Infos zum Hannoverspiel

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F

Fanbeauftragter

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§ 2 Aufenthalt

(1) Besucherinnen und Besucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz über die zugewiesenen Ein- und Aufgänge einzunehmen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr können den Besucherinnen und Besuchern andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angegebenen zugewiesen werden.

(2) Im Geltungsbereich dieser Verordnung darf sich nicht aufhalten, wer

a) erkennbar unter der Einwirkung von Alkohol oder von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes steht,

b) verbotene Gegenstände im Sinne des § 4 dieser Verordnung mit sich führt.

(3) Die Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sowie besonders gekennzeichnete Zonen sind für den bestimmungsgemäßen Zweck freizuhalten.


§ 3 Verhaltensregeln

(1) Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Die Besucherinnen und Besucher haben den Anordnungen der Veranstalterin/des Veranstalters, des Ordnungsdienstes, des Stadionsprechers, der Polizei, der Feuerwehr sowie der Ordnungsbehörden Folge zu leisten.

(3) Es ist insbesondere untersagt,

a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern;

b) Bereiche, die nicht für Besucherinnen und Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), ohne Genehmigung der Veranstalterin/des Veranstalters oder der Polizei zu betreten;

c) mit Gegenständen, die Personen verletzen oder Sachen beschädigen können, zu werfen;

d) ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtmunition oder sonstige pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o. ä. abzubrennen oder abzuschießen;

e) Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege, die Sicherheitshinweise (z.B. Notausgang) beinhalten, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

§ 4 Untersagte Gegenstände

(1) Das Mitführen und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:

a) Waffen jeder Art;

b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können und zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind;

c) ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen;

d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten u. ä;

f) Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtmunition, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände;

g) Sprühfarbe, Stifte, Aufkleber und vergleichbare Gegenstände, die für das Anbringen von Graffitis bestimmt sind.

(2) Das Mitführen und Überlassen anderer Gegenstände als der in Abs. 1 genannten (insbesondere Fahnen, Banner, Trommeln, Megaphone) kann beschränkt oder untersagt werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.


DH sind nicht erlaubt
Fahnen bis Stocklänge 1,5mtr.

Rest folgt noch….
 
2. Teil

• Anfahrt per Bus oder PKW:

Anfahrt aus Richtung Süden (A 7)
- Messeschnellweg in Richtung Zentrum
- Südschnellweg in Richtung Zentrum bis zum Landwehrkreisel
- Landwehrkreisel rechts in Richtung Zentrum
- Ricklingerkreisel geradeaus durch den Kreisel in Richtung Zentrum
- Friedrich-Ebert-Straße Abzweig Göttinger Chaussee halbrechts (Kaisergabel) abfahren
- auf der Ritter-Brüning-Straße links halten, geradeaus weiter Richtung Lavesallee
- hinter der Legionsbrücke rechts einbiegen in die Beuermannstraße
- Beuermannstraße ist Einbahnstraße
- zweispurig auffahren bis zu den ausgeschilderten Parkplatzeinfahrten


Anfahrt aus Richtung Westen/Osten (A 2)
- Westschnellweg in Richtung Zentrum
- Schwanenburgkreuzung links Richtung Zentrum auf den Bremer Damm fahren
- Königsworther Platz weiter geradeaus bis Friederikenplatz
- frühzeitig links einordnen
- hinter der Kreuzung Gustav-Bratke-Allee links in die Straße Am Schützenplatz einbiegen
- Am Schützenplatz ist Einbahnstraße
- Bitte zweispurig einordnen
- Zufahrt zum Schützenplatz über den Viktoria-Luise-Weg und das Herrenhäuser Tor

Anfahrt aus Richtung Pferdeturmkreuzung / Marienstraße oder Hildesheimerstraße
- Aegidientorplatz in Richtung Friedrichswall/Rathhaus
- Friedrichwall weiter geradeaus bis Friederikenplatz
- Friederikenplatz halblinks in die Lavesallee einbiegen
- frühzeitig links einordnen
- hinter der Kreuzung Gustav-Bratke-Allee links in die Straße Am Schützenplatz einbiegen
- Am Schützenplatz ist Einbahnstraße
- Bitte zweispurig einordnen
- Zufahrt zum Schützenplatz über den Viktoria-Luise-Weg und das Herrenhäuser Tor


• Parkplätze PKW:
Schützenplatz direkt am Stadion (ca. 5000 Stellplätze). Es wird eine Parkgebühr von 3,- Euro erhoben, die direkt bei den Einweisern bezahlt werden kann. Bitte planen Sie ausreichend Anfahrtszeit ein. Die Kapazität des Parkplatzes schwankt, abhängig von Veranstaltungen (z.B. Frühlingsfest). Bitte weichen Sie, wenn möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel aus.

• Busparkplätze:
Busparkplätze befinden sich ausschließlich im Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg. Anfahrt über den Stadtteil Ricklingen - dann über die Stadionbrücke in den Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg.

• Anfahrt per Bahn bzw. öffentliche Verkehrsmittel:

Zuschauer mit Tickets für die Blöcke Nord, die Westtribüne Unterrang W 1 bis W 7, die Osttribüne Unterrang O 1 bis O 4, sowie Oberrang O 10 bis O 13 nutzen bitte den Eingang Nord. Besucher mit Tickets für den Business- und den Logenbereich, sowie die Medienvertreter nutzen bitte den Eingang Ost. Für diese Eingänge (Nord und Ost) werden die Bahnlinien 3,7,9 bis zur Station Waterloo empfohlen, von dort sind es fünf Minuten Fußweg zur AWD-Arena.

Besucher mit Tickets für die Blöcke Süd Oberrang S 15 bis S 19 nutzen bitte den Eingang Gäste-Fans. Zuschauer mit Tickets für die Blöcke Süd Unterrang S 1 bis S 9 und Oberrang S 10 bis S 14, für die Osttribüne Unetrrang O 5 bis O 8, sowie Oberrang O 14 bis O 17 nutzen bitte den Südeingang. Besucher mit Tickets für die Westtribüne Blöcke Oberrang W 10 bis W 19 nutzen bitte den Eingang West. Für diese Eingänge (Gäste-Fans, Süd und West) werden die die Bahnlinien 3,7,17 bis zur Station Stadionbrücke empfohlen.
 
es sind 5 Grosse Schwenkfahnen erlaubt


für die Zaunfahnen stehen insgesamt 12mtr. zur Verfügung

Trommeln


1 Megaphone
 
Infos zum Hannoverspiel 3. Teil :)

Parkplatzsituation:

Auf dem Großraumparkplatz "Schützenplatz" stehen aufgrund einer Veranstaltung (Oktoberfest)

keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung!



Die Polizei und Hannover 96 bitten daher Besucher, die ausgeschilderten P+R Plätze an den Stadtgrenzen

für den Umstieg auf die Stadtbahnen zu nutzen. In diesem Zusammenhang weist Hannover 96 noch

einmal darauf hin, dass die Eintrittskarten zum Spiel zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV berechtigen.



Erlaubnisse Gäste - Fans

zur Bundesligabegegnung Hannover 96 – MSV Duisburg
am Sonntag, den 30. September 2007, 17.00 Uhr in der AWD-Arena
1. Info
Fankultur zu unterstützen und zu fördern ist uns in Hannover ein besonderes Anliegen. Dafür steht die Gestaltung unserer Erlaubnisse und Auflagen für Gäste-Fans in der AWD-Arena. Wir geben Spielraum für eine lebendige und farbenfrohe Unterstützung eurer Mannschaft! Der Idee des „fair play“, der Aktion „football against racism“ und der Absage an jedwede Form von Pyrotechnik sehen wir uns dabei in besonderer Weise verpflichtet. Wir hoffen auf Ihre / Eure Mitwirkung!
2. Erlaubnisse
Im Rahmen der im Gäste-Fanblock zur Verfügung stehenden Flächen geben wir grundsätzlich die Möglichkeit, die Verwendung von u. a. Fahnen, Bannern, Trommeln und eines Megaphons frei zu gestalten. Für ausschließlich private / nicht kommerzielle Zwecke ist die Verwendung von
Digitalkameras im Einzelbildmodus (keine Videosequenzen) gestattet.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
· Fahnen bis 1,50 m Stocklänge unbegrenzt
· max. 5 Schwenkfahnen (über 1,50 m Stocklänge)
· auf der zur Verfügung stehenden Gesamtlänge des Fanblocks von 12 laufenden Metern
keine Beschränkungen für fest aufgehängte Banner / Spruchbänder an der
Balustrade
· Trommeln, 1 Megaphon
3. Auflagen / besondere Beschränkungen der Erlaubnisse
Auflagen und Beschränkungen für den Aufenthalt in der AWD-Arena regeln die Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWD-Arena und die
Hausordnung des Veranstalters. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Aufenthalt
von Gäste-Fans in den Heimfan-Blöcken N 1 bis N 8 und N 10 – N 19 nicht gestattet wird.
Kartenerwerber in diesen Bereichen, die als Gäste-Fans erkennbar sind, werden umgesetzt.
Aus Gründen der Sicherheit sind Doppelhalter und Blockfahnen für Gäste-Fans nicht gestattet.
Aufgrund von Erfahrungen aus dem Auftreten der Anhängerschaft vom MSV Duisburg sehen wir uns zur Abwehr von Gefahren gezwungen, folgende ergänzende Auflagen für die anstehende Bundesligabegegnung zu erteilen:
keine
4. Rechtliche Hinweise
Gem. § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWD-Arena können besondere Beschränkungen (wie unter Ziffer 3 aufgeführt) erteilt werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5000,- Euro geahndet werden! Der Verordnungstext und die Hausordnung sind
unter www.hannover96.de/AWD-Arena/Stadionordnung eingestellt.
Hannover, 20. September 2007
Der Veranstalter
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Im Auftrag
gez. Ralf Schnitzmeier
Im Auftrag
gez. Michael Schütte
 
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