Leistungsschutzrecht, eine Gefahr fürs Portal?

Caly1983

Zebra
In letzter Zeit wird von den Presseverleger vermehrt darum gekämpft, dass Ihre Arbeit (Pressetexte) nicht einfach online kopiert werden kann.

Dazu wird von der Bundesregierung ein "Leistungsschutzrecht" gefordert.
Dies soll regeln, dass in gewerblichen Angeboten die Kostenlosen Texte der Verleger nicht mehr kopiert werden dürfen.

Bisher wird hier im Portal ja ausschließlich ein kleiner Ausschnitt des Textes kopiert.
Dies soll laut den Forderungen der Verleger auch vergütet werden.

Ein Auzug dazu findet man unter http://leistungsschutzrecht.info/hintergrund
2. Das „Snippet-Recht“

Daneben sollen durch das Leistungsschutzrecht sogar kleinste Textbausteine („Snippets“) aus den betreffenden Artikeln einem Ausschließlichkeitsrecht unterworfen werden. Auch dies geht weit über den Urheberrechtsschutz hinaus. Wer diese „Snippets“ – zum Beispiel einzelne Sätze oder eine Überschrift – verwenden will, soll nach Vorstellung der Verleger künftig eine Zustimmung („Lizenz“) benötigen und Vergütungen bezahlen. Wer sich nicht daran hält, müsste mit Abmahnungen, Klagen oder anderen Sanktionen rechnen...




Wie im lesenswerten Artikel auf Golem.de zu lesen ist, ist der Gesetzesentwurf jetzt im Internet zu finden.
Von Pressetexten künftig besser die Finger lassen

Ein Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

Medienhäuser wie der Axel-Springer-Verlag werden von der Bundesregierung offenbar bekommen, was sie sich so sehnlich wünschten - ein Gesetz, um Google zu verklagen. Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht zu schaffen, um Verlagen die Möglichkeit zu geben, ihre Presseerzeugnisse im Netz zu schützen. Im Bundesjustizministerium wurde dazu ein Referentenentwurf erarbeitet, der am Donnerstag öffentlich wurde.
http://www.golem.de/news/leistungss...ftig-besser-die-finger-lassen-1206-92537.html

Link zum Referentenentwurf:
http://www.irights.info/?q=content/offizieller-entwurf-zum-leistungsschutzrecht-veröffentlicht



Hat sich schon wer mit dem Thema befasst?
Welche Änderungen oder Gefahren birgt dies für das Portal (als Gbr)?
Macht es ein Unterschied ob ein User oder ein Moderator/Admin einen Text kopiert?
 
Dann hören hier die in großer, fetter Schrift kommentarlos eingefügten Artikel endlich auf?! Das wäre natürlich äußerst schade :rolleyes:

Solange verlinken noch erlaubt ist sehe ich für das Portal keine Probleme, klickt man halt mal ganz unorthodox einen Link an anstatt den Artikeltext hier zu lesen!
 
Caly vielen Dank für die Informationen und Hinweise. In diesem Zusammenhang verstehen vielleicht jetzt einige hier, die sich ständig irgendwie gegängelt fühlen wenn man bei Pressetexten auf die Boardregeln verweist, dass wir jetzt schon in vorauseilendem Gehorsam die Regeln ordentlich umsetzen. Denn grad in diesem Bereich schlendert man stets an der Grenze von Legal zu Illegal entlang, was für eine Bestrafung der Betreiber und der Existenz des Portals ziemlich wichtig ist.

Die von Master erwähnten Konsequenzen kommen dann natürlich noch als positiver Nebeneffekt hinzu.
 
Verstehe ich das richtig dass man selbst die Überschrift nicht mehr posten darf bzw. nicht mehr posten dürfen soll?

Dann müsste man ja noch einigermaßen kreativ werden, sprich den Link zusammen mit einer eigenen, den Inhalt des Artikels anreißenden aber von der Überschrift abweichenden Beschreibung posten?

Dann könnte man die Pressethreads eigentlich fast abschaffen :D;)
 
...Dann müsste man ja noch einigermaßen kreativ werden, sprich den Link zusammen mit einer eigenen, den Inhalt des Artikels anreißenden aber von der Überschrift abweichenden Beschreibung posten?...
Jetzt erschließt sich da auch der Sinn der neuen Regel. Diese Verfahrensweise dürfte dann defitief zur Aufheiterung der allgemeinen Laune führen, so ganz neben dem Schutz der Autoren am eigenen Text. ;)
 
Verstehe ich das richtig dass man selbst die Überschrift nicht mehr posten darf bzw. nicht mehr posten dürfen soll?

Ich denke es geht den Verlegern Primär um die mini Texte die bei den treffern bei Google stehen. (250 Zeichen?)
Wird es aber so gesetzlich verabschiedet, dann könnte da durchaus Spielraum für eine Abmahnung sein.

Generell sollte man aber nix überstürzen und warten ob und wann wirklich etwas verabschiedet wird.
Ich hab den Thread einfach schonmal eröffnet um darauf aufmerksam zu machen und damit dies hier nicht untergeht und man dann später eine Abmahnung in der Hand hat.
 
Diese Verfahrensweise dürfte dann defitief zur Aufheiterung der allgemeinen Laune führen[...]

...und dem Aussterben der Rasse "derduisburger" :D

Ernsthaft: Gab es nicht von Seiten des Portals bereits zu den größten Medien hier in der Region (Radio Duisburg, WAZ usw.) Abmachungen, dass Pressetexte mit Link gepostet werden dürfen?
 
Jetzt erschließt sich da auch der Sinn der neuen Regel.

So, und damit sind wir dann doch bei dem (vorweggenommenen) Sinn der hier sukzessive eingeführten Regel angekommen, nicht einfach Links ohne jede Erklärung oder mit einer (geklauten) nichtssagenden Headline hier ins Portal zu klatschen, sondern eine EIGENE kurze Erläuterung des Textinhalts zu geposteten Links zu verfassen.

Besonders dumm ist nämlich, wenn man für die Faulheit ANDERER bestraft wird. ;)
 
Dies soll regeln, dass in gewerblichen Angeboten die Kostenlosen Texte der Verleger nicht mehr kopiert werden dürfen.
Ja was denn nun gewerblich oder kostenlos? Das schließt sich aus. Denn bei einem gewerbebetrieb vermutet Vater Staat immer die Gewinnerzielungsabsicht. Ansonsten ist es Liebvhaberei und steuerlich nicht abzugsfähig.
 
Mit "kostenlose Texte" meine ich die Texte die ein Verleger öffentlich in Internet stellt ohne das der Leser dafür bezahlen muss.
(hier im Contra Punkt als "leserecht" beschrieben)

Ein gewerblicher Anbieter ist für mich die Portal Gbr, welche durch Werbung einnahmen erzielt (und höchstwahrscheinlich damit nicht mal die Kosten deckt).



Meiner Meinung nach müssen Texte die jemand kostenlos öffentlich in Netz stellt auch weiter verwertet werden dürfen. Egal ob der Blogger oder Forenbetrieber nun einen Gewinn erzielt oder nicht. Alles andere wäre nur ein Gewinn für die Abmahnanwälte und eine Niederlage für die Netzkultur.
 
Ernsthaft: Gab es nicht von Seiten des Portals bereits zu den größten Medien hier in der Region (Radio Duisburg, WAZ usw.) Abmachungen, dass Pressetexte mit Link gepostet werden dürfen?

Die gibt es! Dieses neue Gesetz wird schwer mit dem Urheberrecht kollidieren. Bei Texten, die zitiert werden, spricht man im Urheberrecht ja von "geistiger Schöpfungshöhe". Meines Ermessens nach, dürfte man damit jeden Bild Artikel komplett posten, da diese Artikel nicht die nötige "Höhe" erreichen.

Wir als Betreiber werden uns auf jeden Fall damit beschäftigen müssen. Meiner Meinung nach schneiden sich die Verleger damit selbst ins Fleisch. Durch das zitieren von wichtigen Passagen lenke ich doch Aufmerksamkeit auf einen Artikel und klicke ihn an. Dadurch werden beim Verleger doch Einnahmen erzeilt. Wenn diese Passagen nicht zitiert werden, hole ich weniger Menschen auf meine Seite und erziele weniger Einnahmen. Für mich nicht wirklich logisch.
 
Die armen, armen Journalisten....

Wer das kostenfrei online stellt, muss das halt akzeptieren, dass es kopiert wird.
Wenn ich im Stadion fotografiert werde und damit Werbung gemacht wird, habe ich keine Chance das zu verhindern. Tolle Welt.
 
Gebe zwar zu, dass zwar " vorauseilendes Gehorsam ", nicht unbedingt zu meinen Stärken gehört, aber die Legalität absolut gewährleistet sein sollte, dass seitens des Boardteams gemeinsam überlegt wird, ob ab einem noch zu bestimmenden Termin, neue, für alle verbindliche Regeln im Zusammenhang mit dem Postuíng von Pressebeiträgen, bekannt gegeben werden.

Dies sollte allerdings, nach meiner Meinung, erst dann passieren, wenn gesetzlich klare Richtlinien vorliegen.
 
Was soll man dazu sagen? Durch das Verlinken von Inhalten verbreiten sich Nachrichten schnell, es profitieren also auch die Autoren davon.
Gerade für Blogs (Pingbacks) wäre das katastrophal, aber passt zu der lächerlichen Option der kostenpflichtigen Abmahnungen, die meiner Meinung nach rechtswiedrig sind, aber von der Regierung gedeckt werden.
Gibt es glaube ich auch nur in Deutschland, von daher halb so wild. Egal was man machen will, einfach ne com-Domain mit Priovacy Option nehmen und es kann einem am Allerwertesten vorbei gehen.
 

Ist denke ich etwas schwieriger, bin mir dabei aber nicht ganz sicher:

Als verantwortlicher Seitenbetreiber mit Wohnsitz in Deutschland hafte ich grundsätzlich persönlich für alle über den von mir betriebenen Server direkt aus Deutschland abrufbaren Inhalte (für Abruf über Proxy-Konstrukte kann ich dagegen nicht verantwortlich gemacht werden).

Man kann mir dementsprechend zwar nicht den Seitenbetrieb auf einem ausländischen Server verbieten (natürlich kann Amtshilfe erbeten werden), mich aber trotzdem bei entsprechendem Zugriff in Deutschland persönlich für alle nach deutscher Rechtssprechung illegalen Veröffentlichungen über meinen Server belangen.

Gegenrede willkommen!
 
Man kann mir dementsprechend zwar nicht den Seitenbetrieb auf einem ausländischen Server verbieten (natürlich kann Amtshilfe erbeten werden), mich aber trotzdem bei entsprechendem Zugriff in Deutschland persönlich für alle nach deutscher Rechtssprechung illegalen Veröffentlichungen über meinen Server belangen.
Nun, es ist ganz einfach: Server und Domain (inkl. Privacy Option) im Ausland und man ist fein raus.
 
Ich denke nicht, dass es in der Praxis ein funktionierender Weg ist, dass die Portal Gbr die Datenbank und Domain in Anonyme Hände gibt.
Die Rückschlüsse würden doch immer gezogen werden.

Daher wird man sich, wenn es denn kommt, auch daran halten müssen.
 
es wird immer schlimmer....

Grundsätzlich geht mir diese Reglementierungswut und politischer Aktionismus sowas von gegen den Strich.

Welches Gesetz verhindert eigentlich das Abschreiben der Journalisten aus Foren und Bloggs? Das ist doch wohl auch geistiges Eigentum des jeweiligen Schreibers. Softwarepatente, DNApatente das ist doch alles Wahnsinn....:mad:
 
Ich denke nicht, dass es in der Praxis ein funktionierender Weg ist, dass die Portal Gbr die Datenbank und Domain in Anonyme Hände gibt.
In einem solchen Fall würde das wohl rein theoretisch nicht reichen, in der Praxis wird aber kein Anwalt gegen eine anonymisierte Domain vorgehen, da die Erfolgsaussichten gering sind. Da müsste es schon um sehr viel gehen, ansonsten wird man nicht an die Daten des Domain Inhabers kommen :)
 
Heute wird also über das LSR entschieden.
Eine wichtige Änderung gab es jedoch bereits im Gesetzentwurf.
So wurde dieser so geändert, dass kleine Textausschnitte weiterhin Lizenzfrei bleiben sollen. Was genau jedoch ein kleiner Textausschnitt (snippet) ist, ist nicht genau definiert.

Dabei hat die Koalition doch ihre Pläne in einem ganz zentralen Punkt geändert. Bisher wollte man, dass etwa Suchmaschinen wie Google nur noch mit Lizenz der Verlage kleine Textanrisse aus Onlineartikeln, sogenannte Snippets, verbreiten dürfen. Jetzt sollen plötzlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" doch kostenfrei sein. Das kurze Anteasern des Artikels bleibt damit möglich...
Weiterlesen: http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrecht116.html
 
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