Rupert E. Riebenstein
Ribbenist
Genau. Selbst, wenn der Rechteinhaber dann nicht alles zahlen muss, weil die gekaufte Leistung ja nicht erbracht werden konnte, so wären Vereine bzw. DFL als Vertragspartner aus der Haftung raus, weil nicht deren Entscheidung. Tranche 3 ist ja z.B. bereits geflossen, obwohl die vertraglichen Voraussetzungen noch nicht in Gänze erfüllt waren. Wäre das Geld geflossen, wenn man sich vorher bereits deutlich pro Abbruch ausgesprochen hätte?!
Ist eine große "wer sich zuerst bewegt, der verliert" Zockerei, bei den Summen und Vereins- sowie Unternehmensexistenzen, um die es da geht wohl auch kein Wunder.

Ist eine große "wer sich zuerst bewegt, der verliert" Zockerei, bei den Summen und Vereins- sowie Unternehmensexistenzen, um die es da geht wohl auch kein Wunder.