...Eine Frage noch an die Experten: Verjährt gar irgendetwas Wichtiges bis zum bzw. nach dem 30.06.2013?
Nunja, mir fällt spontan nichts ein, was bis dato verjähren könnte und gleichzeitig der Zustimmung des AR bedarf...
Aber vlt muss man ja auch garnicht soweit gehen.

Vlt geht es ja einfach nur um die Sicherung einer Mehrheit beim notwendigen Fassen von Beschlüssen in diesem Gremium. Bei derzeit aufgelisteten 8 Mitgliedern (angenommen Brinks gehört rechtmäßig dazu und Schlenkenbrock ebenso, nicht nur ehrenhalber ohne Stimmrecht wie beim AR e.V) kann leicht eine Patt-Situation von 4-4 bei Abstimmungen entstehen.
Was zur Stimmengleichheit in der Geschäftsordnung des AR KGaA steht, weiss hier mitunter natürlich niemand. Leider. Oder vlt doch, dann immer her damit.

Üblicher Weise findet dann immer noch eine zweite Wahlrunde über den selben Gegenstand statt. Sollte diese auch wieder zu keinem Ergebnis kommen, so hat der
AR Vorsitzende zwei Stimmen. Und zack, schon hat man ein Ergebnis.

Ob einem "kommisarischen" AR Vorsitzenden der KGaA auch eine solche zweite Stimme zusteht, keiner vermag es zu beantworten...
Wie schon gesagt, spekulativ, da eben keiner die GO des AR der KGaA kennt, aber trotzdem durchaus bedenkenswert.
Vlt ist aber auch nur die Übergangszeit für einen kommisarischen AR Vorsitzenden schon lange überschritten und dieses Gremium brauchte gemäß GO wieder einen "ordentlichen"...