Spielabbruch bei Ajax - Alkmaar

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

K@rlchen

Kreisliga
Niederländisches Pokalspiel wegen Zwischenfalls abgebrochen

Achtelfinale im niederländischen Pokal. Ein Fan von Ajax Amsterdam stürmt den Platz, wird vom Torhüter des Gegners zur Strecke gebracht, woraufhin dieser die rote Karte sieht.






Das niederländische Achtelfinalspiel im Fußballpokal zwischen Ajax Amsterdam und AZ Alkmaar ist nach 36 Minuten wegen eines Fan-Zwischenfalls abgebrochen worden. Ein 19-jähriger Ajax-Fan war auf das Spielfeld vorgedrungen und näherte sich von hinten Alkmaar-Torhüter Esteban Alvaredo. Der Costaricaner wich dem Angriff geschickt aus, trat aber Sekunden später zweimal auf den am Boden liegenden Fan ein. Schiedsrichter Bas Nijhuis zeigte Alvaredo wegen Tätlichkeit die rote Karte.



http://www.fr-online.de/sport/ajax-...ischenfalls-abgebrochen,1472784,11343922.html
 
Wenn ich doch den Angriff abgewehrt habe, ebenfalls mit einem Tritt, und der Typ am Boden liegt trete ich nicht nochmal rein.
Dann gibts noch ein paar warme Worte und ich bin der Stärkere und alle haben es gesehen.

Ok, die Regel its natürlich ein bisschen komisch, aber wenn Sie so ist, ist das so...
 
;D Wieso wurde eigentlich der andere Thread zu diesem Thema gelöscht ?

Die Rote Karte ist Regelkonform:

Wenn sich ein Spieler inner- oder außerhalb des Spielfelds eines verwarnungs- oder
feldverweiswürdigen Vergehens gegenüber einem Gegner, Mitspieler, Schieds -
richter, Schiedsrichter-Assistenten oder einer anderen Person schuldig macht oder
beleidigende oder schmähende Äußerungen gebraucht, wird er der Schwere des
Vergehens entsprechend bestraft.

Daher finde ich das Verhalten von AZ mehr als unprofessionel. Die sind ja nicht vom Platz weil sie um leib und leben fürchteten sondern weil sie die Rote unverhältnismäßig fanden, welche aber wie oben geschrieben laut Regeln regelkonform ist, gerade ein Fussballtrainer sollte sowas wissen.

Als Situation an sich, das er sich da nicht wehrlos treten lässt ist verständlich ,aber sobal der Fan da auf dem Boden lag ist dies keine Notwehr mehr, meiner Meinung nach.
 
[...] Die Rote Karte ist Regelkonform:

:nunja: Vielleicht haben die Holländer ja andere Regeln? ;)

Daher finde ich das Verhalten von AZ mehr als unprofessionel. Die sind ja nicht vom Platz weil sie um leib und leben fürchteten sondern weil sie die Rote unverhältnismäßig fanden, welche aber wie oben geschrieben laut Regeln regelkonform ist, gerade ein Fussballtrainer sollte sowas wissen. [...]

Unprofessionel vielleicht, aber es war wohl den eigenen Emotionen geschuldet, die Mannschaft vom Platz zu nehmen.
 
Daher finde ich das Verhalten von AZ mehr als unprofessionel. Die sind ja nicht vom Platz weil sie um leib und leben fürchteten sondern weil sie die Rote unverhältnismäßig fanden, welche aber wie oben geschrieben laut Regeln regelkonform ist, gerade ein Fussballtrainer sollte sowas wissen.
.

Meiner Meinung nach hat er genau richtig gehandelt. Für mich gehört zu Notwehr immernoch das ich den angreifenden Kampfunfähig machen kann, das wär mit ausweichen nicht erledigt gewesen. Und wenns normal wird das der Torwart für sowas Rot sieht was meinste wieviele Hools dann aufn Platz stürmen damit sie ihrer Mannschaft in Überzahl bringen können. Das hat nix mit unsportlich zu tun.
 
da zieht ja wohl noch die 3 Sekunden-Reaktionsregel....

Es gibt keine 3 sek. Regel.

Es gibt nur die Notwehr und die war vertan als der Fan am Boden lag. Die zwei tritte danach sind Körperverletzung an dem Fan (Rechtlich in D so)

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.
Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch).
Umstritten ist, ob rechtswidrig bedeutet, dass ein eindeutiger Widerspruch zur Rechtsordnung erkennbar sein muss oder ob bereits eine Rechtsgutbedrohung ausreicht, die der Angegriffene nicht zu dulden hat.
In jedem Falle entfällt die Rechtswidrigkeit des Angriffs immer dann, wenn zugunsten des Angreifers selbst ein Rechtfertigungsgrund eingreift (etwa Notwehr oder Notstand). Wenn bspw. ein Angegriffener eine Sache eines Dritten zuhilfe nimmt, um einen tätlichen Angriff gegen seine Person abzuwehren, darf der Dritte seinerseits nicht dem Angegriffenen die Sache wegnehmen. Für den Dritten liegt keine Notwehrlage vor, da die Verwendung und ggfs. Beschädigung der Sache durch den Angegriffenen aufgrund dessen Notwehrlage gerechtfertigt ist. Eine Notwehr gegen eine Notwehrhandlung ist nicht möglich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
(und glaub mal, diese Gesetzgebung hat so manchem Security und Ordner schon richtig Kohle gekostet, aber auch eingebracht) :D



Nichts desto trotz ist die Reaktion des Torhüters verständlich. Ich denke mal jeder, mich eingeschlossen, hätte so reagiert.
Mag die rote Karte auch Regelkonform sein, so hätte der Schiri doch mal in sich gehen sollen und Fingerspitzengefühl beweisen können.
 
Und wenns normal wird das der Torwart für sowas Rot sieht was meinste wieviele Hools dann aufn Platz stürmen damit sie ihrer Mannschaft in Überzahl bringen können. Das hat nix mit unsportlich zu tun.

Da heißt es für die Spieler kühlen Kopf bewahren. Das Ordnungspersonal ist dafür da, dies zu Regeln. Ein Spiel abbrechen vom Verein aus, ist allerdings unakzeptabel auch wenn es den Emotionen geschuldet ist. Dies darf nur ein Schiedsrichter. Stell dir mal vor, das würde jede Mannschaft machen wenn eine Rote nicht gerechtfertig wäre.

Im Grunde bleibt dort nur eine Entscheidung übrig. Sieg am Grünen Tisch für Ajax, allerdings auch eine saftige Geldstrafe.
Wenn es hart kommt, Sieg für Ajax und alle weiteren Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
 
Hätte nicht jeder AZ-Spieler, der einfach so das Feld verlassen hat auch Gelb kriegen müssen? :)

Ich glaube sogar, das die Spieler wg unsportlichen Verhaltens gesperrt werden können, genauso wie auch der Trainer, wenn der sich nicht offensichtlich bemüht, seine Spieler auf dem Platz zu halten. Diese Aufgabe hat übrigens auch der Kapitän, auch er muß versuchen,seine Mitspieler vom weiterspielen zu überzeugen,macht er das nicht,zieht das auf jeden Fall ne Sperre nach sich.
 
Ich denke hier würde

§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Anwendung finden, weil Schrecken oder auch Verwirrung gegeben ist.

Als der Ordner bei dem Angreifer war, ließ der Goali auch ab. Als der 2te Ordner kam, ging der Torwart sogar in Verteidigungsposition, weil er dachte da käme noch einer.

Die richtige Entscheidung wäre meiner Meinung nach sofortiger Spielabbruch gewesen.
Wird ein Spieler tätlich von einem Zuschauer angegriffen, sollte das Spiel sofort abgebrochen werden.
Offensichtlich war die Sicherheit der Spieler nicht mehr gewährleistet.

Gerade weil der Schiedsrichter nach diesem Verhalten zu rot gezwungen wurde, und damit Einfluß auf das Spiel nimmt.
 
Das geht ja mal gar nicht: ein Spieler wird attackiert und nur deswegen nicht verletzt, weil er gut und geschickt ausweicht.

Alles was dem SchiRi einfält ist Rot?

Bei allem Respekt, aber das ist so einmalig.

Mein Vorredner hat recht. Es ist ja auch nicht so, dass der TW stundenlang auf nem wehrlosen Opfer rumtrampelt, sondern muss sekündlich mit ner Gegenattacke rechnen.
Wie perplex muss ein Spieler sein, wenn er auf Ajax bei nem großen Spiel plötzlich von nem Hooligan verfolgt wird?
Das passiert extrem selten, also etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre dringend geboten.
Wenn überhaupt jemals dann da.
 
Man sollte zu der ganzen Geschichte vielleicht noch wissen, dass AZ´67 kurz vor der Szene noch ein klarer Elfmeter verweigert worden war. Und dass Trainer und Spieler ob dessen auch schon "angesäuert" waren.

Für Ajax, das ja "ziemlich zweifelhaft" aus der Champions League gekickt worden war (Lyons 7:1 in Zagreb), ist zudem der KNVB-Beker-Cup eine sehr gute Chance, sich für 2012 einen internationalen Platz zu sichern. Wenn man sich nicht auf die mit (mindestens) PSV, Twente und eben Alkmaar umkämpfte Meisterschaft verlassen will. Ajax, bei denen zuletzt intern der Baum mächtig brannte, kann es sich angesichts seiner teuren Truppe kaum leisten, im nächsten Jahr evtl. von allen internationalen Fleischtöpfen ausgeschlossen zu sein.

Besonders interessant ist deshalb jetzt, was wertungstechnisch folgt. Ich tippe da auf ein Wiederholungsspiel auf neutralem Platz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke, hätte der TW sich treffen lassen, wäre
das Spiel am grünen Tisch eh an AZ gegangen.

Ich verstehe aber die Reaktion, werd lässt sich schon
gerne von gegnerischen Fans schlagen ?

Das schreit nach Wiederholung unter Ausschluss der Öffentlichkeit :D
 
@ True: niederländisch "Beker" heißt Becher, also Cup (Klugscheißmodus aus).

Klar war da Feuer unterm Dach, ist ja auch ein Derby: die Weltstadt gegen das verträumte Kaff, Megamillionentruppe gegen Emporkömmlinge.

Umso mehr müssen die Käses da aufpassen, dass nicht der Deckel vom Topf fliegt.
Karate Kid wird ja ein Amsterdamer "Fan" gewesen sein. Mehr schaden kann man seinem Verein aber nicht.

@ Dr.L: Der TW muss sich doch nicht treffen lassen. Nur als Krüppel gewinnst du das Spiel?
Das muss auch so an AZ gehen, außer Johann C. meckert, dann natürlich nicht.
 
Sieg oder Spielabbruch?

Erstmal ist dieser Vollpfosten von Fan selbst schuld, wenn er auf die zwölf bekommt! (Wobei er ja allen Anschein nach gar nicht sooo doll getroffen wurde)

Den Keeper kann Ich absolut verstehen, das er in der Hektik so reagiert hat. Wenn mir jemand versucht ins Gesicht zu treten, hat er diesen einen Versuch.Trifft er nicht, muß er halt mit den Konsequenzen rechnen:D

Die Regelauslegung ist wie oben beschrieben, Rote Karte für den Spieler.
Halte Ich persönlich in diesem Fall für Schwachsinn, ist aber leider so.

Die größte Dummheit hat aber der Trainer gemacht,der die Mannschaft aufgefordert hat den Platz zu verlassen! Bin auf den Kammerspruch gespannt.

Alles in allem könnte man sagen, shit happens:(
 
Notwehr ist zeitlich nirgends definiert. Daher auch vor kurzem der Freisspruch eines Herren, der einem flüchtenden Einbrecher in den Rücken schoss.
 
Die größte Dummheit hat aber der Trainer gemacht,der die Mannschaft aufgefordert hat den Platz zu verlassen! :(




Wat? Wäre ich im Stadion gewesen, hätte der von mir noch nen fetten Applaus bekommen. Endlich mal nen Trainer, der sagt. So nen Schiedsrichter? Nich mit uns. Endlich mal einer, der Eier inne Hose hat. Vollkommen richtig gehandelt.
 
Ich finde es gut das der Trainer direkt gesagt hat ...Jungs wir hauen ab ;)
Gab es das schonmal in Deutschland das eine Mannschaft einfach ging ?
 
Notwehr ist zeitlich nirgends definiert. Daher auch vor kurzem der Freisspruch eines Herren, der einem flüchtenden Einbrecher in den Rücken schoss.

Hast Du mal einen Link für diese Räuberpistole? :D

Die Notwehrlage setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus.

Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert.

Alles ganz klar definiert.

Ich habe mir die TV - Bilder nochmal genau angesehen. Als Verteidiger könnte man zumindest hier
in Deutschland vertreten, dass der Angriff noch nicht beendet war. Zwar ging der Angreifer
zu Boden, was für eine Beendigung spricht, allerdings bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass
er sich fortgesetzt gewalttätig verhalten und wieder mit Angriffsabsicht aufrichten wird. Es verhält
ja nicht so, dass der Angreifer geschlagen am Boden liegen bleibt, einige Sekunden vergehen und
erst dann die beiden Tritte aus Rache erfolgen. Das Kampfgeschehen dauert vielmehr an. Der Kampf
ist im Gange und der Angreifer noch nicht unschädlich gemacht. Der Torwart konnte davon ausgehen,
dass er von dem Fan weiterhin angegriffen wird und durfte ihn daher nach meinem Dafürhalten
unschädlich machen. Notwehr erscheint daher vertretbar, aber es ist ein schmaler Grat.

Das nierderländische Recht kenne ich allerdings nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Verband hat die rote Karte für den Torhüter inzwischen zurückgenommen, bzw. es zieht keine Sperre o.ä. nach sich:

Ob das Spiel wiederholt werden soll, blieb unklar. Aber die eigentlich mit der Roten Karte verbundene Sperre wurde aufgehoben, teilte der KNVB mit. Dem Keeper wurde zugutegehalten, er sei "hinterrücks überfallen worden und konnte den Angreifer nicht sehen".

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,805444,00.html

Interessant ist noch, dass der "Angreifer" eigentlich gar nicht im Stadion hätte sein dürfen. Da hat man schon Stadionverbot und bringt noch so eine Aktion - so klug muss man mal sein.
 
Das mit der Rücknahme der roten Karte kommt mir etwas merkwürdig vor.

Von der Sache her finde ich das zwar durchaus in Ordnung. Aber ist das von den Statuten her überhaupt möglich? Zumindest in Deutschland wäre eine rote Karte als sogenannte Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters doch unanfechtbar. Oder weiß da jemand genaueres?
 
Die alten Beiträge habe ich hier eingefügt!

Oder weiß da jemand genaueres?

Ich glaube, dies ist ein erstmaliger Fall, an eine solche "Konstruktion" kann ich mich nicht erinnern. Da werden sich jetzt Herrscharren von Juristen den Kopf drüber zerbrechen. Und zum Schluß entscheidet eh die FIFA. Mein bauchgefühl sagt mir, dies ist eine Tatsachenentscheidung und die FIFA wird den holländischen Verband zurückpfeiffen. Dies ist ja auch bei Helmers Nichttor so gewesen.
 
Hast Du mal einen Link für diese Räuberpistole? :D

Die Notwehrlage setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus.

Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert.

Hier einer von diversen Berichten zu dem Fall. Hier nicht erwähnt, aber in einigen anderen Veröffentlichungen zu lesen, die Begründung des Gerichts: Eine Fortdauer konnte seitens des Schützen nicht ausgeschlossen werden, da er zum Zeitpunkt des Schusses nicht wusste, wo sich eine etwaige Beute befindet. Folglich sei das Eigentumschutzrecht weiter gültig.

Natürlich ist die von dir zitierte Passage richtig, Jedch sollte gerade dir nicht entgangen sein, dass die Definition des "Bevorstehens" und "Fortdauerns" zu den extremeren Beispielen der Gummibegriffe zählen.

In Fall des Keepers könnte man folglich –wie du auch– sagen: Der Angreifer lag zwar am Boden, der Keeper konnte zum Zeitpunkt der Tritte nicht einschätzen, ob der Angreifer den Angriff fortsetzen würde, wenn er woeder auf den Beinen ist.

Letztlich eine stake Auslegungssache seitens des Gerichts. Das ist auch typisch.

Die Meinung stammt übrigens nicht von mir, sondern von einem Studienkollegen, der seine Staatsarbeit zum Thema Notwehr geschrieben hat und das Ganze nach Veröffentlichung des Falls beim Bier gerne diskutiert hat. Etwaige sprachliche Ungenauigkeiten bitte ich also zu entschuldigen, schließlich lerne ich beim Bier nicht jede juristische Formulierung auswendig.

Quintessenz meiner Aussage weiter oben war: Es gibt keine ZEITLICHE Definition. Definitionen wie Fortdauer etc. müssen INHALTLICH bewertet werden. Daher ergibt sich der Spielraum.
 
@Ghulasi

Wer das Strafrecht aus jahrelanger Berufspraxis kennt, wird sich gewiss mit wesentlich komplizierteren „Gummibegriffen“ herumschlagen müssen (Schau mal in § 211 oder § 266 StGB rein). Insoweit halte ich das Tatbestandsmerkmal des gegenwärtigen Angriffs bei der Notwehr nicht für „extrem“ unklar. Auslegungsfragen sind der Alltag eines jeden Juristen. Beurteilungsspielräume sind eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit. Dein Rentner-Fall zeigt dies. Auch wenn man sich mal die Begründung näher ansehen müsste, scheint mir hier die Staatsanwaltschaft ähnlich wie ich in dem Torwart-Fall zu argumentieren, dabei allerdings ihren Beurteilungsspielraum durchaus zu strapazieren. Dies wissend, hat sie hilfsweise auf § 33 StGB abgestellt!

In dem Torwart-Fall ist es, wie du mir glücklicherweise bestätigt hast, jedenfalls durchaus vertretbar, eine Rechtfertigung durch Notwehr anzunehmen -um mal wieder den Kreis zum eigentlichen Thema zu schließen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke man sollten den gesamten Vorfall mal etwas differenzierter sehen und zwischen dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden und dem laut Regeln und Gesetzen vorgegebenen unterscheiden.

Die Aktion vom Torwart fand ich in Ordnung. Das Nachtreten sah komisch aus. Menschlich kein Vorwurf, rechtlich wohl umstritten und Auslegungssache des Richters falls es soweit überhaupt kommt.

Laut Regeln muss der Schiri Rot zeigen. Er hat keine Wahlmöglichkeit denn sonst führt es zu Willkürentscheidungen. Er hat sich an die Regeln zu halten auch wenn er es selber vielleicht auch als falsch empfindet. Das die Tatsachenentscheidung vom Verband nachträglich korrigiert wurde find ich persönlich gut. Ist allerdings ein Präzedenzfall und verstösst wohl rein regeltechnisch gegen FIFA Statuten.

Persönlich finde ich die Entscheidung vom Trainer richtig und ich bewunder es weil es eine Menge Mut erfordert. Allerdings gab es dazu keine Veranlassung. Mal überlegt wo es hinführt wenn das zukünftig jeder macht der mit einer (richtigen) Schiedsrichterentscheidung nicht einverstanden ist. Fair wäre ein Wiederholungsspiel...richtig in meinen Augen ist jedoch eine Wertung für Ajax.
 
Für mich sieht die Art wie er nachtritt um ehrlich zu sein wirklich danach aus, dass er alles tut, dass er auf dem Boden bleibt. Er tritt ("schießt") 2x vor die Beine, bis die Ordner kommen.

Selbst wenn es Regeln sind, finde ich diese Auslegungen persönlich recht strittig. Das gleiche gabs doch vor einiger Zeit imho auch auf internationaler Ebene(?): Hier stellte ein Spieler einem Flitzer ein Bein, sodass dieser zu Fall kam, nicht mehr, nicht weniger. Der Schiedsrichter zeigte ihm daraufhin die gelbe Karte.
Zu dem rumänischen Fall bleibt mir einfach die Spucke weg. Wäre das einzig sportliche Verhalten in dem Fall gewesen die andere Backe auch noch hinzuhalten oder sich vollkommen vermöbeln zu lassen?

Ein Verhalten wie damals Cantona, ganz klare Unsportlichkeit, aber eine Verteidigung gegen einen tätlichen Angriff eines Zuschauers?!
 
Notwehr oder nicht das ist so eine Sache, für mich sieht voll nach eine fahrlässige Körperverletzung aus wo der spieler richtig Rot gesehen hat plus eine Strafe nach sich zieht.
Wenn der eine den Torwart anzeigt dann wird das Urteil definitiv nicht Notwehr ausfallen weil er thausend möglichkeit gehabt hat auszuweichen der Torwart.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alles ganz klar definiert.


in Deutschland vertreten, dass der Angriff noch nicht beendet war. Zwar ging der Angreifer
zu Boden, was für eine Beendigung spricht, allerdings bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass
er sich fortgesetzt gewalttätig verhalten und wieder mit Angriffsabsicht aufrichten wird. Es verhält
ja nicht so, dass der Angreifer geschlagen am Boden liegen bleibt, einige Sekunden vergehen und
erst dann die beiden Tritte aus Rache erfolgen. Das Kampfgeschehen dauert vielmehr an. Der Kampf
ist im Gange und der Angreifer noch nicht unschädlich gemacht. Der Torwart konnte davon ausgehen,
dass er von dem Fan weiterhin angegriffen wird und durfte ihn daher nach meinem Dafürhalten
unschädlich machen. Notwehr erscheint daher vertretbar, aber es ist ein schmaler Grat.

Das nierderländische Recht kenne ich allerdings nicht.

Wenn man sich die Blder aber etwas länger anschaut und auch die Reaktion des Torhüters als er festgehalten wird damit er aufhört, kann man sehr klar erkennen das auch nach seinen zwei Tritten die Absicht besteht weiterzumachen, somit kann man das auch als bewusste Handlung und versuchte Körperverletzung werten, weil eben wie das Gesamtbild ergibt keinerlei Tatsache vorliegt die beweisen würde das er sich seines tuns nicht bewusst ist.
 
Davon abgesehen, dass ich in keinem Video erkennen kann, dass der Torhüter nach Beginn des Festhalten des Fans durch einen Ordner die "Absicht" zeigt, den Fan anzugreifen, würde auch allein der Tatentschluss nicht ausreichen, sondern es wäre auch ein unmittelbares Ansetzen für den Versuch erforderlich. Sehe hier weder das eine noch das andere in dem Video. Vielleicht schickst du mir mal einen Link zum Video und den Timecode hinsichtlich der Stelle, auf die du dich beziehst.

Ich sehe in dem Video, wie der Fan noch am Boden liegend nach dem Spieler tritt, was ganz klar dafür spricht, dass der Angriff trotz Bodenlage
noch nicht beendet und Notwehr noch möglich ist. Recht braucht hier vor Unrecht auch nicht zu weichen. Der Torhüter musste also nicht zurückweichen!

Nun zu deinem Ansatzpunkt: Als sich ein Ordner auf den Fan stürzt und dieser nun wirklich ausgeschaltet ist, wendet sich der Spieler deutlich sichtbar von dem Fan ab. Er macht in den von mir in Augenschein genommenen Videos keinerlei Anstalten mehr, den Fan erneut zu attackieren. Und er kann dies auch nicht, weil er nun seinerseits in "Personenschutz" genommen wird. Dass er die Absicht hat, weiter anzugreifen, ist eine nicht belegte Vermutung und ohnehin irrelevant, weil in den Videos zumindest kein unmittelbares Ansatzen erkennbar ist.

PS: Habe nun ein Video gesehen, in welchem sich der Torwart dem rumringten und am Boden liegenden (mithin ausgeschalteten) Fan scheinbar erneut von links nähern will und dann von einem Mannschaftskameraden gestoppt wird. Ein unmittelbarer Ansatz zu einem weiteren Angriff (Tritt) kann hierin selbstverständlich nicht gesehen werden. Außerdem ist das eine Reaktion auf den Schiedsrichter weiter rechts (außerhalb des Bildes), der ihm soeben eine Rote Karte gezeigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bringt ja viel wenn er zum Tatzeitpunkt sowieso schon eines hatte :confused:

Krass finde ich das es sich laut dem Artikel auch auf die Innenstadt an Spieltagen bezieht. Ist zumindest konsquent.
 
Es gibt bisher keine eindeutige Regel die besagt, wie man in einer solchen Situation handeln sollte.

Ich persönlich würde, wenn ich Schiedsrichter wäre, das Spiel sofort abbrechen und die Notwehraktion des Torhüters in einem Sonderbericht erläutern und somit die höheren Instanzen darüber entscheiden lassen.

Da der Schiri aber nicht abgebrochen hat und den Torwart mit rot bestrafte, wird sich nach der "Rücknahme" durch den holländischen Verband wahrscheinlich die FIFA einmischen, da es nunmehr wieder eine Tatsachenentscheidung von Nijhujs war.

Bei Wikipedia bin ich über eine eigentümliche Regelauslegung gestolpert. Dort heisst es dass wenn z.B. ein Spieler von einem Zuschauer angegriffen wird, das Spiel unterbrochen werden solle und es im Ermessen des Schiedsrichters liegt, dieses fortzusetzen oder nicht.

Wird aber ein Schiedsrichter oder Assistent angegriffen/attackiert, dann soll sofort das Spiel abgebrochen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Kuebi/Spielabbruch (steht weiter unten bei Fussball)

Sollte dies eine offizielle Regelung sein, dann sollte diese schleunigst abgeändert werden! Spieler und Schiedsrichter sind Menschen und da darf nicht unterschieden werden!

Sportliche Grüße
Der Glatzkopp
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben