Alles nach dem Spiel gegen BvB 2 (25.Spieltag)

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Als Ergänzung zur "Schande von Duisburg" titelt die Büld-Zeitung morgen:

Dortmund betrügt Duisburg vorsätzlich!

Dazu einen 3seitigen Bericht im Innenteil, inklusive Gast-Kommentar vom Papst "Die teuflische Unterwanderung der deutschen Moral durch den BvB"

Ach nee, wir sind ja nur der MSV.
 
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Ich rechne lediglich mit einer Ordnungsstrafe gegenüber Dortmund, da diese ihre Sorgfaltspflicht versäumt haben (falsch eingetragene gelbe Karte). Vielleicht auch eine geringe Geldstrafe für den Spieler Pfanne. Der DFB nutzt solche Chancen gerne zum Geld einsacken. Auch der Schiri und alle anderen Schiris werden bei Lehrgängen ermahnt werden, auf solche Dinge zukünftig mehr zu achten. Mehr wird nicht passieren. Und der MSV? Hat Geld verbrannt und einen negativen Ruf als Verein, der am grünen Tisch versucht, Punkte zu ergattern.
 
.....man könnte auch sagen der BVB hat bewusst keine Berichtigung des Spielberichts gegen Meppen vorgenommen, mit dem Wissen, dass der angebl. Verwarnte sowieso nur selten zum Einsatz kommt, eine Gelbsperre also eher als unwahrscheinlich galt.
Ich denke, das lässt sich aber eher nicht beweisen…, daher bleibt es dabei. Man hat beim DFB nachgefragt, positive Antwort bekommen und ihn eingesetzt. Für mich hat der BVB keinen Fehler gemacht. Der DFB kann per Definition keine Fehler machen. Dortmund zu bestrafen ist nicht ok. Mehr kann man nicht machen. Wir können froh sein, dass die erste gleichzeitig gespielt hat, sonst hätten wir vermutlich ein ganz anderes noch weniger positive Szenario erlebt.
Den ersten Einspruch kann ich noch nachvollziehen, gegen das Urteil anzugehen, ok, daran verdienen nur die Rechtsanwälte.
 
.....man könnte auch sagen der BVB hat bewusst keine Berichtigung des Spielberichts gegen Meppen vorgenommen, mit dem Wissen, dass der angebl. Verwarnte sowieso nur selten zum Einsatz kommt, eine Gelbsperre also eher als unwahrscheinlich galt.

Was man aber nicht beweisen kann...

Interessant ist aber wie der DFB seine eigenen Statuten je nach Sachlage beugt...

Bei Münster gegen Wolfsburg erlaubt der Schiedsrichter einen 6. Wechsel, da begründet der DFB das der Verein verantwortlich ist...
Bei MSV gegen BVB wird ein Spieler eingesetzt, der eigentlich gesperrt sein müsste (was dem BVB auch bekannt ist), da begründet der DFB, das er ja die Spielerlaubnis erteilt hat...
Finde den Fehler :nunja:
 
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Ich denke, das lässt sich aber eher nicht beweisen…, daher bleibt es dabei. Man hat beim DFB nachgefragt, positive Antwort bekommen und ihn eingesetzt. Für mich hat der BVB keinen Fehler gemacht. Der DFB kann per Definition keine Fehler machen. Dortmund zu bestrafen ist nicht ok. Mehr kann man nicht machen. Wir können froh sein, dass die erste gleichzeitig gespielt hat, sonst hätten wir vermutlich ein ganz anderes noch weniger positive Szenario erlebt.
Den ersten Einspruch kann ich noch nachvollziehen, gegen das Urteil anzugehen, ok, daran verdienen nur die Rechtsanwälte.

Natürlich hat der BVB einen Fehler gemacht, nämlich den Spieltagsbogen unterzeichnet, obwohl er falsch war.
Mmh, ich sehe den Unterschied darin, dass der Verein weiß, das der Spieler gesperrt ist und fragt nach, ob er spielen darf oder den DFB darauf hinweist, das bei dfb-net ein Fehler vorliegen könnte... (ein kleiner, aber feiner Unterschied) Und da sind wir wieder bei der Eigenverantwortung, aber wie weit geht diese Verantwortung? So selbstherrlich wie der DFB ist, würde ich mich nicht wundern, dass man süffisant auf dfb-net verwiesen hat... das ist unfassbar.
 
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Und der MSV? Hat Geld verbrannt und einen negativen Ruf als Verein, der am grünen Tisch versucht, Punkte zu ergattern.
Ich vermute mal, dass der MSV über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügt.

Negativ wäre es für mich, wenn die Verantwortlichen ohne diesen Einspruch dennoch problemfrei in den Spiegel schauen könnten.

Wie auch immer diese Story endet, es sollte alles dafür getan werden, auch der 3. Liga eine gleichwertige Stimme zu verleihen.
 
Viel schlimmer an dem ganzen finde ich das der BVB sich nicht nur einmal auf Wettbewerbsverzerrung… betrug… Schiri… bezieht wenn es gegen die Bayern geht.
Aber bei nem „unbedeutenden“ Verein wie dem MSV kann man auf Grundsätze verzichten….

Generell bin ich der Meinung das wir im Spiel auch verdient verloren haben und somit wären die 3 Punkte am Grünen Tisch sehr glücklich.
Aber womit ich absolut nicht einverstanden bin ist das ein so großer Verein (eigentlich völlig egal wie groß ein Verein ist) der sich so oft aufs FairPlay beruft so eine Betrügerei einlässt.
Skandalös an dem ganzen… das nicht mal die Presse da vernünftig recherchiert und da Druck aufbaut und ein Satz „ist ja nur der MSV und Liga3“ gilt da einfach Nicht.

ob Strafe in Form von anderer Wertung oder sonst eine Maßnahme ist mir völlig egal am Ende. Aber so Gar keine Strafen auszusprechen und es „ach passt schon so“ abzuwiegeln setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Hab ich ja eigentlich immer mit dem BVB sympathisiert so haben sie viele Punkte bei mir persönliche eingebüßt…

Schade aber wir schaffen den Klassenerhalt auch ohne die drecks Punkte!
 
Natürlich hat der BVB einen Fehler gemacht, nämlich den Spieltagsbogen unterzeichnet, obwohl er falsch war.
Mmh, ich sehe den Unterschied darin, dass der Verein weiß, das der Spieler gesperrt ist und fragt nach, ob er spielen darf oder den DFB darauf hinweist, das bei dfb-net ein Fehler vorliegen könnte... Und da sind wir wieder bei der Eigenverantwortung, aber wie weit geht diese Verantwortung? So selbstherrlich wie der DFB ist, würde ich mich nicht wundern, dass man süffisant auf dfb-net verwiesen hat... das ist unfassbar.
Ich bin mir sicher das sowohl der Spieler, als auch die Verantwortlichen vom BVBII wussten was Sache ist ,aber frei nach dem Motto:"Stell dich dumm und die geht's gut" gehandelt haben.

So werden die auch sinngemäss beim DFB das Thema angefragt haben.Glaube auch nicht ,das der DFB da gross nachgeforscht hat und sich lediglich auf die Spielbögen verlassen hat.

Dies alles kann/darf nicht das Problem unseres MSV sein.Es gibt Regeln und Paragraphen, gegen die verstoßen wurde.Da kann der DFB noch so viel abweisen,wenn es juristisch wird und tatsächlich ein regelverstoss vorliegt,werden wir die Punkte am Grünen Tisch bekommen....!!!
 
Ganz sachlich muss die Fehlerkette nacheinander bewertet werden...

1. Spieltagsbogen nicht korrekt. BVB hat unterschrieben. Da greift die Eigenverantwortung des Vereins BVB... Fehler zumindest fahrlässig
2. Die Rechtsgültigkeit auf Grund eines fehlenden Einspruchs nach dem Meppenspiel läuft ins Leere und betrifft ausschließlich die beteiligten Vereine
3. Der BVB wusste, das der Spieler auf Grund seiner 5. gelben Karte gesperrt war (beweisbar) und hat den DFB augenscheinlich nicht darauf hingewiesen (sondern lediglich nachgefragt)
4. Der DFB hat die Spielerlaubnis auf Grund eines falschen Sachstands erteilt. (so wird ein Schuh draus) Die Haupt-Verantwortung trägt der Verein BVB / Teilschuld beim DFB
5. Dadurch wurde ein Spieler eingesetzt, der hätte niemals auf dem Platz stehen durfte...

Ich weiß gar nicht wie man auf die Idee kommen kann, dass der BVB a.) keinen Fehler gemacht hat und b.) dem MSV Duisburg als Dritter kein Nachteil entstanden ist.
 
Wenn ich richtig informiert bin, hat der MSV keine 24 Stunden vor dem Spiel die Mitteilung von den Dortmundern bekommen, dass Pfanne spielt, da er nur 4x im dfb.net eingetragen sei. Das hat der DFB ihnen kurz vorher so bestätigt. Der MSV ist bis dahin von einer Dortmunder Mannschaft ohne Pfanne ausgegangen. Der BVB ist dann von seiner bis zur dahin geltenden Meinung (s. screenshot) abgewichen und hat - wider besseren Wissens - den Spieler eingesetzt, anstatt den DFB auf den ihnen ja bekannten Fehler hinzuweisen. (Stichwort: Eigenverantwortung)

Unsportlicher geht es nicht.

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Naja, schade das es keine Gute Nachrichten für uns waren. Immerhin hat der MSV mal die von uns geforderten Eier gezeigt und sich gegen dieses Urteil gewährt. Ich hoffe, wir ziehen es bis zur letzten Instanz durch, wenn es sein muss.

Mal eine Frage, ist vor der Zivilrechtlichen Instanz nicht noch das CAS zwischengeschaltet?
 
Wenn ich richtig informiert bin, hat der MSV keine 24 Stunden vor dem Spiel die Mitteilung von den Dortmundern bekommen, dass Pfanne spielt, da er nur 4x im dfb.net eingetragen sei. Das hat der DFB ihnen kurz vorher so bestätigt. Der MSV ist bis dahin von einer Dortmunder Mannschaft ohne Pfanne ausgegangen. Der BVB ist dann von seiner bis zur dahin geltenden Meinung (s. screenshot) abgewichen und hat - wider besseren Wissens - den Spieler eingesetzt, anstatt den DFB auf den ihnen ja bekannten Fehler hinzuweisen. (Stichwort: Eigenverantwortung)

Unsportlicher geht es nicht.

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UND DAS ist für mich der eigentliche Skandal. Ich bleibe weiter dabei das ich auch eher gegen eine Wertung für den MSV bin, hoffe aber das man den BVB für allgemein Unsportliches Verhalten bestraft. Klar juckt die keine Geldstrafe, aber da geht es einfach ums Prinzip. Aber wenn ich mir auch Taz nach seinem Elfmeter anschaue, scheint Unsportlichkeit Teil der DNA dort zu sein.
 
Meine (vage) "Hoffnung" begründet sich auch noch auf der Tatsache, dass der Einzelrichterentscheid von einer "behaupteten Fehlentscheidung bzw. einem Fehleintrag" zu sprechen scheint. Ich weiß nicht, welche Inhalte und Fakten im Gesamtkontext des schriftlichen Verfahrens gewürdigt wurden. Sicherlich kein Bildmaterial...

Wenn ein Einzelrichter also anhand der vorliegenden Daten und des rechtskräftigen (falschen) Spielberichtes entscheidet, dann entscheidet er so richtig...

In der mündlichen Verhandlung wird es aus meiner Sicht erstens nun darauf ankommen, per Bildmaterial zu belegen, dass es sich um einen Fehleintrag handelt. Dies ist problemlos möglich...

Zweitens dann darum zu begründen, das Absatz 6 Anwendung finden muss, dann ansonsten wäre er (für mich) vollkommen obsolet...

Was wäre sein Sinn? Welche Eigenverantwortung würde er meinen?

Es heißt im Übrigen...

Ein Spieler einer Mannschaft der 3. Liga, den der Schiedsrichter in fünf Pflichtspielen durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist für das Pflichtspiel gesperrt, das dem Spiel folgt, ...

Das "Vorweisen" sollte per Bildmaterial eindeutig belegbar sein. Da steht nicht "der im Spielbericht als verwarnt deklariert ist"...

Und wenn Absatz 6 dann sagt,...

Die Vereine, Tochtergesellschaften und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich....

....dann meint dies sicherlich nicht die Verantwortung des Spielers, den Spielbericht gegen zu lesen. Die Verantwortung des konkreten Spielers begründet sich (für mich) aus der Tatsache der Kenntnis des Vorweisens der gelben Karte im Spielverlauf. Würde der Spieler keine Verantwortung tragen, dann bräuchte er nicht explizit aufgelistet sein. Darüber hinaus sollte es auch der Verein / die Verantwortlichen eindeutig zur Kenntnis genommen haben. Entsprechende Vorberichte kurz vor dem Spiel seitens des BVB belegen dies. Damit ergibt sich auch für ihn eine Verantwortung aus Absatz 6...

Wie gesagt, denn ansonsten wäre Absatz 6 vollkommen obsolet und "man" dürfte sich über fehlerhafte Spielberichte zum eigenen Vorteil freuen...

Spannende rechtliche Geschichte...
 
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Welche Fakten kennen wir (bisher)?

Fakt 1: Der BVB-Spieler Pfanne erhält im Spiel gegen Meppen eine gelbe Karte wegen Foulspiel. Es ist seine Fünfte in dieser Saison.
Fakt 2: Im Spielbericht wird nicht Pfanne, sondern der nicht eingesetzte Spieler Amedick als Empfänger dieser Karte eingetragen.
Fakt 3: Weder Dortmund, Meppen oder das Schiri-Team korrigieren den Fehler.
Fakt 4: Dortmund erkundigt sich beim DFB, ob Pfanne für das nächste Spiel - gegen MSV - spielberechtigt sei. Zuvor ist man selbst von einer Sperre des Spielers ausgegangen.
Fakt 5: Der DFB bestätigt die Spielberechtigung Pfannes, da nur 4 gelbe Karten im DFB-Net eingetragen seien.
Fakt 6: Der Spieler Pfanne wird im Spiel gegen den MSV eingesetzt und erhält erneut eine gelbe Karte.
Fakt 7: Im Spiel gegen Havelse wird Pfanne nicht eingesetzt.

§ 43 Absatz 6 der Spielordnung weist die Verantwortung für die Einhaltung der Sperre dem Spieler und dem Verein zu. Die Gelben Karten werden gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift durch den Schiedsrichter erteilt, bei 5 Karten erfolgt die Sperrung für ein Spiel. Daraus folgt für mich zunächst, dass nicht der Spielbericht maßgeblich ist, sondern die Tatsache der Verwarnung durch den Schiedsrichter.

§ 12 der Rechts- und Verfahrensordung gibt einem betroffenen Spieler/Verein, der zu Unrecht als verwarnt eingetragen wurde, die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Die Einspruchsmöglichkeit besteht nur dann, wenn der Schiedsrichter sich in der Person des Kartenempfängers geirrt hat. Hat sich der Schiedsrichter bei der Verwarnung Pfannes in der Person geirrt? Wohl kaum! Lediglich bei der Eintragung der Spielernummer scheint man sich verschrieben zu haben. Demzufolge hätte Dortmund m.E. allenfalls zugunsten Amedicks Einspruch gegen den Spielbericht einlegen können. Dass Pfanne nicht eingetragen wurde scheint den Dortmundern auch erst später aufgegangen zu sein. Anders ist ihre Vorberichterstattung zum Duisburg-Spiel nicht zu erklären. Irgendwann ist dann jemanden ein Licht aufgegangen und erkennt eine mögliche Vorteilssituation. Man sichert sich vorsichtshalber beim DFB durch Rückfrage ab. Da sich dort natürlich niemand das Meppen-Spiel erneut ansieht und man nur in die Datenbank guckt, leuchtet sogar noch ein.

Wie also ist § 12 der Verfahrensordnung zu werten? Eigentlich macht diese Vorschrift auf den ersten Blick die Eigenverantwortung aus § 43 Absatz 6 Spielordung obsolet. Kein Einspruch gegen Spielbericht, also ist Spielbericht die einzige Wahrheit. Warum dann die Eigenverantwortung? Dann hätte man in der Spielordnung auch niederlegen können, dass ein Spieler, der 5 mal als verwarnt im Spielbericht erfasst wird, eine Sperre erhält. Hat man aber nicht, sondern sich auf die tatsächlich erteilten Verwarnungen durch den Schiedsrichter gestützt. Das bekommt nämlich jeder betroffene Spieler mit. Ob die Spieler den Spielbericht verinnerlichen, wage ich zu bezweifeln.

Meines Erachtens dient die Einspruchsmöglichkeit einzig und allein dem Schutz eines irrtümlich verwarnten oder eingetragenen Spielers. Die Vorschrift dient wohl nicht dazu, tatsächlich verwarnte Spieler mithilfe eines Einspruchs in den Spielbericht einzubeziehen. Dessen bedarf es ja nicht, da der Spieler die Verwarnung(en) mitbekommen hat.

Dass Pfanne 5 mal verwarnt worden war, konnte er sich im Wortsinne an einer Hand abzählen. Ihn zu schützen ist nicht Sinn und Zweck der Einspruchsmöglichkeit nach § 12 Verfahrensordnung.

Die faktisch falsche Auskunft des DFB, die nicht den Tatsachen sondern nur dem Anschein entspricht, kann für mich an der Wertung nichts ändern. Es sei denn, irgendwo steht, dass für die Gelbsperren allein die Datenbank des DFB maßgeblich ist. Dann sollte man den Passus mit der Eigenverantwortung streichen.

Verwundert mich die Entscheidung des DFB-Sportgerichts? Nicht wirklich. Der Papst und der DFB haben immer recht - der DFB vielleicht sogar noch ein wenig mehr?
 
Man muss das ganze ja auch mal auf eine ganze Saison sehen…. Bekommt er doch jetzt erst bei der 10. gelbe die 2 Sperre… ist doch clever :-)
 
Entscheidung nach Aktenlage also. Keine Berücksichtigung sonstiger Statuten (z.B. eigene Verantwortung der Vereine) - und dafür haben die tatsächlich eine ganze Woche gebraucht.

Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich meinen Job schon lange los - und das mit Recht.

Der DFB darf sich wahrlich nicht wundern darüber, dass er so unbeliebt ist - hier wurde ein Schritt in Richting Glaubwürdigkeit/Besserung erbärmlich verpasst.

"Fair play", "Respect" auf den Ärmeln der Trikots auf Geheiß des DFB, sind einfach nur hohle Phrasen ohne jeglichen Wert.

Hier kann und darf es nur ein Urteil geben: Drei Punkte für den MSV im Sinne des "Fair-Play-Gedankens" - ansonsten bleibt der DFB mit seinen Statuten nur ein einziger Witz...
 
Welche Fakten kennen wir (bisher)?

Fakt 1: Der BVB-Spieler Pfanne erhält im Spiel gegen Meppen eine gelbe Karte wegen Foulspiel. Es ist seine Fünfte in dieser Saison.
Fakt 2: Im Spielbericht wird nicht Pfanne, sondern der nicht eingesetzte Spieler Amedick als Empfänger dieser Karte eingetragen.
Fakt 3: Weder Dortmund, Meppen oder das Schiri-Team korrigieren den Fehler.
Fakt 4: Dortmund erkundigt sich beim DFB, ob Pfanne für das nächste Spiel - gegen MSV - spielberechtigt sei. Zuvor ist man selbst von einer Sperre des Spielers ausgegangen.
Fakt 5: Der DFB bestätigt die Spielberechtigung Pfannes, da nur 4 gelbe Karten im DFB-Net eingetragen seien.
Fakt 6: Der Spieler Pfanne wird im Spiel gegen den MSV eingesetzt und erhält erneut eine gelbe Karte.
Fakt 7: Im Spiel gegen Havelse wird Pfanne nicht eingesetzt.

§ 43 Absatz 6 der Spielordnung weist die Verantwortung für die Einhaltung der Sperre dem Spieler und dem Verein zu. Die Gelben Karten werden gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift durch den Schiedsrichter erteilt, bei 5 Karten erfolgt die Sperrung für ein Spiel. Daraus folgt für mich zunächst, dass nicht der Spielbericht maßgeblich ist, sondern die Tatsache der Verwarnung durch den Schiedsrichter.

§ 12 der Rechts- und Verfahrensordung gibt einem betroffenen Spieler/Verein, der zu Unrecht als verwarnt eingetragen wurde, die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Die Einspruchsmöglichkeit besteht nur dann, wenn der Schiedsrichter sich in der Person des Kartenempfängers geirrt hat. Hat sich der Schiedsrichter bei der Verwarnung Pfannes in der Person geirrt? Wohl kaum! Lediglich bei der Eintragung der Spielernummer scheint man sich verschrieben zu haben. Demzufolge hätte Dortmund m.E. allenfalls zugunsten Amedicks Einspruch gegen den Spielbericht einlegen können. Dass Pfanne nicht eingetragen wurde scheint den Dortmundern auch erst später aufgegangen zu sein. Anders ist ihre Vorberichterstattung zum Duisburg-Spiel nicht zu erklären. Irgendwann ist dann jemanden ein Licht aufgegangen und erkennt eine mögliche Vorteilssituation. Man sichert sich vorsichtshalber beim DFB durch Rückfrage ab. Da sich dort natürlich niemand das Meppen-Spiel erneut ansieht und man nur in die Datenbank guckt, leuchtet sogar noch ein.

Wie also ist § 12 der Verfahrensordnung zu werten? Eigentlich macht diese Vorschrift auf den ersten Blick die Eigenverantwortung aus § 43 Absatz 6 Spielordung obsolet. Kein Einspruch gegen Spielbericht, also ist Spielbericht die einzige Wahrheit. Warum dann die Eigenverantwortung? Dann hätte man in der Spielordnung auch niederlegen können, dass ein Spieler, der 5 mal als verwarnt im Spielbericht erfasst wird, eine Sperre erhält. Hat man aber nicht, sondern sich auf die tatsächlich erteilten Verwarnungen durch den Schiedsrichter gestützt. Das bekommt nämlich jeder betroffene Spieler mit. Ob die Spieler den Spielbericht verinnerlichen, wage ich zu bezweifeln.

Meines Erachtens dient die Einspruchsmöglichkeit einzig und allein dem Schutz eines irrtümlich verwarnten oder eingetragenen Spielers. Die Vorschrift dient wohl nicht dazu, tatsächlich verwarnte Spieler mithilfe eines Einspruchs in den Spielbericht einzubeziehen. Dessen bedarf es ja nicht, da der Spieler die Verwarnung(en) mitbekommen hat.

Dass Pfanne 5 mal verwarnt worden war, konnte er sich im Wortsinne an einer Hand abzählen. Ihn zu schützen ist nicht Sinn und Zweck der Einspruchsmöglichkeit nach § 12 Verfahrensordnung.

Die faktisch falsche Auskunft des DFB, die nicht den Tatsachen sondern nur dem Anschein entspricht, kann für mich an der Wertung nichts ändern. Es sei denn, irgendwo steht, dass für die Gelbsperren allein die Datenbank des DFB maßgeblich ist. Dann sollte man den Passus mit der Eigenverantwortung streichen.

Verwundert mich die Entscheidung des DFB-Sportgerichts? Nicht wirklich. Der Papst und der DFB haben immer recht - der DFB vielleicht sogar noch ein wenig mehr?

Fakt 1 ist nicht so ganz richtig. Das Meppen Spiel liegt schon Wochen zurück und dort hatte er seine vermeintliche 3.gelbe Karte bekommen;)


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Was ich mich gerade frage ist, ob es überhaupt mal eine Entscheidung des DFB gab, wo die nächsthöhere Instanz nach einem Einspruch anders entschieden hat..
 
Welche Fakten kennen wir (bisher)?

Fakt 1: Der BVB-Spieler Pfanne erhält im Spiel gegen Meppen eine gelbe Karte wegen Foulspiel. Es ist seine Fünfte in dieser Saison.
Fakt 2: Im Spielbericht wird nicht Pfanne, sondern der nicht eingesetzte Spieler Amedick als Empfänger dieser Karte eingetragen.
Fakt 3: Weder Dortmund, Meppen oder das Schiri-Team korrigieren den Fehler.
Fakt 4: Dortmund erkundigt sich beim DFB, ob Pfanne für das nächste Spiel - gegen MSV - spielberechtigt sei. Zuvor ist man selbst von einer Sperre des Spielers ausgegangen.
Fakt 5: Der DFB bestätigt die Spielberechtigung Pfannes, da nur 4 gelbe Karten im DFB-Net eingetragen seien.
Fakt 6: Der Spieler Pfanne wird im Spiel gegen den MSV eingesetzt und erhält erneut eine gelbe Karte.
Fakt 7: Im Spiel gegen Havelse wird Pfanne nicht eingesetzt.

§ 43 Absatz 6 der Spielordnung weist die Verantwortung für die Einhaltung der Sperre dem Spieler und dem Verein zu. Die Gelben Karten werden gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift durch den Schiedsrichter erteilt, bei 5 Karten erfolgt die Sperrung für ein Spiel. Daraus folgt für mich zunächst, dass nicht der Spielbericht maßgeblich ist, sondern die Tatsache der Verwarnung durch den Schiedsrichter.

§ 12 der Rechts- und Verfahrensordung gibt einem betroffenen Spieler/Verein, der zu Unrecht als verwarnt eingetragen wurde, die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Die Einspruchsmöglichkeit besteht nur dann, wenn der Schiedsrichter sich in der Person des Kartenempfängers geirrt hat. Hat sich der Schiedsrichter bei der Verwarnung Pfannes in der Person geirrt? Wohl kaum! Lediglich bei der Eintragung der Spielernummer scheint man sich verschrieben zu haben. Demzufolge hätte Dortmund m.E. allenfalls zugunsten Amedicks Einspruch gegen den Spielbericht einlegen können. Dass Pfanne nicht eingetragen wurde scheint den Dortmundern auch erst später aufgegangen zu sein. Anders ist ihre Vorberichterstattung zum Duisburg-Spiel nicht zu erklären. Irgendwann ist dann jemanden ein Licht aufgegangen und erkennt eine mögliche Vorteilssituation. Man sichert sich vorsichtshalber beim DFB durch Rückfrage ab. Da sich dort natürlich niemand das Meppen-Spiel erneut ansieht und man nur in die Datenbank guckt, leuchtet sogar noch ein.

Wie also ist § 12 der Verfahrensordnung zu werten? Eigentlich macht diese Vorschrift auf den ersten Blick die Eigenverantwortung aus § 43 Absatz 6 Spielordung obsolet. Kein Einspruch gegen Spielbericht, also ist Spielbericht die einzige Wahrheit. Warum dann die Eigenverantwortung? Dann hätte man in der Spielordnung auch niederlegen können, dass ein Spieler, der 5 mal als verwarnt im Spielbericht erfasst wird, eine Sperre erhält. Hat man aber nicht, sondern sich auf die tatsächlich erteilten Verwarnungen durch den Schiedsrichter gestützt. Das bekommt nämlich jeder betroffene Spieler mit. Ob die Spieler den Spielbericht verinnerlichen, wage ich zu bezweifeln.

Meines Erachtens dient die Einspruchsmöglichkeit einzig und allein dem Schutz eines irrtümlich verwarnten oder eingetragenen Spielers. Die Vorschrift dient wohl nicht dazu, tatsächlich verwarnte Spieler mithilfe eines Einspruchs in den Spielbericht einzubeziehen. Dessen bedarf es ja nicht, da der Spieler die Verwarnung(en) mitbekommen hat.

Dass Pfanne 5 mal verwarnt worden war, konnte er sich im Wortsinne an einer Hand abzählen. Ihn zu schützen ist nicht Sinn und Zweck der Einspruchsmöglichkeit nach § 12 Verfahrensordnung.

Die faktisch falsche Auskunft des DFB, die nicht den Tatsachen sondern nur dem Anschein entspricht, kann für mich an der Wertung nichts ändern. Es sei denn, irgendwo steht, dass für die Gelbsperren allein die Datenbank des DFB maßgeblich ist. Dann sollte man den Passus mit der Eigenverantwortung streichen.

Verwundert mich die Entscheidung des DFB-Sportgerichts? Nicht wirklich. Der Papst und der DFB haben immer recht - der DFB vielleicht sogar noch ein wenig mehr?
Pfanne hat gegen Osnabrück seine fünfte Gelbe bekommen.
 
Ich kann mir so richtig gut vorstellen wie das im Vorfeld des Spiels gegen uns bei der widerlichen Zecken-Bande abgelaufen sein könnte..
Du, der Pfanne hat doch 5 gelbe Karten und ist gegen den MSV gesperrt..
Ja, er hat 5 Gelbe, aber beim DFB-Net sind es "komischerweise" nur 4 Stück..
Ruf doch mal in der DFB-Zentrale an, ob die uns das bestätigen, damit wir Ihn bei unserem Personal-Notstand einsetzen können..
Wollen wir Ihn wirklich trotz seiner "NACHWEISBAREN 5 GELBEN KARTEN" gegen den MSV einsetzen, nicht das uns das im Nachgang noch auf die Füße fallen wird..
Ne, den können wir ganz beruhigt einsetzen, denn falls der littiche kleine MSV Einspruch dagegen einlegt, sind wir 1. der große, heilige BVB und 2. haben wir
da noch den Rauball und den Watzke in mächtigen Positionen, da kann uns mal sowas von überhaupt nichts passieren..
Ein lautes HOHOHO schallte durch den Raum und so kam es wie es jetzt zu unseren Lasten gekommen ist..!!
Widerliche, betrügerische Drecks-Bande da in Doofmund..!!
Doofmund + DFB in einen Sack und dann.. :base:
 
Wobei ich jetzt mal die Sichtweise des BVB`s einnehme, die auch nicht so wummig ist (und nein, ich bin weit davon entfernt, sie in Schutz zu nehmen)...

Was wäre aus ihrer Sicht gewesen, wenn sie Pfanne nicht eingesetzt hätten? Der DFB sagt, Pfanne ist nicht gesperrt. Bei uns steht nur was von vier Karten. Er darf spielen...

Lassen sie (der BVB) ihn trotzdem nicht spielen (weil Eigenverantwortung) und er kassiert seine fünfte, dann sagt der DFB: Jetzt ist Pfanne gesperrt...

Der BVB sagt: Er hat doch schon pausiert! Der DFB: Nee, Deine Einspruchsfrist aus dem Spiel gegen Meppen ist schon lange vorbei. Für mich ist er erst jetzt gesperrt...

Realsatire! Das ist alles komplett absurd, weil es einfach nicht um die naheliegende Logik und das Fairplay geht, sondern um das verstaubte Verfahren, welches auf einem Fehler basiert...

Wahrscheinlich hätte dann der BVB gegen die "zweite" Sperre klagen müssen. Und 8 Tage warten müssen, nachdem diese schon umgesetzt wurde...

Ich weiß also nicht, was ich als BVB getan hätte? Als MSV hätte ich vielleicht auch gedacht: Lass ihn spielen, der DFB sperrt den ansonsten noch ein zweites Mal und wertet das erste Fehlen als freiwillige Verschnaufpause...

Das "Problem" im System ist, dass es hier keine "unkomplizierte" Korrektur zu geben scheint, welche die Eigenverantwortung auch "sicher" ermöglicht. Eilverfahren, schnelle Entscheidung, Vorgehen bei Eigenverantwortung, etc...

Der MSV bleibt dennoch betroffen, denn Bakalorz hat unsererseits gesperrt nicht gespielt, Pfanne mit gleicher (tatsächlicher) Ausgangslage aber schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterm Strich ist der MSV benachteiligt worden, da ein Spieler eingesetzt worden ist, der unstrittig 5 gelbe Karten bekommen hat und demzufolge in dem Spiel nicht eingesetzt werden durfte.

Es ist so gesehen für den MSV völlig belanglos, wer was wo falsch eingetragen hat.

Der Nachteil liegt vor und muss dem MSV ausgeglichen werden.

Wie?

Die Spielordnung sieht 3 Punkte und eine 2:0 Wertung vor.

Allerdings mit dem Hinweis "schuldhaft".

Allerdings: Selbst wenn das Schuldhafte in Frage stehen könnte (mE nicht, da Dortmund sehr genau wusste, dass der Spieler schon 5 gelbe Karten hatte und sie ihn deshalb aus der Eigenverantwortung, die ebenfalls in der Spielordnung genannt ist, nicht einsetzen durften und wenn, dann eben schuldhaft),
bliebe die Frage, wie denn der Nachteil anders ausgeglichen werden könnte als durch die Spielwertung für den MSV.

Ein Wiederholungsspiel mit einer anderen Dortmunder Mannschaft und einer zusätzlichen englischen Woche für den MSV?

Das ist keine annehmbare Lösung.

Insofern wird das Sportgericht nur diese angemessene Lösung finden können:

Man wird das Schuldhafte im Handeln von Dortmund feststellen (wenn auch vielleicht mit Bedenken, da eben auch der DFB Fehler gemacht hat) und damit die vorgesehene Lösung der Spielordnung anwenden, so dass das Spiel für Duisburg zu werten ist.

Ich bleibe bei meiner Darstellung.

Dem MSV ist ein Nachteil entstanden, der auszugleichen ist.

In genau diesem Spiel hätte die Sperre greifen müssen, weil dem Spieler vorher tatsächlich 5 gelbe Karten gezeigt wurden. Wenn andere Fehler gemacht haben, dann kann das nicht zu Lasten des MSV gehen. Genau deshalb wird ja in der Spielordnung auf die Eigenverantwortung hingewiesen, das Vorweisen der Anzahl der gelben Karte selbst zu erfassen.
Dortmund hat zumindest fahrlässig den Spieler gegen den MSV eingesetzt. Deshalb ist nach der Spielordnung das Spiel mit dem Ergebnis 2:0 für Duisburg zu werten.
 
Nur mal so, weil es passt: Brüller-Videoschulung zum Thema "DFBNet"...

Wenn die "lebhafte" Erklärstimme für die Arbeitsweise des DFB steht, dann sind alle offenen Fragen geklärt. Im Vergleich dazu ist der Komiker in der Rolle des Postbeamten "Hans-Hermann Thielke" eine Blüte des modernen Lebens...

 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fehler des BVB‘s ist doch eindeutig.

Man hat den Spielbericht gegen Meppen nur schlampig überlesen oder gar mutwillig ignoriert. Hier kommt das schöne Wort ,,Eigenverantwortung“ zum Vorschein.
Andere Vereine, wie wir z.B. haben keine Einsicht in diesen Spielbericht und können auch keinen Einspruch melden.

Somit sind die beiden Vereine dafür verantwortlich, dass der Spielbericht richtig ist. Durch die Bestätigung des BVB‘s hat man genug Argumente um gegen die vorzugehen.

Ich hab selten einen Fall gesehen, wo die Beweislage so eindeutig ist und der Einspruch dennoch abgelehnt wird…


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Es ist halt nun einmal Fakt dass die Pfanne 5 gelbe Karten gesehen hat was "gesperrt" nach sich zieht.
Wie kann man einen nicht eingesetzten Ersatzspieler im Spielbericht wegen Foulspiel mit einer gelben Karte eintragen?
Das gesamte eingesetzte Schiedsrichtergespann muss ja komplett aus Analphabeten bestanden haben.
Heutzutage nicht auf 3 zählen zu können ist schon allerhand.
Bei den Vögeln heißt es dann wahrscheinlich: "Da kommt einer und bringt noch zwei mit".
 
Somit sind die beiden Vereine dafür verantwortlich, dass der Spielbericht richtig ist. Durch die Bestätigung des BVB‘s hat man genug Argumente um gegen die vorzugehen.

Du übersiehst hier aber, dass die Pflichtverletzung des BVB gegenüber dem DFB begangen wird und er nur mittelbare Auswirkungen auf den MSV hat. Der BVB hätte hier für das fehlerhafte prüfen eine Geldstrafe verdient, 3 Punkte für den MSV resultieren daraus aber nicht.

Und seien wir doch mal ehrlich. Hätte der Spieler zum Beispiel gegen Halle aussetzen müssen und da das entscheidende Tor geschossen, wären wir alle der Rechtsansicht des DFB ;)
 
Das Problem ist, dass man den Spielbericht vom Spiel Meppen:BVB innerhalb 48 Std anfechten hätte müssen. Nach 48 Stunden kann daran nichts mehr gerüttelt werden, so kenne ich das zumindest.

Heißt, wenn da Pfanne nicht erwähnt wird, hat er offiziell keine gelbe Karte bekommen. Demnach haben wir kein Recht auf 3 Punkte oder ein Wiederholungsspiel.


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Hätte man da einfach mal ins blaue einen Einspruch verfassen sollen? Es kann doch niemand ahnen, dass im Spielbericht ein Spieler als verwarnt vermerkt wurde, der überhaupt nicht auf dem Platz stand!
 
Du übersiehst hier aber, dass die Pflichtverletzung des BVB gegenüber dem DFB begangen wird und er nur mittelbare Auswirkungen auf den MSV hat. Der BVB hätte hier für das fehlerhafte prüfen eine Geldstrafe verdient, 3 Punkte für den MSV resultieren daraus aber nicht.

Und seien wir doch mal ehrlich. Hätte der Spieler zum Beispiel gegen Halle aussetzen müssen und da das entscheidende Tor geschossen, wären wir alle der Rechtsansicht des DFB ;)

Naja, ich versuche das ganze aus Sicht eines Fußballfans zu betrachten und rein faktisch betrachtet, hat ein Pfanne mit 5 gelben Karten gespielt. Und die Erklärung ist für mich eine Farce und vor allem lächerlich.

Die Beweislage ist ja erdrückend und nur wegen einem Spielbericht (für den der Täter(BVB) auch noch selbst zuständig ist) die Standardregeln auszusetzen, ist für mich ein Skandal.

Und dass der BVB auch noch so gut wegkommt(beim DFB), ist sowieso eine Frechheit.


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Hätte man da einfach mal ins blaue einen Einspruch verfassen sollen? Es kann doch niemand ahnen, dass im Spielbericht ein Spieler als verwarnt vermerkt wurde, der überhaupt nicht auf dem Platz stand!

Für andere Spielberichte kann man keinen Einspruch verfassen. Heißt, wir hätten in dem Fall garnichts machen können.


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Wobei ich jetzt mal die Sichtweise des BVB`s einnehme, die auch nicht so wummig ist (und nein, ich bin weit davon entfernt, sie in Schutz zu nehmen)...

Was wäre aus ihrer Sicht gewesen, wenn sie Pfanne nicht eingesetzt hätten? Der DFB sagt, Pfanne ist nicht gesperrt. Bei uns steht nur was von vier Karten. Er darf spielen...

Lassen sie (der BVB) ihn trotzdem nicht spielen (weil Eigenverantwortung) und er kassiert seine fünfte, dann sagt der DFB: Jetzt ist Pfanne gesperrt...

Der BVB sagt: Er hat doch schon pausiert! Der DFB: Nee, Deine Einspruchsfrist aus dem Spiel gegen Meppen ist schon lange vorbei. Für mich ist er erst jetzt gesperrt...

Realsatire! Das ist alles komplett absurd, weil es einfach nicht um die naheliegende Logik und das Fairplay geht, sondern um das verstaubte Verfahren, welches auf einem Fehler basiert...

Wahrscheinlich hätte dann der BVB gegen die "zweite" Sperre klagen müssen. Und 8 Tage warten müssen, nachdem diese schon umgesetzt wurde...

Ich weiß also nicht, was ich als BVB getan hätte? Als MSV hätte ich vielleicht auch gedacht: Lass ihn spielen, der DFB sperrt den ansonsten noch ein zweites Mal und wertet das erste Fehlen als freiwillige Verschnaufpause...

Das "Problem" im System ist, dass es hier keine "unkomplizierte" Korrektur zu geben scheint, welche die Eigenverantwortung auch "sicher" ermöglicht. Eilverfahren, schnelle Entscheidung, Vorgehen bei Eigenverantwortung, etc...

Der MSV bleibt dennoch betroffen, denn Bakalorz hat unsererseits gesperrt nicht gespielt, Pfanne mit gleicher (tatsächlicher) Ausgangslage aber schon...
Lieber Thor70, ich weigere mich (noch), ein "Gefällt mir" unter Deinen Post anzuklicken..., obwohl es Dir zusteht und mir nur Dein Ergebnis nicht gefällt, da es die Argumentation für die 3 Punkte deutlich erschwert.
Aber es hilft ja nichts.
Deine Argumentation belegt, dass Dortmund am Spieltag nicht schuldhaft gehandelt hat und sich damit die für die Wertung des Spiels für den MSV notwendige Schuld nicht unmittelbar ergibt. Das hätte zur Konsequenz, dass es für den notwendigen Nachteilsausgleich für den MSV (ein tatsächlich mit 5 gelben Karten belasteter Spieler hätte genau in diesem Spiel nicht spielen dürfen) auch zB ein Wiederholungsspiel geben könnte.

Es geht deshalb hinsichtlich der Wertung des Spiels für den MSV darum, inwieweit Dortmund bei der Verfassung des Spielberichtes tatsächlich beteiligt war und dabei schuldhaft gehandelt hat.
Wobei schuldhaft eben auch neben vorsätzlich schon fahrlässig sein kann: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276, 2 BGB).

Dortmund konnte auf jeden Fall eingreifen, um einen korrekten Spielbericht zu ermöglichen. Alle Beteiligten wussten, dass die gelbe Karte Pfanne gegeben wurde und dass somit der Spielbericht falsch war.

Dazu kommt, dass es Dortmund hätte klar sein müssen, dass dieser Fehler zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall auffällt und sie sich durch die Regel des nicht mehr änderbaren Spielberichtes der Gefahr aussetzen, zu meinen, dass sie sich einen Nutzen verschaffen wollten. Obwohl, dann wären wir schon beim Vorsatz, den es aber zur Feststellung des schuldhaften Verhaltens gar nicht bedarf.

Für mich liegt hier eindeutig ein fahrlässiges Verhalten von Dortmund vor, indem sie die Möglichkeit, einen korrekten Spielbericht zu erstellen, nicht wahrnehmen.

Somit liegt im Ergebnis doch ein schuldhaftes Verhalten von Dortmund vor und das Spiel ist mit 2:0 für den MSV zu werten.

Und Thor70 bekommt doch ein "Gefällt mir"!
 
Vor allen Dingen kann doch ein dritter Verein nicht der leidtragende für die Versäumnisse von Dortmund, Meppen und dem DFB sein. Es geht doch kein Verein hin und prüft sämtliche Spielberichte fremder Begegnungen. Dann musst du da ja wen hinsetzen, der sich im Nachgang alle Spiele ansieht und mit den Spielberichten abgleicht. Kannste doch keinem erzählen.
 
Du übersiehst hier aber, dass die Pflichtverletzung des BVB gegenüber dem DFB begangen wird und er nur mittelbare Auswirkungen auf den MSV hat. Der BVB hätte hier für das fehlerhafte prüfen eine Geldstrafe verdient, 3 Punkte für den MSV resultieren daraus aber nicht.

Und seien wir doch mal ehrlich. Hätte der Spieler zum Beispiel gegen Halle aussetzen müssen und da das entscheidende Tor geschossen, wären wir alle der Rechtsansicht des DFB ;)

@Zauberer

Leider ist es richtig, dass es Gegenbeispiele geben würde, welche uns bei anderer Rechtsauffassung auch oder sogar noch mehr zur Weißglut bringen würden. Da bin ich bei Dir...

Angenommen, der MSV stünde am vorletzten Spieltag 4 Punkte hinter dem retten Ufer und dem SC Verl. Nun gewinnen wir gegen Freiburg, während Verl mit 0:5 gegen den BVBII baden geht! Hurra, Rückstand verkürzt, nur noch 1 Punkt! Gnadenloses Abstiegsendspiel am letzten Spieltag in Verl! Doch stopp! Beim BVB hat Pfanne (mit selbiger Vorgeschichte) gespielt! Verl legt Einspruch ein, bekommt die 3 Punkte (trotz 0:5 Klatsche) und wir sind abgestiegen. Ohne, dass wir etwas dagegen tun können. Junge, Junge, hier würde natürlich der Baum brennen...

Dann kämen wir vielleicht auf folgende Idee (und das ist die einzige, welche mir unabhängig vom MSV im Hinblick auf eine Fairness im Wettbewerb einfällt): Das Spielergebnis bleibt bestehen, aber jene Mannschaft, welche der Eigenverantwortung nicht nachgekommen ist, erhält einen Geldstrafe PLUS einen Punktabzug in der Höhe der am Spieltag erreichten Punkte! Somit könnte sich dieses Team im eigenen Interesse niemals einen Vorteil verschaffen. Denn es lassen sich analog dazu auch "vorteilhafte" Aufstiegsbeispiele konstruieren...

Das ein solcher Einsatz dennoch zum "mittelbaren" Nachteil Dritter führt, ist damit leider nicht aus der Welt zu schaffen...

Aber ich kann nicht abstreiten, dass dieser Nachteil mal so und mal so von mir bewertet werden würde...

Mega ärgerliche Geschichte - ich bin weiterhin gespannt...
 
Ich verstehe absolut das Störgefühl, dass hier die meisten haben, hat der Dortmunder Spieler tatsächlich ja auch 5 gelbe Karten gesehen.

Aber davon muss man sich einfach mal lösen, denn darauf kommt es aus juristischer Sicht nicht an. Einzig entscheidend ist, was im Spielbericht später steht. Wird dieser nicht unmittelbar angefochten, was wie erwähnt nur die beiden beteiligten Teams können und im vorliegenden Fall weder Meppen noch Dortmund gemacht haben, dann ist dieser rechtsgültig. Somit hat aus Rechtssicht der Spieler Amedick die gelbe Karte im Spiel gegen Meppen erhalten und Dortmund hat keinen gesperrten Spieler gegen uns eingesetzt.

Dass Dortmund, aber auch Meppen, hier nach dem Meppen-Spiel hätte Einspruch einlegen müssen, sehe ich auch so. Das ggfs. schuldhafte Nichteinlegen führt aber nicht dazu, dass der Dortmunder Spieler nachträglich die gelbe Karte zugesprochen bekommt (was ohnehin VOR unserem Spiel hätte passieren müssen).

Blödes Ergebnis für uns, aber aus rechtlicher Sicht ziemlich klar. Zumal es nach den Statuten ein Zusprechen von Punkten, weil der Gegner „unfair“ gehandelt hat, nicht gibt.

@Thor70 Hoffen wir einfach, dass wir am Ende auch so genug Punkte holen und es nicht genau an diesen drei liegt, dann können wir das ganze als kleine juristische Anekdote der Saison „zu den Akten“ legen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine ganz andere Frage. Dass Pfanne gesperrt sein würde hat der BVB auf seiner Seite verkündet, da gab es also eine klare und nachvollziehbare Sicht der Dinge. Hätte der MSV gleich bei Spielbeginn beim Schiri protestiert - was wäre dann gewesen? Nur eine Auswechslung? Oder Spielabbruch und "schwärzeste Stunde" für den BVB?
 
Mal eine ganz andere Frage. Dass Pfanne gesperrt sein würde hat der BVB auf seiner Seite verkündet, da gab es also eine klare und nachvollziehbare Sicht der Dinge. Hätte der MSV gleich bei Spielbeginn beim Schiri protestiert - was wäre dann gewesen? Nur eine Auswechslung? Oder Spielabbruch und "schwärzeste Stunde" für den BVB?

Auch darauf wäre es nicht angekommen, weil der Spieler spielberechtigt war. Soweit ich das jetzt kursorisch Überblicke hätte es nach den Statuten gar keine Möglichkeiten gegeben, im Vorfeld der Partie an der Spielberechtigung des Spieler etwas zu ändern, weil die Spielordnung allein den Einspruch nach dem Spiel vorsieht.
 
Was mich am meisten nervt ist die Tatsache, dass der Sieg dem BVB gar nichts nützt.
Am Ende ist denen die Platzierung egal (da die eh kein Fernsehgeld erhalten) und aufsteigen dürfen die auch nicht. Dem BVB kann es also shiceegal sein, ob die die Punkte erhalten oder nicht. Von daher kann ich deren "Hütchenspielertrick" mit den vertauschten Gelben-Karten noch viel weniger nachvollziehen.
Das für ein ehrloser Drecksverein!
 
Da Gelbsperren für den DFB ja offenbar nur noch "Unverbindliche Handlungsempfehlungen" zu sein scheinen, können wir dann ja auch unsere 3 Gelbgesperrten gegen ÜÜÜ einsetzen :hrr:

Mit den 3 Punkten am Tisch habe ich aber sowieso nicht gerechnet. Nicht einmal gehofft.
 
Tja, werden wir wohl verlieren (Mistbande!)...

Die Rechtsauffassung beim DFB scheint ja eindeutig zu sein. Was mich so aufregt, dass man bei der Urteilsfindung durchaus 2 verschiedene Varianten hätte auswählen können, einmal das Thema Spielbericht und einmal Eigenverantwortung! Wobei ich gerne eine Zeitstempel der Eintragungen im Spielbericht und durch wen dieser durchgeführt wurde sehen möchte, nicht das ich glaube der DFB ist ein ehrlosen Haufen Dreck und würde die Spielberichte absichtlich ändern, aber es muss klar sein, dass Änderungen am Spielbericht nicht mehr möglich sind nach dessen Abschluss. Wenn dieses Dokument alleiniges Beweismittel ist, und das sieht die Mischpoke ja so, dann muss jegliche Manipulation ausgeschlossen werden.

Ich habe jetzt allerdings schon ziemlich viel gelesen...das der Spielbericht die ultimative Wahrheit ist, habe ich nirgends gefunden...nur halt das Thema Eigenverantwortung bei der Regeleinhaltung

Wie auch immer...Klar sein sollte, dass die Fairplayscheiße des DFB für mich als MSV nur noch verlogener Müll ist den die sich sonstwo hinstecken können. Auch wenn wir nicht Erfolg haben muss alles Ausgereizt werden. Durch jeden Einspruch, erhöht sich die mediale Aufmerksamkeit. Nie wieder ducken, kein nachgeben mehr...
 
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