... kein wirklicher Gegenpol zu existieren scheint. Weder inhaltlich, noch in persona. Wer soll denn beispielsweise in der entscheidenden Versammlung überhaupt gegenargumentieren?
Sehr gut! Sehe ich genauso!
Da ist keiner seitens des e.V. (Vorstand, AR), der Eier in der Hose hat und diese auch den Raffzahnies ggü. zeigt. Eher das Gegenteil ist der Fall, wenn A. Nitzki jetzt auch nach nach A. Rüttgers als einer der letzten Aufrechten im e.V. AR als notwendiger bekennender Gegenpol zur KGaA sein Amt niederlegt. Das kommt einer Kapitulation gleich...
Den einzigen, den man zart seitens des e.V. wahrnimmt, ist der AR Chef Krimse. Dieser verhandelt, natürlich nicht alleine

, z.B. mit Görtz über die e.V. Anteile an der KGaA, wie aus der Presse zu entnehmen war. Und darüber, dass angeblich im AR KGaA kein Vertreter mehr aus dem e.V. (Vorstand, AR) sitzen soll.
Mir stellen sich gerade im Zusammenhang zu diesen beiden Punkten Fragen, die es wert sind, näher begutacht zu werden:
- Als Grundvoraussetzung muss ein Forderungspapier, -dokument, -katalog vorliegen, der auch entsprechend von den Forderern unterzeichnet ist. Ansonsten setze in mich erst garnicht an einen Verhandlungstisch! Gibt es sowas ausformuliert in seiner Gänze, samt Satzungsänderung? (Die jetzt publik gewordene Uneinnigkeit der Stadioprojekt lässt nicht wirklich darauf schliessen...)
- Darf der e.V. (Vostand, AR) überhaupt über die bilanzielle Reduzierung (auf 0% oder Sperrminorität 26% oder was denn nun?) der Anteile an der KGaA verhandeln?
- Ist es zulässig , eine Besetzung eines AR KGaA ohne auch nur einen Vereinsvertreter zu fordern?
Antworten, resultierende Handlungen und Konsequenzen:
- Ich gehe mittlerweile davon aus, dass so ein Papier nicht vollumfänglich vorhanden ist! Vlt existieren ein paar schnell zusammengejauchte Charts vom Brömmekamp, aber mehr auch nicht (siehe Uneinigkeit der Stadionprojekt). Aber selbst eine derartige "Chartansammlung" plus evtl. Erläuterungen seitens der Forderer zieht eine notwendige Handlungskette an anderer Stelle nach sich.
Gemäß § 4 (Rechliche Pflitchen) Abs. 1+2 der Lizenzierungsordnung (LO) müssen immer aktuell bei der DFL vorliegen: Auszug aus dem Vereins-, bzw. Handelsregister; aktuelle Satzung, bzw. aktueller Gesellschaftsvertrag; sämtliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen!
--> Durch die Schwere der Forderungen und die sich daraus ergebenden erheblichen Einschnitte in die Vereinsautonomität (siehe später 2. und 3.) ist von einer Vorabinformationspflicht an die DFL und den DFB auszugehen. Ich hoffe, wenigstens ein Vereinsvertreter ist dem nachgekommen und hat die jeweiligen Herren (DFL/DFB) informiert und entsprechend den Forderungskatalog (in welcher Form auch immer) weitergeleitet.
- Mir fällt es schwer zu glauben, dass das so mit den Satzungen/Statuten komplett vereinbar ist, egal ob nun 0% oder 26%. Das kommt doch faktisch einer "Enteignung" des Vereins gleich (50+1 Regel?!). Somit ist überhaupt schon eine Verhandlung an sich gerade im Hinblick auf die zusätzliche Forderung aus 3. äußerst kritisch zu sehen. Nichts desto trotz tappe ich selbst zu diesem Punkt etwas im Dunklen. Um mir dazu eine abschließende Meinung zu bilden, werde ich das persönliche Gespräch mit dem DFB-Chefjustiziar suchen. Man kann ja auch nicht alles wissen.

- Das ist im Übrigen der Knaller!
Im § 4 Abs. 10 Satz 2 LO heißt es: "Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein." Im Umkehrschluss bedeutet der geforderte Ausschluß jeglicher Vereinsvertreter aus dem Kontrollorgan unweigerlich den Entzug der Lizenz. Wissen die Stadionprojekt'ler überhaupt, was die da fordern?
Alleine schon aufgrund dieser beiden Forderungen (2. und 3.) müssen DFL und DFB Kenntnis von den unglaublichen Vorgängen hier bei uns erlangen, da sie die Lizenzierung betreffen!!
*Erläuterung: In dem schon oft hier verglichenen BVB Konstrukt kommt dieser Verein der Forderung aus § 4 Abs. 10 Satz 2 LO äußerst nachdrücklich nach. In dem Beirat der GF GmbH des BVB sitzen ausschließlich Vereinsvertreter (Vorstand + Wirtschaftrat), die die beiden GF Akki Watzke und Thomas Treß bestellen, überwachen, abbestellen, usw. Desweiteren gibt es noch assozierte Mitgieder, die allerdings keinerlei Stimmrecht haben. Also 100% Vereinskontrolle! Thomas Treß ist übrigens der einzige Wirtschaftsprüfer, der als GF in einem Fussballclub tätig ist. Das nenne ich Kompetenz!
Vlt gibt es hier ja noch den einen oder anderen DFL/DFB Statuten- LO-Festen, der noch ergänzen oder erläutern kann. Ich bin für jede Anmerkung offen, immer her damit!
Es bleibt noch anzumerken, dass dem AR e.V. zumindest schon mal klar ist, dass eine Satzungsänderung nur von der MV absegnet werden kann. Ist ja auch schon mal was...
Das ganze zeigt aber in seiner Gesamtheit, dass das notwendige Handwerkszeug scheinbar nicht vorhanden ist - wohl auf beiden Seiten. Die Auswirkungen dieser Tatsache sind glaube ich zum jeztigen Zeitpunkt noch garnicht absehbar, vor allem, wenn DFL/DFB das Parkett betreten...