Stadionordnung Dortmund

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Fanbeauftragter

hier noch einmal ein Auszug derStadionordnung;

§ 6 Verbote

1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

1. rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- oder linksradikales Propagandamaterial;
2. Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind;
3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
4. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen;
5. Glasbehälter, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
7. Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
10. Getränke aller Art; Drogen
11. Tiere;
12. Laser-Pointer;
13. Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke;
14. l)Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).

2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:

1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
4. mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;
5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
6. ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen;
7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
8. h)außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;
9. Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht.
 
Naja n Koffer kann man sich noch vorstellen, wenn man direkt danach in den Urlaub geht.

Aber eine Leiter? :eek:
 
Wenn Tiere verboten sind gibt es ein Geisterspiel.:eek:

Die Biene Maya-Fans aus Lüdenscheid dürften dann nichtmal in ihrem eigenen Stadion sein.:D
 
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten

Diese Gegenstände wurden früher im Wedaustadion mitgeführt, damit man bei ausverkauften Haus auch noch was sehen konnte. Wenn man ganz oben in der Nordkurve in der dritten, vierten Reihe stand, war die Sicht aufs Spielfeld arg eingeschränkt und so behalf man sich mit diesen Sachen.
In Dortmund wird das nicht anders gewesen sein und um das Wiederaufleben dieses Brauches zu verhindern, steht das in der Stadionordnung. :zustimm: :D
 
  • Danke
Reaktionen: Alf
14. l)Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
ich hoffe mal das die das nicht so ernst nehmen... wäre das erste spiel wo ich cam nicht mit rein bekomme :eek:
ich kann ja ne leiter in nem koffer mitnehmen die braf abgeben und dann durchsuchen die mich nicht weiter :cool:
 
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