F
Fanbeauftragter
hier noch einmal ein Auszug derStadionordnung;
§ 6 Verbote
1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- oder linksradikales Propagandamaterial;
2. Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind;
3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
4. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen;
5. Glasbehälter, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
7. Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
10. Getränke aller Art; Drogen
11. Tiere;
12. Laser-Pointer;
13. Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke;
14. l)Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).
2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
4. mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;
5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
6. ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen;
7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
8. h)außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;
9. Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht.
§ 6 Verbote
1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- oder linksradikales Propagandamaterial;
2. Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind;
3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
4. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen;
5. Glasbehälter, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
7. Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
10. Getränke aller Art; Drogen
11. Tiere;
12. Laser-Pointer;
13. Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke;
14. l)Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).
2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
4. mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;
5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
6. ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen;
7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
8. h)außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;
9. Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht.