Wobei ich jetzt mal die Sichtweise des BVB`s einnehme, die auch nicht so wummig ist (und nein, ich bin weit davon entfernt, sie in Schutz zu nehmen)...
Was wäre aus ihrer Sicht gewesen, wenn sie Pfanne nicht eingesetzt hätten? Der DFB sagt, Pfanne ist nicht gesperrt. Bei uns steht nur was von vier Karten. Er darf spielen...
Lassen sie (der BVB) ihn trotzdem nicht spielen (weil Eigenverantwortung) und er kassiert seine fünfte, dann sagt der DFB: Jetzt ist Pfanne gesperrt...
Der BVB sagt: Er hat doch schon pausiert! Der DFB: Nee, Deine Einspruchsfrist aus dem Spiel gegen Meppen ist schon lange vorbei. Für mich ist er erst jetzt gesperrt...
Realsatire! Das ist alles komplett absurd, weil es einfach nicht um die naheliegende Logik und das Fairplay geht, sondern um das verstaubte Verfahren, welches auf einem Fehler basiert...
Wahrscheinlich hätte dann der BVB gegen die "zweite" Sperre klagen müssen. Und 8 Tage warten müssen, nachdem diese schon umgesetzt wurde...
Ich weiß also nicht, was ich als BVB getan hätte? Als MSV hätte ich vielleicht auch gedacht: Lass ihn spielen, der DFB sperrt den ansonsten noch ein zweites Mal und wertet das erste Fehlen als freiwillige Verschnaufpause...
Das "Problem" im System ist, dass es hier keine "unkomplizierte" Korrektur zu geben scheint, welche die Eigenverantwortung auch "sicher" ermöglicht. Eilverfahren, schnelle Entscheidung, Vorgehen bei Eigenverantwortung, etc...
Der MSV bleibt dennoch betroffen, denn Bakalorz hat unsererseits gesperrt nicht gespielt, Pfanne mit gleicher (tatsächlicher) Ausgangslage aber schon...
Lieber Thor70, ich weigere mich (noch), ein "Gefällt mir" unter Deinen Post anzuklicken..., obwohl es Dir zusteht und mir nur Dein Ergebnis nicht gefällt, da es die Argumentation für die 3 Punkte deutlich erschwert.
Aber es hilft ja nichts.
Deine Argumentation belegt, dass Dortmund am Spieltag nicht schuldhaft gehandelt hat und sich damit die für die Wertung des Spiels für den MSV notwendige Schuld nicht unmittelbar ergibt. Das hätte zur Konsequenz, dass es für den notwendigen Nachteilsausgleich für den MSV (ein tatsächlich mit 5 gelben Karten belasteter Spieler hätte genau in diesem Spiel nicht spielen dürfen) auch zB ein Wiederholungsspiel geben könnte.
Es geht deshalb hinsichtlich der Wertung des Spiels für den MSV darum, inwieweit Dortmund bei der Verfassung des Spielberichtes tatsächlich beteiligt war und dabei schuldhaft gehandelt hat.
Wobei schuldhaft eben auch neben vorsätzlich schon fahrlässig sein kann: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276, 2 BGB).
Dortmund konnte auf jeden Fall eingreifen, um einen korrekten Spielbericht zu ermöglichen. Alle Beteiligten wussten, dass die gelbe Karte Pfanne gegeben wurde und dass somit der Spielbericht falsch war.
Dazu kommt, dass es Dortmund hätte klar sein müssen, dass dieser Fehler zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall auffällt und sie sich durch die Regel des nicht mehr änderbaren Spielberichtes der Gefahr aussetzen, zu meinen, dass sie sich einen Nutzen verschaffen wollten. Obwohl, dann wären wir schon beim Vorsatz, den es aber zur Feststellung des schuldhaften Verhaltens gar nicht bedarf.
Für mich liegt hier eindeutig ein fahrlässiges Verhalten von Dortmund vor, indem sie die Möglichkeit, einen korrekten Spielbericht zu erstellen, nicht wahrnehmen.
Somit liegt im Ergebnis doch ein schuldhaftes Verhalten von Dortmund vor und das Spiel ist mit 2:0 für den MSV zu werten.
Und Thor70 bekommt doch ein "Gefällt mir"!