen die Auflage verstößt und den Frauenfußball nicht fördert, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Auszug DFL Lizenzierungsordnung §3 Absatz 3 :
Als sportliches Kriterium wird zudem verlangt, dass der Bewerber den
Frauenfußball fördert sowie einen Beitrag zu seiner Professionalisierung und
zur Steigerung seiner Beliebtheit leistet, indem er eine Frauen- und/oder
Mädchenmannschaft zu offiziellen Wettbewerben anmeldet oder eine
Kooperationsvereinbarung mit einem Fußballclub abschließt, der eine
Frauen- und/oder Mädchenfußballabteilung unterhält (B-Kriterium).
Und der Greifswalder FC hat eine Frauen- und Mädchenabteilung bestehend aus 4 Teams.
Da fallen mir aus dem Stehgreif noch weitere Vereine ein, die in der Regionalliga unterwegs sind, Frauen- und Mädchenfußball anbieten und bereits jetzt die Zulassungskriterien des DFB erfüllen würden:
Meppen, Jena, Chemnitz. Alle drei genannten Vereine sind finanziell nicht auf Rosen gebettet, haben aber wie Meppen und Jena ein Leistungszentrum für Mädchenfußball angeschloßen. Vielleicht sollte man sich beim MSV bei der Neuausrichtung aus im Frauenfußball mal ein Beispiel an einem dieser Vereine nehmen.
Der HSV brauchte damals (2012) ca. 100.000 EUR, die am Gesamtetat für die BL-Mannschaft (ca. 750.000 EUR) fehlten. Das Geld hat man nicht aufbringen können oder wollen, daher also der Rückzug.
Traurig genug dass man als Bundesligist keine lächerlichen 100.000 € für die Profis aufbringen kann weil man auf zu großem Fuß lebt und die Frauen müssen es ausbaden. Am Ende hat es trotzdem nichts genützt und der HSV stieg mit Verspätung dann doch noch ab.