G
Gelöschte Mitglieder
Warum eigentlich?
Ganz einfach, man möchte den Wirtschaftsraum EU zusammenwachsen lassen. Da bedeutet Firmen aus allen Teilen der EU müssen die Chance haben sich an den Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Heute gibt es klare Grenze für Investitionen bei denen Städte, Länder oder Staaten dieses Verfahren nicht nutzen müssen, bis 2016 war es sogar noch komplizierter, darauf will ich hier aber nicht eingehen.
Wer dennoch sich dennoch mal einlesen will darf gerne mal einen Blick in dieses Dokument werfen: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dow...aberechts-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Hier die Tabelle mit den Schwellenwerten, ab wann das Ausschreibungsverfahren zwingend EU-weit durchgeführt werden muss.
Ich würde mir nur wünschen, dass man es etwas flexibler gestalten würde/könnte um in Notsituationen wie in Leverkusen oder bei uns in Neuenkamp reagieren zu können. Hier geht meines Erachtens die Problemlösung vor und nicht die Bürokratie.
Ganz einfach, man möchte den Wirtschaftsraum EU zusammenwachsen lassen. Da bedeutet Firmen aus allen Teilen der EU müssen die Chance haben sich an den Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Heute gibt es klare Grenze für Investitionen bei denen Städte, Länder oder Staaten dieses Verfahren nicht nutzen müssen, bis 2016 war es sogar noch komplizierter, darauf will ich hier aber nicht eingehen.
Wer dennoch sich dennoch mal einlesen will darf gerne mal einen Blick in dieses Dokument werfen: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dow...aberechts-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Hier die Tabelle mit den Schwellenwerten, ab wann das Ausschreibungsverfahren zwingend EU-weit durchgeführt werden muss.
Ich würde mir nur wünschen, dass man es etwas flexibler gestalten würde/könnte um in Notsituationen wie in Leverkusen oder bei uns in Neuenkamp reagieren zu können. Hier geht meines Erachtens die Problemlösung vor und nicht die Bürokratie.
. Genau solche Bedenken sind doch für eine neue A40-Brücke schon geäußert worden. Irgendwem gehört schließlich der Grund, auf den das Dingen hin soll und derjenige gibt sein Land in der Regel nicht kampflos auf. Vier Jahre für die Planfeststellung halte ich für realistisch. Danach folgt wieder eine Offenlegung der Pläne und dann bleibt den Betroffenen immer noch der Klageweg!!
) zum Titel des Themas ein wenig zu schlagen, ist man dort weit voraus. Bedarfsgerecht wird an sämtlichen Stauanfälligen Stellen der Standstreifen für den Verkehr freigegeben, um eben eine zusätzliche Fahrspur zu erhalten. Ebenfalls an sehr vielen Stellen darf der ÖPNV, in dem Fall eben der Bus, wenn er denn die Autobahn nutzen muss, den Standstreifen nutzen, sodass er sich eben nicht im Stau anstellen muss. 


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