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was ist wenn ganz Deutschland 2 Jahre echt mal nach dem Verkehrsgesetz fahren würde.
Selbst wenn wir das hinbekommen würden, dann kommen die Holländer mit ihren Karavans, fahren wie Sau und kassieren die ganzen Knollen![]()
Denn hierfür gibt's bestimmt keine Erklärung![]()
Max Herre;628874... aber die Niederlande ist auch ein EU-Land schrieb:Aber GB ist auch ein EU-Land (echt!), und da darfst Du auf der Autobahn 70 Meilen fahren, also ungefähr 112 km/h.
"Überwachen" die bei dem neuen Blitzer auf der A59 nur die rechte Spur/ die linke/ oder beide Spuren?
ein silberner VW Caddy mit auswärtigen Kennzeichen
du meinst wahrscheinlich den aus WES ne?
Einfach nicht rasen, dann passiert auch nichts![]()
Der Wagen wird ausgerichtet und einfach parkend da stehen gelassen
Imho ist da immer einer als Zeuge aufgeführt
Ich dachte die runden Schilder sind nur Empfehlungen.
Herrenlos darf die Kiste da eigentlich nicht stehen. Imho ist da immer einer als Zeuge aufgeführt
mittlerweile gibt es auch einen hellen Opel Astra mit VIE - Kennzeichen
also auch auf die aufpassen
die Caddys kennt man bereits und von den hat mich noch keiner geblitzt![]()
hab mal davon gehört das einer geblitzt wurde der hat dann gesehn das der Beamte(?) am schlafen war.. ist darauf mehr mals da vorbei gefahren und hat sich extra blitzen lassen.. hat anschließend n Bild vom Beamten gemacht und hat als der Strafzettel gekommen ist einspruch dagegen erhoben..
Hat sogar Recht bekommen und musste nichts bezahlen..
Ob das immer noch so ist weiß ich aber nich..
Und weiter geht die fröhliche Abzocke, diesmal ist es die A59...
http://www.lokalkompass.de/duisburg/leute/vorsicht-falle-fuer-autofahrer-a-59-d38935.html
Besitz von "Blitzer"-Warnsystemen ist ordnungswidrig
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Wer ein Navigationsgerät mit einem Warnsystem vor Radaranlagen besitzt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
München. Laut dem ADAC begeht ein Autofahrer, der ein Warnsystem vor "Blitzern" besitzt eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies gelte auch für Navigationsgeräte mit POI-Warnern. Ob eine Beschlagnahme dieser "Navis" durch die Polizei jedoch verhältnismäßig sei, bezweifelt der ADAC.
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC in München nicht nur für klassische Warngeräte, sondern ebenso für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor "Blitzern" warnen.
Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. "Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen", sagt ADAC-Mitarbeiterin Katherina Bauer.
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Wenn man angehalten und gefragt wird kann man doch einfach sagen, dass es ausgeschaltet ist, oder ist hier schon der Besitz bzw. die App ohne direkten Gebrauch dann auch strafbar?