Die "Watsch'n"-Affäre könnte für Lukas Podolski nun doch noch ein Nachspiel haben. Nach seiner Ohrfeige gegen DFB-Kapitän Michael Ballack im WM-Quali-Spiel gegen Wales wurde bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Bayern-Stürmer erstattet. Laut einem Bericht des Kölner "Express" ging die Anzeige anonym ein. Als Begründung für die Anzeige hieß es, dass eine "solche Tat vor den Augen einer Millionenöffentlichkeit" nicht hinnehmbar sei. http://de.eurosport.yahoo.com/07042009/73/wm-2010-strafanzeige-podolski.html
Ich halte nichts von diesem Podolski und werde auch nie etwas von ihm halten, aber der geltungssüchtige Zeitgenosse, der sich da jetzt nicht entblödet, Strafanzeige zu stellen - anonym - ist ja wohl jenseits von gut und böse.
Poldi oho Poldi.. hat nu Ballack Ihm evtl Angezeigt oder ist da noch was anderes gelaufen.Egal, er begann eine Tätigkeit. Eine dicke Geldbuße ist bestimmt fällig.
das sehe ich ja erst jetzt . Aber einerseits ne Ente, da dies in Deutschland gar nicht möglich ist. In Deutschland muss ein schriftlicher Antrag erfolgen damit die Staatsanwaltschaft in sachen Körperverletzung aktiv wird und diesen Antrag kann nur das Opfer, in diesem Fall Ballack, den Antrag stellen. Ich denke mal die Zeitungen hatten nichts anderes zu berichten also muss man sich was aus den Fingern saugen . Aber ist ja mittlerweile ne alte Kamelle.
http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html "(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
Dazu musst aber auch schreiben §77 ;D (1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. Also Ergo, kann es kein Ärger für Podolski da geben, da müssen sich Zeitungen mal besser informieren .
Da steht doch nur KANN, damit die Tat dann auch verfolgt wird. Da steht auch nicht, dass NUR der Geschädigte die Verfolgung beantragen kann. Wenn ich (rein theoretisch) sehen würde, wie mein Nachbar das Kind von neben an mit nem Elektroschocker malträtieren würde, könnte ich den Nachbar sehr wohl anzeigen. Muss auch möglich sein andere Leute anzuzuzeigen ohne selbst der Geschädigte zu sein, da nicht jeder Mensch in der Lage dazu ist, andere Menschen anzuzeigen. Sei es durch eine Behinderung, sehr hohem oder niedrigen Alter....
Die Körperverletzung ist kein reines Antrags- sondern ein sogenanntes Mischdelikt, das heißt, die StA kann auch ohne einen Strafantrag tätig werden, wenn sie das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Die Zeitungen schreiben nichts von einem Strafantrag, den könnte in der Tat nur Ballack stellen, sondern von einer Strafanzeige. Eine Strafanzeige ist kein Strafantrag sondern der bloße Hinweis eines Bürgers auf eine Straftat. Rein theoretisch könnte also die StA aufgrund dieser Strafanzeige tätig werden, wenn sie der Meinung wäre, dass aufgrund des öffentlichen Charakters der Ohrfeige und der vermeintlichen Vorbildfunktion der Fußballer ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen würde. Die Zeitungen haben also keinen reinen Quatsch geschrieben . Letztlich ist das aber alles wurscht, da eh nix passieren wird. Ich hätte mir allerdings schon von Jogi eine Suspendierung für Poldi gewünscht, so ein Verhalten geht gar nicht.
Ja was soll da denn stehen Enigma ? "Muss" das stimmt auch nicht. Ein Opfer KANN den Antrag stellen, muss aber nicht. Ein Anderer kann hingegen kein Antrag für das Opfer stellen, wenn es ein normaler Erwachsener ist. Zu deinem Bsp.: §77 (3) Ist der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig, so können der gesetzliche Vertreter in den persönlichen Angelegenheiten und derjenige, dem die Sorge für die Person des Antragsberechtigten zusteht, den Antrag stellen. Du kannst also ne Anzeige stellen das da was passiert ist, aber deswegen wird nicht ermittelt in diesem Fall, außer die Staatsanwaltschaft hält es für notwendig. Wobei dein bsp. nicht vergleichbar ist wie eine Ohrfeige.
Ja wird sie aber nicht. Übrigens sehr interessant http://www.bildblog.de/7014/kontakt-anzeige-fuer-lukas-podolski/ also doch viel quatsch was die schreiben
Um den quatsch mal zu begründen, quatsch ist das Podolski Ärger droht, das schonmal das Strafmaß herausgeholt wird wie lange Podolski eingesperrt werden kann etc. das ist alles hunbug was die Zeitung schreiben. Da wenn, Ballack den Antrag abgeben müsste, da die Staatsanwaltschaft, auch wenn sie es eröffnen könnte, es nicht für eine Ohrfeige machen würde.
Unabhängig von den juristischen Spitzfindigkeiten bleibt unter Strich nur die Tatsache, dass so ne Anzeige unnütz ist und eh zu nichts führt außer der Belustigung der BILD Leser.