DFB Rechts-Verfahrensordnung
§17
Abs. 2
Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden: a) Mitwirkung eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers bei der gegnerischen Mannschaft.
Abs. 4
War in einem Spiel ein Spieler nicht spiel- oder einsatzberechtigt, so ist das Spiel für die Mannschaft, die diesen Spieler schuldhaft eingesetzt hatte, mit 0:2 verloren und für den Gegner mit 2:0 gewonnen zu werten, es sei denn, das Spiel war nach dem Einsatz des nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers noch nicht durch den Schiedsrichter fortgesetzt. In diesem Fall bleibt die Spielwertung bestehen. Nr. 2. a), Absatz 3 bleibt unberührt
Du meinst wir bekommen die Punkte und der ****** Taz könnte die beiden Tore aberkannt bekommen? Den habe ich ganz besonders ins Herz geschlossen!