Stimmt.

Allerdings nur bis zum allerletzten Satz

"Somit bleibt die Frage, ob der
DFB einen Fehler eingestehen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen kann"
Sehe ich anders. Diese Frage stellt sich m. E. gar nicht.
Wenn dieser § 43 der Spielordnung ("Die Vereine, Tochtergesellschaften und Spieler sind für die Einhaltung
vorstehender Bestimmungen verantwortlich.") tatsächlich die in diesem Falle einschlägige Norm ist, muss
der DFB gar nichts; weder einen Fehler eingestehen noch dafür Haftung in irgendeiner Form übernehmen.
Der DFB ist gar nicht Beteiligter/Adressat dieser Regelung des § 43 Spielordnung. Er ist "lediglich" der
Rechtssetzer dieser Norm und kommt insofern erst dann ins Spiel - und zwar als "Vollstrecker" - wenn das
Kind in den Brunnen gefallen ist, also wenn Vereine und/oder Spieler ihrer Verantwortung für die Einhaltung
der Bestimmungen nicht nachgekommen sind.
Das ist der Freifahrtschein, den sich der DFB selbst ausgestellt hat. Er ist aus der Haftung raus bzw. nie drin.
Der Ball liegt somit eindeutig im Feld des BVB und des Spielers als den nach § 43 Spielordnung Verantwortlichen
für die Einhaltung der Bestimmungen.
Und die haben das verkackt. Oder eher: Sich verzockt. Allein für diese unglaubliche Dreistigkeit, sich mit
ihrer "Stell-dich-dumm-dann-biste-schlau-Strategie" einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, gehören denen
die 3 Punkte aberkannt. Kann mir keiner erzählen, dass die tatsächlich nicht wussten, dass die den Pfanne nicht
einsetzen dürfen. M. E. haben die ihre originäre Verantwortung zur Einhaltung der Bestimmungen gröblichst
- wenn nicht sogar vorsätzlich (Hinweis auf Spielersperre auf eigener HP) - verletzt. Und versuchen jetzt bestimmt,
den DFB mit ins Boot zu nötigen. Vielleicht ein Pluspunkt für uns, dass sie den DFB so nun in die Bredouille bringen.
Im Ergebnis bin ich der Auffassung: Hat der BVB beim Spiel gegen uns einen Spieler eingesetzt, der auf Grund der
5. gelben Karte tatsächlich nicht spielberechtigt war, müssen die 3 Punkte an die Wedau gehen.