Klärt mich doch bitte mal auf, ich bin ein Insolvenz- und Unternehmensrecht Banause: Warum ist eine Insolvenz gleichbedeutent mit dem Absprung des unliebsamen Investors? seine Anteile bleiben doch bestehen oder sehe ich das verkehrt?
Ich versuche es mal mit meinem laienhaften Wissen.
1860 besteht wie der MSV aus 2 Teilen, einmal der eingetragene Verein (Gemeinnützig) und die Gesellschaft in der die Profifußballer angesiedelt sind, die KGaA.
Diese Konstrukt wurde gewählt um,
1. den eingetragenen Verein bei einer möglichen Insolvenz der KGaA zu schützen und
2. sollte man Investoren finden, kann man über das Konstrukt der KGaA Anteile an der Gesellschaft veräußern. Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft_auf_Aktien
Nun aber zu dem Punkt den ich benannt hatte, Ismaik entmachten in dem man die KGaA abwickelt.
Da der e.V. nach deutschen Statuten (Ausnahmen gibt es, ist mir bekannt) und nach dem des Bayrischen Fußball Verbandes nie weniger als 51% Stimmrecht in der KGaA haben darf, kann z.B. der e.V. die Annahme von Geld eines Investors/Gönners verweigern. Damit müsste die KGaA im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
Je nachdem wie das Konstrukt gewählt worden ist, können Ansprüche nur noch aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Sprich wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Damit wären die Anteile von Ismaik wertlos.
Am Ende des Insolvenzverfahrens, kommt es zur Liquidierung der Gesellschaft so sie nicht sanierbar ist.
Vor und innerhalb dieses Prozesses muss geklärt sein/werden, in welchem Teil des Vereins die Mannschaften und die Lizenzen angesiedelt sind.
Sollte der Verein irgendwann wieder in Liga 3. oder Liga 2. aufsteigen, kann man eine neue KGaA gründen, die Frage ist nur ob man dann Investoren findet oder haben möchte.
Der SC Freiburg ist übrigens ein sehr gutes Beispiel dafür, dass man auf ein solches Konstrukt verzichteten kann. Hut ab.
Bei weiteren Fragen schreib mal dem Deepsky eine PN, der kann Dir das noch präziser erklären.
