Hallo,
ich befürchte, dass an eine neue Satzung Erwartungen gerichtet sind, die nicht erfüllt werden können, denn es handelt sich "nur" um die Satzung des e.V. So sind z.B. Gesellschaftsstruktur oder Geschäftsführung der KGaA nicht Gegenstand dieser Satzung. Auch die Beschreibung der Rechte des e.V. Vorstandes als MSV-Konzernspitze müssen normalerweise nicht ausführlich Gegenstand einer Satzung sein, denn die ergeben sich rechtlich aus der Gesellschaftsstruktur und der e.V. Position als Gesellschafter der Tochtergesellschaften.
Dass die Vorstände der letzten Jahre diese Rechte nicht genutzt haben, kann man immer wieder nur bedauern.
Was bleibt sind also Verbesserungen und Anpassungen für den "E.V.INTERN". So sinnvoll sie sein werden, sie werden aber nicht die öffentlich erzeugte Erwartungshaltung der Satzung als die Problemlösung der MSV-Strukturkrise befriedigen. Ein Beispiel:
Eine etwaige Änderung in eine Direktwahl des Vorstandes durch die Mitglieder wäre modern und angebracht, wäre aber eine "interne" Veränderung, und nicht eintscheidend für die Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften und zwischenzeitlich auch für den Einfluss auf die Enkelgesellschaften.
Weshalb also insbesondere von Seiten der KGaA, GF und AR, jetzt der Druck auf eine neue e.V. Satzung, wo über 10 Jahre, zur Zeit von Walter Hellmich, dies keine Priorität hatte?
Wie geschrieben, der e.V. Vorstand hat rechtlich alle Entscheidungsmöglichkeiten, da er als der Vertreter des e.V. bei allen Kapitalgesellschaften der Alleingesellschafter ist und somit sowohl Veränderungen in der GF der KGaA, wie auch im AR der KGaA jederzeit vornehmen kann. Auch Veränderungen in der Gesellschafterstruktur der Tochter- und Enkelgesellschaften müssen von ihm beschlossen werden.
Und da sind wir aus meiner Sicht an dem Kernpunkt:
sollte durch die Satzung die Entscheidungsfreiheit des Vorstandes bei gravierenden Geschäftsvorgängen in der Art begrenzt werden, dass zum Beispiel die Mitglieder für diese Fälle ein Mitbestimmungsrecht für sich in die Satzung festschreiben, so wird dies selten im Interesse der Tochter- und Enkelgesellschaften sein, denn es ist leichter die Zustimmung des Vorstandes zu, zum Beispiel, Kapitaltransfers zu erhalten, als zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Dass eine solche Mitbestimmung, so sie denn angedacht ist, sich nur auf wenige außerordentliche Geschäftsvorgänge begrenzen kann muss klar sein, sonst würde die Autorität des Vorstandes vermindert, was nicht im Interesse der Mitglieder liegen würde.
Aber, um das zu verdeutlichen, ob der e.V. seine Position als Mehrheitsgesellschafter immer gewahrt sehen will oder sich mehrheitlich auch "verkaufen" darf, oder ob er Vereinsvermögen verkauft, dass sollten schon die Mitglieder bestimmen und das ist es, was aus meiner Einschätzung einige Personen in der KGaA wissen wollen und was deren weitere Strategie beeinflussen wird.
Warten wir also ab, was am 14.4. vorgestellt wird.