Wer ein YouTube-Video per Framing auf seiner Website einbindet, verstößt damit nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (...) http://m.heise.de/newsticker/meldun...sen-nicht-gegen-das-Urheberrecht-2431793.html Interessantes Urteil... Lese ich da allerdings richtig raus das es nur auf framing münzt? Sind links auch betroffen? Können sich jetzt wohl erstmal die Juristen austoben und das Urteil sezieren.
Links wurden in einem vrherigen Urteil schonmal als nicht urheberrechtsverletzend eingestuft. Das Urteil liest sich interessant, die Kernaussage ist, dass Videos die eh schon öffentlich zur Verfügung stehen (Youtube z.B.) ohne Probleme eingebettet werden dürfen, das EGH sagt „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe“.